Aphasie.

Ein anderer Zustand, der trotz vorhandener normaler Intelligenz für Blödsinn gehalten werden könnte, ist die Aphasie, nämlich der Verlust der Sprache, die nach gewissen Hirnaffectionen, insbesondere nach (linksseitigen) Hirnhämorrhagien, aber auch nach Hirnverletzungen zurückbleiben kann. Dieser auch in strafrechtlicher Beziehung wichtige Zustand ([pag. 331]) ist bereits wiederholt wegen der Dispositionsfähigkeit der damit behafteten Personen Gegenstand von Erörterungen geworden.[586]

Es unterliegt keinem Zweifel, dass es Formen von Aphasie gibt, bei welchen trotz ungetrübtem Intellect das Individuum nicht im Stande ist, seinen Vorstellungen durch die Sprache Ausdruck zu geben, entweder weil der Sprechapparat seinen Dienst versagt (atactische Aphasie), oder weil für die einzelnen Begriffe die Worte verloren gegangen sind (amnestische Aphasie). Im letzteren Falle vermag der Kranke ihm vorgesagte Silben oder Worte nachzusprechen, im ersteren nicht. Beide Zustände können vollständig oder nur partiell sein (A. universalis und partialis) und mit ihnen kann mehr weniger vollständige Unfähigkeit, sich auch auf andere Weise zu verständigen, verbunden sein (Agraphie, Amimie), doch ist dies keineswegs unbedingt nothwendig; auch kann es vorkommen, dass Aphasische, selbst mit Agraphie Behaftete, gewisse andere Leistungen ohne Anstand verrichten, z. B. Karten oder Schach zu spielen vermögen. Derartige Leistungen sprechen für intacte Intelligenz und sind nicht etwa in gleiche Linie zu stellen mit den einseitigen mechanischen Fertigkeiten, die wir, wie oben ([pag. 888]) erwähnt, auch bei Blödsinnigen mitunter beobachten können. Ueberdies sind von Trousseau, Kussmaul, Maudsley, Blumenstok u. A. Fälle beobachtet worden, in denen Aphasische ihre bürgerlichen Angelegenheiten ganz gut zu versehen vermochten.

Die Fähigkeit hierzu würde wohl keinem Zweifel unterliegen, wenn das betreffende Individuum sich durch Schreiben (wenn auch, wie manchmal gesehen wurde, in Spiegelschrift) oder etwa wie in dem Falle Maudsley’s mittelst eines Wörterbuches, oder durch Zeichen seine Gedanken zum Ausdrucke zu bringen und dadurch seine intacte Intelligenz zu documentiren im Stande wäre.

Paraphasie.

Häufig gestaltet sich aber die Sache viel complicirter. Abgesehen davon, dass sich mit aphasischen Zuständen häufig auch mehr weniger vollständige Agraphie und Amimie combinirt, ist besonders bemerkenswerth, dass bei manchen Aphatikern das Vermögen, das richtige Wort zu finden, in der Weise gestört ist, dass sich statt des gesuchten Wortes andere einstellen, Paraphasie. Häufig werden ähnlich lautende gebraucht; statt ausziehen wird anziehen, statt Kopf wird Topf oder Ofen gesagt. Oder es kommt statt des gesuchten Wortes eines, das einen gleichen oder ähnlichen Sinn hat, zum Vorschein, so statt Kopf Haut, statt Daumen Zehe, statt Zehe Finger, oder ein mehr weniger entgegengesetztes, so statt Hand Fuss, statt Kopf Fuss, statt Tisch Stuhl, mitunter wieder statt des richtigen Wortes ein solches, welches sprachlich mit demselben häufig verbunden vorkommt, z. B. Stock statt Stein, Stein statt Bein, Land statt Leute. Doch kann das Unvermögen, das richtige Wort zu finden, auch so bedeutend sein, dass keine Verwandtschaft mehr zwischen dem gesuchten und dem gesprochenen Worte zu finden ist und dass für den Hörer nur ein ganz regelloses Durcheinander von gebräuchlichen und nicht gebräuchlichen Wörtern zur Vernehmung kommt.[587]

Es liegt in solchen Fällen die Gefahr nahe, dass die unrichtige Ausdrucksweise des Kranken als Beweis eines mangelhaften Verständnisses, einer unrichtigen Auffassung äusserer Verhältnisse gedeutet werden kann, desto mehr, je weniger derselbe im Stande ist, seinen Ideen anderweitig Ausdruck zu geben. Fortgesetzte und sorgfältige Beobachtung ist hier erforderlich. Auch ist zu beachten, dass einestheils die Umgebung des Kranken durch beständigen Verkehr mit diesem seine Sprache und seine Zeichen zu verstehen lernt, und dass der Kranke selbst durch fortgesetzte Uebung beides mehr weniger zu vervollkommnen vermag.

In einem von Falret (l. c.) beschriebenen Falle vermochte der Kranke bei der ersten Untersuchung nur die Silben: O, o, aqui hervorzubringen und antwortete auf Alles mit diesen, doch konnte er sich bereits durch verschiedene Betonung dieser Silben, sowie durch verschiedene Zeichen mit der linken Hand und dem Kopf einigermassen verständlich machen. Namentlich war dies seiner Frau gegenüber gut möglich. Nach 3 Monaten hatte die Sprache insofern sich gebessert, als er einige einsilbige Worte, wie: non, un auszusprechen vermochte, statt neuf sagte er jedoch noon, statt deux dous. Er konnte bis zehn an den Fingern zählen, die Worte stimmten jedoch nicht mit den Zahlen, auch schaltete er zwischen jeder die Silbe aquo ein. Dagegen hatte er bemerkenswerthe Fortschritte gemacht im Schreiben mit der linken Hand und vermochte selbst und richtig die Summen einzutragen, die er erhielt. Er machte täglich einen Spaziergang, besuchte ein Kaffeehaus und zahlte jedesmal seine Zeche, ohne sich je zu irren. Er gesellte sich gerne zu den kartenspielenden Gästen und gab sein Verständniss des Spieles durch zweifellose Zeichen zu erkennen, ja er nahm selbst die Karten in die Hand und spielte in ganz correcter Weise. Unter diesen Umständen wurde das Gutachten dahin abgegeben, dass der Untersuchte so viel Intelligenz und freien Willen besitze, dass er im weiteren Genusse seiner bürgerlichen Freiheit anstandslos belassen werden könne. Mit Recht wurde hervorgehoben, dass die sichtliche und von deutlichem Erfolg begleitete Mühe des Untersuchten, sich in der Zeichensprache und im Schreiben einzuüben, den deutlichsten Beweis liefere, dass die Geisteskräfte sich verhältnissmässig intact erhalten haben.

Immerhin erfordert die Beurtheilung solcher Fälle grosse Vorsicht, da es bekannt ist, dass nach Hämorrhagien in’s Gehirn auch wenn sie nicht von Aphasie gefolgt sind, sehr gewöhnlich psychische Schwäche verschiedenen Grades zurückbleibt und häufig auch anderweitige psychopathische Veränderungen (Defecte im moralischen Fühlen, abnorme Reizbarkeit, häufiger und unmotivirter Stimmungswechsel und consecutive Veränderung des ganzen Charakters, sowie Neigung zur primären Verrücktheit), die wir bereits a. a. O. besprochen haben. Das mitunter auffällig sich äussernde Bestreben der Aphatiker, für geistig normal zu gelten, darf, wie Blumenstok (l. c.) mit Recht bemerkt, den Untersuchenden nicht beirren, denn ein solches Bestreben ist bekanntlich auch bei notorisch Geisteskranken eine häufige Erscheinung.

Ist es gelungen, nachzuweisen, dass ein Aphasischer normale Intelligenz besitzt, dann ist die Frage nach dessen Dispositionsfähigkeit noch keineswegs gegenstandslos geworden; denn es ist klar, dass zu dieser sowohl im gewöhnlichen als im civilrechtlichen Sinne nicht blos normale Intelligenz gehört, sondern auch die Fähigkeit, sie zur Geltung zu bringen. Ist letztere gar nicht vorhanden oder in sehr hohem Grade beeinträchtigt, dann ist das Individuum trotz erhaltener Intelligenz in jeder Beziehung hilflos und daher auch nicht im Stande, seine eigenen Angelegenheiten zu besorgen. Solche Fälle scheint das österreichische Civilgesetzbuch im Auge gehabt zu haben, wenn es im §. 21 nicht blos diejenigen, welche wegen Mangels an Jahren oder Gebrechen des Geistes ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen unfähig sind, unter den besonderen Schutz der Gesetze stellt, sondern auch diejenigen, welche dieses „anderer Verhältnisse“ wegen nicht vermögen, und es liegt nahe, zu vermuthen, dass Zustände, die wir gegenwärtig als Aphasie bezeichnen, der Verfügung des preussischen Landrechtes (Th. II, Tit. I, §. 16) zu Grunde lagen, zufolge welcher „erst in späteren Jahren taubstumm Gewordene dann vom Staate bevormundet werden sollen, wenn sie sich durch allgemein verständliche Zeichen nicht ausdrücken können und daher ihre Angelegenheiten zu besorgen ganz unfähig sind“.[588] Bei der Constatirung des letzteren Umstandes wird der Richter der ärztlichen Intervention kaum entbehren können, umsoweniger, als auch die Frage sich ergeben wird, ob die Fähigkeit, sich verständlich zu machen, eine dauernde ist, oder eine Heilung oder wenigstens Besserung und binnen welcher Zeit erwarten lässt. Dass beides möglich, lehrt die Erfahrung, und es ist insbesondere bekannt, dass bereits wiederholt Aerzte, die an Aphasie gelitten, nach mitunter monatelanger Dauer derselben genasen und nachträglich über ihre Wahrnehmungen während des aphasischen Zustandes zu schreiben vermochten.