Das Verhalten der Agonie ist keineswegs immer gleich, sondern insbesondere bezüglich der Dauer und der psychischen Symptome variabel. Ein wesentlicher Einfluss in beiden Beziehungen scheint der Natur der betreffenden Erkrankung zuzukommen. Beim rein marastischen Tode, sowie bei chronischen Krankheiten, wenn sie nicht etwa das Gehirn selbst betreffen, verläuft die Agone häufig unter dem Bilde eines allmäligen, mitunter aber mehr weniger unvermittelt eintretenden Collapsus, der entweder plötzlich oder mit einem kürzeren oder längeren soporösen Stadium in den Tod übergeht. Im ersteren Falle kann der Sterbende bis zum letzten Augenblicke, im letzteren bis zum Eintritte des Sopors sein Bewusstsein behalten und daher auch letztwillig verfügen. In anderen Fällen wird die Agone durch einen somnolenten Zustand eingeleitet, der entweder unmittelbar oder nach Uebergang in Sopor zum Tode führt. Das Bild hat eine gewisse Aehnlichkeit mit anderweitig erzeugter Narcose, wurde auch von älteren Autoren als „Kohlensäurenarcose“ aufgefasst, während neueren Erwägungen zufolge sich dasselbe schon aus der allmäligen Abnahme der Sauerstoffzufuhr zum Gehirn erklärt. Während des somnolenten Stadiums besteht bereits eine gewisse Betäubung und ausserdem mehr weniger ausgesprochene Indifferenz, so dass civilrechtliche Acte selbstständig nicht mehr unternommen werden können. Auch kann trotz des Umstandes, dass die Betreffenden durch lautes Ansprechen, Rütteln u. dergl. aus ihrer Somnolenz für einige Augenblicke erweckt werden können, dennoch ein genügendes Begreifen der Bedeutung solcher Acte, zu denen die Kranken etwa durch Andere aufgefordert werden, nicht mehr zugestanden werden; am wenigstens aber dann, wenn, wie nicht selten, Spuren von Delirien sich kundgaben, die dann meist den Charakter musitirender Delirien zu haben pflegen. Bei acuten fieberhaften Krankheiten pflegt die Agone gewöhnlich mit Collapsus zu beginnen und mit Sopor zu enden. Waren schon früher Delirien vorhanden, so dauern sie gewöhnlich fort, indem sie den Charakter musitirender annehmen. In anderen Fällen treten solche erst während der Agone auf. Eine Erhaltung des Bewusstseins bis zum letzten Moment kommt bei acuten Erkrankungen ungleich seltener vor als bei chronischen, am ehesten bei solchen, die ohne oder nur mit geringem Fieber einhergehen, bei welchen die Agone auch protrahirter, insbesondere unter Somnolenz verlaufen kann.
Schon in älteren Schriften begegnen wir der Angabe, dass mitunter bei Sterbenden ein gewisses Aufleuchten der Intelligenz und bei Geisteskranken sogar eine Wiederkehr der Vernunft beobachtet wurde. Auch Krafft-Ebing (l. c. 358) und Legrand du Saulle (l. c., pag. 116) berühren diesen Gegenstand, worauf sich offenbar auch der oben erwähnte §. 567 des österr. allgem. bürgl. Gesetzbuches bezieht, welcher bestimmt, dass, wenn behauptet wird, dass der Erblasser, welcher den Gebrauch des Verstandes verloren hatte, zur Zeit der letzten Anordnung bei voller Besonnenheit gewesen sei, diese Behauptung durch Kunstverständige erforscht oder durch andere zuverlässige Beweise ausser Zweifel gesetzt werden muss. Krafft-Ebing bezweifelt mit Recht die Richtigkeit solcher Vorkommnisse, indem die Vermuthung nahe liegt, dass ein blosses Zurücktreten der früher bestandenen Delirien mit einem völligen Verschwinden derselben verwechselt wurde, wozu wir hinzufügen möchten, dass anderseits in der Agone auftretende Exaltationsphänomene für ein Wiedererwachen der Intelligenz genommen werden können, in welche Kategorie auch so manche der von Sterbenden ausgegangenen prophetischen etc. Sentenzen gehören werden, deren Legrand du Saulle erwähnt.
Dispositionsfähigkeit von Selbstmördern.
Eine besondere Erwähnung verdient die Dispositionsfähigkeit der Selbstmörder, einestheils weil der begangene Selbstmord Zweifel erwecken kann, ob gewisse vor Begehung desselben getroffene Verfügungen, z. B. Testamente, im Zustande geistiger Gesundheit geschahen, anderseits weil der Selbstmord als solcher gewisse Rechtsfolgen für die Hinterbliebenen, insbesondere Verlust der Ansprüche auf Pensionen oder Versicherungsprämien nach sich ziehen kann, wenn erkannt wird, dass die That im geistesgesunden Zustand geschah. Der Selbstmord beweist für sich allein keineswegs den geisteskranken Zustand des betreffenden Individuums, obgleich es stets Psychiater gab, die solches behaupteten, vielmehr muss sowohl aus theoretischen Gründen, als mit Rücksicht auf zweifellose Erfahrungen zugegeben werden, dass ein Selbstmord auch bei voller Ueberlegung und ungetrübter Geisteskraft geübt werden kann. Es wird daher, wenn der Geisteszustand eines Selbstmörders in Frage kommt, jeder Fall concret beurtheilt werden müssen, zu welchem Behufe ausser den anamnestischen Momenten die That als solche, dann die Prüfung eventuell hinterlassener Schriftstücke und wenn möglich das Resultat der Obduction heranzuziehen sind.
Die Anamnese hat sich nicht blos auf das Verhalten des Individuums vor der That, sondern auch auf das gesammte Vorleben desselben zu erstrecken. Was die That selbst betrifft, so ist allerdings zunächst nach einem Motiv derselben zu forschen. Der Nachweis eines äusseren Motivs genügt aber für sich allein nicht zum Ausschluss eines geisteskranken Zustandes, sondern es ist in einem solchen Falle erst zu erwägen, ob Motiv und That mit einander im Verhältnisse stehen, anderseits aber im Auge zu behalten, dass alle jene äusseren Motive, welche einen Geistesgesunden zum Selbstmord bewegen können, dieses ungleich leichter bei einem Geisteskranken zu bewirken vermögen. Gleiches gilt von somatischen Erkrankungen, insbesondere von chronischen, schmerzhaften oder, wie z. B. die Syphilis, anderweitig gefürchteten Krankheiten, die bekanntlich nicht selten den damit Behafteten zum Selbstmord bewegen, wobei noch zu bemerken ist, dass diese Krankheiten an und für sich, besonders aber bei dazu disponirten Individuen, theils durch ihren physischen, theils durch den psychischen Einfluss Geistesstörungen hervorzurufen vermögen. Die Selbstmordart ist nur ausnahmsweise eine solche, dass sie für sich allein an Geistesstörung denken lässt, so z. B. Selbstmord durch Hiebe gegen den Kopf oder Einrennen desselben, während andere bequemere Selbstmordarten leicht ausführbar waren, Selbstverstümmelungen oder zahlreiche ein blindes Wüthen gegen sich selbst verrathende Wunden, Verbrennungen auf einem Scheiterhaufen oder im Bette, Kreuzigung u. dergl.[595]
Hinterlassene Schriften von Selbstmördern.
Hinterlassene, insbesondere kurz oder unmittelbar vor dem Tode geschriebene Schriftstücke sind natürlich höchst wichtige Documente, indem sie häufig das Motiv des Selbstmordes enthalten, anderseits aber aus Inhalt, Form etc. wichtige Schlüsse auf den Geisteszustand des Selbstmörders gestatten können in analoger Weise, wie wir dies bezüglich anderer Schriftstücke oben ([pag. 993]) bemerkt haben.
Ueber die letzten Empfindungen von Selbstmördern, wie sie von denselben in ihren Schriften hinterlassen wurden, schrieb Bierre de Boismont (Annal. méd.-psych. Juli 1851; Schmidt’s Jahrb. 1852, LXXV, pag. 91, und 1853, LXXX, pag. 358). Unter 4595 Selbstmördern fanden sich 1328mal Briefe, Bemerkungen und sonstige Schriftstücke vor. Von diesen zeigten 55 von verschiedenen Graden geistiger Störung, 34 trugen das Gepräge entschiedenen Wahnsinns an sich; 85 Selbstmörder hatten ein Testament gemacht. Wir besitzen eine ansehnliche Sammlung hinterlassener Briefe von Selbstmördern, unter denen sich mehrere befinden, aus denen die Geistesstörung deutlich sich ergibt. So hinterliess ein allgemein geachteter, in den besten Verhältnissen lebender Staatsanwalt, der sich erschossen hatte, folgenden, an seinen Vorstand gerichteten Brief: „Hochwohlgeborener Herr und Gönner! Ich ertrage es nicht länger, ich bin zusammengebrochen. Ich bin einem schrecklichen Lose anheimgefallen. Das Verhängniss hat mich ereilt. Ich vermochte das Amt nicht in einen solchen Zustand zu bringen, dass ich mit Ehren vor der Welt bestehen kann. Verzweiflung ist mein Lohn und das treibt mich in den Tod. Möge mein Nachfolger glücklicher sein. In der Casse ist meines besten Wissens kein Abgang. Verurtheilen Sie mich nicht; bedauern Sie mich; mit patriotischer Brust erglühte ich für Alles Edle und doch bin ich bei einem so schrecklichen Ende angelangt! Gott erhalte Sie!“ Die melancholische Geistesstörung ist hier unverkennbar und die Aeusserung der Verzweiflung in Folge des grässlichen Gefühls der Unfähigkeit zur gewohnten Arbeitsleistung (vergl. [pag. 921]) ebenso charakteristisch, wie im folgenden Briefe, der von einem ausgezeichneten Koch eines grossen Wiener Hauses stammt, der sich durch einen Schuss das Leben nahm, weil er von dem Wahne befallen war, seinem Posten nicht mehr gewachsen zu sein:
Dienstag, 8 Uhr Abends.
Theure, gute, beste aller Frauen! Dir, die Du so viel dafür gethan hast, dass ich es zu etwas bringe, sagen zu müssen, dass ich so elend geworden bin, dass ich im Begriffe bin, mir das Leben zu nehmen! Ich sehe jetzt ein, dass ich Dich nicht mehr glücklich machen kann. Unserer kleinen theuren Tochter, die ich so innig liebe, wird Gott seinen Schutz angedeihen lassen, sowie Dir, meine theure, gute Mathilde. Was mich anbelangt, so ist mein Entschluss unerschütterlich, mir das Leben zu nehmen. Ich kann nicht mehr leben, und wenn mir die Frau Baronin heute Abends keine Aufträge bezüglich eines Diners gibt, das wir morgen haben sollen, bin ich entschlossen, sofort zu sterben, denn ich kann nicht mehr ertragen, was mich erwartet. Du weisst, was ich gelitten habe, und ich bin überzeugt, dass mein Verstand von Tag zu Tag abnimmt, denn ich fühle mich alle Tage schlechter. Ich vergesse Alles, was man mir sagt; ich weiss nicht mehr, was ich mache, wie ein Toller laufe ich den ganzen Tag herum, ohne jede Ursache. Es ist mir unmöglich, weiter zu leben, da meine Stellung zu compromittirt ist. Ich muss mich für rettungslos verloren betrachten; ich schwöre vor Gott, dass mein Schritt ein nur allzu wohlbegründeter ist. Meine Existenz ist gänzlich vernichtet, und ich kann es nicht über mich bringen, Dich leiden zu sehen und unsere kleine Juliette. Mein Glück ist verloren für immerdar.... Ich bin ausser Stande, zu ertragen, zum Nichtsthun verurtheilt zu sein. Heute ging ich aus, um Commissionen zu besorgen. Ich wusste aber nicht, was ich that, was ich sprach.... Ich erwarte die Antwort der Frau Baronin. Wenn sie mir diesen Abend keine Aufträge geben will, ist Alles verfehlt. Ich bitte Dich, Tante Katherine tausendmillionenmal für mich zu umarmen, sowie unsere Kleine. Du weisst, dass die Schwierigkeiten, welche ich erleiden musste, sich verschlimmert haben, und ich hatte nicht einen einzigen Bedienten, der mir secundirt hätte — das heisst, der mich unterrichtet hätte. Schliesslich hätte das Niemandem etwas genützt, da ich Alles vergesse und nichts mehr verstehe. Bevor ich krank werde, will ich lieber so schnell als möglich meinem Leben ein Ende machen.