[142] „Vom Mangel u. s. w. der Gebärmutter.“ Würzburg 1858, pag. 271 u. s. f. nebst ausführlicher Literaturangabe, bezüglich welcher auch auf Casper-Liman’s Handb. I. 237 u. ff. verwiesen wird.
[143] Med. Centralblatt. 1873, 720. Auch Weinlechner berichtete in der Sitzung der k. k. Gesellschaft der Aerzte vom 5. Jänner 1877 über einen Fall, in welchem nach doppelseitiger Ovariotomie die Menstruation noch durch neun Jahre fortdauerte.
[144] Fünf so benannte Fälle von Brachet in Schmidt’s Jahrb. 1849, 63. Bd., pag. 213. Hierher gehören auch die Fälle, in denen die bereits begonnene Entbindung wieder sistirte und Lithopädionbildung eintrat. Von solchen Fällen, die mit zum Verständniss sowohl der Spätgeburt als der Nachempfängniss beitragen und die bei Thieren häufiger vorkommen, stellt Oldham gegen 30 zusammen, wozu Henning (Arch. f. Gyn. XIII, 292) einen neuen hinzufügt.
[145] Kussmaul, l. c., ebenso Schmidt’s Jahrb. 1854, II, 61.
[146] Osiander (Handb. d. Entbindungsk., 1829) erwähnt eines Falles, in welchem eine trotz langjähriger Ehe kinderlose Frau, die ein fremdes Kind als das ihrige untergeschoben hatte, kurz darauf thatsächlich gebar und nun die Sache als Ueberfruchtung darstellen wollte. Ueber einen zweiten gerichtlichen Fall, in welchem auch an Superfötation gedacht wurde, und der eine wegen Kindesmord in Untersuchung befindliche Person betraf, die zwei Monate nach der betreffenden Entbindung in der Untersuchungshaft angeblich ein degenerirtes Ei gebar, berichtet Fischer in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., V, pag. 22; über einen dritten Friedberg (Virchow’s Jahrb. 1877, I, 378). Eine Frau gebar ein reifes Kind. Am dritten Tage fand man in der Nachgeburt einen macerirten viermonatlichen Fötus und an der Placenta zwei Nabelschnüre. Das Gericht dachte an eine Unterschiebung, die jedoch seitens der Aerzte wegen des Vorhandenseins zweier Nabelschnüre in Abrede gestellt wurde.
[147] Unter 45 von Hecker zusammengestellten Fällen (Arch. f. Gyn. XIII, 253) trat die Ruptur 26mal im zweiten, 11mal im dritten, 7mal im vierten Monat ein, wozu Fränkel einen neuen hinzufügt.
[148] Einen genau untersuchten solchen Fall siehe Welponer u. Zillner, Arch. f. Gyn. XIX, pag. 241.
[149] Aehnlich wie die Tubarschwangerschaft verhält sich die Schwangerschaft in dem verkümmerten Horne eines Uterus bicornis (Kussmaul, l. c.). Zur Unterscheidung einer solchen von einer eigentlichen Tubarschwangerschaft empfiehlt sich, die Lage des geborstenen Sackes zum Lig. rotundum zu beachten, das genau an der Stelle abgeht, welche die Grenze zwischen Tuba und Uterus bezeichnet. Ein solcher Fall kam uns im Juli 1877 vor und betraf ein 16jähriges Mädchen, welches unter Erbrechen und sich wiederholenden Ohnmachtsanfällen im Laufe weniger Stunden gestorben war. Es bestand Verdacht auf Schwangerschaft und durch medicamentöse Mittel versuchte Fruchtabtreibung. Die Obduction ergab Gravidität am Ende des dritten Monates in dem verkümmerten Horn eines zweihörnigen Uterus mit Berstung desselben und hochgradiger Hämorrhagie in die Bauchhöhle; kein Zeichen von Vergiftung. Einen ähnlichen Fall hat Maschka (Prager med. Wochenschr. 1882, Nr. 49) beschrieben und abgebildet, ebenso vier aus der älteren Literatur H. Coutagne (Des ruptures utérines pendant la grossesse et de leurs rapports avec l’avortement criminel. Paris 1882, pag. 9). Auch Kaltenbach (Wr. med. Blätter. 1883, Nr. 52) theilt eine solche Beobachtung mit, die anfangs für eine durch Misshandlung entstandene Ruptur gehalten wurde.
[150] Arch. f. Gyn. XIX, 3 und „Das tuberöse subchoriale Hämatom der Decidua. Eine typische Form der Molenschwangerschaft“, Wien 1892.
[151] Mitunter finden sich noch Eihautreste oder noch die Placenta. Letztere kann selbst mehrere Tage zurückgehalten werden und frisch bleiben. Ueber einen Fall von Retention der Placenta durch 3 Wochen, der zur gerichtlichen Untersuchung Veranlassung gab, berichtet Thoresen, und Heger führt an, dass die Placenta bis 103 Tage nach der Geburt der Frucht frisch im Uterus zurückgehalten werden kann (Virchow’s Jahresb. 1874, II, 806).