[152] Die mit einer Entbindung verbundene Blutung hat auch insoferne eine grosse forensische Wichtigkeit, als die Spuren, die sie zurücklässt, sowohl für die Erkennung des Ortes, wo die Geburt stattgefunden, als auch für die Begutachtung mancher anderer concreter Verhältnisse des Falles brauchbare Anhaltspunkte zu gewähren im Stande sind. Uns wurde wiederholt vom Gericht die Frage vorgelegt, ob mit einer Entbindung nothwendig Blutung verbunden sein müsse, und wie bedeutend dieselbe in der Regel wäre; so besonders in einem Falle, in welchem die Angeklagte angab, dass sie hinter einem Plankenzaun entbunden, und nachdem sie das angeblich todte Kind von sich abgetrennt hatte, sofort über den Zaun wieder zurückgestiegen sei, während sich an demselben unmittelbar darauf keine Spuren von blutigen Händen vorfanden, dagegen bei der Obduction sich herausstellte, dass das Kind lebend geboren und erwürgt worden sei. — Blutung ist mit jeder Entbindung verbunden, doch ist die Grösse derselben sehr verschieden. Die Stärke der Blutung aus dem Uterus hängt zunächst ab von der Energie, mit welcher sich derselbe nach der Ausstossung der Frucht und später der Placenta zusammenzieht, und es ist in dieser Beziehung die Angabe von Schröder (l. c. 561) bemerkenswerth, dass gerade bei sehr schnell verlaufenden Geburten (und viele heimliche Geburten sind es) nach Ausstossung des Kindes eine Atonie des Uterus eintreten kann, die stärkere Blutungen veranlasst. Ausserdem ist die Zahl und die Ausdehnung der Einrisse des Muttermundes auf die Quantität des sich ergiessenden Blutes von Einfluss, ferner auch jene der Einrisse am Scheideneingang, von denen zu bemerken ist, dass sie bei Erstgebärenden in der Regel zahlreicher und ausgebreiteter zu sein pflegen, sowie, dass insbesondere die Schleimhautrisse zwischen Clitoris und Urethra, wie wir bereits an einem anderen Orte erwähnt haben ([pag. 120]), und wie auch Schröder angibt (l. c. 567), des blutreichen und cavernösen Gewebes wegen mitunter bedeutende Blutungen herbeizuführen vermögen. Beachtenswerthe Untersuchungen über den „Blutverlust bei der Geburt“ hat Schauta (Wiener med. Blätter. 1886, Nr. 11) angestellt.
[153] Dass ein solcher Vorgang und nicht, wie man meist annimmt, eine subepidermoidale Zerreissung der Malpighi’schen Schichte stattfindet, hat Langer (Wr. med. Wochenschr. 1879, pag. 635) dargethan.
[154] Jena’sche Zeitschr. 1868, IV, pag. 577.
[155] Vierteljahrschr. f. gerichtliche Med. 1874, N. F., XXI, 229. Ebenso fand Fasbender (Zeitschr. f. Geburtsh. II, 43) bei 37·3 Procent der Erstgebärenden und bei 36·6 Procent der Mehrgebärenden das Frenulum erhalten. Die Frequenz der Dammrisse steigt nach Fasbender mit dem Alter der Erstgebärenden.
[156] Vide Mayrhofer, „Ueber die gelben Körper“ etc. Wien 1876. Ebenso Leopold, Archiv f. Gyn. 1877, XI, pag. 110 und XXI, pag. 347.
[157] Nach Henle, Handb. d. Anat. 1864, II, 453, beträgt die Höhe des jungfräulichen Uterus 6–8 Cm., der transversale Durchmesser des Fundus 4–5, der grösste sagittale 2–3 Cm.; bei Frauen, welche geboren haben, die Höhe 9 bis 19, der transversale Durchmesser 5½-6½, der sagittale 3–3½ Cm.
[158] S. Pichler, Wiener Allg. med. Ztg. 1860, Nr. 42; R. Lex, Vierteljahrsschrift f. gerichtl. Med. 1866, N. F., IV, pag. 179 ff.; Ferri, „Evolutione dell’ omicidio“. Lombroso’s Archiv. Vol. III, 296; E. Verrier, Ibid. 1884, pag. 496; H. Ploss, „Zur Geschichte der Fruchtabtreibung“. 1883; Galliot, „Recherches histor. sur l’avortement criminel“. Paris 1884.
[159] „Persien und seine Bewohner.“ Leipzig 1865, I, 216.
[160] Virchow’s Archiv. XXIII, 313 und LXII, 272.
[161] Virchow’s Jahresbericht. 1869, pag. 628.