[262] „Zur Frage der Widerstandsfähigkeit der Gewebe im Leben und nach dem Tode.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, XVIII, 18.

[263] „Ueber die verschiedene Widerstandsfähigkeit der Knochen im todten und lebenden Zustande.“ Arch. f. Anat. und Phys. 1874, 510. Ebenso Med. Centralblatt. 1878, pag. 181, woselbst er unter Anderem angibt, dass aufschlagende Kugeln bei frischen Knochen vorherrschend auseinandertreibend wirken, während an trockenen vorherrschend Loch- und Rinnenschüsse erzeugt werden.

[264] „Leichenerscheinungen.“ Wien 1854.

[265] „Die forensisch wichtigsten Leichenerscheinungen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876, XXV.

[266] Den Untersuchungen Corin’s („Ueber die Ursachen des Flüssigbleibens des Blutes bei der Erstickung und anderen Todesarten.“ Vierteljahrschr. f. gerichtliche Med. 1893, V, 234) zufolge behält das Blut seine postmortale Gerinnungsfähigkeit nur einige, allerdings unbestimmt lange Zeit.

[267] Hierher gehört auch das sogenannte Hämatom der Dura mater, eine sackartige, mit flüssigem, braunrothem, vor dem Spectralapparate den Methämoglobinstreif zeigenden Blut gefüllte Auseinanderweichung der Schichten einer pachymeningitischen Auflagerung, welcher eine muldenförmige Abflachung der betreffenden Grosshirnhemisphäre entspricht. Solche Hämatome werden oft überraschend lange vertragen, ohne auffällige Symptome zu veranlassen.

[268] „Ueber concurrirende Todesursachen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1866, V, 284. Liman (l. c. II, 60) gebraucht dafür die Bezeichnung „Priorität der Todesart“. Obwohl diese Bezeichnung ganz richtig ist, so liegt doch eine Verwechslung nahe mit der in civilrechtlicher Beziehung wichtigen Frage nach der „Priorität des Todes“, die sich ergibt, wenn Zweifel darüber entstehen: „welche von zwei oder mehreren verstorbenen Personen zuerst mit dem Tode abgegangen sei“ (§. 25 österr. b. G. B.), namentlich, „wenn zwei oder mehrere Menschen ihr Leben in einem gemeinsamen Unglücke oder auf andere Art gleichzeitig verloren haben“ (Preussisches allgemeines Landrecht. I, Tit. 1, §. 39). Es verdient daher die von Skrzeczka angegebene Bezeichnung den Vorzug. Einen Fall dieser Art, wo es sich um die Verunglückung eines Ehepaares bei einer Kahnfahrt, respective um die Ueberlebungsfrage, handelte, hat Lacassagne („Question de survie. Consultation médico-légale dans l’affaire Rivoire.“ Lyon 1883) begutachtet.

[269] C. Majer, „Statistische Studien über den Selbstmord in Bayern“. Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1872, 155. Die ausführlichsten Daten über die Statistik des Selbstmordes in Europa und den aussereuropäischen Ländern enthält das schöne Werk von H. Morselli, welches in deutscher Uebersetzung unter dem Titel: „Der Selbstmord. Ein Capitel aus der Moralstatistik“ 1881 bei Brockhaus in Leipzig erschienen ist.

[270] Oesterlen, „Handb. d. med. Statistik“. 1874, pag. 732.

[271] „Zeitschr. des königl. preuss. statist. Bureaus.“ 1871, pag. 98 u. s. f. Majer, l. c. 177.