[311] Nach Körber (l. c.) beginnen bei doppelseitiger Compression des Schädels, die auch bei einseitigem Angriffe stattfindet, wenn die andere Seite auf einer festen Unterlage ruht oder durch die Wirbelsäule unterstützt wird, die Berstungsbrüche im Aequator, klaffen dort am meisten und verbinden beide Pole durch einen Meridian. Bei blos einseitiger Compression beginnen die Berstungsbrüche in der Nähe des Druckpols, klaffen dort am meisten und verjüngen sich, je mehr sie sich vom Druckpol entfernen. Unserer Ansicht nach bildet auch in diesem Falle eine vom Druckpol mehr weniger entfernte Partie des Schädels den anderen Pol und die Berstung erfolgt zunächst an einer zwischen beiden gelegenen Stelle. Klafft der Bruch am meisten an der Angriffsstelle selbst, so ist er überhaupt kein Berstungs-, sondern ein Biegungsbruch.

[312] Siehe auch: „Drei Fälle von Schädelverletzungen mit Einklemmung von Haaren“ von A. Schlemmer. Wiener med. Presse. 1876, Nr. 9–12.

[313] Eine häufige Folge von Fracturen oder Fissuren der Schläfegegend ist die Ruptura der Arteria meningea media mit consecutivem Blutaustritt zwischen Dura und den Knochen. Man findet dann ein mächtiges kuchenförmiges, gegen die peripheren Partien linsenförmig sich verdünnendes Blutgerinnsel zwischen Dura und Schädelwand, welches erstere vorwölbt und dementsprechend das Gehirn verdrängt und an der betreffenden Stelle muldenförmig abflacht.

[314] „Die Verletzungen des Auges in gerichtlicher Beziehung.“ Wiener med. Wochenschr. 1874, Nr. 5 u. ff., und als Broschüre Wien bei Braumüller. Ebenso O. Bergmeister, „Die Verletzungen des Auges mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse des Gerichtsarztes.“ Wiener Klinik. 1880, Heft 1 und 2 und Hasner, „Die Verletzungen des Auges in gerichtsärztlicher Hinsicht“ in Maschka’s Handb. d. gerichtl. Med. I, 307. Ohlemann, „Zur Frage der Aggravation von Augenverletzungen“. Zeitschr. f. Medicinalb. 1893, pag. 493 und 591 und Wilhelmi, ebenda pag. 591.

[315] Ein instructiver Aufsatz über Erkennung der Simulation einseitiger Amaurose von Schenkl findet sich auch im Prager ärztl. Correspondenzbl. 1875, Nr. 28. Von Haupt (Friedreich’s Blätter. 1887, pag. 433) u. A. wird die Anwendung farbiger Gläser empfohlen. Man gibt dem Betreffenden eine Brille, welche für das gesunde Auge ein rothes, für das angeblich blinde ein weisses Glas enthält und lässt ihn grüne Schrift auf schwarzem Grunde lesen. Der wirklich einseitig Blinde wird, da rothes Glas grüne Strahlen resorbirt, nichts sehen können, der Simulant aber wird die Schrift lesen und auch ihre Farbe angeben, weil er mit dem gesunden Auge zu lesen glaubt, während er thatsächlich mit dem anderen liest.

[316] Hassenstein, „Gerichtsärztliche Würdigung der Läsionen des Gehörorganes durch Schlag.“ Berliner klin. Wochenschr. 1871, Nr. 9; Urbantschitsch, „Das Hörorgan in forensischer Beziehung“. Wiener Klinik, 1880, Heft 1 und 2; Trautmann, „Verletzungen des Ohres in gerichtsärztlicher Beziehung“. Maschka’s Handbuch. I, pag. 379 und Sexton, Virchow’s Jahrb. 1887, I, 486. Hüttig, „Verletzungen des Ohres vom gerichtsärztlichen Standpunkt“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1891, VI, pag. 201.

[317]Der Feldarzt.“ Beilage zur Allg. Wiener med. Ztg. 1875, Nr. 1–8. Hier sei bemerkt, dass Durchbohrung des Trommelfells auch als Selbstverstümmlung vorkommt. Karlinski (Deutsche militärärztl. Zeitschr. 1888, pag. 66) berichtet über drei solche Beobachtungen.

[318] „Krankheiten des Halses.“ Pitha-Billroth’s Handbuch. III, I, pag. 58. Ebenso konnte Bert (Arch. de physiol. norm. et path. 1869) durch Zerdrücken der Trachea bei Thieren sofortigen Tod bewirken.

[319] „Zur Kenntniss der Entstehungsarten von Kehlkopffracturen.“ Wiener med. Wochenschr. 1887, Nr. 44 und 45.

[320] In den Berichten des Wiener Stadtphysikates aus den Siebziger-Jahren wird ein von Rokitansky secirter Fall mitgetheilt, wo bei einem älteren an Herzverfettung leidenden Mann, der sich erhängt hatte, eine Ruptur der linken Herzkammer gefunden wurde. Eine solche fand auch Haumeder einer mündlichen Mittheilung zufolge bei einem an Haemorrhagia cerebri gestorbenen Individuum. In der Pariser Société de médecine légale wurde im Jahre 1886 über einen von Monier (Annal. d’hygiène publ. XV, pag. 77) mitgetheilten Fall verhandelt, der ein angeblich erdrosseltes Kind betraf, bei dessen Section man eine unvollständige Querruptur der Vorderwand der linken Kammer gefunden hatte. Brouardel untersuchte das aufbewahrte Herz und fand, dass die Ruptur von einer ulcerösen Endokarditis und Myokarditis ausgegangen war und die Erhebungen machten es wahrscheinlicher, dass das Kind nicht erdrosselt, sondern aus seinem Bettchen herausgefallen war, neben welchem man es sterbend am Boden liegend gefunden hatte.