40. Den Beweis für die synthetische Natur des mathematischen Urtheils schöpft Kant aus dem Umstand, dass sowol das Prädicat des arithmetischen Urtheils: 5 + 7 = 12, wie das des geometrischen Urtheils: die Gerade ist die kürzeste zwischen zwei Punkten, etwas vom Subjecte derselben Verschiedenes enthalte: das Prädicat 12 sei nämlich weder mit 5, noch mit 7, das Prädicat „kürzeste Linie zwischen zwei Punkten” nicht mit „die Gerade” identisch. Das Urtheil 5 + 7 = 12 sagt aber weder, dass 5, noch, dass 7 jedes für sich gleich 12, sondern besagt, dass die Summe beider 5 + 7 = 12 sei d. h. dass die Vorstellung (5 + 7) der Vorstellung 12 zwar nicht (dem Inhalt nach) gleich sei, aber (dem Umfang nach) gleich gelte d. h. wie jeder Mathematiker weiss, die eine für die andere substituirt werden könne. Dasselbe ist bei dem geometrischen Urtheil der Fall; es ist richtig, dass die Vorstellung „Gerade” nicht dem Inhalt nach eins mit der Vorstellung „kürzeste Linie zwischen zwei Punkten” ist; unrichtig aber ist, dass sie derselben nicht äquipollent d. h. dass nicht jede Linie, die eine Gerade, auch die zwischen zwei Punkten — ihrem Anfangs- und Endpunkt — gelegene kürzeste sei. Der Uebergang vom Subject zum Prädicat wird daher wirklich in beiden Fällen nicht, wie Kant meinte, synthetisch durch eine von aussen hinzutretende (weder durch eine reine, noch, wie die heutige „inductive Mathematik” wähnt, sinnliche) Anschauung, sondern ausschliesslich analytisch durch die Betrachtung des Umfanges beider im reinen Denken vermittelt.
41. Der Irrthum Kant’s entsprang daher, dass er äquipollente Urtheile nicht für identisch und folglich jedes seiner Ansicht nach nicht (ganz oder theilweise) identische Urtheil für synthetisch hielt. Mathematische Urtheile, in welchen Subject und Prädicat wie bei den zu beiden Seiten des Gleichheitszeichens stehenden Ausdrücken dem Worte nach verschieden lauten, dem Werthe nach ohne Schädigung untereinander vertauscht werden können, galten ihm für apriorische Synthesen, während sie, wie oben gezeigt, zwar apriorisch, aber analytisch sind. Da ihm, wie er sich ausdrückte, sämmtliche analytische Urtheile zwar richtig, aber nicht wichtig, die mathematischen dagegen nicht nur richtig, sondern auch wichtig erschienen, so hätte er, indem er die letzteren für analytische erklärte, dieselben in ihrer wissenschaftlichen Würde herabzusetzen geglaubt; dieselben mussten daher um jeden Preis von den analytischen getrennt bleiben.
42. Die Unwichtigkeit analytischer Denkverbindungen hatte für Kant darin ihren Grund, dass dieselben zu dem schon bekannten nichts neues hinzufügten. Dieselbe bezog sich daher nicht sowohl auf die Haltbarkeit der durch analytische Betrachtung vermittelten Verbindungen gewisser Denkinhalte, als vielmehr auf den durch dieselben zu bewerkstelligenden Erkenntnissfortschritt des Denkenden von Bekanntem zu Unbekanntem. Weil in letzterer Hinsicht das analytische Urtheil in seinem Prädicat das Subject nur ganz oder theilweise zu wiederholen schien, wurde dasselbe von ihm im besten Falle als eine unnütze Tautologie, in allen anderen Fällen als ein Herabsteigen von einer höheren auf eine niedere, bereits überwundene Erkenntnissstufe angesehen. Regressives Subsumtions- und inductives Subordinationsverfahren waren ihm zufolge nichts weiter als Auslösen eines Theiles aus einem schon bekannten Inhalt, durch welchen derselbe zwar „erläutert”, unsere Erkenntniss selbst jedoch keineswegs „erweitert” werde. Des Substitutions- als eines Verfahrens, durch welches ein beständiges idem per idem erzeugt werde, hielt Kant in seinem Bemühen um Ausdehnung der Grenzen der Erkenntniss es nicht einmal der Mühe für werth, Erwähnung zu thun.
43. Von diesem Standpunkt aus allerdings mit Recht, wenn es wahr wäre, dass das Substitutions- d. i. das Verfahren, einen gegebenen Denkinhalt durch einen demselben äquipollenten zu ersetzen d. h. den gegebenen zu transmutiren, in der That für das Erkennen keinen Fortschritt bedeutete. Während aber derjenige, der an der Stelle des subsumirenden den jeweilig subsumirten oder an der Stelle des concreten (subordinirten) nur den abstracten (subordinirenden) Denkinhalt besitzt, in der That sozusagen „der Masse nach” weniger besitzt als er vorher besass, und nichts, was er nicht schon vorher besass, besitzt derjenige, der an der Stelle des ursprünglich gegebenen Denkinhalts einen demselben äquipollenten, aber transmutirten Denkinhalt gewonnen hat — zwar „der Masse nach” (wenigstens was den Umfang betrifft) nicht mehr, als er besass, er besitzt aber etwas, was er vorher entschieden nicht besass, anstatt des ursprünglichen alten den durch Transmutation an dessen Stelle getretenen neuen Denkinhalt. Dasselbe stellt, zwar nicht dem Umfang, aber der Qualität des Gedachten nach, wirklich eine Bereicherung des Denkenden dar.
44. Subsumtions- und Subordinationsverfahren machen daher, wie Kant’s analytische Urtheile, in der That blosse Erläuterung, Substitutions- und synthetisch-aposteriorisches d. i. empirisches Verfahren machen, wie Kant’s synthetische Urtheile, eine wirkliche Erweiterung unserer Erkenntniss, und zwar das erstere mit allgemeiner und nothwendiger, das letztere allerdings nur mit mehr oder weniger beschränkter und mehr oder weniger zuverlässiger, auch im besten Fall nur wahrscheinlicher, niemals ausnahmsloser (unbedingter) Giltigkeit möglich. Erstere beiden eignen daher vorzüglich den deducirenden, aus dem Allgemeinen das Besondere ableitenden und classificirenden, das Allgemeine aus dem Besonderen abstrahlenden Wissenschaften, während das Substitutionsverfahren in den rein mathematischen, das empirische dagegen in den Erfahrungswissenschaften zu Hause ist. Die erstgenannten gehen von einem bereits erreichten Erkenntnissvorrath an Allgemeinem aus, um durch Analyse desselben das darin eingeschlossene Besondere sich zum Bewusstsein zu bringen. Die zweitgenannten gehen von einem bereits gewonnenen Erkenntnissvorrath an Besonderem aus, um durch Ausscheidung des Abweichenden und Zusammenfassung des Gemeinsamen das in demselben gleichsam schlummernde Allgemeine an’s Licht zu ziehen. Die Wissenschaften, welche, wie die Lehre von den Gleichungen in der Mathematik und die Theorie von der Erhaltung der Kraft und des Stoffes in der Physik und Physiologie den seinem Werthe und Umfang nach sich gleichbleibenden Denk-, wie den seiner Quantität und Qualität nach sich gleichbleibenden Stoffinhalt, in stets neue Formen sich umgiessen lassen, suchen dadurch das im ewigen Wechsel Beharrende und das im ewigen Beharren stets Fliessende zu gewinnen. Die Erfahrungswissenschaften aber sind darauf aus, durch natürliche und künstliche Beobachtung (Experiment) zwischen bis dahin wenn nicht für unverknüpfbar gehaltenem, doch unverknüpft gebliebenem Denkinhalt neue, bisher unerhörte Verbindungen in mehr oder weniger weitreichender und dauerhafter Weise festzustellen.
45. Letztere werden naturgemäss um desto mehr sich befestigen, je öfter dieselben wiederholt worden; sei es, dass diese Wiederholung durch eine unwillkürliche d. i. vom Willen des dieselben verknüpfenden Denkenden unabhängige, also auch ohne ja wider denselben sich erneuernde, oder eine willkürliche d. i. vom Willen des Denkenden entweder abhängige, oder mit demselben identische, also auch mit und durch denselben sich erneuernde Ursache verursacht sei. Dieselbe ist im ersteren Fall eine gegebene, und so auch der Grund ihrer Erneuerung ein gegebener; im letzteren Fall eine gemachte, und so auch der Grund ihrer Erneuerung ein solcher. Im ersteren Fall wird die Verbindung der disparaten Denkinhalte durch das Denken so lange bestehen und so oft sich wiederholen, als die gegebene Ursache besteht und sich erneuert, im letzteren Fall dagegen so lange und so häufig, als der Wille, sie zu verbinden, im Denkenden entsteht und sich erneuert. In beiden Fällen wird im Denkenden in Folge der zunehmenden Wiederholung eine wachsende Disposition zur Verknüpfung jener an sich durch nichts auf einander hinweisenden Denkinhalte zu Stande kommen. Dieselbe wird jedoch im ersten Fall ihren Grund in einem Gegebenen (also Objectivem), im letzteren Falle in einem Wollen (Subjectivem) haben, und daher dort als (objective) Gewohnheit, die dem Denkenden von aussen angewöhnt wird, hier als (subjective) Gewöhnung, zu welcher der Denkende sich selbst verwöhnt hat, sich festsetzen.
46. Denkverbindungen disparater Denkinhalte, die auf Gewohnheit beruhen, gestatten darum einen Rückschluss auf jenen Grund, dessen Folge dieselbe ist, als einen objectiven d. h. unabhängig vom Willen des Denkenden bestehenden. Solche dagegen, welche nur auf einer Verwöhnung des Denkenden beruhen, gestatten höchstens einen Rückschluss auf die subjective Beschaffenheit des Willens des Denkenden. Ungeachtet der Grund der Verbindung in beiden Fällen kein logischer (aus dem Inhalt des zu Verbindenden entspringender Denk-), sondern ein blos psychologischer Zwang ist, welcher in dem einen Fall durch das Gegebensein des Objects auf den Willen, in dem andern Fall von dem Willen auf das Gegebenwerden des Objects ausgeübt wird, so ist der Grad wie der Grund der Festigkeit in jedem der beiden Fälle ein verschiedener. Derselbe beruht im ersten Fall auf dem Natur- und Fundamentalgesetz des Bewusstseins, durch welches dasselbe genöthigt wird, zugleich oder nach einander Gegebenes, sei es (dem Inhalte nach) Homogenes oder Heterogenes, unter einander dergestalt zu verknüpfen, dass mit dem Einen das Andere gedacht oder nach dem Eintreten des Einen das Eintreten des Anderen erwartet wird (Ideen-Associationsgesetz der Coëxistenz und der Succession). Da die Wirksamkeit desselben unabänderlich ist, so muss, sobald irgend etwas dem Denkenden als zugleich oder nach einander Seiendes gegeben ist, das Denken des Einen mit dem Andern, oder das Erwarten des Einen nach dem Andern ebenso unabänderlich erfolgen, so dass selbst der Wille des Denkenden demselben keinen Einhalt zu thun vermöchte. Diese Unabänderlichkeit des psychischen Vorganges des Verbindens gewisser Denkinhalte in einem und des Erwartens gewisser Denkinhalte nach einander im andern Falle lässt in Folge einer (logisch zwar ungerechtfertigten, aber psychologisch sehr erklärlichen) unwillkürlichen Erschleichung die Sachlage so erscheinen, als ob die vom Denken notwendigerweise mit oder nach einander verknüpften Denkinhalte an sich mit oder nach einander nothwendigerweise verknüpft wären d. h. die Naturgesetzlichkeit des Bewusstseinsvorganges (der Association nach Coëxistenz und Succession) wird auf das Verknüpfte (Objective) selbst als dessen naturgesetzliches Mit- oder Nacheinandersein übertragen. Da nun beispielsweise Eigenschaften (Accidentien) nicht ohne Träger derselben (Substanz) und Wirkungen nicht ohne vorangehende Ursachen gedacht werden können, so liegt darin der Grund, warum Gegebenes, welches dem Denkenden entweder mit oder nach einander gegeben wird, von diesem als im Verhältniss — wenn es zugleich gegeben ist — der Inhärenz d. i. des Accidens zur Substanz — wenn es nach einander gegeben ist — der Causalität d. i. der Wirkung zur Ursache stehend gedacht wird. Hume’s Behauptung, dass das Causalgesetz aus der Gewohnheit entspringe und daher nichts anderes als die — durch das ursprünglich beobachtete und zu wiederholtenmalen erneuerte Nacheinanderauftreten gewisser Phänomene — motivirte Erwartung des Wiedereintretens des einen derselben sei, wenn das andere vorangegangen ist, hat daher insofern, als dieselben untereinander völlig disparater Natur sind, berechtigte Geltung.
47. Dagegen beruht in dem Falle, als die Verbindung disparater Denkinhalte nicht durch objectives (gleichzeitiges oder successives) Gegebensein, sondern durch den Willen des Denkenden erfolgt, der Grad und die Dauer ihrer Festigkeit lediglich auf der Energie und der Dauerhaftigkeit dieses Willens. Da nun der letztere, insofern er durch nichts von ihm Unabhängiges beeinflusst (motivirt), sondern lediglich grundlos sich selbst bestimmend (transcendentalfrei, reine Willkür), also im buchstäblichen Sinn des Wortes Eigenwille (Laune, Eigensinn) ist, und als solcher ebenso grundlos vergeht als entsteht, also seiner Natur nach veränderlich (wetterwendisch, launenhaft) ist, so können auch die durch denselben allein herbeigeführten Denkverbindungen nicht anders als veränderlich (Denklaunen, Capricen) sein, welche, so scheinbare Festigkeit dieselben auch besitzen mögen, so lange die sie festhaltende Willensmarotte Bestand hat, dieselbe nicht blos in den Augen Anderer, sondern des Denkenden selbst nothwendig sogleich einbüssen, sobald dessen Eigenwille eine andere Richtung eingeschlagen hat.
48. Auf der durch Gegebenes entstandenen (objectiven) Gewohnheit beruht die unabweisliche (wirkliche), auf der durch Willkür herbeigeführten (subjectiven) Gewöhnung beruht die angebliche (scheinbare) Erfahrung. Jene beansprucht, weil die Naturgesetze des Bewusstseins für alle bewusstseinsfähigen Wesen derselben Gattung dieselben sind, sobald die Bedingungen des Gegebenseins für das Bewusstsein (z. B. die Simultaneität oder Succession) die nämlichen bleiben, auch für alle bewusstseinsfähigen Wesen derselben Gattung die gleiche uneingeschränkte Geltung. Diese kann eine solche höchstens innerhalb des Kreises der Herrschaft desjenigen Willens, auf welchem die ursprüngliche Verknüpfung des Denkinhaltes und deren Bestand beruht, über sich selbst und eventuell über den Willen anderer Denkenden, welche dem seinigen gegenüber als Dienende (Autoritätsgläubige, Willensknechte) sich verhalten, behaupten. Das Verfahren, nach welchem allgemein giltige Erfahrung zu Stande kommt, kann daher allein als erfahrungswissenschaftliche (empirische) Methode, dasjenige dagegen, nach welchem nur individuell oder höchstens in beschränktem Kreise als solche anerkannte d. i. Scheinerfahrung erreicht wird, muss als den Schein erfahrungswissenschaftlicher Methode affectirender, an sich unwissenschaftlicher Erfahrungstrug bezeichnet werden. Beispiele der ersten liefern alle wirklichen Erfahrungswissenschaften; das auffälligste Beispiel des letzteren bietet die auf angeblichen uncontrolirbaren und nur innerhalb des Kreises gläubiger Jünger als solche anerkannten Erfahrungen einzelner Auserwählter (z. B. Medien, Geisterseher) — angeblich unter genauer Beobachtung des methodischen Verfahrens wirklicher Erfahrungswissenschaft — aufgebaute vermeintliche Erfahrungswissenschaft von der Geisterwelt (Spiritismus).
49. Wie disparate Denkinhalte mit äquipollenten darin übereinkamen, dass beiderseits die Denkinhalte ihrem Inhalt nach nicht identisch waren, so unterscheiden sich dieselben von ihrem Inhalte nach entgegengesetzten Denkinhalten dadurch, dass die ersteren ihrem Umfange nach mit einander verträglich, die letzteren dagegen in Bezug auf diesen unter einander unverträglich sind. Dieselben schliessen einander entweder in der Weise aus, dass, was in den Umfang des einen, nicht in den Umfang des andern fällt, in welchem Fall sie conträr, oder in der Weise, dass zugleich dasjenige, was nicht in den Umfang des einen, eo ipso in den Umfang des andern fällt, in welchem Fall sie contradictorisch entgegengesetzt heissen. Sie können einander aber auch in der Weise ausschliessen, dass, was in den Umfang des einen, nicht in den Umfang des andern, was nicht in den Umfang des einen, in den Umfang des andern fällt, die Umfänge beider aber zugleich den Umfang eines dritten, beiden übergeordneten Denkinhaltes ausmachen, in welchem Fall sie subconträr entgegengesetzt genannt werden. Von conträr entgegengesetzten Denkinhalten gilt, dass, wenn der eine wahr ist, der andere falsch, von contradictorisch entgegengesetzten überdies, dass, wenn der eine falsch ist, der andere wahr sein muss; von subconträr entgegengesetzten dagegen gilt, dass, weil beider Umfänge in den Umfang eines dritten fallen und denselben erschöpfen, dasjenige, was in dem Umfang des einen liegt, nicht in dem Umfang des andern liegen kann (wie bei den conträren), aber auch, dass, was nicht in dem Umfang des einen liegt, in dem Umfang des andern liegen muss (wie bei den contradictorischen Gegensätzen), dass also, wo a ist, nicht b, dagegen b ist, wo a nicht ist, und weiter, dass, wo das eine von beiden, auch das beiden übergeordnete dritte ist, dass also beide subconträr entgegengesetzte zugleich keines das andere und (in Bezug auf das dritte als „ihre höhere Einheit”) eins und dasselbe sind. Ist der einem andern conträr entgegengesetzte Denkinhalt seinerseits einem dritten conträr entgegengesetzt, so dass, wenn a wahr ist, b falsch sein muss, so lässt sich aus der Wahrheit von a nicht schliessen, dass nun auch der dem b conträr entgegengesetzte Denkinhalt c wahr sein müsse, wol aber, dass derselbe wahr sein könne, indem aus der Wahrheit von a zwar die Falschheit von b, aus der Falschheit von b aber keineswegs die Wahrheit von c folgt. Lässt sich der einem Denkinhalt a contradictorisch entgegengesetzte Denkinhalt non-a seinerseits wieder in zwei contradictorisch entgegengesetzte Denkinhalte b und non-b spalten, so gilt nicht nur, dass, wenn a wahr ist, sowol b als non-a nothwendig falsch sein müsse, sondern auch, dass, wenn a falsch ist, eines von beiden, b oder non-b nothwendig wahr sein muss. Von subconträr entgegengesetzten Denkinhalten gilt, dass, sobald auch nur einer von beiden wahr ist, ein dritter, der beiden übergeordnete, wahr und daher, wenn dieser selbst einem vierten subconträr entgegengesetzt, auch der ihm und diesem übergeordnete fünfte Denkinhalt wahr sei. Auf die Fortsetzung des ersten Verhältnisses gründet sich das Verfahren, zu einer Reihe conträrer Gegensätze zu gelangen, die alle zugleich wahr, also copulativ verbunden werden können (z. B. die Farbenreihe). Auf die Fortsetzung des zweiten Verhältnisses gründet sich das Verfahren, durch Zerfällung des contradictorisch entgegengesetzten Gliedes in weitere Gegensätze zu einer vollständigen Eintheilung zu gelangen, deren Glieder untereinander disjunctiv getrennt werden können. Auf die Fortsetzung des dritten Verhältnisses gründet sich das construirende oder sogenannte dialektische Verfahren, mittels dessen mit Hilfe stets neu eingeführter subconträrer Gegensätze zu immer neuen sich übereinander aufthürmenden „höheren Einheiten” gelangt wird, deren jede die vorhergehende (nach dem bekannten Hegel’schen Doppelsinn) zugleich aufhebt und „aufhebt” (tollit et servat).