278. Dass überhaupt Wirkliches ist und, was wirklich ist, wirkt, macht die realistische, dass mehr als ein einziges Wirkliches, eine unbestimmbare Menge von Wirklichen sei, die pluralistische Seite des Realismus aus. Wie das erstere aus dem Satze, dass scheinbar Wirkliches, so folgt das letztere aus der Thatsache, dass der Schein eines vielfachen Wirklichen gegeben ist. Während der Schluss dort lautet: ohne Sein kein Schein, lautet er hier: ohne Vielheit und Vielfachheit des Seins keine Vielheit und Vielfachheit des Scheins. Die entgegengesetzte Annahme, dass aus der Einheit und Einfachheit des Seins der Schein der Vielheit und Vielfachheit des Seins hervorgehe, widerspricht sich selbst. Dieselbe lässt unerklärt, warum, wenn das Erzeugende, der realistische Factor, die Ursache der Empfindung, das nämliche ist, die Wirkung derselben, die Empfindung, bald diese, bald jene sei, das „Ding an sich”, von welchem der Anstoss zur Empfindung ausgeht, bald eine Gesichts-, bald eine Gehörsempfindung, und wieder einmal die Empfindung des Blauen, ein anderes mal die des Rothen verursache, dabei aber selbst als Ursache immer dasselbe bleibe. Wird an die Stelle des Dings an sich das Wirkliche d. i. eine absolut gesetzte, einfache Qualität substituirt, so erhöht sich die Schwierigkeit, zu begreifen, wie diese letztere, welche als einfach jede Vielheit coordinirter, aber unter einander qualitativ verschiedener Wirkungsweisen ausschliesst, doch zugleich Ursache qualitativ verschiedener Wirkungen d. i. z. B. qualitativ unterschiedener Empfindungen werden könne; dieselbe führt daher mit Nothwendigkeit dazu, so viele und so vielerlei qualitativ verschiedene Ursachen vorauszusetzen, als und so vielerlei qualitativ verschiedene Wirkungen gegeben sind d. h. wo die Thatsache vielfachen qualitativ unterschiedenen Scheins gegeben ist, auch die Existenz eines vielfachen und qualitativ unterschiedenen Wirklichen zu postuliren.
279. Wie durch die Betonung der realistischen Grundlage des Scheins dem Idealismus, so ist durch die Betonung der pluralistischen Grundlage des Scheins der Realismus jedem wie immer gearteten Monismus d. i. jeder All-Eins-Lehre entgegengesetzt. Jener, er sei subjectiver, absoluter oder Panlogismus, entbehrt eines wahrhaft Wirklichen; dieser, er sei idealistisch oder selbst realistisch, entbehrt einer wahren Vielheit des Wirklichen. Jenem zufolge ist das Wirkliche blosser Schein (Phantasmagorie) welchen sich entweder das endliche oder das absolute Ich, oder die absolute Vernunft vorspiegelt, um mittels desselben zum Bewusstsein seiner, beziehungsweise ihrer selbst zu kommen d. i. Geist zu werden. Diesem zufolge ist jede Vielheit und Individuation des Seins blosser Schein (Phantasmagorie), welchen das eine und einzige Wirkliche (es sei nun Spinozistische Substanz oder Schopenhauer’scher Allwille) entweder (wie die beiden genannten) mit blinder Nothwendigkeit, oder (wie das Hartmann’sche „Unbewusste”) zu dem Zwecke sich vorgaukelt, um mittels desselben zum Bewusstsein und sei es durch Selbstverneinung oder durch werkthätigen Anschluss zur Realisirung des Weltzwecks zu gelangen. Während der erstere begreiflich zu machen unterlässt, wie aus demjenigen, was selbst nicht einmal den Schatten der Wirklichkeit besitzt, auch nur der Schein einer solchen entspringen könne, setzt der letztere dem Bedenken, wie aus demjenigen, was selbst nicht einmal eine Spur der Vielheit in sich schliesst, auch nur der Schein einer solchen und der Vielfachheit des Wirklichen hervorgehen könne, vorsichtiges Stillschweigen entgegen.
280. So viel wirklicher Schein, so viel wirkliches Sein — lautet der Satz des Realismus, aber nicht, wie viel wirkliches Sein. Derselbe begnügt sich, zu behaupten, dass um der Vielheit und Mannigfaltigkeit des durch die Erfahrung gegebenen Scheins willen eine eben solche Vielheit und Mannigfaltigkeit des Wirklichen gesetzt, aber er enthält sich, der Versuchung nachzugeben, bestimmen zu wollen, welche (ob endliche oder unendliche) Vielheit des Wirklichen gesetzt werden müsse. Eben so wenig wie das Quantum, wagt er das Quale des Wirklichen anders als durch die schon oben angeführte, aus dem Begriff der absoluten Position abgeleitete Folgerung der qualitativen Einfachheit zu bestimmen. Wie die Vielheit des Scheins zwar die Annahme einer Vielheit des Wirklichen, aber nicht die Bestimmung der Vielheit des Wirklichen, so erlaubt die Mannigfaltigkeit des Scheins zwar die Annahme einer Mannigfaltigkeit des Wirklichen, aber nicht die Bestimmung des Mannigfaltigen des Wirklichen. Dass vieles und mannigfaltiges Wirkliches sei, weder aber wie vieles, noch welcherlei Art das Wirkliche sei, vermisst sich der Realismus anzugeben.
281. Die Mannigfaltigkeit ist die geringste d. h. die Gleichartigkeit des Wirklichen ist die denkbar grösste, wenn dessen Verschiedenheit nicht in einer sogenannten inneren (Eigenschaft), sondern nur in einer sogenannten äusseren Beschaffenheit, also in einer solchen gelegen ist, welche weder Aehnlichkeit noch Gegensatz, überhaupt keinerlei Verwandtschaft des Wirklichen voraussetzt, sondern auch bei übrigens völlig disparaten Wirklichen stattfinden kann. Von dieser Art sind die räumlichen und zeitlichen d. i. diejenigen Bestimmungen eines Wirklichen, welche sich ändern können, ohne dass dieses letztere selbst dadurch eine Aenderung erfährt, obgleich andere Wirkliche dadurch eine solche erfahren mögen. Der in seiner Umlaufsbahn und Umlaufszeit sich um die Sonne bewegende Planet erleidet durch seine Fortbewegung in seinen inneren Eigenschaften keinerlei Veränderungen, während die Wirkungen, welche er selbst auf andere Planeten ausübt (z. B. die sogenannten Störungen) wesentlich durch die Stellung d. i. durch den Ort bedingt werden, welchen derselbe in einem jeweiligen Zeitpunkt im Verhältniss zu ihnen im Weltraum einnimmt. Eben so wenig erleidet der Weltkörper, wenn nicht andere Ursachen in und an demselben Veränderungen bewirken, durch den blossen Abfluss der Zeit, innerhalb welcher er seine Bahn zurücklegt, eine Veränderung, obgleich, wenn eine solche an ihm vorgegangen und er demungeachtet derselbe geblieben sein soll, dies nur unter der Voraussetzung denkbar ist, dass seine Beschaffenheit vor und seine Beschaffenheit nach obiger Veränderung in verschiedene Zeitpunkte fallen. Die vielen und verschiedenen Wirklichen sind daher am wenigsten verschieden, jedoch in keiner Weise nicht verschieden, wenn deren Verschiedenheit lediglich in der Verschiedenheit d. i. in der Nichtidentität ihrer räumlichen und zeitlichen Bestimmungen d. i. des Wo und des Wann ihrer Wirklichkeit d. i. ihres Wirkens gelegen ist. Dieselben sind verschieden, insofern ihre Orte im Raum verschieden d. h. ausser einander, dagegen nicht verschieden, insofern sie Wirkliche d. i. Wirkende sind. Dieselben sind verschieden, insofern je nach der Verschiedenheit ihres Aussereinander (d. h. der räumlichen Distanz ihrer Orte) ihr Wirken verschieden, dagegen nicht verschieden, insofern sie Wirkende sind. In Bezug auf die Zeit sind sämmtliche Wirkliche als unbedingt Gesetzte insofern nicht verschieden, als ihr Gesetztsein von jeder, also auch von jeder zeitlichen Bedingung unabhängig ist; dagegen können sie als Wirkende insofern verschieden sein, als ihr Wirken sich ändert, während sie selbst dieselben bleiben und diese Aenderung nur unter der Annahme möglich ist, dass das eine zu einer, das anders geartete Wirken dagegen zu einer andern Zeit stattfindet.
282. Wirkliche, die sich durch räumliche und zeitliche Bestimmungen unterscheiden, können im Uebrigen eben so wol unterschieden als nicht unterschieden, sie werden trotzdem unterschiedene d. i. Einzelwesen und, da dieselben als unbedingt gesetzte, einfache Qualitäten, Atome d. i. untheilbare Wesen sind, Individuen sein. Dieselben müssen als räumlich (d. i. dem Ort nach) verschiedene, ausser einander, beziehungsweise neben einander sein; das Wirken derselben, insofern es in einem und demselben Individuum ein verschiedenes sein soll, kann nur nach einander, beziehungsweise auf einander erfolgen. Da dieselben ausser einander d. h. da ihre Orte, wenn sie selbst unterschiedene sein sollen, nicht dieselben sein sollen, so muss es der Orte wenigstens eben so viele geben, als es Wirkliche gibt. Da das Wirken eines jeden derselben, wenn es ein anderes sein soll, in einen anderen Zeitpunkt fallen muss, so muss es der Zeitpunkte wenigstens eben so viele geben, als in demselben Wirklichen Abänderungen seines Wirkens gegeben sind. Mit der Unbestimmbarkeit der Zahl der Wirklichen ist daher zugleich die Unbestimmbarkeit der Zahl der Orte, mit der Unbestimmbarkeit der Zahl möglicher Abänderungen des Wirkens eines und desselben Wirklichen zugleich die Unbestimmbarkeit der Zahl der Zeitpunkte gegeben. Wie die Menge des auf Grundlage des durch die Erfahrung gegebenen Scheins anzunehmenden Wirklichen, so lässt sich die Menge der auf Grundlage des angenommenen Wirklichen anzunehmenden Orte, so wie jene der auf Grundlage der durch Erfahrung gegebenen Abänderungen des Wirkens des Wirklichen anzunehmenden Zeitpunkte je nach Bedürfniss ins Unbestimmte erweitern.
283. Der Inbegriff des gesammten auf Grundlage des durch die Erfahrung gegebenen Scheins jeweilig anzunehmenden Wirklichen d. i. der Inbegriff sämmtlicher Atome macht den Stoff, der Inbegriff des von sämmtlichen Wirklichen ausgehenden Wirkens die Kraft, der Inbegriff sämmtlicher Orte den Raum, und jener sämmtlicher Zeitpunkte die Zeit aus. Da der in jedem gegebenen Augenblick dem Bewusstsein durch Erfahrung aufgedrungene Schein eines Wirklichen ein bestimmter, und insofern endlich, in jedem gegebenen Augenblick aber ein anderer seinerseits abermals bestimmter und insofern endlicher ist, so folgt, dass das Quantum des Wirklichen, da dessen Annahme nur auf Grund des gegebenen Scheins eines solchen erfolgt, nur dann ein unendliches sein muss, wenn der gegebene Schein die Annahme eines solchen fordert, im Uebrigen aber über dasselbe keine andere Bestimmung möglich ist, als dass das Quantum des Stoffs dem Quantum des durch Erfahrung gegebenen Scheins proportional sein muss. Da nun der Schluss vom Schein auf das Sein keineswegs verlangt, dass unendlich, sondern nur, dass unbestimmt viele Wirkliche dessen reale Grundlage ausmachen sollen, so kann auf Grund der gegebenen Erfahrung über das Quantum des anzunehmenden Stoffs nichts weiter ausgesagt werden, als dass dasselbe ein verhältnissmässiges, mit dem Wachsthum des durch Erfahrung gegebenen Scheins für das Bewusstsein in stetem Wachsen begriffenes, an sich aber, da das Wirkliche als unbedingt gesetztes keinerlei Abänderung seines Gesetztseins fähig ist, ein unveränderliches sein muss.
284. Wie das Quantum des Stoffs, so ist das Quantum der Kraft zugleich als veränderlich d. i. der Zunahme fähig, und als unveränderlich, einer solchen unfähig anzusehen. Ersteres, insofern die Annahme wirklichen Wirkens nur auf Grund des durch die Erfahrung dargebotenen scheinbaren Wirkens und sonach die Bestimmung des Quantums des ersteren nur im Verhältniss zu dem erfahrungsmässig gegebenen Quantum des letzteren statthat, letzteres, insofern das Wirken nichts anderes als die Verwirklichung der im Wirklichen unbedingt gesetzten einfachen Qualität und folglich, da diese letztere unveränderlich ist, die Summe der Verwirklichungen sämmtlicher einfacher Qualitäten des Wirklichen eben so wie die Summe dieser selbst immer dieselbe bleiben muss. Das Gesetz der Unveränderlichkeit des Quantums wirklichen Wirkens d. i. der Erhaltung der Kraft ist nur die unvermeidliche Folge des Gesetzes der Unveränderlichkeit des Quantums des Wirklichen d. i. der Erhaltung des Stoffs. Dagegen ist das Quantum der aus dem jeweilig durch Erfahrung gegebenen scheinbaren Wirken erschlossenen Kraft eben so wie das Quantum des auf Grund des durch die jeweilige Erfahrung dargebotenen scheinbaren Wirklichen erschlossenen Stoffs der Veränderung, und zwar eines im richtigen Verhältniss zu der allmälig anwachsenden Erfahrung zunehmenden Wachsthums bedürftig und fähig.
285. Der Grund, weswegen letzteres, das jeweilige Quantum des scheinbaren mit dem des wirklichen Wirkens weder jemals identisch ist, noch werden kann, liegt in der Verschiedenheit, beziehungsweise dem Gegensatz der individuellen Wirklichen und der daraus fliessenden Verschiedenheit, beziehungsweise des Widerstreits ihres Wirkens. In der Natur der Sache liegt es, dass verschiedene, ganz oder theilweise der Qualität nach entgegengesetzte Wirkliche auch in ihrem Wirken ganz oder theilweise einander entgegengesetzt sind d. h. dass ihr Wirken sich gegenseitig ganz oder theilweise zwar nicht vernichtet, weil die unbedingt gesetzte und selbst unveränderliche Qualität des Wirklichen der Vernichtung unfähig ist, aber ganz oder theilweise hemmt, so dass der Schein entsteht, als werde nichts oder als werde weniger gewirkt, während thatsächlich gewirkt, und zwar mehr gewirkt wird als gewirkt zu werden scheint. Das auf diese Weise gehemmte, also scheinbar nicht wirklich, in der That aber wirklich, jedoch im — durch entgegengesetztes Wirken — gebundenen Zustande vorhandene Wirken ist gleichsam latentes, schlummerndes, dagegen das ungehemmte, durch ganz oder theilweise Entgegengesetztes nicht gebundene, also freie Wirken offenbares, lebendiges Wirken. Die Summe des letzteren muss, da unter der Summe des Wirkenden jedesmal ein bestimmter Bruchtheil unter sich entgegengesetzten Wirkens vorhanden sein muss, nothwendig kleiner ausfallen als die Summe des überhaupt (im gehemmten und ungehemmten Zustande) vorhandenen Wirkens und zwar desto kleiner, je grösser die Summe des unter sich entgegengesetzten, also sich hemmenden Wirkens im Verhältniss zur Summe des Wirkens überhaupt ist. Die Wirklichen selbst, deren Wirken gehemmt ist, die also, um dieses Gehemmtseins willen, nicht zu wirken, also nicht wirklich zu sein scheinen, während sie doch wirkend, also wirklich sind, stellen zusammengenommen den Inbegriff desjenigen Wirklichen dar, welches zwar wirklich, dem Scheine nach aber nicht wirklich d. h. für die aus dem Scheine des Wirklichen auf die Wirklichkeit folgernde Beobachtung so gut wie nicht vorhanden ist d. h. den Inbegriff des latenten, jeweilig nicht nur seiner Qualität nach unbekannten, sondern auch seiner Existenz nach ungekannten Wirklichen.
286. Letzterer liefert den Vorrath sowol zur Vermehrung des sichtbaren, wie zur Erweiterung des Umfanges des aus gegebenem scheinbaren erschlossenen wirklichen Wirkens. Indem bisher gebundenes Wirken aus irgend einem Anlass frei d. h. ungehemmtes Wirken wird, tritt es aus dem latenten in den Zustand offenbaren Wirkens d. h. es tritt selbst, wenigstens scheinbar, als neues, bisher nicht wahrgenommenes Wirken zu der Summe des bisher sichtbar gewesenen Wirkens hinzu; indem es als offenbar gewordenes, also den Schein des Wirkens erzeugendes Wirken vor das Bewusstsein tritt, ruft es in diesem den unvermeidlichen Schluss auf wirkliches Wirken d. i. eine Erweiterung des bisherigen Umfanges bekannten Wirkens hervor. Wie durch den ersteren Umstand die Summe des sichtbaren Wirkens, so wird durch den letzteren die Kenntniss wirklichen Wirkens vermehrt, durch jenen die Summe der in der Totalität des Wirklichen lebendig thätigen, im Verhältniss zur Summe der in derselben leblos schlummernden Kräfte, durch diesen die Summe des auf Grund erweiterter Erfahrung erschlossenen Wirklichen gegenüber dem auf Grund der bisherigen Erfahrung als wirklich gekannten, ebenmässig vergrössert.
287. Da das Quantum des überhaupt vorhandenen Wirkens nach Obigem unveränderlich, die Summe des jeweilig ungehemmten Wirkens aber veränderlich ist, so folgt, dass jede Zunahme der Summe des sichtbaren von einer entsprechenden Abnahme der Summe des gebundenen Wirkens und umgekehrt jede Zunahme dieser von einer Verminderung jener begleitet sein muss. Könnte die Abnahme sichtbaren Wirkens je so weit sich erstrecken, dass jedes ungehemmte Wirken sich in gehemmtes, also jedes wirkliche Wirken in scheinbares Nichtwirken verkehrte, so müsste an Stelle des Scheins eines Wirklichen vielmehr der entgegengesetzte Schein der Abwesenheit irgend eines Wirklichen d. h. es müsste der Schein der Wirklichkeit des Nichts (Nihilismus) entstehen, welches sich selbst widerspricht. Sollte dagegen in umgekehrter Weise die Zunahme des sichtbaren Wirkens so weit fortschreiten, dass sämmtliches gebundenes sich in freies Wirken verwandelte, also jeder Schein eines Nichtwirkens sich in den entgegengesetzten Schein des Wirkens auflöste, so müsste, da jede Hemmung eines Wirkens nur aus der Verschiedenheit, beziehungsweise dem Gegensatze der Wirkenden entspringt, der Schein entstehen, als sei zwischen den Wirkenden überhaupt keine Verschiedenheit d. h. als seien überhaupt nicht unterschiedene Wirkliche (Pluralismus, Individualismus), sondern nur ein einziges, schlechterdings unterschiedloses Wirkliches (Monismus, All-Eins-Lehre) vorhanden; welcher Schein, da, wie oben gezeigt, die Annahme eines einzigen Wirklichen auch nicht einmal die Entstehung des Scheins einer Vielheit ermöglicht, sich selbst widerspricht. Da sonach von diesen beiden Fällen keiner als jemals möglicher Weise eintretend gedacht werden darf, ohne etwas sich selbst Widersprechendes zu denken, so folgt, dass weder die Abnahme des sichtbaren Wirkens jemals so weit gehen kann, dass völlige Ruhe (Leblosigkeit), noch die Zunahme desselben je so hoch sich steigern kann, dass durchgängige Lebendigkeit (Bewegung) im ganzen Umkreis des Wirklichen herrsche, sondern dass immer Ruhe und Bewegung, Leblosigkeit und Lebendigkeit zugleich, jedes in einem mehr oder weniger weit reichenden Theile des Wirklichen vorhanden sei.