288. Wie den Quantis des Stoffs und der Kraft, kommt den Quantis des Raumes und der Zeit Wandelbarkeit zugleich und Wandellosigkeit zu. Wenn der erstere nichts anderes ist als der Inbegriff der Orte des Wirklichen, so folgt, dass dessen Quantum weder grösser noch kleiner sein kann als das Quantum des Wirklichen. Da nun das letztere, wie gezeigt, in einer Hinsicht veränderlich, in einer andern dagegen unveränderlich ist, so folgt, dass in Bezug auf das Quantum des Raumes dasselbe stattfinden muss. Jede Erweiterung des bisher bekannten Umfanges des Wirklichen durch die Annahme neuer Wirklicher macht die Annahme neuer Orte und damit die Vermehrung des bisherigen Quantums des Raums nöthig. Die Erhaltung des Quantums des Stoffs d. i. des Inbegriffs aller Wirklichen, deren jedes seines von dem jedes andern unterschiedenen Orts bedarf, macht die Erhaltung des Quantums des Raums unvermeidlich. Wenn die Zeit nichts anderes ist als der Inbegriff der Zeitpunkte d. i. derjenigen Bedingungen, unter welchen allein das Wirken eines Wirklichen jeweilig ein anderes geworden, das Wirkliche selbst aber dasselbe geblieben sein kann, so folgt, dass jedes Anderswerden der Wirkung mindestens zwei Zeitpunkte, denjenigen, in welchen das unveränderte, und denjenigen, in welchen das veränderte Wirken fällt, fordere, und daher das Quantum der Zeitpunkte nicht kleiner sein könne als das Quantum der eingetretenen Veränderungen des Wirkens. Da nun das Quantum des Wirkens überhaupt, also auch das Quantum der in demselben enthaltenen Abänderungen des Wirkens einerseits, wie aus der Erhaltung des Stoffs folgt, immer dasselbe, andererseits, wie aus der Veränderlichkeit des scheinbaren Wirkens folgt, veränderlich ist, so folgt, dass auch das Quantum der Zeit einerseits, so weit dasselbe durch das Quantum der überhaupt wirklichen Abänderungen des Wirkens bedingt ist, immer dasselbe, dagegen, so weit dasselbe von dem jeweilig im Bewusstsein schwebenden Quantum scheinbaren Wirkens abhängig ist, veränderlich sein muss.
289. Aus dem Begriff des Raumes folgt, dass er erfüllter Raum sei d. h. dass es einen sogenannten leeren Raum nicht geben könne. Da derselbe nichts anderes ist, als der Inbegriff der Orte, die Setzung eines Orts aber nur auf Veranlassung und im Gefolge der Setzung eines Wirklichen, dessen Ort er ist, erfolgt, so kann es weder Orte geben, in welchen kein Wirkliches, noch Wirkliche, für welche kein Ort gesetzt ist. Die an verschiedenen Orten befindlichen Wirklichen können daher zwar nicht nur ausser einander, sondern es können auch zwischen ihren Orten andere Orte gelegen d. h. sie müssen nicht an einander sein; keineswegs aber dürfen die zwischen ihren Orten gelegenen Orte als leer d. h. als solche gedacht werden, in welchen kein Wirkliches befindlich ist. Folge davon ist, dass eine sogenannte actio in distans d. h. ein Wirken durch den leeren Raum hindurch schon aus dem Grunde unmöglich wird, weil die Voraussetzung derselben, der leere d. h. mit Wirklichen nicht erfüllte Raum eine in sich widersprechende, folglich im Umfang des auf Grundlage des Wirklichen gesetzten Raums niemals zutreffende Annahme ist.
290. Da der Ort jedes Wirklichen, so lange deren individuelle Unterschiedenheit von ihren räumlichen und zeitlichen Bestimmungen abhängig gedacht wird, nur ein einziger sein kann, so bleibt derselbe so lange unbestimmt, als sich auch nur ein einziger Ort angeben lässt, welcher demselben Wirklichen mit gleichem Recht zugesprochen werden kann. Dieses aber ist der Fall, wenn das Wirken des Wirklichen als eine Function seines Aussereinander mit anderen Wirklichen gedacht und sonach der Ort desselben als lediglich durch die Entfernung von dem Ort eines anderen Wirklichen bestimmt vorgestellt wird. Denn sodann findet sich nicht nur ein einziger Ort, sondern es finden sich unzählige Orte, welche mit gleichem Recht als Ort jenes Wirklichen angenommen werden können, da sie alle von dem zweiten die gleiche Entfernung haben, nämlich alle diejenigen, welche die Oberfläche einer Kugel bilden, deren Mittelpunkt das zweite Wirkliche und deren Radius der Abstand des ersten vom zweiten ist. Soll daher aus diesen unzähligen ein einzelner als Ort des Wirklichen ausgeschieden werden, so müssen zu der Angabe der Entfernung weitere Angaben hinzukommen, deren eine darin besteht, in welcher der unzähligen Kreisebenen, welche durch den Mittelpunkt jener Kugel gelegt werden können, deren zweite dahin lautet, in welchem der in jener Kreisebene vom Mittelpunkt an die Peripherie gezogenen Radien der Ort jenes Wirklichen zu suchen sei. Erst durch die letztgenannte dieser Angaben ist der Ort des Wirklichen völlig und dergestalt bestimmt, dass schlechterdings kein zweiter angebbar ist, welcher mit ihm die nämlichen räumlichen Bestimmungen theilte. Dieselben sind daher für jeden unter obigen Bedingungen gesetzten Ort eines Wirklichen dreifach und zwar durch dessen Beziehungen zu drei auf einander in demselben Punkte senkrechten Richtungen (den sogenannten Coordinaten) fixirt, der auf solche Weise gedachte Raum daher als ein dreidimensionaler, nach den Richtungen der Länge, Breite und Tiefe ausgedehnter, vorgestellt.
291. Da letztere Vorstellung nur unter der Annahme erfolgt, dass das Wirken des Wirklichen eine Function der Entfernung desselben von einem anderen Wirklichen sei, so leuchtet ein, dass deren Nothwendigkeit schwindet, sobald an die Stelle obiger Annahme eine andere gesetzt, das Wirken des Wirklichen z. B. statt von der Entfernung desselben von einem andern Wirklichen, von dessen Nichtentferntsein von letzterem d. h. statt von dem räumlichen Aussereinander von dem örtlichen Ineinander beider Wirklichen abhängig gedacht wird. In diesem Falle wäre nämlich der Ort des Wirklichen auch durch die Angabe seiner Lage im Raume nach allen drei Dimensionen desselben noch nicht bestimmt, da sich noch immer ein zweiter Ort angeben liesse, welcher ganz die nämliche Lage im Raume besässe, nämlich jener des zweiten Wirklichen, von welchem das erste der Annahme zufolge „nicht entfernt”, sondern mit welchem dasselbe „in einander” sein soll. Es müsste also, wenn die Wirklichen dennoch verschieden sein sollten, entweder der Raum eine weitere, sogenannte vierte Dimension besitzen, nach welcher Orte desselben, deren Lage nach Länge, Breite und Tiefe identisch ist, dennoch verschieden sein könnten, oder die Verschiedenheit der Wirklichen dürfte nicht mehr blos in deren räumlichen (oder zeitlichen) Bestimmungen, sondern sie müsste in deren sogenannter innerer Beschaffenheit gelegen sein. Obige Annahme, dass das Wirken des Wirklichen eine Function der Entfernung, um so mehr die fernere enger begrenzte, dass dieselbe in einer Abnahme der Wirkung mit der Entfernung, so wie die engste, dass diese Abnahme im Quadrat der Entfernung erfolge, hat schon Kant in seinen „Gedanken von der wahren Schätzung lebendiger Kräfte” (Werke Hart. VIII. 26) für eine „willkürliche” erklärt, an deren statt an sich eben so gut eine andere, z. B. dass mit der Entfernung eine Zunahme des Wirkens eintrete, oder die Abnahme im Cubus der Entfernung erfolge etc. hätte gedacht werden können. Dieselbe wird eben nur deshalb gedacht, weil wir uns von einem Raume, der unter einer anderen Annahme entsteht, z. B. von einem vierdimensionalen, eben, wie Kant gleichfalls p. 27 bemerkt, keine Vorstellung zu machen im Stande sind, und die gegebene Erfahrung des scheinbar Wirklichen mit der Annahme des dreidimensionalen Raums und der Abnahme der Wirkung im Quadrate der Entfernung am vollkommensten übereinstimmt.
292. Wie der Raum unter der Annahme, dass das Wirken eine Function der Entfernung sei, eine dreidimensionale, so hat die Zeit unter der Annahme dass das Wirkende vor und nach der Abänderung seines Wirkens dasselbe sei, nur eine eindimensionale Ausdehnung. Wie jeder Ort im Raum durch sein Verhältniss zu einem andern nach drei in demselben auf einander senkrechten Richtungen, so ist jeder Punkt in der Zeit durch sein Verhältniss zu zwei andern mit ihm in derselben Richtung gelegenen, deren einer vor, der andere hinter ihm liegt, so lange vollkommen bestimmt, als nicht an die Stelle des ersten ein zweites Wirkliches getreten ist. Denn nur unter der letztern Voraussetzung, dass es sich nicht mehr um eine Abänderung des Wirkens desselben, sondern eines anderen Wirklichen handelt, ist es möglich, dass es noch einen zweiten Zeitpunkt gibt, welcher in der nämlichen Richtung von einem vor und einem hinter ihm gelegenen Punkte die nämliche Entfernung besitzt wie jener erste.
293. Mit der Annahme, dass das Wirken überhaupt keine Function der Entfernung, also von dieser unabhängig, jedes Mass der Entfernung für das Mass der Wirkung gleichgiltig sei, hat sich der Mysticismus, der an die „Wirkung in die Ferne” glaubt, mit der Voraussetzung, dass der Raum eine vierte Dimension besitze, der moderne in ein exactes Gewand sich drapirende Spiritismus, mit der Hypothese endlich, dass die Verschiedenheit der individuellen Wirklichen nicht sowol in deren räumlicher und zeitlicher Bestimmtheit, als vielmehr in deren innerer qualitativer Unterschiedenheit zu suchen sei, der (im Unterschied vom quantitativen sogenannte) qualitative Atomismus (Leibnitz, Herbart, Lotze) zu schaffen gemacht. Der erste geht von dem Grundsatz aus, dass zwar die Orte der Wirklichen verschieden, also die Wirklichen ausser einander, das eine z. B. wie Ennemosers magnetisirte Frau in St. Petersburg, das andere, der Magnetiseur, in München seien, die Entfernung beider Orte jedoch für die Wirkung gleichgiltig d. h. diese auch bei der grössten Entfernung ungeschwächt und die nämliche sei. Der zweite lässt, und darin besteht seine Uebereinstimmung mit der einmal angenommenen Basis der exacten Naturwissenschaft, welche bewirkt, dass derselbe auch für Naturforscher verlockende Kraft besitzt — der zweite lässt die Annahme, dass das Wirken eine Function der Entfernung d. h. der Verschiedenheit der Orte der Wirklichen sei, gelten, besteht aber darauf, dass die Orte zweier Wirklichen, deren räumliche Lage nach allen drei bekannten Abmessungen des Raumes identisch ist, dennoch verschiedene seien d. h. dass der Raum eben noch eine, die vierte Dimension, besitze. Der qualitative Atomismus aber, welcher die räumliche und zeitliche Verschiedenheit der Wirklichen nur als eine Folge der qualitativen Verschiedenheit derselben ansieht d. h. deren räumliches Ausser- und zeitliches Nacheinander nicht als die Bedingung, sondern als die Folge der Wechselwirkung der letzteren betrachtet, daher statt die Wirkung als eine Function der Entfernung zu definiren, dieselbe vielmehr (wie der Mysticismus) nur unter Voraussetzung völligen „Ineinanders” der Wirklichen für möglich hält, kommt dadurch dahin, die räumliche und zeitliche Ausdehnung für blossen (wenngleich objectiven) Schein, die Totalität sämmtlicher individueller Wirklichen für räumlich und zeitlich ungeschieden, sonach (in räumlicher und zeitlicher, also quantitativer Hinsicht) als eins und doch ihrer Beschaffenheit nach als geschieden: d. h. (in qualitativer Hinsicht) als vieles zu setzen.
294. Mit der Entwickelung der Dreidimensionalität des Raums aus der „willkürlichen Annahme”, dass das Wirken Function der Entfernung sei, hat die Wissenschaft vom Wirklichen die Grenze desjenigen, was sich aus der Thatsache des Scheins des Vielen und Vielfachen auf philosophische d. i. auf nothwendige Weise, oder so aussagen lässt, dass eine gegentheilige Behauptung das Denken selbst aufheben würde, überschritten. Dass Wirkliches, und zwar Vieles und Vielfaches, demnach, wenn nicht anders, doch wenigstens als durch seine räumliche und zeitliche Bestimmtheit Unterschiedenes gedacht werden müsse und nicht nicht gedacht werden könne, ohne das Denken mit sich selbst d. i. mit seinen eigenen Normen in Widerspruch zu versetzen, folgert der Realismus aus der Thatsache des Scheins vieler und vielfacher Wirklichen mit Nothwendigkeit; dass das Wirken des Wirklichen eine Function der Entfernung der Orte des Wirklichen, zu der Erklärung des ersteren demnach die Annahme der Dreidimensionalität des Raumes erforderlich sei, folgert derselbe aber nur als Möglichkeit, neben welcher andere Möglichkeiten, und auf Grund der gegebenen Erfahrung als eine Wahrscheinlichkeit, neben welcher diese anderen als Unwahrscheinlichkeiten bestehen. Weder die Annahme des Mysticismus, dass das Wirken keine Function der Entfernung, noch jene des Spiritismus, dass der Raum vierdimensional sei, hat, so lange nicht zahlreichere und besser als die bisherigen beglaubigte Thatsachen deren Möglichkeit erweisen, die Wahrscheinlichkeit für sich; der qualitative Atomismus, welcher dahin gelangt, die Vielen (quantitativ) als eins und (qualitativ) als viele zu setzen, hat den Widerspruch, dass eins = vieles und vieles = eins sein soll, und damit die Möglichkeit gegen sich.
295. Aber auch der Versuch, das Denken selbst zu verleugnen und mit dessen Umgehung auf einem anderen Wege des Wirklichen sich zu bemächtigen, wie ihn der das Denken transcendirende und darum wol auch (obgleich, wie oben bemerkt, fälschlich) sogenannte transcendentale Realismus wagt, führt zu keinem andern Ziel. Derselbe stützt sich entweder, um der Nothwendigkeit zu entgehen, dasjenige, was vom Denken als seiend anzunehmen verboten wird, ablehnen, oder, was von diesem als wirklich anzunehmen geboten wird, annehmen zu müssen, auf den trivialen Satz, dass dasjenige, was durch das Zeugniss der Sinne bestätigt, wahr, was durch dasselbe verworfen werde, falsch sei, gleichviel ob das erstere den Normen des Denkens entgegen, das letztere durch dieselben zu denken geboten sei, und fällt dadurch auf den längst kritisch überwundenen Standpunkt des gemeinen empirischen Realismus zurück. Oder er beruft sich, um den Forderungen des Denkens auszuweichen, auf ein vom Vorstellen (dem Intellect) wesentlich und der Art nach verschiedenes Organ, über welches die Gesetze des logischen Vorstellens (die Normen des Intellects) keine Gewalt haben, dem sie daher auch weder zu gebieten, noch zu verbieten berechtigt sein sollen. Als ein solches wird von der einen Schule des transcendenten Realismus (Gefühlsphilosophie: Jacobi) das Gefühl, von der andern (Willensphilosophie: Schopenhauer) das Wollen bezeichnet. Jener zufolge ergreift im Gefühl der Fühlende das Wirkliche (übersinnlich Reale) unmittelbar, ohne Dazwischenkunft und folglich zwar ohne die Hilfe, aber auch ohne die Mängel des Intellects; dieser zufolge weiss das Subject, indem es sich selbst als wollendes weiss, damit zugleich das einzige wahrhaft Wirkliche, den Willen, unmittelbar, ohne Dazwischenkunft und folglich auch ohne das Trügerische der Vorstellung. Von der ersteren gilt, dass, da im Gefühl Gefühltes und Fühlen ununterscheidbar zusammenrinnt, derjenige, der blos fühlt, eben darum nicht weiss, und daher blosses Fühlen eben so wenig wie blosses „Ahnen” (Fries) Princip und Grundlage einer Wissenschaft werden kann. Von der letzteren gilt, dass, wie schon Herbart treffend bemerkt hat, unmittelbares Wissen wie seiner selbst als Wollenden, so des Wirklichen als Willen, ein Wissen, folglich die Möglichkeit zu wissen, und schliesslich, da Wissen eben nichts anderes als eine Art des Denkens d. i. wahres Denken ist, das angeblich mit Umgehung des Denkens erfolgte Ergreifen des Wirklichen, um überhaupt möglich zu sein, das Denken voraussetzt.
296. Letzterer Einwand, welcher die Möglichkeit, mit Umgehung des Denkens zu dem transcendenten Sein, dem Wirklichen selbst zu gelangen, überhaupt trifft, wird nicht widerlegt, sondern nur umgangen durch die Behauptung, dass die Natur des Wirklichen auf dem Erfahrungswege zwar nicht der gemeinen, sinnenfälligen, aber einer nicht gemeinen, mystischen Empirie erkannt d. h. dass das „speculative Resultat” die Erkenntniss des Wirklichen seinem Wesen nach, „auf inductivem Wege” d. i. an der Hand exacter Thatsachen erreicht werde. Ersteres wäre nur dann der Fall, wenn entweder der „Erfahrungsweg” das Denken aus- oder der angeblich „inductive Weg” exacte Thatsachen einschlösse. Jenes findet so wenig statt, dass vielmehr die Kritik des sogenannten empirischen Realismus eben nichts anderes betrifft als das Verbot, sich des sogenannten Erfahrungsweges ohne vorläufige Sichtung nach den Normen des logischen Denkens zu bedienen, dieses aber bleibt wenigstens so lange und für alle diejenigen zweifelhaft, als und für welche die angeblichen Erscheinungen der Naturheilkraft des Hellsehens, des Instincts u. s. w. den Werth unbestrittener Erfahrungsthatsache entweder noch nicht erreicht haben, oder, was eben so möglich, ja vielleicht wahrscheinlicher ist, niemals erreichen werden.
297. Mit obiger Grenzüberschreitung ist aber auch der Punkt erreicht, wo die philosophische Wissenschaft vom Wirklichen der Erfahrungswissenschaft von demselben die Hand zu bieten vermag. Jene, die von der Erfahrung aus-, aber auf Grund in deren Inhalt gelegener Nöthigung über dieselbe hinausgeht, hat mit der letzteren, die nicht nur wie jene auf der Erfahrung fusst, sondern auch innerhalb derselben verharrt, die Aufgabe gemein, die Erfahrung begreiflich zu machen. Seitens der letzteren geschieht dies, indem sie das gesammte Wissen vom Wirklichen auf den Boden der Erfahrung zu stellen, seitens der ersteren, indem sie den Boden der Erfahrung selbst sicher zu legen unternimmt. Beide, die philosophische und die empirische Wissenschaft vom Wirklichen gleichen Arbeitern, welche von den entgegengesetzten Seiten eines Berges her, unsichtbar für einander, aber auf gemeinsamen Voraussetzungen fussend und einer gemeinsamen Methode sich bedienend, einen Tunnel durch das Innere desselben zu bohren unternehmen, in der Hoffnung, wenn ihre Voraussetzungen giltig und ihre Berechnungen richtig sind, irgendwo in der Höhlung desselben zusammenzutreffen. Jene schreitet von den allgemeinen Begriffen und Principien des Wirklichen und seines Wirkens in der Richtung gegen die erfahrungsmässig gegebenen Erscheinungen der scheinbaren Wirklichkeit nach vorwärts, diese, von der Erscheinungswelt der Erfahrung in der Richtung gegen deren allgemeinste und oberste reale und gesetzliche Voraussetzungen nach rückwärts. Wenn beider methodische Grundsätze giltig und ihre Folgerungen zutreffend sind, werden beide früher oder später irgendwo an der Grenze einerseits des Denknothwendigen, andererseits des Erfahrbaren einander begegnen müssen.