372. Die erste und unterste derselben ist diejenige, bei welcher die qualitative Gleichheit oder Verschiedenheit der zu einem Ganzen verbundenen Individuen gleichgiltig, das sie verknüpfende Band von derselben unabhängig ist, der Grund der Vereinigung daher eben so gut innerhalb der allen gemeinsamen Beschaffenheit ihrer Natur, wie gänzlich ausserhalb der Natur derselben in einem dieser zufälligen Umstände gelegen sein kann. Ersterer Art sind alle aus der allen Menschen ohne Unterschied eigenen physischen und psychischen Beschaffenheit (z. B. dem Bedürfniss nach Nahrung, nach Schutz, nach geselliger Unterhaltung etc.) entspringenden Anlässe zur Vereinigung, um deren willen schon Aristoteles den Menschen als „das gesellige Thier” bezeichnet, und aus welchen Hugo Grotius den von ihm sogenannten „Geselligkeitstrieb”, so wie Hobbes das im „Kriege Aller gegen Alle” erwachende Schutzbedürfniss der Schwächern als Motiv gesellschaftlicher Vereinigung besonders hervorgehoben hat. Letzterer Art ist das absichtslos, ja selbst wider die Absicht herbeigeführte Zusammensein Mehrerer an demselben Orte und zu derselben Zeit (z. B. Schiffbrüchiger auf einer einsamen Insel, welche sie nöthigt, oder ihnen Gelegenheit gibt, sei es wider, sei es mit ihrem Willen unter einander in gesellige Verbindung zu treten). Verbindungen der Art, welche entweder, wie die letztgenannten zufälligen, kein oder, wie überall dort, wo es sich um die blos vorübergehende Befriedigung eines (wenngleich in der allgemeinen Menschennatur gegründeten, also in anderer Form stets wiederkehrenden) Bedürfnisses handelt, ein gleichfalls nur augenblickliches Interesse der Einzelnen zur Ursache haben, sind dieser ihrer Natur nach die häufigsten, weil sie immer wieder von neuem durch Zufall oder durch die Wiederkehr desselben Bedürfnisses entstehen, aber eben so zufällig wie nach eingetretener Befriedigung sofort wieder vergehen können und werden. Das zunächst liegende Beispiel liefern die sogenannten geselligen Zusammenkünfte, deren Beweggrund lediglich in dem augenblicklichen Bedürfniss des Zeitvertreibs, oder die ebenso zahlreichen als mannigfaltigen Associationen, deren Ziel auf gemeinsam durchzusetzende Zwecke der Ersparung, des Erwerbes, des Gewinns, der Sicherung und Versicherung des Lebens und Eigenthums u. s. w. gerichtet ist. Insofern dieselben nichts weiter sind als vorübergehende, durch das Band eines äusseren Zwecks, aber auch nur durch dieses zusammengehaltene Aggregate einander im übrigen persönlich durchaus gleichgiltiger Individuen, lassen sie sich mit nur mechanisch zusammengesetzten Körpern vergleichen, deren zeitweiliger Cohäsionszustand von der geringeren oder grösseren Anziehung zwischen den Atomen und deren Dauer von jener des sie zusammenhaltenden äusseren Druckes bedingt ist. Wie die letztern desto schwerer beweglich sind, je ungleichartiger, dagegen desto leichter, je gleichartiger ihre Bestandtheile sind, so erscheinen gesellige Vereinigungen „schwerflüssig”, wenn sie aus ungleichartigen Individuen zusammengewürfelt, dagegen „leicht in Fluss zu bringen”, wenn ihre Mitglieder der Stimmung, dem Stande und dem Streben nach gleichgeartet sind. Sogenannte Actiengesellschaften, deren Theilnehmerschaft weder an persönliche Mitwirkung, noch an ein Andere übertreffendes Mass der Betheiligung, sondern lediglich an den Besitz einer mit jeder andern gleichwerthigen, gleichgiltig von Hand zu Hand wandernden Actie geknüpft ist, stellen die loseste, gleichsam „luft- oder gasförmige” Form der Gesellschaft zur Schau, deren Mitglieder einander eben so fremd und fern wie die in weiten Distanzen von einander befindlichen, in steter Abstossung gegen einander begriffenen ruhelos beweglichen Molecüle eines Gases stehen.
373. Wird die qualitative Beschaffenheit der Gesellschaftsatome berücksichtigt, so entsteht jene zweite Ordnung geselliger Corporationen, die man dem chemisch zusammengesetzten Körper vergleichen kann. Wie durch die Verschmelzung homogener Atome der chemisch einfache, durch die Complication qualitativ verschiedener Stoffe der chemisch zusammengesetzte Körper, so entstehen auf Grund der Beschaffenheit der Gesellschaftselemente zwei Arten von Corporationen, deren eine Verbindungen qualitativ gleichartiger, die andere ungleichartiger Individuen umfasst. Zu jenen gehört, wenn dieselbe blos gesellige Zwecke verfolgt, die sogenannte „Männer-” oder „Frauen-”, zu diesen die „gemischte Gesellschaft”, ferner, wenn jene aus Personen desselben Alters, Berufs, Standes besteht, die Alters-, Berufs-, Zunft- und Standesgenossenschaft: zu diesen, wenn sie aus Personen verschiedener Berufe und Stände gemengt ist, die sogenannte bürgerliche Gesellschaft, wenn sie auf dem Grunde der geschlechtlichen Beschaffenheit beruht, die Freundschaft zwischen Personen desselben (männlichen oder weiblichen), die Liebe zwischen Personen entgegengesetzten Geschlechts. Findet dieselbe ihren Halt im Bewusstsein gegenseitiger Bluts- oder Gesinnungsgemeinschaft, so bildet sich diejenige Gruppe gesellschaftlicher Zusammengehörigkeit, welche als physische (Bluts-) Einheit, da sie im Gegensatz zur Familie aus einander dem Grade nach gleichstehenden Gliedern besteht, Verwandtschaft (Sippe), als psychische (Geistes-) Einheit im Gegensatz zur Schule, da sie einander dem geistigen Range nach gleich hoch stehende Mitglieder begreift, Jüngerschaft (Wissens- oder Glaubensgemeinde) heisst. Da der Grund der Vereinigung in den genannten Fällen nicht in einem vorübergehenden Zweck, sondern in der bleibenden, sei es leiblichen, sei es geistigen Beschaffenheit der Gesellschaftsglieder gelegen ist, so kann nicht nur, sondern muss dieselbe (Ausnahmsfälle abgerechnet) so lange bestehen, als jene Beschaffenheit unverändert bleibt, also z. B. die geschlechtliche Basis der Liebe sich nicht durch Naturvorgänge in eine geschlechtlose verkehrt oder das geistige Band des Jüngerthums durch den Abfall vom Glauben zerschnitten wird.
374. Wie der beseelte Körper vom leblosen sich dadurch unterscheidet, dass ein Theil desselben („die Seele”) beharrt, während der andere („der Leib”) sich im Laufe des Lebens fortwährend erneuert, ohne dass der Körper selbst ein anderer wird, so liegt das Charakteristische der dritten Ordnung gesellschaftlicher Vereinigungen darin, dass dieselben „ewige Dauer” besitzen, indem ein Theil derselben („der herrschende”) immer derselbe bleibt („le roi est mort, vive le roi”), während der andere (der „beherrschte”) sich unaufhörlich erneuert, ohne dass die Gesellschaft selbst eine andere wird. Je nachdem das Band, welches den bleibenden Bestandtheil mit dem veränderlichen verbindet, ein reales (Blutsband) oder blos ideales (Gesinnungsverband) ist, erfolgt die Erneuerung entweder durch Geburt jüngerer aus den älteren (Generation) oder durch Aufnahme späterer Mitglieder durch die frühern (Adoption). Ersteres ist in der Familiengemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (Ascendenten und Descendenten, Vorfahren und Nachkommen), letzteres in der Gesinnungs- oder Glaubensgemeinschaft (Schule, Kirche, politische Partei) der Fall. Jene erweitert sich durch die Aufnahme der Seitenverwandten zur Stammesgemeinschaft, durch die Zurückführung blutsverwandter Stämme auf einen gemeinsamen Stammvater zum Stammvolk (Nation), durch die Ableitung mehrerer Stammvölker von einem gemeinsamen Urvolk (Indogermanen, Arier) zur Racengemeinschaft und mittels der mythischen Abstammung der gesammten Menschheit von einem gemeinsamen Stammvater zur Gemeinschaft aller Menschen (Weltbruderschaft). Diese dehnt sich von der an Umfang kleinsten Gesinnungs- und Glaubensgenossenschaft, die, wie z. B. die erste Christengemeinde, nur den Stifter und zwölf Genossen umfasst, bis zu der räumlich Millionen und zeitlich Jahrtausende einschliessenden Bildungs- oder Glaubensgemeinschaft aus, welche, wie z. B. die europäische Civilisation, das Christen- oder Buddhistenthum Theilnehmer und Bekenner im Laufe der Zeit nach hunderttausenden von Millionen zählen. Wie die durch Geburt der Gemeinschaft einverleibten Mitglieder von Natur aus den Aeltern ähnlich, so werden durch Aufnahme gewonnene den ursprünglich vorhandenen künstlich verähnlicht (assimilirt), indem entweder, wenn die Aufnahme durch Wahl erfolgt, nur ähnliche gewählt (z. B. in eine Akademie der Wissenschaften nur Gelehrte, in eine politische Partei nur politische Gesinnungsverwandte) oder, wenn sie durch freiwilligen Anschluss geschieht, die Aufgenommenen im Sinn der bestehenden Gemeinschaft (z. B. der ägyptische Neophyt durch die Priesterschule, der künftige Soldat durch das Cadetteninstitut) erzogen werden.
375. Die so entstandene Gesellschaft bildet einen organischen Körper, welcher entweder wie der vegetabilische Organismus an dem Boden haftet, auf dem er erwachsen und mit dem er verwachsen ist, oder wie der animalische Organismus von demselben äusserlich und innerlich abgelöst, frei über ihn hinstreifend, obgleich innerhalb durch die Schranken der Acclimatisationsfähigkeit gezogener Grenzen den Ort seiner vorübergehenden Niederlassung wechselt. Jener ergibt die autochthone, dieser die nomadische Gemeinschaft (Familie, Stamm, Volk). Jene tritt vorzugsweise als sesshafte und in Folge dessen, da die von der Natur freiwillig dargebotene Nahrung allmälig versiegt, zur künstlichen Erzeugung derselben, so wie der übrigen Lebensbedürfnisse d. i. zum Ackerbau und zur Industrie gedrängte Bevölkerung auf. Diese, da sie die an einem Orte mangelnden Bedürfnisse nicht selbst erzeugt, sondern dort nimmt, wo sie dieselben findet, erscheint in den mannigfaltigsten Formen als Jäger-, Handels- und Räuber- oder Eroberervolk. Wie der belebte Organismus durch die Entwickelung eines Centralorgans (Gehirn und Nervensystem), innerhalb dessen der physische Reiz sich in bewusste Empfindung umsetzt, zum vorstellenden, Ich-ähnlichen und als solcher durch die allmälige Vorstellung seiner selbst (Ich-Vorstellung) selbst zum Ich d. i. zum sein selbst bewussten Individuum wird, so gestaltet sich die organische Gesellschaft dadurch, dass innerhalb ihres Umkreises ein Centralorgan (Regent und Regierung) entsteht, in welchem das allen gemeinsame Denken, Fühlen und Streben sich in bestimmte Vorstellung d. i. in deutlich vorschwebenden Zweck, Erwägung und Herbeischaffung der Mittel und verwirklichende That umsetzt, zu einer (nach Haupt und Gliedern) organisirten staatähnlichen Gesellschaft, welche durch die allmälig fortschreitende Verkörperung der Vorstellung der Gesellschaft (der Gesellschaftsidee) selbst zum Staat d. i. zu der ihrer selbst als Gesellschaft bewussten, die Verwirklichung der Gesellschaftsidee sich zum Zweck und dieselbe mittels der zu ihrer Realisirung erforderlichen Mittel in Vollzug setzenden individuellen Gesellschaft wird.
376. Organisirte Gesellschaften der Art, wenn sie reale d. h. ihre Mitglieder unter einander blutsverwandt sind, treten je nach dem Umfang und dem Grade der Verwandtschaft als Familie im engeren, nur Eltern und Kinder, oder weiteren, auch die nächsten Seitenverwandten begreifenden Sinne als Verband der Familienglieder unter dem Familienhaupt, oder als Stamm (Clan) unter dem Stammeshaupt (Häuptling, Scheik), oder als Volk unter dem (angestammten) Volkshaupt (König) auf. Dagegen, wenn ihre Glieder zwar geistes-, glaubens-, oder gesinnungs-, aber nicht blutsverwandt sind, erscheint die organisirte Gesellschaft, je nachdem der Inhalt der allen gemeinsamen Ueberzeugung entweder ein wissenschaftlicher, oder ein religiöser, oder ein politischer ist, in Gestalt entweder der (philosophischen oder künstlerischen) Schule unter einem (philosophischen oder künstlerischen) Schulhaupt (Meister), oder als (Landes-, National-, Welt-) Kirche unter einem (Landes-, National-, Universal-) Kirchenhaupt (Landesbischof, Papst, Dalai Lama), oder als (theokratischer, nach göttlichen, oder militärischer, nach mit Gewalt aufgedrungenen fremden Gesetzen beherrschter, oder autonomer, Verfassungs- d. i. nach eigenen Gesetzen sich selbst beherrschender) Staat unter einem (theokratischen, von Gott eingesetzten, oder kriegerischen, durch Unterjochung aufgedrungenen, oder verfassungsmässigen) Staatsoberhaupt (Fürst „von Gottes Gnaden”, Eroberer, constitutioneller Herrscher). Je nachdem das Centralorgan, in welchem das allen gemeinsame Bewusstsein der Gesellschaft sich verkörpert, dessen Bewusstsein also gleichsam die Stelle des allen gemeinsamen Bewusstseins vertritt, selbst aus einem einzigen oder mehreren unter einander coordinirten oder aus einem und mehreren diesem zusammengenommen coordinirten Individuen besteht, nimmt derselbe monarchische, oder collegiale, oder parlamentarische Form an, indem im ersten Fall das Gesammtbewusstsein im Monarchen (Josef II. und Friedrich II. als „erste Diener des Staates”) im zweiten Fall im Regierungscollegium (Directorium, Bundesrath), im dritten Fall im Herrscher und den Stellvertretern des Gesammtbewusstseins (Abgeordnete, Parlament, Kammer, Reichstag) zusammengenommen incarnirt erscheint. Die monarchische Gestalt entartet zur Tyrannis, wenn an die Stelle des Gesammtbewusstseins das Einzelbewusstsein des Herrschers (l'état c’est moi), die collegiale Regierung zur Oligarchie, wenn an die Stelle des Gesammtbewusstseins jenes einer Minderheit (einer Kaste in der Priester-, Adels- oder Geschlechter-, eines Standes in der Militär- oder Zünfte-, des Geldes in der Finanz- und Bankiersherrschaft: Theokratie, Aristokratie, Martokratie, Plutokratie), dagegen zur Ochlokratie, wenn an die Stelle des Gesammtbewusstseins die bewusstseinslose Menge als herrschende Macht tritt. Die parlamentarische Regierung kann je nach dem Uebergewicht des Einen über die Vielen, oder der Vielen über den Einen in Scheinparlamentarismus (wie unter dem Julikönigthum) oder in Scheinmonarchismus (wie in England) ausarten. In der monarchisch organisirten Gesellschaft wird nicht nur die Einheit des Gesammtbewusstseins, sondern werden auch die in demselben, wie in jedem Bewusstsein vorhandenen und einander bestreitenden Gegensätze in das stellvertretende Bewusstsein des Alleinherrschers verlegt und damit demselben die gesammte Verantwortlichkeit für die aus dem Zwiespalt der letzteren entspringenden Folgen aufgebürdet. In der collegialen Form der Regierung prägen die im Gesammtbewusstsein einander bekämpfenden Extreme (Radicalismus und Conservatismus) innerhalb des höchsten Regierungsorgans selbst als solche sich aus, während die Einheit des Bewusstseins durch die mangelnde Spitze nur collectiv und daher nur unvollkommen (Präsident) vertreten erscheint. Die parlamentarische Form hat den Vorzug, dass in derselben die Einheit des Gesammtbewusstseins, wie die in demselben vorhandenen Gegensätze gleichzeitig, die eine in der monarchischen Spitze und durch deren ewige Dauer in der festgesetzten Erbfolgeordnung am dauerhaftesten, die andere in den innerhalb der Volksvertretung einander bekämpfenden politischen Parteien (Fortschritts- und Stillstandsmänner, Whigs und Tories) am vollkommensten repräsentirt erscheint und daher das Ganze der Regierung, Monarch und Parlament, vereinigt das treueste Spiegelbild des gesellschaftlichen Gesammtbewusstseins darstellt.
377. Wie die andere ihresgleichen appercipirenden d. h. sich anschmelzenden Vorstellungsmassen im individuellen Bewusstsein, so stellen die einzelnen, jede für sich organisirten Gesellschaften (Familie, Stamm, Schule, Kirche etc.) innerhalb der räumlich, zeitlich und organisch zu einem Ganzen geeinigten Gesellschaft Mittelpunkte dar, welche vermöge ihrer bereits erlangten und befestigten Macht ihren Einfluss und Umfang durch die Heranziehung und Assimilirung gesinnungs- oder stammesverwandter Individuen zu vergrössern und zu erweitern bemüht sind. In diesem Sinne bildet sich um die durch Geburt, Ansehen oder Reichthum hervorragende Familie ein Familienanhang, um den durch Zahl, Macht oder Intelligenz zur Präponderanz gelangten Stamm ein Stammesgefolge, zieht die zu Gewicht und Nachdruck gelangte Schule (Staatsphilosophie Hegel’s unter Altenstein) stets neue Anhänger, wie eine durch den Besitz himmlischer und irdischer Güter reich gewordene, mit Privilegien für jenseits und diesseits ausgestattete Kirche (Staatskirche, englische Hochkirche) stets neue Bekenner an sich und droht, indem sie aus einer staatähnlichen zu einer dem Staat ebenbürtigen oder demselben überlegenen Macht innerhalb der Gesellschaft heranwächst und die besonderen Familien- oder Stammes- (Nationalitäts-), Schul- oder Kircheninteressen allmälig im Allgemeinbewusstsein einen überwiegenden Einfluss gewinnen, zu einem Staat im Staate und dadurch für diesen selbst zu einer ähnlichen Gefahr, wie das im individuellen Bewusstsein übermächtig gewordene Neben- oder zweite Ich für die Ich-Vorstellung zu werden.
378. Wie die Ich-Vorstellung über das gesammte, oder doch den grössten Theil des Bewusstseins seine Herrschaft auszudehnen, so strebt der Staat über alle innerhalb seiner Raum-, Zeit- und Volksgrenzen vorhandenen organisirten Gesellschaften die Oberhoheit auszuüben d. h. sie aus unabhängigen in von ihm abhängige Corporationen, als seine Familien und Stämme, seine Schule, seine Kirche u. s. w. zu verwandeln. Derselbe duldet demgemäss innerhalb seines Umkreises weder sich souverän geberdende Feudalherren, noch von der Staatseinheit sich emancipirende Nationalitäten- oder Ländergelüste (Kantönligeist), eben so wenig von derselben unabhängige Unterrichts- (die „freie Schule”), oder religiöse Körperschaften (die „freie Kirche”), während diese ihrerseits gegen den „Racker von Staat” (Friedrich Wilhelm IV.) sich zu behaupten bemüht sind (Kampf der Reichsfürsten gegen den Kaiser, der Vasallen gegen den Landesherrn, der Provinzen und Stämme gegen das Reich, der „freien” d. i. katholischen Universitäten in Belgien gegen die Staatsuniversität, der Kirche gegen den Staat; „Culturkampf”).
379. Wie die physischen, so üben die Gesellschaftskörper gegenseitig Wirkungen auf einander aus. Wie die mechanisch zusammengesetzten Körper durch Häufung, so vergrössern sich die auf Association zu einem gemeinsamen Zwecke beruhenden Corporationen durch Vermehrung ihrer Mitgliederzahl in Folge der Fusion derjenigen, welche gleiche Zwecke verfolgen. Dieselbe wird überall dort, wo die gegebenen Umstände das gleichzeitige Bestehen mehrerer denselben Zweck verfolgenden Gesellschaften nicht erlauben, durch den daraus entspringenden „Kampf ums Dasein” d. i. durch die sogenannte „freie Concurrenz” herbeigeführt, dessen Devise das „ôte toi, que je m’y mette”, und dessen Ursache das „da-” d. i. das „an dem Orte sein wollen” ist, den ein Anderer einnimmt. Dagegen stehen die auf der qualitativen Gleichheit oder Ungleichheit ihrer Mitglieder ruhenden Gesellschaften unter einander wie die chemischen Körper in wahlverwandtschaftlichen Beziehungen, vermöge deren bestehende Verbindungen in Folge stärkerer Anziehung gelöst und bisher nicht bestandene aus demselben Grunde geschlossen werden. Wechsel der Berufs-, der Standesgenossenschaft auf der einen, des Gegenstandes der Freundschaft, der Liebe auf der anderen Seite sind die Folgen derselben. Jene werden durch Abneigung gegen den gegenwärtigen, durch Vorliebe für den künftigen Beruf oder Stand, diese durch Antipathie gegen den bisherigen, Sympathie für den künftigen Gegenstand der Freundschaft oder der Liebe verursacht. Organische Gesellschaftskörper verschmelzen unter einander entweder auf realem z. B. dem geschlechtlichen Wege, indem durch Heirat verschiedenen Familien angehöriger Familienglieder (Familienheirat) eine neue Familie, durch Heiraten aus verschiedenen Stämmen ein neuer Stamm (Römer: aus Latinern und Sabinern), durch Ineinanderaufgehen zweier oder mehrerer Nationalitäten eine neue Nationalität (die englische: aus Sachsen und Normannen; die lateinische: aus Celten und Germanen; die amerikanische: aus Briten, Iren, Deutschen) entsteht, oder auf idealem Wege, indem aus der Vereinigung zweier oder mehrerer Wissens-, Glaubens-, oder politischer Genossenschaften eine neue Schule (z. B. die neuere Akademie aus Platonismus und Stoicismus), eine neue Kirche (z. B. die anglicanische aus Katholicismus und Lutherthum), eine neue politische Partei (z. B. Disraeli’s Reformtories aus Tories und Peeliten) hervorgehen.
380. Autochthone Gesellschaften, die ihre „Scholle” behaupten, werden auf diesem Wege von nomadischen, welche dieselbe vorübergehend occupiren, letztere von staatbildenden, welche daselbst sich bleibend niederlassen wollen, im „Kampf ums Dasein” bedrängt und verdrängt. Wie jene nach einander, so treten gleichzeitige nachbarliche organisirte Gesellschaften (Familien, Stämme, Schulen, Kirchen und Staaten) im Kampf ums Dasein (Familienfehde, Stammesfehde, Schulzwist, Sectenhass, Krieg) in feindliche oder freundliche Berührung (Familienbund, Stammesbündniss, Schulen- und Kircheneinigung, Staatenbündniss.) Je nachdem die Folge derselben die gegenseitig anerkannte Unabhängigkeit oder die auf gewaltsamem oder friedlichem Wege herbeigeführte Abhängigkeit des einen von dem andern Gesellschaftskörper ist, geht im ersten Falle ein statisches Gleichgewicht zwischen denselben (Oesterreichs und Preussens Aequilibrium im deutschen Bunde; das „europäische Gleichgewicht”) oder das Uebergewicht eines über die übrigen (Preussens im deutschen Reich; Russlands während der Zeiten der heiligen Allianz in Europa; der Nord- über die Südstaaten in Amerika), in beiden Fällen ein System von Gesellschaftskörpern (Staatensystem) aus demselben hervor, in welchem entweder die einzelnen sich zu einander wie Gegensonnen oder wie um eine Centralsonne rotirende Planeten verhalten. Ersteres kann, wenn die einzelnen Glieder (Staaten) ihrer Unabhängigkeit von einander ungeachtet zu einem Ganzen sich vereinigen, zu einer Gesellschaftsföderation (Staatenbund), letzteres, wenn die Abhängigkeit der vielen vom Centralkörper sich vermindert, zu einem Föderativkörper (Bundesstaat) führen.
381. Wie der die Zwischenräume der physikalischen Atome füllende Aether und die zwischen den festen Körpern befindliche Luftmasse, jener gleichsam die immaterielle, diese die materielle Atmosphäre der Körperwelt ausmacht, wie die auf die Beziehungen zwischen den einzelnen Bewusstseinsgebilden bezüglichen Phänomene des Bewusstseins (die Gefühle) gleichsam die gemüthliche Temperatur der Bewusstseinswelt, deren Wärme oder Kälte ausdrücken, so stellt das innerhalb einer Gesellschaft vorhandene gemeinsame Bewusstsein mit seinen allen gemeinsamen Vorstellungen, Gefühlen und Strebungen gleichsam das psychische Innere der Gesellschaft, die ersten deren Geist, die zweiten deren Gemüth, die letzten deren Charakter dar. Erstere, der Inbegriff des im Bewusstsein der Gesellschaft lebenden Meinens, Glaubens und Wissens, macht dabei gleichsam die Licht-, die Summe der innerhalb derselben vorhandenen Lust- und Unlustgefühle, insbesondere aber jene der im gemeinsamen Bewusstsein wirksamen Mit- oder socialen Gefühle gleichsam die Wärme-, die magnetischen und elektrischen Phänomene innerhalb der gesellschaftlichen Atmosphäre aus, während die Zahl und Beschaffenheit der innerhalb der Gesellschaft begangenen Thaten, wenn dieselben als unvorsätzliche im Rausche der Leidenschaft begangene Handlungen angesehen werden dürfen, den Grad der innerhalb der Gesellschaftsatmosphäre vorhandenen, der Gewitterschwüle vergleichbaren, affectvollen Spannung, wenn sie dagegen als vorsätzliche, im zurechnungsfähigen Zustand zur Aeusserung gelangte Willensacte betrachtet werden müssen, das der mittleren Witterung ähnliche Niveau des innerhalb der Gesellschaft gegebenen Sittlichkeitszustandes bezeichnen. Licht und Finsterniss in der physischen kehren innerhalb der gesellschaftlichen Welt als die Gegensätze der Aufklärung und des Wahn- und Aberglaubens, Hitze und Kälte jener als Gemüthsfülle und Gemüthlosigkeit, Anziehung und Abstossung gleichnamiger und ungleichnamiger Pole als menschenfreundliches Mitgefühl und erkältende Selbstsucht, verheerende Sturmfluten, magnetische und elektrische Ungewitter, aber auch luftreinigende Gewitterstürme und befruchtende Frühlingsregen als zerstörende Ausbrüche entfesselter Leidenschaft, aber auch als heroische Thaten enthusiastischer Aufopferung, endlich der durchschnittliche Zustand der Licht- und Wärmevertheilung in dem durchschnittlichen Verhältniss begangener Ausschreitungen und Verbrechen (wie es die sogenannte moralische Statistik aufweist) zu der Zahl und dem Bildungszustand der Gesellschaft wieder.