Eine geordnete Übergabe der Kassengeschäfte war durch die Thätigkeit der Revisions-Kommission in Ostafrika möglich gewesen. Von Seiten des Auswärtigen Amtes hatte man im Jahre 1890 zwei Revisoren nach Ostafrika geschickt, um sich einen genauen Einblick in die Kassenverwaltung des Reichskommissars zu verschaffen. Die Ursache dieser Maßregel war der Umstand, daß es dem Reichskommissar nicht gelungen war, bei den ungeordneten Verhältnissen und der Vielseitigkeit seiner sonstigen Thätigkeit, für alle ausgegebenen Summen die nötigen Belege der Legationskasse des Auswärtigen Amtes zu bringen. Die beiden Revisoren brachten nun alles ins rechte Geleis und stellten vor allen Dingen das Faktum fest, daß eine durchaus sachgemäße, den örtlichen Verhältnissen entsprechende Geldverwaltung vom Reichskommissar ausgeübt worden war.
Der ältere der beiden Revisoren war der bisherige Marine-Zahlmeister Sturz, der als Geschwader-Zahlmeister eine längere Erfahrung in Ostafrika hinter sich hatte und sich stets durch große Umsicht und Gewandtheit wie durch seinen praktischen Sinn ausgezeichnet hatte, auch besonders wegen der vorzüglichen ihm zur Seite stehenden Empfehlungen seines bisherigen Chefs, des Admirals Deinhard, für jenen schwierigen Posten als erster Revisor geeignet erschien. Er erfüllte seine Pflichten nicht nur mit der ihm eigenen Sachkunde, sondern auch mit großem Taktgefühl. Ihm zur Seite stand ein anderer Beamter der Marine Namens Selle. Leider ist der Versuch entweder nicht gelungen oder nicht gemacht worden, diese beiden Herren für den Verwaltungsdienst in Ost-Afrika zu gewinnen. Der Marine-Zahlmeister Sturz wäre jedenfalls eine im höchsten Grade geeignete Persönlichkeit für die Stelle des Chefs der Verwaltung in Ostafrika gewesen.
Andere Civil-Organe für den Gouverneur bildeten die Bezirks-Hauptleute, welche den Küstenbezirks-Ämtern vorstanden. Es wurde die Küste in 5 Bezirke, Tanga, Bagamoyo, Daressalam, Kilwa und Mgau eingeteilt. Für jeden dieser Bezirke wurde ein Bezirks-Amt, dem der betreffende Bezirkshauptmann vorstand, geschaffen. Diese Bezirkshauptleute hatten alle die Verwaltungs-Funktionen, welche die Stationschefs unter dem Reichskommissariat ausgeübt hatten. Da einige Bezirksämter mehrere Küsten-Stationen unter sich hatten, waren die Stationschefs der Neben-Stationen den Bezirkshauptleuten unterstellt.
Die Bezirkshauptleute wie die Stationschefs hatten auch wie früher die Gerichtsbarkeit in den Plätzen unter sich. Bei verwickelten Sachen, oder wo es sich um größere Objekte handelte, oder endlich wenn die eine der streitenden Parteien aus Europäern bestand, trat der zwei Monat vorher herausgeschickte, den ostafrikanischen Verhältnissen fremd gegenüberstehende Kanzler Eschke als Adlat des Gouverneurs in Thätigkeit.
Um die Verbindungen an der Küste zu unterhalten, verwandte man, wie zu Wißmanns Zeiten, die Flottille, nunmehr Gouvernements-Flottille genannt, die aus den kleinen Wißmann-Dampfern bestand und, wie wir bereits erwähnten, trotz vieler Mängel in den vergangenen Jahren gute Dienste geleistet hatte.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Deutsch-Ostafrika, insbesondere zur Bekämpfung des Sklavenhandels diente, wie erwähnt, die kaiserliche Schutztruppe, bestehend aus 1500 farbigen Soldaten. Der Etat an für den eigentlichen Truppendienst in Betracht kommenden Europäern wurde jedoch mit dem 1. April 1891 erheblich verringert, und bestand nunmehr nur noch aus 24 Offizieren und 35 Unteroffizieren gegenüber 35 Offizieren, 16 Deckoffizieren und 107 Unteroffizieren zu Wißmanns Zeiten. Dazu traten noch für die kaiserliche Schutztruppe 10 Ärzte, gegenüber 5 unter Wißmann, ferner 15 Zahlmeister-Aspiranten, 16 Lazarettgehülfen und 2 Schreiber. Im ganzen jetzt 102 Europäer, früher 163. Viele der Europäer der Schutztruppe, besonders die Zahlmeister-Aspiranten und eine Reihe von Unteroffizieren waren gänzlich zum Gouvernementsdienst abkommandiert und gingen so der Truppe verloren.
Die Schutztruppe wurde auf Befehl von Berlin in 10 Kompagnien formiert, von denen 4 als Besatzungs-Kompagnien der Küste dienten, 4 Expeditions-Kompagnien und 2 Ersatz-Kompagnien für die Besetzungen des Innern und die Ablösungs-Mannschaften im Innern bildeten. Die 4 Besatzungs-Kompagnien waren auf die 5 Küsten-Bezirke derart verteilt, daß jeder Bezirk eine Kompagnie hatte, die Bezirke Bagamoyo und Daressalam dagegen zusammen eine Kompagnie mit dem Stabe in Bagamoyo. Die Kompagnieführer standen zugleich als Bezirks-Hauptleute den Bezirksämtern vor, hatten also doppelte Funktionen, und waren in civiler Hinsicht dem Gouverneur, in militärischer dem Kommandeur unterstellt. Es war dies ein bedeutender Mißstand, der zu Reibereien der betreffenden Behörden Veranlassung geben und die betreffenden Offiziere in Kollision mit den verschiedenen Pflichten bringen konnte. In gleicher Weise war dies beim Intendanten, der, wie erwähnt, ebenfalls den beiden Herren unterstellt war, beim Kanzler, der zugleich Auditeur der Schutztruppe war, endlich beim Landrentmeister der Fall.
Die Schutztruppe selbst unterstand, was Personalien und die militärische Verwaltung anlangte, jetzt dem Reichs-Marine-Amt, für ihre Verwendung und die ökonomische Verwaltung dagegen dem Gouverneur und der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amtes, an deren Spitze der Dirigent derselben, Wirkliche Geheime Legations-Rath Dr. Kayser steht. In der Kolonial-Abteilung hatten wir in der Heimat eine Behörde, deren einzelne Beamten sich durch mehrjährige Thätigkeit in der Verwaltung der Kolonien sowohl in Berlin, wie teils auch an Ort und Stelle Erfahrungen erworben hatten, die, wie besonders der Dirigent derselben, den Kolonien nicht nur ein reges Interesse, sondern auch ein praktisches Verständnis entgegenbringen. Das Reichs-Marine-Amt dagegen bekam eigentlich in der Verwaltung der Schutztruppe ein Anhängsel: die Schutztruppe stand bis dahin der Marine vollkommen fremd gegenüber und dürfte wohl auch jetzt, wie dies ja auch erklärlich ist, als Stiefkind und unliebsames Anhängsel von der Marine angesehen werden. In keinem Falle kann die doppelte Unterstellung der Schutztruppe unter das Auswärtige Amt und das Reichs-Marine-Amt als vorteilhaft angesehen werden. Eine Vereinfachung hierin erscheint als dringendes Bedürfnis und man wird sich wohl auf die Dauer der Schaffung eines eigenen Kolonial-Amtes, in dem die betreffenden Behörden vereinigt und dem Leiter dieses Kolonial-Amtes unterstellt sein müßten, nicht entziehen können.
Bei der Überleitung des Reichskommissariats in das Gouvernement wurden die neu herausgesandten Beamten schon im Etat auffallend gut behandelt; weit weniger kümmerte man sich um viele der älteren Wißmann-Offiziere, für die der neue Etat geradezu eine bedeutende Verschlechterung bedeutete; ein Teil derselben wurde im Jahresgehalt um 2400 Mark heruntergesetzt. Junge Juristen, die Ostafrika im vorigen Jahre das erste Mal erblickten und vorher daheim Assessoren gewesen waren, erhielten für ihre wenig aufreibende Thätigkeit im reinen Küsten- und Verwaltungsdienst ein Gehalt, das den Jahre lang in Afrika unter allerlei Gefahren und Entbehrungen thätig gewesenen älteren Offizieren genommen wurde; und wenn auch von den letzteren wohl kein einziger allein aus materiellen Gründen draußen seine Thätigkeit fortsetzte, so bewirkte doch diese Behandlung immerhin den Anfang einer Verstimmung.
Nachdem die Besetzung des Küstengebietes nach der erwähnten Einteilung neu durchgeführt war, ging der Gouverneur daran, die Verwaltung in seinem Sinne einzurichten. Es gehört nicht in den Rahmen dieses Buches, ausführlich alles das, was nach der Uebergabe der Geschäfte durch von Soden geschehen ist, zu beschreiben; es sollen nur in kurzen Zügen die Ereignisse des letzten Jahres geschildert werden. Wißmanns Arbeit hatte dem Gouverneur eine Basis geschaffen, auf welcher der letztere seine Thätigkeit aufbauen konnte. —