Der älteste Offizier der Kaiserlichen Schutztruppe, der des öfteren in den früheren Kapiteln erwähnt worden ist, zuletzt als Stellvertreter des Kaiserlichen Reichskommissars, Dr. Karl Wilhelm Schmidt, hatte die Oberführerstelle in der Truppe, d. i. die zweite Stabsoffizierstelle erhalten. Man hatte in der Truppe geglaubt, daß entweder der Oberführer, dessen Rückkehr nach längerem Urlaub in Deutschland im Oktober vorigen Jahres erfolgte, zum Kommandeur der Kaiserlichen Schutztruppe ernannt werden, oder daß ein hierzu geeigneter deutscher Stabsoffizier als Kommandeur herausgesandt werden würde. Das letztere wäre wohl möglich gewesen, da die Stelle des Kommandeurs der Schutztruppe eigentlich der Hauptsache nach eine Verwaltungs-Stellung ist und ihm die Fürsorge für das Offizier-Korps obliegt. Andererseits konnte sich ja zur Ausübung des praktisch-afrikanischen Dienstes der Kommandeur an die erfahrenen Wißmannschen Offiziere halten. Die Heraussendung eines Stabsoffiziers hätte also, wenn man dem Dr. Schmidt trotz seiner zweifellos auch großen militärischen Verdienste, — wir erwähnen bloß die Gefangennahme Buschiris, — das Kommando der Schutztruppe etwa prinzipiell nicht übertragen wollte, eine Enttäuschung im Offizierkorps nicht veranlaßt. Die Stelle des Verfassers als militärischer Beirat des Gouverneurs war von vornherein eine durchaus unhaltbare, da derselbe zwar mit dem Kommando der Schutztruppe im Namen des Gouverneurs beauftragt war, er der Anciennität nach aber im Offizier-Korps der Schutztruppe erst der viertälteste Offizier war. Dazu kam noch die Verschiedenartigkeit der Ansichten des Gouverneurs und des Verfassers. Der zwischen beiden hervortretende prinzipielle Gegensatz veranlaßte denn auch bald eine Änderung, so daß nach einem zwischen Daressalam und Berlin gepflogenen Depeschenwechsel der Kommandant des Kreuzers »Schwalbe«, Korvettenkapitän Rüdiger von dem Kommando der »Schwalbe« entbunden und zum Stellvertreter des Gouverneurs ernannt wurde. Von diesem erhielt Rüdiger insbesondere auch seine, des Gouverneurs Vertretung im Kommando der Schutztruppe, und die Geschäfte wurden vom Verfasser dem Herrn Kapitän Rüdiger übergeben. Rüdiger war zwar in afrikanischen Festlandsangelegenheiten gänzlich unerfahren, brachte aber ein großes Interesse unserer Kolonie entgegen und hat sich mit größtem Eifer seinem neuen Amt gewidmet.

Der Verfasser, der als Beirat mit dem Gouverneur nur dann ersprießlich zusammenwirken konnte, wenn Übereinstimmung in den Ansichten herrschte, kehrte zunächst als Bezirkshauptmann nach Bagamoyo zurück, aber sein Gesundheits-Zustand, besonders die seit der letzten Expedition immer wiederkehrenden heftigen Erkrankungen an Malaria boten neben den inneren Gründen die äußere Veranlagung für eine zweimonatliche Beurlaubung nach Egypten zur Erholung. Dort angekommen wurde dem Verfasser nach dem Tode Gravenreuths in Kamerun die Übernahme der Gravenreuthschen Expedition telegraphisch angeboten. Er nahm dieselbe an und wurde telegraphisch nach Berlin befohlen. Hier machten jedoch wiederum Gesundheitsrücksichten seine Abreise nach Kamerun unmöglich, sodaß der ebenfalls nach Deutschland beurlaubte Kompagnie-Führer Ramsay die Führung der Expedition erhielt, während der Verfasser im Februar 1892 nach Ablauf seines Kommandos bei der Schutztruppe auf den beim Reichskanzler eingebrachten Antrag des Gouverneurs aus der Schutztruppe ausschied.

Das letzte Jahr riß auch außerdem große Lücken in den Reihen der früheren Offiziere Wißmanns; von den im Frühjahr 1889 herausgegangenen Offizieren gehören zur Zeit nur noch folgende Herren der Schutztruppe an:

Frhr. v. Eberstein, Leue, Johannes, von Perbandt, von Sivers (dieser war als Fachmann unter Wißmann stets nur zur See verwandt worden); von den später eingetretenen Offizieren der früheren Wißmannschen Schutztruppe sind noch im Verbande der Kaiserlichen Schutztruppe die Herren Fischer, Langheld, Herrmann, Scherner, Podlech, von Elpons, Prince.

Von den Ressortchefs ist einer an der Spitze seines Ressorts verblieben, Oberarzt Dr. Becker, der Chef des Sanitätswesens in Ostafrika.

Die Oberführerstelle in der Kaiserlichen Schutztruppe ist in neuerer Zeit auf den seit einem Jahr in Ostafrika an anderer Stelle thätig gewesenen Major Frhr. v. Manteuffel übergegangen.

Es mögen noch die Veränderungen in der Organisation der Schutztruppe Erwähnung finden, welche innerhalb der letzten Zeit stattgefunden haben und mit dem 1. März in Kraft traten.

Die Kaiserliche Schutztruppe wurde in die eigentliche Schutztruppe und eine Polizeitruppe geteilt, von denen die erstere zur Besetzung der Stationen im Innern und zur Begründung neuer Stationen, ferner zu Expeditionszwecken, die letztere zur Besetzung und Aufrechterhaltung der Ordnung an der Küste dient.

Der Etat für die Kaiserliche Schutztruppe bezog sich nicht auf diese allein, sondern auch auf die Polizeitruppe, einschließlich des europäischen Personals derselben, soweit dies aus der Kaiserlichen Schutztruppe entnommen war. Die Stärke der Polizeitruppe, deren Mannschaften aus der Kaiserlichen Schutztruppe entnommen wurden, betrug 405 Mann, die sich auf die Bezirke nunmehr in folgender Weise verteilten: Bezirksamt Tanga mit dem Bezirks-Nebenamt Pangani 100 Mann; Bagamoyo, dessen Nebenamt Sadani in gleicher Weise wie im Süden Mikindani vom Gouverneur aufgehoben und in eine einfache Zollstation verwandelt war, 95; Daressalam 45; Kilwa 85; Mgau 80 Mann.

Die den Bezirksämtern vorstehenden Bezirkshauptleute und der Vorsteher des Nebenamtes Pangani sollten ursprünglich aus dem Offizierbestande der kaiserlichen Schutztruppe entnommen werden und ebenso wie die ihnen beigegebenen europäischen Unteroffiziere als zur Übernahme einer Zivilstelle abkommandierte Militärpersonen gelten. Sie sollten in disciplinarer Beziehung aus dem militärischen Befehlsbereich der kaiserlichen Schutztruppe ausscheiden und allein dem kaiserlichen Gouverneur unterstehen. Diese Anordnung ist zweifellos als ein Fortschritt zu bezeichnen, da hiermit der vorher erwähnte Mißstand der doppelten Unterordnung derselben Personen wenigstens in den meisten Beziehungen aufhört.