Für notwendige kriegerische Operationen an der Küste, für die die Polizeitruppe zu schwach ist, wurden Bestimmungen über das Zusammenarbeiten der kaiserlichen Schutztruppe und der Polizeitruppe getroffen. Aber gerade wegen der zur Zeit noch lange nicht genügenden Stabilität in den ostafrikanischen Verhältnissen, selbst an der Küste, erscheint dem Verfasser eine derartige Vermischung der civilen mit der militärischen Ordnung noch verfrüht. Gewiß würde eine rein militärische Organisation vorzuziehen sein, wie sie zu Wißmanns Zeiten bestand, wo allerdings nicht nur gediente Militärs, sondern auch örtlich erfahrene, brauchbare Personen als Offiziere, Unteroffiziere und Beamte in die Schutztruppe eingestellt wurden. Letzteres mag den für eine kaiserliche Truppe geltenden Normen widersprechen, aber es ist in Ostafrika, wo außergewöhnliche Verhältnisse herrschen, zur Zeit angebracht.

Die eigentliche Schutztruppe wurde durch die erwähnte Verfügung nach Ausscheidung der Polizeitruppe in 6 Kompagnien eingeteilt, hierunter 2 Zulukompagnien (die Entladung sämtlicher Zulus nach Ablauf ihres Kontraktes steht wohl nahe bevor) und 4 Sudanesen-Kompagnien. In die letzteren wurden zum Teil auch eingeborene Soldaten mit eingestellt. Die erste dieser Sudanesen-Kompagnien dient für die Besatzung des Kilimandscharo-Gebietes und der nördlichen Karawanenstraße bis Masinde. Diese Kompagnie soll eine neue Station bei Gonja begründen und das Gros derselben soll daselbst garnisoniert werden. Die zweite Kompagnie hat ihren Stamm in Bagamoyo und giebt die Besatzung für Tabora und die Stationen am Viktoriasee ab. Die erwähnten Stationen des Innern sollten sich nebenbei durch Anwerbung von Eingeborenen verstärken. Die dritte Kompagnie (Zulukompagnie) dient für die Besatzung der neu begründeten Station Kilossa und der Station Mpapua mit dem Stabe in Kilossa; die vierte Kompagnie (Sudanesen-Kompagnie) besetzt die neubegründete Station Kisaki; die fünfte Kompagnie dient als Bereitschafts-Kompagnie für den Süden mit dem Stabsquartier in Kilwa und einem Unteroffizier-Posten in Lindi; die sechste Kompagnie (Zulukompagnie) als Bereitschafts-Kompagnie im Norden mit dem Stabsquartier in Daressalam.

Ferner sind noch 50 Mann der Schutztruppe unter Lieutenant Graf von Hessenstein nach Ugogo abmarschiert, um dort am Sitz des Oberhäuptlings eine Station zu gründen; von Kilossa und Kisaki aus will man noch Nebenstationen begründen. Die Besetzung resp. die Neubesetzung von Stationen im Innern ist, zunächst im allgemeinen betrachtet, sehr erwünscht und trägt, wenn die Stationen stark besetzt sind, einem entschiedenen Bedürfnis Rechnung. Die Stationen sind an grade für den Verkehr höchst wichtigen Plätze angelegt und dienen, — aber immer unter der Voraussetzung, daß sie genügend stark sind, — alsdann gegen die erfahrungsgemäß fast alljährlich wiederkehrenden kriegerischen Einfälle der Räuberstämme.

Trotzdem erscheint uns unter den bestehenden Verhältnissen diese Verteilung der Schutztruppe und die Begründung so vieler Stationen im Innern zur Zeit nicht angebracht; denn durch die Einrichtung eines Stationsgürtels im Innern ist allerdings der Lieblingsgedanke des Gouverneurs, die Schutztruppe nach Möglichkeit von sich zu entfernen, durchgeführt worden, aber man ist nicht mehr so wie früher in der Lage, ein starkes Expeditionskorps schnell zu formieren, um es an bedrohter Stelle einzusetzen.

Der Gouverneur von Soden ist der Ansicht, daß 4 Kompagnien farbiger Soldaten, die auf einzelne Plätze des Innern verteilt sind, eine Macht darstellen, welche die über 90 deutsche Meilen lange Küste oder wenigstens deren nördliche Hälfte sichern kann. Die älteren Offiziere der Schutztruppe haben sich bewogen gefühlt, auf die Gefahr einer solchen Zersplitterung der Kräfte, wie sie das neue System mit sich brachte, hinzuweisen, doch ihre Bedenken sind ungehört geblieben; im Gegenteil, man dürfte es ihnen zum Teil vielleicht verargt haben und sie es haben empfinden lassen, daß sie als subalterne Offiziere ihre Überzeugung frei ausgesprochen haben, im Interesse einer Sache, für die sie Leben und Gesundheit einsetzten.

Bei der geringen Stärke der Besatzungen unserer neuangelegten Stationen reicht die Macht derselben, gerade wenn man den Charakter der Mafiti- und Massai-Stämme in Rechnung zieht, nicht weit. Wenn wir Kisaki als Beispiel nehmen, so kann im günstigen Falle durch diese Station die östlich gelegene Missionsstation Tununguo, auch allenfalls die Karawanenstraße am Gerengere gesichert werden. Doch sind immerhin noch Einfälle der Mafiti von der andern Rufidji-Seite her ins südliche Usaramo möglich, von wo aus sie weiter nach der Küste hin vordringen können. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei den andern Stationen in Kilossa und am Kilimandscharo, und dann ist, wenn Beunruhigungen an der Küste durch die erwähnten Stämme in größerem Maße stattfinden, das zur Verfügung stehende Expeditionskorps aus den beiden Bereitschafts-Kompagnien unter Umständen viel zu schwach, um namentlich, wenn es sich um ein Eingreifen in entferntere Gegenden handelt, mit Nachdruck aufzutreten; auch sind ja Niederlagen im Innern gerade bei der schwachen Besatzung der Stationen nicht ausgeschlossen; und jede etwaige Niederlage erfordert einen ganz bedeutenden Mehraufwand an Kräften, um sie wieder wett zu machen. Das Zusammenbringen eines starken Expeditionskorps wird nach der jetzigen Dislokation der Schutztruppe ohne totale Entblößung der Küste und der erreichbaren Stationen nicht möglich sein.

Die neue Dislokation der Truppen hätte der Ansicht des Verfassers nach zur Vorbedingung eine Vermehrung der Schutztruppe um mehrere hundert Soldaten haben müssen; dann allerdings hätte man die Neuordnung mit Freuden als großen Fortschritt begrüßen können, wie ja auch — aber immer unter dieser Voraussetzung — von uns die Begründung mehrerer Stationen gewünscht worden war.

In den Bestimmungen über die Polizeitruppe ist vorgesehen, daß die Bezirks-Hauptleute dem Etat an Offizieren der Kaiserlichen Schutztruppe entnommen werden sollen. In Wirklichkeit scheint indes der jetzige Gouverneur danach zu streben, diese Posten allmählich mit Juristen zu besetzen. Darauf weist die Verwendung des Kanzlers als Bezirkshauptmann des durch seinen Handel und Verkehr wichtigsten Küstenplatzes Bagamoyo hin, ebenso die im letzten halben Jahr nach Ostafrika erfolgte Heraussendung von Juristen. Eine solche Maßnahme kann dem Verfasser bei der wie gesagt noch nicht genügend erscheinenden Stabilität der Verhältnisse nur als unzeitgemäß erscheinen. Etwas anders ist es, wenn sich die eingeborene Bevölkerung etwas mehr an die seit vorigem Jahre erfolgte Neuordnung der Dinge in Ostafrika gewöhnt haben wird. Aber auch dann müssen die Juristen an Ort und Stelle praktischer erzogen werden, wie es bis jetzt geschieht, wo sie zum Teil mit ziemlich bedeutenden gesellschaftlichen Ansprüchen nach Ostafrika hinkommen und dort lediglich mit ihrer Kenntnis der Jurisprudenz und mit dem Strafgesetzbuch alle Schwierigkeiten bewältigen zu können glauben. Giebt man ihnen Gelegenheit, unter einem erfahrenen Stationschef in jeder Weise thätig zu sein und mit den Eingeborenen in Fühlung zu bleiben, überträgt man ihnen z. B. auf den großen Handelsplätzen, wie Bagamoyo, die Kontrolle bei den Karawanen, die bisher von vielen der Herren nur zum Zweck der Bereicherung ihrer ethnographischen Sammlungen betrachtet wurden und mit denen von einzelnen nur ein Verkehr vom Standpunkt der vornehmen Überlegenheit gepflogen wurde, so wird, wenn hierdurch die Neulinge Gelegenheit haben, auch die örtlichen Verhältnisse besser kennen zu lernen, die gewonnene Kenntnis der Volksanschauung im Verein mit ihrer Fachbildung sie zu äußerst wertvollen Beamten machen.

Ähnliches ist, nebenbei bemerkt, über die Ausbildung der neu nach Ostafrika gesandten Offiziere zu sagen. Je mehr diesen Gelegenheit geboten wird, möglichst mit der Bevölkerung dienstlich in Berührung zu kommen (Beiwohnen beim Schauri, Beaufsichtigung der Karawanen, Überwachung des Arbeitsdienstes, wie besonders Anlage neuer Stationen, Verkehr auf Expeditionen), besonders wenn sie selbst schaffend thätig sein können und nicht nur schablonenmäßig die Truppe in einer fertigen Station exerzieren, desto mehr werden sie nicht nur in militärischer Hinsicht, sondern auch im allgemeinen brauchbare Beamte werden, man kann sagen um so mehr, in je unfertigeren Verhältnissen sie in Ostafrika aufgewachsen sind.

Die übrigen im Laufe des vergangenen Jahres von Herrn v. Soden getroffenen Maßnahmen beziehen sich zunächst auf die Verlegung des Schwerpunktes der Regierung von Bagamoyo nach Daressalam. Begründet war dies durch die äußerst ungünstige Rhede von Bagamoyo, wo ein Anlaufen der Hauptdampfer ausgeschlossen war.