Mit Bravour stürzten sich die Zulus auf den Feind und ließen ihrer natürlichen, ungebändigten Wildheit die Zügel schießen, so daß es anfänglich nur sehr schwer gelang, sie vom Kopfabschneiden der Gefallenen und Verwundeten, und von sonstigen bestialischen Verstümmelungen der Feinde, wie sie bei ihnen üblich sind, zurückzuhalten. Wir werden an manchen Stellen Beispiele hiervon finden.

Ein in der ersten Zeit der Ausbildung gemachter Versuch, die einzelnen Kompagnien aus Sudanesen und Zulus zu mischen, mißlang vollständig. Der Nationalcharakter beider Völker ist durchaus von einander verschieden und die Denk- und Anschauungsweise beider weicht so weit von einander ab, daß ein Zusammenwirken oder auch nur ein kameradschaftliches Zusammenleben sich als unmöglich erwies. Fortwährende Prügeleien machten dem Versuche bald ein Ende.

Wir haben noch einen Blick auf das Verhältnis zu werfen, welches zwischen den einzelnen deutschen Behörden in Ostafrika bestand. Diese Behörden waren der Reichskommissar, der Geschwaderchef (zuerst Admiral Deinhard, später Kapitän Valette), der Generalkonsul und die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft. Nur zu häufig begegnet man der Anschauung, als ob durch die Übertragung des Reichskommissariats an Wißmann nunmehr alle diese Behörden in einer Hand vereinigt gewesen seien und als ob der Reichskommissar jedenfalls die oberste Behörde gewesen sei. Das ist aber durchaus niemals der Fall gewesen. Wenn der Reichskommissar die Mitwirkung der Marine in irgend einer Beziehung, sei es zur Landung von Truppen oder zur Beschießung eines Platzes oder auch nur zur Beobachtung eines solchen wünschte, wenn er die Marinekutter oder Dampfpinassen für den Dienst des Reichskommissariats benötigte, so war er keineswegs in der Lage, einfach seine Requisition zu machen, sondern er hatte in jedem Falle den Admiral um seine Mitwirkung zu bitten; und wenn dieselbe auch in den meisten Fällen anstandslos und sofort geschah, so blieb der Geschwaderchef doch immer eine vom Reichskommissar gänzlich unabhängige, in seinen Entschließungen durchaus freie Behörde. Dasselbe war in politischer Beziehung mit dem Generalkonsul Dr. Michahelles der Fall. Wenn irgend welche Anträge an den Sultan als Souverän der Küste und Sansibars zu stellen waren, wenn die Mitwirkung des Sultans in irgend einer Sache erwünscht oder nötig schien, wenn endlich bei der durchaus zweifelhaften Rolle, welche der Sultan in dem ganzen Aufstande spielte, — man wußte nie recht, ob die Araber der Küste nicht mit seinem Gelde und jedenfalls mit seiner Autorisation fochten, — es angebracht erschien, ihm seine Stellung zu den Deutschen gebührend vor Augen zu führen, so mußten solche politischen Verhandlungen regelmäßig unter Mitwirkung, zum Teil sogar unter Genehmigung des Generalkonsuls vorgenommen werden. Das Verhältnis ist nicht immer ein günstiges gewesen. Wenn man dem Generalkonsul auch keinen Vorwurf aus seiner Vorsicht machen kann, die ihm durch die Rücksicht auf die andern in Sansibar beteiligten Mächte geboten erschien, so sind doch zum Teil erhebliche Mißhelligkeiten nicht ausgeblieben. Jedenfalls wurde die Thätigkeit des Reichskommissars dadurch erschwert, daß zwei vollkommen selbständige Behörden neben ihm bestanden, deren einzelne Funktionen in die Aufgabe Wißmanns hineingriffen. Der Generalkonsul blieb immer die oberste politische Behörde in Sansibar. Audienzen beim Sultan, der Schriftverkehr des Kommissariats mit dem Sultanspalast mußten sich durch das Generalkonsulat hindurchbewegen.

Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, welche oben unter den selbständigen Behörden mitgenannt war, ist die einzige gewesen, welche vom Reichskommissar von vornherein abhängig war. Die ganze Küste stand ja unter dem direkten und unmittelbaren Befehl Wißmanns, und hier hatte sich die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft aller ihrer Rechte begeben, sogar ihre Stationen dem Reichskommissariat untergeordnet und durch besonderen Vertrag mit Wißmann einen Teil ihrer Beamten zur Verfügung gestellt. In Sansibar selbst mußte sie natürlich auf Grund des eben erst abgeschlossenen Küstenvertrages ihre Autorität behalten.

Hier wirkte als Generalvertreter nach Herrn Vohsen Herr von Saint-Paul-Illaire mit einem Beamtenstabe, welcher lediglich zur Erhebung der Ausfuhrzölle vom Festland Verwendung fand. Das Verhältnis der Vertreter der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft zum Reichskommissariat ist im großen und ganzen ein gutes gewesen. Die Wünsche der Gesellschaft, der es ja natürlich darauf ankam, so schnell als möglich wieder Fuß zu fassen, wurden vom Kommandanten und den Offizieren in jeder Weise berücksichtigt.

Zum Kapitel von der Ausbildung des Kommissariats gehört schließlich noch der regelmäßige Dampferverkehr, welcher von Sansibar aus durch die Flotte des Kommissariats mit der Küste unterhalten wurde. Die Aufgaben, welche dabei der Flottille zufielen, waren einmal die Versorgung der Stationen mit europäischen Bedürfnissen, dann der Depeschenverkehr und endlich die Besorgung der Post, welche zum erstenmal durch das Reichskommissariat auf dem Dampferwege an der Küste eingeführt wurde.

Diese Post besorgte die Briefe für die Truppe, später auch für die Beamten der Gesellschaft; ja, auch die Araber- und Inderpost wurde durch das Reichskommissariat erledigt. Im Hauptquartier in Sansibar befand sich die Annahme. Dort wurden die Postbeutel für die einzelnen Stationen fertig gestellt und versiegelt durch die Dampfer des Kommissariats befördert, sehr zur Freude besonders des kaufmännischen Teils der Küstenbevölkerung, die zum erstenmal eine regelmäßige Briefbeförderung erlebte.

Fußnoten:

[2] In Ostafrika und tropischen Malariagegenden sich Aufhaltenden, besonders neu dahin herausgehenden sei empfohlen: »Ärztlicher Ratgeber für Ostafrika und tropische Malariagegenden« von Stabsarzt Dr. Kohlstock.

[3] Später wurden die Truppen durchgehends mit dem neuesten Seitengewehr ausgerüstet.