Wißmanns Absicht ging dahin, von vornherein den aus dem Innern kommenden Jumbes, Karawanenführern und Trägern klar zu machen, daß ein für allemal die Macht und Oberhoheit in deutschen Händen läge. Dafür gab es kein besseres Mittel als die Regelung des Karawanenverkehrs. Sämtliche Karawanen, welche Mpapua passierten, hatten bei dem dortigen Stationschef sich zu melden. Dort fand eine genaue Aufnahme der mitgeführten Waren, eine Zählung der Schußwaffen und Munition, sowie der Kopfzahl der Karawane, des mitgeführten Viehs u. s. w. statt.
Die Karawanenführer erhielten darüber eine Bescheinigung des Stationschefs und hatten dieselbe als Legitimation zunächst bei der Mtoni-Fähre zu präsentieren. Von der Fähre aus erhielten sie einen Sudanesen bis Bagamoyo mit, welcher den Begleitschein dem dortigen Stationsoffizier zur Prüfung vorzulegen hatte. Die Wirkung dieser Maßregel auf die Karawane, besonders auf die das Hauptträgerkontingent stellenden Waniamuesi und Wassukuma, sowie auf die Karawanenführer ist eine ganz erstaunliche gewesen und hat in außerordentlicher Weise zur Ausbreitung des deutschen Ansehens im tiefen Innern beigetragen. Allerdings brachte der Verkehr mit den Trägern und Führern der Karawanen unglaubliche Schwierigkeiten und Weitläufigkeiten mit sich. Die Leute waren gewöhnt, sobald sie das Meer vor sich sahen, die Lasten ohne weiteres abzuwerfen, zum Strande hinabzueilen und sich ihre Laubhütte irgendwo aufzubauen, wo es ihnen gerade gefiel. Jetzt kam Ordnung in die Sache. Der Kirangosi (Karawanenführer) hatte sich mit den begleitenden Sudanesen auf der Station zu melden, die Karawane mußte ihre Lasten fein säuberlich nach den Warengattungen ordnen und niederlegen; das mitgeführte Vieh mußte in dafür errichtete Gehege gebracht werden; die Hüttenstadt endlich mußte an einem dazu bestimmten Platz am Strande möglichst ordentlich aufgebaut, resp. in Bagamoyo in neuerer Zeit das Lager bei der Karawanserei ordnungsmäßig aufgeschlagen werden. Dann begannen die endlosen Verhandlungen wegen Viehankauf. Es lag selbstverständlich im Interesse des Kommissariats, das aus dem Innern zur Küste geführte Vieh zur Vermeidung des Zwischenhandels von den Karawanen direkt zu kaufen. Einmal wurde dadurch eine außerordentliche Verbilligung in der Verproviantierung der Europäer erzielt, andrerseits waren die Chefs in der Lage, die Sudanesen vor Übervorteilung zu schützen. Endlich war immer ein Bestand für Expeditionszwecke zur Verfügung.
Das Kommando über die Stationsbesatzung lag unter der Oberleitung des Chefs in den Händen des diesem zugeteilten Offiziers. Der eigentliche Dienst der Truppe in den Stationen beschränkte sich, nachdem die schon früher beschriebene erste Ausbildung vollendet war, auf den Morgenappell um 6 Uhr, dann folgte Exerzierdienst bis 8 und noch einmal für ein bis zwei Stunden am Nachmittag. Der eigentliche Kasernendienst bestand lediglich im Putzen der Waffen und Waschen der Uniform, Instruktionsstunde fiel von selbst weg. Den wesentlichsten Teil der Zeit hatte die Garnison im Arbeitsdienst zuzubringen. Dieser Arbeitsdienst war naturgemäß sehr verschiedener Art und hing im Wesentlichen von dem Eifer des Stationschefs und seiner Untergebenen ab.
Die im Vorstehenden genannten Obliegenheiten waren die offiziellen, vom Reichskommissar den Chefs und Offizieren gestellten Aufgaben, welche unbedingt erfüllt werden mußten. Darüber hinaus aber blieb es jedem Chef überlassen, aus seiner Station zu machen, was er konnte, und gerade in dieser Beziehung entwickelte sich ein reger Wetteifer. Jeder versuchte, so viel als möglich die Umgebung des Forts zunächst zu einer reizvollen zu machen. Wege wurden gebaut, Gärten und Felder angelegt, Bäume gepflanzt, Akklimatisationsversuche angestellt und dergl. mehr. Bei allen diesen Arbeiten wurde die Besatzung herangezogen, und es ist gewiß als vortreffliche Eigenschaft unserer schwarzen Soldaten hervorzuheben, daß sie alle diese Arbeiten, allerdings unter dem Beispiel der weißen Unteroffiziere, für sich selbst zu einer Art Ehrensache machten und daß so der Wettstreit unter den Stationen sich innerhalb jeder einzelnen Besatzung wiederholte.
Wenn oben die Rechtsprechung durch den Chef angeführt wurde, muß hier eingefügt werden, daß sie nicht allein durch ihn geschah. Es wurde den Sitten und Gebräuchen, den religiösen und Rechts-Anschauungen der Leute durch Einsetzung der Wali und Akida Rechnung getragen. Sie wurden aus denjenigen vornehmen Arabern gewählt, welche beim Volk wohlangesehen und beliebt waren und von deren ergebener Gesinnung gegen uns wir überzeugt sein konnten. Sie bildeten demnach berufene Mittelspersonen zwischen den Stationschefs und der arabischen und eingeborenen Bevölkerung ebenso wie in manchen Beziehungen die Berater der ersteren. So nahmen sie gewissermaßen im Zivilleben eine Stellung ein, wie sie die farbigen Offiziere uns und der Truppe gegenüber hatten.
Die Funktion der Wali und Akida — den ersteren Namen führten sie in den größeren und bedeutenderen Plätzen, den letzteren in kleinen Orten, in denen nur eine geringe Besatzung und wenig Verkehr war — war zur Zeit der Beherrschung der Küste durch die Sultane von Sansibar die von größeren und kleineren Statthaltern. Selbstverständlich hat die jetzige Funktion dieser Leute hiermit nichts mehr zu thun. Sie sind lediglich Organe der örtlichen Behörden, der Stationschefs, und haben in der Rechtsprechung wie überhaupt in der Verwaltung nur diejenigen Obliegenheiten, die nach Lage der örtlichen Verhältnisse der betreffende Stationschef ihnen zuzuteilen für gut befindet.
Bei großer Überbürdung des Stationschefs wurde ein Teil der kleineren Gerichtsbarkeit den Walis insofern übertragen, daß sie die Urteile fällten, diese aber der Bestätigung der Chefs unterbreiten mußten. In manchen Stationen hatten die Walis noch eine Anzahl sogenannter Walisoldaten zu unterhalten, denen es oblag, notwendige Botendienste in der näheren und weiteren Umgebung zu verrichten, Vorladungen zum Schauri zu überbringen, auch Widerspenstige festzunehmen und dergleichen. Diese Walisoldaten sind insofern von großem Wert für uns gewesen, als sie den Verkehr zwischen uns und der eingeborenen Bevölkerung, soweit diese nicht in unmittelbarer Nähe der Station wohnte, bedeutend erleichterte. Außerdem erleichterten die Wali, ohne daß der deutsche Offizier und Beamte und die deutschen Soldaten sich bei jeder Kleinigkeit persönlich engagierten, in vielen Fällen eine Vermittlung, die immer viel eher zwischen dem Wali und der Bevölkerung möglich war.
Von den Walis verdienen einzelne Personen besonders erwähnt zu werden und zwar Soliman ben Nasr, welcher als Wali von Pangani dem dortigen Stationschef Dr. Schmidt nach der Einnahme von Pangani bei der Herstellung der Ruhe und Ordnung an diesem Platze durch sein Ansehen und ebenso später dem Reichskommissar, von Sansibar aus, zur Unterhaltung eines guten Einvernehmens mit den Arabern der gesamten Küste behilflich war; ferner der bekannte Schech Amer in Bagamoyo, welcher bei der großen Überbürdung der Chefs resp. Bezirkshauptleute von Bagamoyo diesen eine wertvolle Unterstützung war, besonders auch den hier in dieser großen Handelsstadt zusammenströmenden Arabern, Indern und Eingeborenen gegenüber große Repräsentationspflichten versah. Da diese Persönlichkeiten naturgemäß mehr im Leben des Volks selbst stehen als wir Europäer, und wir immer darauf angewiesen sind, durch unsere Vertrauenspersonen uns auf dem Laufenden zu halten und durch diese dem Volke näher zu rücken, so ist selbstredend die Loyalität und das Interesse der Wali für uns von höchster Wichtigkeit.
Daß solche Leute, die unter der Herrschaft der Sultane von Sansibar, wenn auch dort mehr indirekt, große Einnahmen gehabt haben, bei uns nach ihren Begriffen entschädigt werden müssen, ist selbstverständlich; und es kann nur als eine unerklärliche Kurzsichtigkeit und durchaus verfehlte Sparsamkeitsrücksicht bezeichnet werden, wenn, wie dies nach der Einrichtung des Gouvernements im vorigen Jahre geschehen ist, gerade diese bewährten, für uns so wichtigen eingeborenen Beamten in ihren Gehältern herabgesetzt wurden.
Es sei auch noch der an Stelle von Walis eingesetzten Persönlichkeiten im Innern gedacht, die an den Plätzen, wo keine Europäer sind, die Interessen des Reichskommissars vertraten, und die deswegen besonders wichtig für uns waren, weil man, falls sie notorische Macht ausübten, in ihnen immer Persönlichkeiten hatte, an die man sich bei vorkommender Unordnung halten und die man fassen konnte; aber auch Persönlichkeiten, die selbst für die Sicherheit ihrer Gebiete sorgten und daselbst die Ordnung aufrecht erhielten. Daß diese Leute, von denen wir hier in erster Linie Kingo von Morogro und den Häuptling Simbodja erwähnen, nicht immer absolut in europäischem Sinne regieren und auch nicht das deutsche Strafgesetzbuch kennen, ist selbstverständlich.