Artikel XI. Großbritannien wird seinen ganzen Einfluß aufbieten, um ein freundschaftliches Übereinkommen zu erleichtern, wodurch der Sultan von Sansibar seine auf dem Festland gelegenen und in den vorhandenen Konzessionen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft erwähnten Besitzungen nebst Dependenzen, sowie die Insel Mafia an Deutschland ohne Vorbehalt abtritt. Es herrscht Einverständnis darüber, daß Se. Hoheit gleichzeitig für den aus dieser Abtretung entstehenden Verlust an Einnahmen eine billige Entschädigung erhalten soll.

Deutschland verpflichtet sich, die Schutzherrschaft Großbritanniens anzuerkennen über die verbleibenden Besitzungen des Sultans von Sansibar mit Einschluß der Inseln Sansibar und Pemba, sowie über die Besitzungen des Sultans von Witu und das benachbarte Gebiet bis Kismaju, von wo die deutsche Schutzherrschaft zurückgezogen wird. Es herrscht Einverständnis darüber, daß Ihrer Majestät Regierung, falls die Abtretung der deutschen Küste nicht vor der Übernahme der Schutzherrschaft über Sansibar durch Großbritannien stattgefunden hat, bei der Übernahme jener Schutzherrschaft die Verpflichtung übernehmen wird, allen ihren Einfluß aufzuwenden, um den Sultan zu veranlassen, jene Abtretung gegen Gewährung einer billigen Entschädigung so bald als möglich vorzunehmen.«

In den kolonialfreundlichen Kreisen Deutschlands erregte das Abkommen die lebhafteste Verstimmung und — zunächst wenigstens — einen außerordentlich starken Pessimismus. Die härtesten Kritiken in den angesehensten Blättern zerpflückten die einzelnen Bestimmungen des Vertrages, und selbst die prinzipiellen Gegner der Kolonialpolitik fanden die von Deutschland gemachten Konzessionen mindestens sehr großmüthig. Man sah sich aber schließlich genötigt, mit dem Abkommen als einer Thatsache zu rechnen und mußte sich nunmehr auf den Boden der durch das Abkommen gegebenen Daten stellen, auf dem geschaffenen Fundament in der Kolonisierung Ost-Afrikas fortfahren oder eigentlich in vielen Rücksichten neu anfangen.

Überall in Ost-Afrika selbst, wohin der Vertragsabschluß ja sofort durch den Draht übermittelt wurde, wurden naturgemäß nur mißbilligende Stimmen laut.

In Lindi, der Station, welcher ich damals vorstand, kam die Nachricht durch einen zufällig anlaufenden Dampfer gerade an meinem Geburtstage an und sicherlich wird mir die trübe Stimmung in dauernder Erinnerung bleiben, in welche alle Offiziere und Beamten der Station Lindi versetzt wurden.

In den Tropen, wo man leichter erregbar ist, als hier, schien uns das Abkommen eigentlich zunächst gleichbedeutend mit einem Aufgeben unseres Kolonialbesitzes überhaupt. Man hoffte zwar, daß wenigstens außer der Erwerbung Helgolands noch große politische Vorteile in Europa errungen worden seien, hinter welchen ja dann die erst begründeten Interessen in den Kolonien hätten zurückstehen müssen; aber in jedem Falle sahen wir uns vor die betrübende Notwendigkeit versetzt, mit den Daten des Vertrages rechnen und auf diese gestützt weiter arbeiten zu müssen.

Gleich uns empfand auch der einsichtsvollere Teil der Bevölkerung, besonders die Inder und Araber, die neue Nachricht als eine uns gewordene Niederlage. Selbstverständlich wurde bei dem intelligenteren Teil der Küstenbewohner der Vertrag genau zur selben Zeit wie bei uns bekannt; dieselben, welche damals auch in dem eben erst wiedergewonnenen Süden Sympathien für uns an den Tag legten und namentlich damals weit mehr für uns als für die Engländer eingenommen waren, vermieden sorgfältig, uns von der ihnen bekannt gewordenen Nachricht etwas merken zu lassen, gewissermaßen aus Zartgefühl und Rücksichtnahme auf uns.

Durch die vom Verfasser unter der Hand durch seinen farbigen Polizei-Hauptmann eingezogenen Erkundigungen aber erfuhr er, daß das Abkommen dort ebenfalls das lebhafteste Staunen hervorgerufen hatte.

Gehen wir nun die einzelnen Bestimmungen des Vertrages durch, so sehen wir, daß wir eigentlich, — wenigstens in Ostafrika, — nirgends gewonnen, sondern überall verloren haben. Die Küste war durch deutsches Geld und mit deutschem Blut zurückerobert worden, und weder wir, die wir in Ostafrika selbst thätig gewesen sind und redlich mitgeholfen haben, noch die Eingeborenen aller Art haben je unsere Wiedereroberung der Küste für etwas anderes angesehen, als eine dauernde Besitzergreifung, da wir ja, an der Küste besonders, überall die absoluten Herren waren und genügende Schritte zu dauernder Niederlassung geschehen waren. Auch die Erwerbung Sansibars war als etwas natürliches von den Eingeborenen und Arabern erwartet worden.

Wie an der Küste durch seine Waffenerfolge, so hatte hier ganz besonders der Reichskommissar persönlich durch sein kluges politisches Verhalten und die naturgemäße Rückwirkung von der Küste auf Sansibar, eine ganz bedeutende Besserung in dem Verhältnis zum Sultan und den Arabern herbeigeführt. Der ursprünglich gegen uns gehegte Haß des Sultans hatte sich in ein gutes freundliches Verhältnis verwandelt. Als die Verstärkung der Schutztruppe im April 1890 mit dem egyptischen Dampfer »Schibin« in Sansibar ankam, wurde bereits von den Arabern daselbst, man sagt sogar von den Engländern, welche jedenfalls in der Nacht, als der Dampfer in der Rhede lag, die Stadt und die Rhede fortwährend mit den Scheinwerfern ihrer Kriegsschiffe beleuchteten, eine Landung und die Annexion Sansibars durch Handstreich für möglich gehalten. Bis weit ins Innere herein reichte unser Einfluß. Die thatsächliche Macht war an einzelnen Stellen durch Stationen und durch zahlreiche starke Expeditionen zum Ausdruck gebracht worden. Hierzu kam, daß man nach dem Vertrage des Jahres 1886, obgleich in diesem die Interessensphäre nur im Norden und Süden begrenzt worden war, doch annehmen mußte, daß jedenfalls unser Hinterland bis an die Seen beziehungsweise die Grenze des Kongostaates voll und ganz gesichert war.