Das Vorgehen unserer Reichsregierung in der letzten Zeit der Thätigkeit des Fürsten-Reichskanzlers nördlich des Gebietes der Englisch-Ostafrikanischen Gesellschaft hatte die lebhafteste Befriedigung der kolonialen Kreise zur Folge, da diese hierin mit Recht eine Hoffnung auf energisches Vorgehen im Witu-Land und im Hinterlande desselben begründet sahen. Kaum zwei Monate vor dem Bekanntwerden des englischen Vertrages war unter dem General-Konsul Michahelles, wie bereits an anderer Stelle dieses Buches erwähnt ist, eine Gesandtschaft an den Sultan von Witu mit kaiserlichen Geschenken gesandt worden, welche diesem die Meinung beibringen mußte, daß nun die deutsche Regierung die Bedeutung ihres Schützlings und seines Landes würdige und denselben dem Sultan von Sansibar gegenüber zu halten entschlossen sei.
Acht Monate vor dem Vertrage war durch ein deutsches Kriegsschiff die deutsche Flagge in Kismaju gehißt und dann die Küste zwischen Witu und Kismaju unter deutschen Schutz gestellt worden. Verfasser selbst ist ein Jahr im Witu-Land thätig gewesen und hat während dieser Zeit Land und Leute, vor allen Dingen den alten, damals noch regierenden Sultan Achmed und den Sultan der in Rede stehenden Zeit, den damaligen Thronfolger Fumo Bakari, ebenso das Hinterland und die umliegenden Völkerschaften von Witu kennen gelernt. Er hat sich auf Grund seiner damals erworbenen Kenntnis in Schrift und Wort darüber ausgesprochen, einen wie großen Wert sowohl durch seine geographische Lage, wie besonders durch die teils faktische, teils moralische Macht des Sultans von Witu im ganzen Hinterlande, — speziell bei den Bararetta- und Borani-Galla, den Waboni, Wapokomo und sogar einem Teil der Somalis, — das Witu-Land gewissermaßen als Schlüsselpunkt für jene wertvollen, hochgelegenen und gesunden Länder habe.
Hierzu trat die Thätigkeit der deutschen Witu-Gesellschaft und die einer Reihe von Privatleuten, welche daselbst deutsche Interessen geschaffen und teilweise bereits Erfolge aufzuweisen hatten. Dazu kam ferner insbesondere die große Vorliebe der Sultane von Witu, welche sie seit Brenners Reisen immer für Deutschland gehegt hatten. Sie war begründet in der alten Feindschaft, welche zwischen dem Sansibar-Sultan und den Witu-Herrschern bestand, da ja bekanntlich England lebhaft die Sansibar-Sultane protegierte. Der letztere Umstand und das Bewußtsein, daß vom Anfang der kolonialen Thätigkeit Deutschlands an sich eine Rivalität zwischen diesem und England geltend machte, war für die Wituleute zu unsern Gunsten maßgebend. Verfasser selbst kann das Verhalten des alten Sultans Achmed, sowie von Fumo Bakari und der Witu-Leute überhaupt zu jener Zeit, als die Witugesellschaft ohne jede Machtmittel lediglich in friedlicher Weise in jenem Lande thätig war, gar nicht genug loben, da alles, was wir damals im Lande unternahmen, alle kleineren Reisen ins Hinterland, nur mit Hülfe des Sultans möglich waren. Gerade wir besaßen im Witu-Lande und in der Witu-Bevölkerung Faktoren, die uns die weitere Kolonisierung daselbst in einem Maße, wie das sonst nirgend wo der Fall war, erleichterten.
Wenn auch als Tauschobjekt gegen Helgoland und in der Erwägung, daß die großen für eine Erschließung der Hinterländer nötigen Geldmittel bei uns nicht zur Verfügung standen, ein Aufgeben des Protektorats über Witu erklärlich erschien, so hätten wir doch gewünscht, daß es in einer für den Witusultan weniger verletzenden Form geschehen wäre. Er befand sich notorisch in dem Glauben, nunmehr am deutschen Reich einen starken Rückhalt zu haben; er erfuhr das Abkommen zunächst überhaupt nur auf privatem Wege zufällig und wurde hierdurch natürlich sehr gegen uns erbittert. Jedenfalls ist diese Erbitterung des Sultans und seiner Leute nicht ohne Zusammenhang mit der Ermordung der Deutschen, welche zu dieser Zeit unter Führung Künzels zur Anlegung einer Dampfsägemühle in Witu eintrafen, wenn auch das Betragen Künzels zur Katastrophe mitgewirkt hat.
In Uganda ferner hatte Dr. Peters auf der Rückkehr von seinem energisch durchgeführten Zuge einen Vertrag mit Muanga abgeschlossen. Er hatte daselbst ebenfalls eine für uns im Gegensatz zu den Engländern äußerst günstige Stimmung vorgefunden, die wir nicht zum wenigsten dem Einfluß der katholischen Missionen zu verdanken hatten. Der Vertrag des Dr. Peters im Verein mit der Vorliebe des Herrschers und der Bevölkerung für uns stellten Interessen dar, wie sie die Engländer dort jedenfalls nicht aufzuweisen hatten, da sich die Waganda durchaus ablehnend, ja sogar feindselig gegen sie verhielten.
In gleicher Weise durfte das gesamte westlich des Nyassa gelegene Hinterland unserer Küste schon wegen der geographischen Lage als zu unserm Interessengebiet gehörig beansprucht werden, zumal die Engländer daselbst Verträge nicht zu verzeichnen hatten.
Von unserer Küste oder Interessensphäre haben wir durch den mit England geschlossenen Vertrag, abgesehen von dem unantastbaren Besitz der ostafrikanischen Gesellschaft, den zehn Meilen langen Küstenstreifen, den bis dahin die ostafrikanische Gesellschaft vom Sultan in Pacht gehabt hatte, bedingt bekommen. Auch letzteren hatten wir, als der Sultan seine im Vertrage eingegangenen Verpflichtungen nicht hatte erfüllen können, erst gänzlich verloren, ihn dann aber wie erwähnt, wieder erobern müssen. Für den dauernden Erwerb dieses Küstenstreifens stellte England uns seine diplomatische Unterstützung beim Sultan von Sansibar in Aussicht, wir sollten den letzteren aber außerdem noch bezahlen. Die Entschädigungssumme, wie schon erwähnt, vier Millionen Mark, mußte spätestens im Dezember des Vertragsjahres in London gezahlt werden. Interessant dürfte dabei die Thatsache sein, daß England oder Engländer dem jetzigen Sultan Said Ali zur Zeit, als er noch Prinz war und von seinen regierenden Brüdern schlecht behandelt wurde, ganz erhebliche Vorschüsse gemacht hatten!!
Wir hingegen erkannten ein englisches Protektorat über Sansibar an, lieferten den Engländern hierdurch unbedingt die ganze Herrschaft des Sultans bis auf unsere Interessensphäre aus. Die Insel Mafia, welche ursprünglich ebenfalls den Engländern zuerkannt werden sollte, obgleich sie für diese nur den Wert hatte, uns von ihr aus an dem gegenüberliegenden Teile unserer Küste chikanieren zu können, beziehungsweise etwaigen unsicheren Elementen im Hinterlande von Kilwa eine Zuflucht daselbst zu gewähren, war das einzige, was Wißmann gegen Preisgabe der Stevenson Road zwischen Nyassa und Tanganjikasee noch zuletzt für uns hatte retten können; einen positiven Wert besitzt die Insel Mafia für uns nicht.
Wir gaben, ohne dem Sultan von Witu, mit dem das Schutzbündnis kurz vorher erneuert war, ein Wort mitzuteilen und die Interessen derjenigen Suaheli, die unter deutschem Schutz bleiben wollten, irgendwie wahrzunehmen, dieses Land, dazu noch die vorher unter deutschem Schutz gestellte Küste den Engländern preis, ohne die Interessen unsres von altersher mit dem Sultan von Sansibar verfeindeten Schützlings wahrzunehmen.
Ferner hatten wir zu Gunsten Englands auf die Anlehnung an den Kongostaat westlich vom Nyassa-See verzichtet. Westlich des Viktoriasees überließen wir ihnen den Mfumbiro-Berg, einen vagen Begriff, denn die Ausdehnung dieses Berges oder Gebirges kannte kein Mensch; nur das eine war sicher, daß er südlich vom ersten Breitegrade liegt, der ja eigentlich über den See hinüber die Grenze bilden sollte und daß er unsere Landverbindung mit dem Kongostaat auch im Norden bedeutend einengt. In gleicher Weise fiel Uganda, wo wir Interessen hatten, den Engländern zu.