Diese Einrichtungen unterscheiden sich in solche für das körperliche Wohl und solche für das geistig-sittliche Wohl; zu letzteren gehören auch diejenigen für Geselligkeit und Erholung.

Einrichtungen für das körperliche Wohl.

Jeder Bienenstock hat eine besteingerichtete Speisehalle zu errichten und den Benutzern darin gut zubereitete, nahrhafte und wohlschmeckende Kost zu Bienenpreisen sowie gutes Trinkwasser, Tee und Kaffee unentgeltlich zu verabreichen.

Der Bienenstock hat ferner für gute und hygienische Wohnungen für seine Bienen zu sorgen und denselben zu Bienenpreisen mietweise zu überlassen. Diese Wohnungen dürfen niemals an die Bienen verkauft werden, um ein Abhängigkeitsverhältnis derselben vom Bienenstock zu vermeiden. Auch zur Beschaffung behaglicher Wohnungseinrichtungen zu Bienenpreisen hat der Bienenstock behilflich zu sein. Für ledige Bienen, Männer und Frauen, sind Logierhäuser und Heime anzulegen, die ebenfalls zu Bienenpreisen benutzbar sind.

Jeder Bienenstock hat ferner ein seinem Umfang entsprechendes, mit allen Hilfsmitteln versehenes, vorzüglich eingerichtetes Krankenhaus zu errichten. Dasselbe soll eine getrennte Abteilung für Wöchnerinnen in Verbindung mit einem Säuglingsheim haben, in welche die Aufnahme ohne Unterscheidung der Ehelichkeit oder Unehelichkeit stattfindet. Diese Anstalten stehen unter der Leitung eines oder mehrerer festangestellter Bienenstockärzte; letztere haben überdies die laufende Aufsicht über die hygienischen Verhältnisse sowohl des Betriebes als der Wohnungen, der Schulen und Erziehungsanstalten; sie halten für die Bienen Sprechstunde am Sitze des Bienenstocks ab und pflegen kranke Bienen im Krankenhaus oder zu Hause. Keine Kategorie von Krankheiten ist hiervon ausgeschlossen.

Ferner hat jeder Bienenstock die vollkommensten Einrichtungen zur Verhütung von Unfällen und Betriebskrankheiten zu treffen und gesonderte Umkleide- und Waschräume, Douchen-, Wannen- und Schwimmbäder sowie Spiel- und Turnplätze anzulegen.

Ferner haben die Bienenstöcke Genesungsheime für Rekonvaleszenten einzurichten und alljährlich eine möglichst große Anzahl von Kindern in Ferienkolonien zu schicken.

Die Benutzung sämtlicher Krankheits- und Hygieneeinrichtungen, die ärztliche Pflege und die Lieferung von Arzneien und Krankengeräten sind kostenlos.

Einrichtungen für das geistig-sittliche Wohl, für Geselligkeit und Erholung.

Jeder Bienenstock hat zur kostenlosen Benutzung zu halten: