Der Volksrat versammelt sich zu seinen ordentlichen Tagungen am ersten Werktage des Februar, Juni und Oktober jeden Jahres und bleibt solange in Tagung, bis alle vorliegenden Geschäfte erledigt sind.
Ein Volksrat, welcher in einer Tagung mehr als dreimal ohne triftigen Entschuldigungsgrund den Sitzungen fernbleibt, gilt als Demissionär.
In der ersten Sitzung eines jeden Kalenderjahres erwählt der Volksrat seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter mit einfacher Stimmenmehrheit.
Diese Posten dürfen nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren von Vertretern derselben Industriegruppen besetzt sein.
In der Junitagung findet die Prüfung der vom Präsidenten vorgelegten Jahresrechnung der Volkskasse für das verflossene Kalenderjahr und die Vorlage an die Regierungskommission zur Prüfung und Bestätigung statt.
In der Oktobertagung wird das Budget für das folgende Kalenderjahr aufgestellt.
In der letzten Sitzung der Oktobertagung des letzten Jahres der fünfjährigen Wahlperiode findet die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten der Volkskasse aus dem Kreise der Mitglieder des Volksrates für die nächste Wahlperiode statt.
Außerordentliche Tagungen des Volksrates werden durch den Präsidenten der Volkskasse einberufen. Sie dürfen nur die bei der Einberufung angekündigte Tagesordnung beraten.
Der Volksrat hat das Recht, die Öffentlichkeit seiner Sitzungen für die Brüder zu beschließen. Alle Schiedsspruchsitzungen sind von Rechtswegen öffentlich für die Brüder.