Beilage 2. Muster eines Brüderscheins.

Erklärung des Brüderscheins.

Heinrich Jung begann seine Brüderbeiträge im März 1897 und klebte ein:

ImJahre189710Markenà50Pf.=M.5.–
""189812""""="6.–
""189912""""="6.–
""19005""""="2.50
Summa39M.19.50

Nach dieser Zeit, also im Juni 1900, geht er ins Ausland und unterbricht seine Beitragsleistungen. Nach seiner Rückkehr tritt er wieder ein, da er die Vorteile des billigen Bezugs seiner Lebensbedürfnisse, der Benutzung von Speisehallen, Krankenhäusern, Bibliotheken, der kostenlosen ärztlichen Pflege etc. voll würdigt. Er beginnt daher im Oktober 1901 wieder einzukleben, also nach einer 16 monatlichen Unterbrechung. Von da ab leistet er wieder regelmäßig seine Beiträge; auf seinem alten, noch unausgefüllten 4. Bienenschein sind noch 7 Felder frei, er braucht also erst im Mai 1902 seinen 5. und im Mai 1903 seinen 6. Schein, der obige Brüderschein ist sein sechster, den er im Mai 1903 erhält, er hat also bis zu dessen Ausgabe noch weiter geleistet 19 Beiträge à 50 Pf. (also seit Oktober 1901 bis April 1903 = 19 Monate), im ganzen mit seinen früheren Beiträgen also bis jetzt 58 Beiträge mit zusammen M. 29 bei 16 monatlicher Unterbrechung. – Der Brüderschein enthält links den Auszug seiner Brüderakten nach den eben geschilderten Angaben und rechts die Felder für das Einkleben der Marken und einige Bemerkungen bezüglich des Umtausches des Brüderscheins. Die kleinen Kreise in den einzelnen Feldern bedeuten Durchlochungen, durch welche die Marken entwertet werden, z. B. durch den Kassierer eines Bienenstocks bei Gelegenheit von Einkäufen oder bei einer Wahl oder bei sonstiger Ausübung eines Brüderrechts. – Zu den früher geleisteten 58 Monatsbeiträgen sind demnach nur noch 2 zu leisten, um Jung das Recht zu geben, Biene zu werden bzw. mit einer Anzahl anderer im gleichen Falle stehenden Brüdern einen neuen Bienenstock zu errichten. – Hätte er während seines Aufenthalts im Ausland sich das sehr geringe Opfer auferlegt, seine Beiträge ruhig weiter zu leisten, so hätte er diese Zeit um 16 Monate früher erreichen können.

III. Arbeitsvertrag der Bienenstöcke.