Zu den obligatorischen Hygienemaßnahmen der Bienenstöcke gehören noch die vollkommensten Einrichtungen zur Verhütung von Unfällen und zur Verhütung der Betriebskrankheiten, gesonderte Umkleide- und Waschräume für die Bienen, sowie Dusche-, Wannen- und Schwimmbäder; endlich Spiel- und Turnplätze, möglichst in Verbindung mit den Schulen. Der Bienenstock hat alljährlich eine möglichst große Anzahl von Kindern in Ferienkolonien zu schicken. Ferner sollen die Bienenstöcke möglichst Genesungsheime für Rekonvaleszenten errichten.

Die Benutzung sämtlicher Hygieneeinrichtungen sub c. ist kostenlos, nur für die Ferienkolonien können die beteiligten Eltern, eventuell auch der Stipendienfonds, zu Beiträgen herangezogen werden.

§ 27. Einrichtungen für das geistige und sittliche Wohl.

a. Erziehung, Unterricht und Fortbildung.

Die Bienenstöcke haben zur kostenlosen Benutzung zu halten:

  1. Kinderhorte und Kleinkinderschulen;
  2. Elementarschulen, da wo die vorhandenen Volksschulen nicht ausreichen oder zu weit entfernt sind;
  3. gesonderte Lehrlingswerkstätten mit bezahlten Lehrlingen in obligatorischer Verbindung mit Fortbildungsschulen, deren Kurse nur in den Tagesstunden stattfinden;
  4. Haushaltungsschulen für nicht mehr schulpflichtige Mädchen in Verbindung mit den Heimen für ledige weibliche Bienen;
  5. Schulen für weibliche Erwerbsarbeiten für nicht mehr schulpflichtige Mädchen, zugleich Näh- und Strickschule für schulpflichtige Mädchen, deren Kurse nur in den Tagesstunden stattfinden dürfen;
  6. an den Abenden und eventuell Sonntags Vortragszyklen (möglichst mit Projektionen) oder sonstigen anschaulichen Vorführungen für Erwachsene über nützliche und bildende Themen, z. B. Samariterwesen und Krankenpflege, Literatur, Volkswirtschaft, Geschichte, Kunst und Kunstpflege etc., in erster Linie aber über das Wesen und den Nutzen des Solidarismus;
  7. eine Bibliothek guter Bücher.

Sämtliche Schulen und Vorträge werden gehalten teils von hierzu speziell angestellten Bienen, teils von dem Personal der Bienenstöcke im Nebenamt.

b. Geselligkeit und Erholung.

Jeder Bienenstock hat zur Pflege des Gefühls der Zusammengehörigkeit und der Einigkeit einen Gesellschaftssaal oder ein Gesellschaftshaus zu errichten mit Restaurant und möglichst mit Garten zur kostenlosen Benutzung entweder für einzelne oder für zwanglose Zusammenkünste geselliger Vereinigungen und zur Veranstaltung von bildenden Unterhaltungen, Theatervorstellungen, Musik- und Gesangsvorträgen, sowie von Spielen, Turn- und Sportübungen und Ausflügen. Es soll hiermit verbunden sein ein Lesezimmer mit guten Zeitschriften und Büchern.

Im Restaurant des Gesellschaftshauses werden Speisen und Getränke zu den Bedingungen des § 26 a verabreicht.