»Die Gerichtsentscheidung liegt Ihnen ja vor. Sie deckt sich vollkommen mit meinem guten Geschmack.«
»Und Sie — Sie stimmen dieser Entäußerung von allen Mitteln, dieser Vogelfreierklärung zu? Ohne Furcht, daß die zur Verzweiflung getriebene Frau den Namen Opterberg, auf den Sie doch so stolz zu sein scheinen, wie ein schmutzig Bettlerkleid durch die Gassen schleift?«
»Lassen wir diesen Überschwang. Es liegt kein Anlaß vor. Vogelfrei hat sich Ihre Tochter selbst erklärt, in allerfreiester Willensäußerung. Und auf Aberkennung des Namens Opterberg habe ich bereits Antrag gestellt, dem das Gericht wohl schon in Kürze stattgeben wird.«
Der Professor fuhr mit rollenden Augen auf. Er sah das erzene Gesicht Martin Opterbergs, und er sah, daß er das Treffen verloren hatte. Da ließ er sich mit einem Seufzer wieder in den Sessel fallen.
»Tragen Sie sich noch mit einem anderen Wunsch?« fragte Martin Opterberg mit Freundlichkeit.
Der Professor schwieg eine Weile.
»Mit einem Wunsch?« wiederholte er endlich lässig und obenhin. »Da Sie sich ganz und gar auf den Boden des reinen Geschäftsverkehrs stellen, so wüßte ich nicht, weshalb ich die mir rechtlich zustehenden Forderungen in die Höflichkeitsform von Wünschen kleiden sollte.«
»Darin kann ich Ihnen nur Recht geben. Sie sehen mich auf solche Forderungen gespannt.«
»Ich verlange nach dem Gesetz das Heiratsgut, das meine Tochter mit in die Ehe gebracht hat.«
»Es steht zu Ihrer Verfügung. Ich habe, was sich an Kleidern und Wäschestücken vorgefunden hat, zusammenpacken und verschließen lassen. Sämtliche Schmuckgegenstände hat Ihre Tochter schon mit sich genommen, als sie das Haus verließ. Es mag so bleiben.«