[65] Labourdonnaye wurde in die Bastille gesetzt, aber nach drei Jahren freigelassen. Die Bestechung konnte man ihm nicht nachweisen; in England ist sie später aktenmäßig festgestellt (40000 Lstrl.; vgl. Zimmermann, Band II, Seite 303). In einer Verteidigungsschrift regte L. noch die öffentliche Meinung gegen Dupleix auf. Er starb 1753.

[66] Auch Mahan, der (Band I, Seite [126], [188]188 und [526]) für seine Betrachtungen „über den Wert des Kreuzerkrieges“, die wir in unserem ersten Bande (Seite 304 und 471) teilweise wiedergegeben haben, die sämtlichen früheren sowie späteren Kriege benutzt, zieht hierbei den Österreichischen Erbfolgekrieg nicht heran.

[67] Im ersten Bande auf den Seiten [231], [300], [357], [484]. Es ist dabei auf das sehr lesenswerte Werk des Admirals Colomb „Naval warfare“ verwiesen, in dem „der Kampf um die Seeherrschaft“ und „die Bedingungen, unter denen Angriffe auf Feindesland von See aus Erfolg haben“ an der Hand von Beispielen aus den großen Seekriegen kritisch beleuchtet worden. Auch nachstehenden Betrachtungen ist dieses Werk (Kapitel VII, Seite 131, sowie Kapitel XV und XVI) zugrunde gelegt.


Viertes Kapitel.
Der Siebenjährige See- und Kolonial-Krieg zwischen England und Frankreich (Spanien) 1756–1763.

Die politischen Verhältnisse vor Ausbruch des Krieges.

Die Friedensschlüsse von Dresden (1745 zwischen Österreich und Preußen) und von Aachen (1748 zwischen den übrigen Gegnern im Österreichischen Erbfolgekriege) trugen den Keim zu neuen Kämpfen in sich.

Österreich wollte weder auf Schlesien verzichten noch Preußens Großmachtstellung anerkennen; von gleichen Gefühlen der Eifersucht war Rußland erfüllt. Besonders von ihm, wo seit der Thronbesteigung Elisabeths die altrussische Partei am Ruder war, ging der Anstoß zu einem neuen Kriege aus, schon 1749 versuchte man, Österreich, Sachsen, sowie England zum Angriff auf Preußen zu bestimmen. Standen diese Mächte auch seit 1748 im Bündnis unter sich und mit Rußland, so hatten sie doch zunächst noch keine Neigung, sich aufs neue in einen Krieg zu stürzen. Friedrich II. mußte in Frankreich seinen einzigen Bundesgenossen sehen, er blieb deshalb nach 1748 in enger Verbindung und schloß noch 1753 einen Handelsvertrag mit ihm.