[§. 501]. Wer sich das bisher Erinnerte zu eigen gemacht und Natur- und Arzneikunde in seiner Gewalt hat, wird einen entscheidenden Ausspruch von sich zu geben in den meisten Fällen im Stande seyn, da hingegen, wer sich jene Algemeinheiten in einzelnen Fällen nicht konkret zu machen weis, und durchaus einen Leisten verlangt, auch immerhin einen Gebrauchszettel dazu bestellen mag, der leicht eben so langweilig und dunkel als meine Algemeinheiten ausfallen dürfte.

[§. 502]. Ist es erlaubt, dem Richter noch ein Wort zu sagen, so bemerke ich, daß man über die Strafbestimmung für diese Fälle in zwei Streitschriften, deren Gelehrsamkeit so wohl als ihre etwas rauhe Strenge in die Augen fält, (Ioh. Franc. Ehrman, praeside I. D. Reisseissen, de veneficio doloso, Argentor. 1781 und I. F. Ehrman, de veneficio culposo, Argentor. 1782.) hinlängliche Auskunft finden kan.


Weißenfels,

gedruckt bei Friedrich Severin.

Fußnoten:

[1] Auch Cadmia fossilis genant, Arsenicum porosum Linn.

[2] Schon Henkel schmolz ihn aus weissem Arsenik und schwarzem Flusse bei jählingem aber gemäsigtem Windofenfeuer im unverschlosnen Tiegel, s. Kieshistorie, zehntes Kapitel, S. 564.

[3] Jener verraucht kaum bei 430° Fahrenh. dieser schon bei 380°. S. [§. 58].