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Item: Die Vorsteherinn soll keinen Juden annehmen. Im Falle sich einer fände, der sich durch List hineinstähle, und mit einem der Mädchen bekannt wäre, der soll eingezogen, und dann öffentlich durch die Stadt gepeitschet werden.

Wenn man den letzten Artikel liest, so kann man nicht genug die Delikatesse des Sammlers der Gesetze bewundern. Er wollte die ungläubigen Juden eines Hilfsmittels berauben, welches für die gläubigen Christen bereitet war. Vielleicht wollte er diese verirrten Unglücklichen wie wilde Thiere behandeln, die man mit Hunger

und Durst bändiget. Das wäre ein seltsamer Weg, sie in den Schooß der Kirche zu führen. Doch, man weis es ja; es gab Jahrhunderte, wo man allerhand Wege einschlug, um das Herz des Menschen zu unterjochen.

Wie Johanna diese so nützliche Einrichtung machte, mochte sie beiläufig drei und zwanzig Jahre haben. Vielleicht wird man schwer glauben wollen, daß eine Prinzessinn von diesem Alter darauf bedacht gewesen sey, sich zur Gesetzgeberinn einer derlei Stiftung zu machen. Aber, wenn man dabei bedenkt, daß diese schöne Königinn damal schon einen Ehemann, der ihr mißfiel, aufhängen ließ; daß sie dreien anderen, derer sie nach und nach müde ward, das nämliche Schicksal bestimmte; daß sie in der großen, Kunst, sich so von eckelhaften Männern zu befreien, keine ihres Gleichen hatte, als die Königinn Maria Stuard, deren Tod den Umstehenden

Thränen erzwang, und die ganze Christenheit auferbaute: — so wird man weniger erstaunen, daß sich Johanna so frühzeitig mit den Vergnügungen ihrer Unterthanen beschäfftigt habe.

Uibrigens waren die Gesetze, denen sie die Werkzeuge derselben unterwarf, sehr weise; und es wäre zu wünschen, daß man sie überall annähme, und daß unter andern die Visitation nicht vergessen würde. Denn die menschliche Schwachheit scheint einmal doch von den Fürsten einige Nachsicht, besonders aber ihre Aufmerksamkeit auf die Erleichterung, die man ihr bereitet, zu erheischen. Und sie sind auch im Gewissen verbunden, sorgfältig zu wachen, um bei der Jugend gewisse Zufälle zu verhüten.

Diese Untersuchung scheint dem, was ich bisher gesagt, zu widersprechen, und die Epoche der Kakomonade früher anzusetzen.

Wenn man schon seit dem vierzehnten Jahrhunderte mit den öffentlichen Lustmädchen sich in Acht nehmen mußte, so folgt daraus, daß auch ihre Waare schon eine koagulirende oder korrosive Wirkung an sich hatte. Und so könnte man vermuthen, daß sie schon seit jener Zeit der Unbequemlichkeit unterworfen waren, die hier der Gegenstand unsrer tiefsinnigsten Untersuchungen sind.

Unterdessen sieht man, wenn man es recht erwägt, daß aus diesem Zuge der Geschichte sich gegen meine Grundsätze kein Widerspruch ergiebt. Bürge dafür ist mir der hochgelehrte Arzt, der mir einen Theil der seltsamen Bemerkungen an die Hand gab, mit denen mein Buch bereichert ist. Er beweiset bis zur Evidenz, daß der vierte Artikel der Königinn Johanna jene, die mit mir gleich denken, nicht aus der Fassung bringen darf. Vor dem fünfzehnten Jahrhundert konnten die Gegenstände