Gleich im ersten Jahre ihres Aufenthaltes in Dresden machten diese beiden Schweizer (Graff stammte aus Winterthur und Zingg aus St. Gallen) gemeinschaftlich einen Ausflug in das Sandsteingebirge, der so abenteuerlich verlief, daß es sich verlohnt, näheres darüber zu berichten. Wir folgen dabei der den Akten entnommenen Darstellung des ersten Herausgebers von „Über Berg und Tal“, Rechtsanwalt Gautsch.

Eines schönes Sommertags 1766 früh nahmen die beiden Schweizer ihre Zeichenmappen unter den Arm und den Wanderstab in die Hand und wanderten den vor den Toren der Residenz sichtbaren Bergen entgegen. Unbesorgt um Paß- und Polizeivorschriften gelangten sie am Mittwoch, den 27. August ungehindert an den Fuß des Königsteins, kehrten in der neuen Schenke vor der Festung ein und sprachen hier gegen den Wirt unverhohlen die Absicht aus, bei ihm einige Tage zu verweilen.

Abb. 58. Das Hofopernhaus in Dresden.
Nach einer Aufnahme von Römmler & Jonas in Dresden. (Zu [Seite 56].)

Der Wirt, der damals ohne Erlaubnis des Festungskommandanten keinen Fremden beherbergen durfte, meldete pflichtschuldigst am Abend, kurz vor Torschluß, seine Gäste bei dem damaligen Unterkommandanten der Festung, Oberst von der Pforte, an und übersandte zugleich ein Schreiben der Reisenden, worin sich der eine Graff und kurfürstlicher Hofmaler, der andere aber Zingg, Plattenstecher und Mitglied der Dresdener Akademie nannte und beide um die Erlaubnis baten, in der Schenke bleiben zu dürfen.

Der Oberst erlaubte ihnen das Übernachten daselbst, weil ihm die Namen „einigermaßen“ bekannt waren und weil es bereits später Abend geworden war, ließ jedoch denselben wissen, daß ihnen ein längeres Verweilen ohne Passe-port von ihm nicht gestattet werden könne.

Zinggs Abenteuer.

Graff, der wohl nur zur Gesellschaft mitgewandert war und keine Landschaften aufnahm, ging daher am andern Tage wieder nach Dresden zurück. Zingg dagegen, der hier überall Vorwürfe für landschaftliche Zeichnungen fand, wanderte mit seiner Zeichenmappe noch nach Schandau und kehrte erst nachmittags von da nach Königstein zurück, wo er in dem Gasthofe einkehrte. Inzwischen hatte Oberst von der Pforte erfahren, daß Zingg Ansichten vom Königstein aufnehmen wolle, auch schon die Gegend um den Lilienstein aufgenommen und abends am Königsteiner Wege unter der Festung gezeichnet habe. Das erschien dem für die Sicherheit seiner Festung besorgten Unterkommandanten doch im höchsten Grade bedenklich. Er ließ daher den Gerichtsvogt Jahn im Städtchen von dem allen unterrichten, damit derselbe Vorsichtsmaßregeln treffen könnte.

Jahn nahm daher den verdächtigen Maler ins Verhör, befragte ihn über den Zweck seines Hierseins und verlangte seinen Paß. Weil Zingg nun keinen Paß hatte, auch sich „seiner Verrichtungen halber nicht legitimieren konnte“, so wurde ihm von seiten des Stadtrates Stubenarrest angekündigt und Beschlag auf seine Effekten gelegt.