Bei Durchsicht der Habseligkeiten fand man, daß Zingg den Lilienstein, alle vier Seiten der Festung Königstein und die Passage über die Elbe bei der Ziegelscheune, wo im Jahre 1756 die sächsische Armee übergegangen, aufgenommen hatte. Der Bürgermeister nahm ihm diese gefährlichen Zeichnungen weg und erstattete sofort an das Amt Pirna, seine vorgesetzte Behörde, über den Vorgang Bericht, sendete die Zeichnungen mit ein und fragte an, was mit dem Arrestanten geschehen solle.

Tags darauf langte der Bescheid des Amtmannes an: „Da dergleichen charakterisierte und bei Hof engagierte Personen keine Legitimationes oder Passe-ports, wie sie verlangt worden, und welche nur ein Militär-Terrorismus wären, nötig hätten, so sei Arrestant sofort wieder auf freien Fuß zu stellen und könne sich noch länger im Städtchen Königstein aufhalten und bei seiner Rückkehr nach Dresden die in das Amt gesendeten Zeichnungen wieder abholen.“

Über diesen der Kunst günstigen Bescheid beschwerte sich aber der Kommandant beim Generalfeldmarschall Prinzen Chevalier de Saxe, und dieser wiederum beim Administrator von Sachsen, dem Prinzen Xaver. Daraufhin bekam das Amt einen Verweis.

Zingg aber richtete nun ein Gesuch an die Regierung, worin er bat, ihm die Ausübung seiner Kunst überall in Sachsen zu gestatten. Darauf erhielt er unterm 20. August 1768 den Bescheid: „Dem Zingg bleibt zwar frei, die ihm gefälligen Gegenden in hiesigen Landen zu zeichnen und wird er auf sein Anmelden mit den hierzu etwa erforderlichen Pässen versehen werden, jedoch ist die Festung Königstein hiervon ausgenommen.“ An diese Ausnahme scheint sich Zingg später aber nicht gekehrt zu haben, denn wir finden unter seinen radierten Ansichten mehrfach den Königstein vertreten.

Abb. 59. Das Königliche Schloß und die Wettinsäule in Dresden.
Nach einer Aufnahme von Römmler & Jonas in Dresden. (Zu [Seite 57].)

Ein günstiger Zufall hat das Skizzenbuch Zinggs vom Jahre 1766 erhalten, es befindet sich in der Kupferstichsammlung der Sekundogenitur des Königlichen Hauses. Und unter diesen Zeichnungen befindet sich auch ein Blatt, eine Studie von einer alten Weide am Elbufer, mit der handschriftlichen Bemerkung Zinggs: „Den 30. August 1766, ware arretiert worden“ ([Abb. 64]).

Zweifellos haben Zingg und Graff auch die Veranlassung gegeben, daß sich auch aus der Schweiz Schüler einfanden, um unter ihren berühmten Landsleuten sich ganz der Kunst zu widmen. Daß Zingg als Kupferstecher und Landschafter weit mehr Veranlassung hatte, unser schönes Bergland immer wieder zu durchwandern, als der Porträtmaler Graff, das liegt auf der Hand, davon zeugen auch die zahlreichen in Sepia ausgeführten Umrißradierungen, die noch von Zingg bekannt sind.

Fabrikmäßig wurden die zierlichen, geschickt ausgemalten Blätter und Blättchen, mit Zinggs Stempel versehen, auf den Markt geworfen — Zingg selbst bezog mit großen gefüllten Mappen zu dem Behufe die Leipziger Messen —; aber bei einer solchen Massenproduktion mußte man eines guten Absatzes gewiß sein — und die Käufer waren nicht lediglich Liebhaber der Kunst, sondern vorwiegend Freunde der Sächsischen Schweiz, die sich Zinggs Blätter ([Abb. 65]) als Andenken erwarben. Unter ihnen wahrscheinlich auch Landsleute von Zingg. — Nun lesen wir in der von Götzinger verfaßten Geschichte und Beschreibung des Amts Hohnstein und Lohmen vom Jahre 1786 die Bemerkung: Alle Schweizer, welche die hiesige Gegend besucht haben, versichern, daß sie mit den schweizerischen Gegenden sehr viel Ähnlichkeit habe. Götzinger, der erste Schriftsteller und Lobredner der Sächsischen Schweiz, ist hier durchaus glaubwürdig; denn es wird ziemlich um dieselbe Zeit auch von anderer Seite bezeugt, daß von Schweizern zuerst die Vergleichung der Sandsteinfelsen mit den Schweizerbergen ausgegangen sei.

Man nahm bisher an, daß der Name „Sächsische Schweiz“ zuerst 1794 in der Literatur nachweisbar sei. Allein wir müssen noch weiter, noch vor dem Erscheinen der ersten Schrift Götzingers (1786) zurückgehen. Da findet sich nun in Hasches Umständlicher Beschreibung Dresdens (Leipzig 1783, II. 453) folgende Stelle zunächst in unmittelbarer Beziehung zu dem Plauischen Grunde: „Diese Sächsische Schweiz im kleinen, eine außerordentlich schöne Gegend fürs Auge,... ein Tal, so schön als die Natur nur bilden kann“ u. s. w. Der Plauische Grund wird jene Sächsische Schweiz im kleinen genannt; es mußte also damals jedermann bereits verstehen, was der Verfasser mit diesem Vergleiche sagen wollte. Der Ausdruck „Sächsische Schweiz“ mußte schon in aller Munde sein, denn der Verfasser macht keinerlei Andeutung, daß das eine neue, noch ungewohnte Bezeichnung sei. Dann mußte sie doch wohl schon Jahre vorher entstanden oder erfunden sein; und wir kommen auf solche Weise dem Zeitpunkt, wo die beiden Schweizer ihre ersten Ausflüge ins Gebirge unternahmen, immer näher.