Abb. 128. Am Rauschentor bei Schmilka.
Liebhaberaufnahme von W. Thiel in Dresden. (Zu [Seite 128].)
Abb. 129. Schmilka.
Nach einer Aufnahme von Römmler & Jonas in Dresden. (Zu [Seite 128].)
Ein anderes nur am Sandstein haftendes Gewerbe ist das Steinbrechergewerbe ([Abb. 134], [135] u. [136]). Glücklicherweise ist die Zahl der in diesem Beruf beschäftigten Arbeiter nicht groß (sie betrug nur 3 vom Hundert der Bevölkerung), denn diese Arbeit ist sehr ungesund und rafft die Leute in ihren besten Jahren hin. Am gefährlichsten ist die Arbeit der Hohlmacher. Der Sandstein wird nicht von oben abgesprengt, sondern die wagerechten Klüfte oder Schichten, wodurch die Bänke voneinander geschieden sind, werden von unten her erweitert, bis der Arbeiter wohl 12 m tief unter der hohen Wand vordringen kann. Dieses Hohlmachen der Wand gestattet aber nur, daß der Mann, auf dem Rücken liegend, sich weiter vorschiebt, wobei er, nach oben arbeitend, immer den feinen Sandstaub einatmet. So entsteht durch Erkältung infolge der Lage auf dem nackten Steine die sogenannte Steinbrecherkrankheit, die bei wachsendem Siechtum oft schon mit 30 Jahren den Steinbrecher „bergfertig“ macht und ihn mit 40 Jahren dem Tode zuführt. Daher die große Zahl der Witwen und Waisen. Im Jahre 1881 gab’s allein in dem sächsischen Dorfe Schöna 35 junge Steinbrecherwitwen. Aber der höhere Lohn lockt die jungen Leute immer wieder an, sich dem Gewerbe zu opfern. Im Jahre 1897 waren beschäftigt 139 Bruchmeister, 68 Hohlmacher, 1391 Steinbrecher, 418 Steinmetzen, 1274 Räumer, 241 Räumerinnen, und es wurden in 387 Brüchen 177000 cbm Steine gewonnen. Der Arbeitslohn betrug bei den Männern für jede Stunde im niedrigsten Satz 22–25 Pfennige, im höchsten 40 bis 50 Pfennige; bei den Frauen dagegen nur 12–18 Pfennige. Im Jahre 1892 waren nur 334 Brüche mit 3300 Arbeitern im Betrieb, aber die Ausbeute betrug 187000 cbm. Die Ursache liegt wohl darin, daß oft jahrelang an dem Hohlmachen einer Wand gearbeitet werden muß, daß aber, wenn sie glücklich gefällt ist, auch ebenso lange Zeit wieder zur Aufarbeitung gebraucht wird. Die großen Stücke bis zu 500 Zentner nennt man Hamburger Ware. Die kleineren behauenen Werkstücke werden auf zwei aneinander befestigten hölzernen Schlitten „heruntergehuscht“ an den Strand und dort auf die Kähne verladen.
Abb. 130. Das Felsentor auf dem Neurathen. Stich von Ludwig Richter.
Aus: Dreißig malerische An- und Aussichten von Dresden und der nächsten Umgebung. (Zu [Seite 132].)
Das Fällen einer Wand.
Eine sehr interessante Beschreibung von der Art und Weise, wie eine Wand hohlgemacht und gefällt wird und welches wunderbare Schauspiel das Stürzen einer Wand gewährt, hat ein tüchtiger Fachmann in der Zeitschrift: „Über Berg und Tal“ 1887 veröffentlicht. Danach darf eine Wand nur mit behördlicher Genehmigung zu Fall gebracht werden, wenn der königliche Steinbruchsaufseher und der königliche Kommissar die Wand vorher besichtigt haben und wenn nachgewiesen ist, daß durch den Fall kein Nachbar geschädigt, kein öffentlicher Weg gefährdet wird. Namentlich unterliegen die Brüche an der Eisenbahn der schärfsten Kontrolle. Es war früher doch vorgekommen, daß Blöcke bis in die Elbe stürzten und der Schiffahrt hinderlich wurden. Dann erst erfolgt nach genauer Prüfung die Genehmigung zum Hohlmachen; vielleicht muß auch sogar eine namhafte Kaution gestellt werden.
Abb. 131. Bastei von der Elbseite.
Nach einer Aufnahme von F. & O. Brockmanns Nachfolger R. Tamme in Dresden.
(Zu [Seite 132].)