Und nackt im Sonnenschein marschieren,
Wir wollen freie Russen sein.“
Der Bruch mit Karl Vogt hinderte Bakunin nicht, am Ende seines Lebens in Bern die Gastfreundschaft Adolf Vogts, eines Bruders des berühmten Naturforschers, anzunehmen, unter dessen Dach er gestorben ist. Ich habe ihn in einem späteren Artikel noch einmal zu erwähnen. Was Karl Vogts Streit mit Marx und dessen Anhängern betrifft, so wäre ich im Falle, manches Aufklärende hier beizubringen, doch begnüge ich mich mit der Bemerkung, daß nicht die „Schwefelbande“, die sich selbstlos, mühsam und im Dienste einer großen Idee ihr Brod erwarb, sondern der Verfasser von „Köhlerglaube und Wissenschaft“ entschieden im Unrecht war.
XVI.
Erschießung Robert Blums in Wien. Steigende Aufregung in Deutschland.
Eine ausführliche Analyse des Inhalts der „Verbrüderung“ hat Georg Adler in seinem Buche, „die erste sozialistische Arbeiterbewegung in Deutschland“ gegeben, auf das ich meine Leser verweise. Der Verfasser wundert sich über den revolutionären Ton, der in dieser Zeitschrift weht, und der Ende November 1848, nach der Einnahme von Wien durch Windischgrätz und dem Einzug Wrangels in Berlin, sogar bis zu einem direkten Aufruf sich steigerte, die bedrohten Errungenschaften des März mit den Waffen in der Hand zu verteidigen. Diese Verwunderung des sehr geschätzten Nationalökonomen ist mir nur ein Beweis, daß schon die direkt auf die Ereignisse von 1848 folgende Generation zu abgekühlt war, um für den Aufruhr, der unser Herz bewegte, ein Verständnis zu haben. Die „Verbrüderung“ war, was eigentlich selbstverständlich ist, sehr heißblütig, doch verfiel sie niemals in jenen tyrannenmörderischen Posaunenton, der einige Jahrzehnte später von hohlköpfigen Strebern mit lächerlicher Virtuosität geblasen wurde. Den Hauptinhalt bildeten in lebendiger Darstellung eine Reihe von Untersuchungen über die soziale Frage. Der Stil zeichnete sich freilich nicht durch kühle Gemessenheit und Ruhe aus. Das wäre in jener aufgeregten Zeit schlecht am Platze gewesen. Eine Zeitschrift wie „Die Verbrüderung“ hatte die Aufgabe, die Massen aufklärend zu packen und zu leiten, und das gelang ihr in gewünschtem Maße.
Nicht wegen der sozialistischen Artikel kam das Blatt übrigens in Konflikt mit der wachsamen Justiz, wenn wir den Ruf zu den Waffen ausnehmen, der kaum unbeachtet bleiben konnte, sondern wegen der sozial-politischen Gedichte, von denen es eins in jeder Nummer brachte. Und die Staatsanwaltschaft der guten Stadt Leipzig bewies wahrhaft ihren vorzüglichen litterarischen Geschmack, indem sie mich zuerst wegen des Abdrucks der „Weber“ von Heine zur Rechenschaft zog. Wegen Preßvergehens angeklagt, wurde ich vor den Untersuchungsrichter geladen. Dieser, ein noch ziemlich junger Mann, schien von seiner inquisitorischen Aufgabe nicht sehr erbaut. Es war im Herbste des Jahres 1848 und selbst in dem Gemüte eines königlich sächsischen Untersuchungsrichters mochte wohl noch etwas von der allgemeinen Jahresstimmung lebendig sein. Es war auch eine Neuerung im Verfahren eingeführt: die Untersuchung war nicht absolut geheim, zwei „Männer aus dem Volke“ wohnten ihr bei. Sie hatten nichts dreinzureden, sie sollten nur als Bürgschaft dafür dienen, daß dem Angeschuldigten nichts Ungebührliches von Seiten des Richters widerfuhr. Ich bestritt, daß das Heine’sche Gedicht einen aufrührerischen Charakter habe. Es sei nicht an die Weber gerichtet, es spreche von den Webern, von dem peinigenden Hunger, der sie quäle und der sie in ihrer Verzweiflung selbst bis zu gotteslästerlichen Worten verleite. Der Untersuchungsrichter lächelte kritisch, die beiden Spießbürger aber, die als Wächter der Gerechtigkeit hinter ihm saßen, lächelten mich verschmitzt und zugleich aufmunternd an. Sie steckten auch noch in der Jahresstimmung und waren zweifellos mit mir einverstanden. Das ermutigte mich, den grandios dramatischen Zug in dem Gedicht ausführlicher darzulegen, die von dem Dichter gesuchte, in so erschütternder Weise herbeigeführte Steigerung als ästhetisch geboten zu bezeichnen, so daß der Fluch der hungernden Weber kaum anders als mit einer Gotteslästerung endigen konnte. Der Richter, in der Form immer liebenswürdig, wollte dies nicht gelten lassen. Was wahrscheinlich mehr Eindruck auf ihn machte, das war der Hinweis auf die Thatsache, daß das inkriminierte Gedicht schon ein Jahr vor der Märzrevolution erschienen war, daß diese die Zensur aufgehoben, und daß die Heine’schen Schriften jetzt offen in allen Buchhandlungen verkauft wurden. Die Zeit habe sich geändert, erklärte ich. Ob es denn die Absicht der Regierung sei, wieder zu einem von ihr selbst aufgegebenen System der Verfolgung des freien Wortes zurückzukehren? Dieser Teil meiner Verteidigung machte jedenfalls mehr Wirkung auf meinen Richter als der ästhetische Teil. Man reichte mir ein Protokoll zur Unterzeichnung, und ich wurde bis auf weiteres entlassen. Als ich mich zurückzog, gaben mir die beiden Tugendwächter wieder ein freundliches Augenblinzeln mit auf den Weg. Die Angelegenheit kam mir sehr ergötzlich vor, auch nach einem zweiten Verhör, zu dem ich mehrere Wochen später vorgeladen wurde. Die Zeiten fingen schon an, sich zu verdüstern. Das glaubte ich daran zu erkennen, daß diesmal nur ein einziger „Mann aus dem Volke“ der Sitzung beiwohnte.