Am 14. September verließ ich das Lager, um eine der herrlichsten Seefahrten anzutreten. Ich ritt mit Kutschuk westwärts nach dem naheliegenden Ufer des Nakktsong-tso; das Boot wurde auf einem Kamele hinbefördert. Die Tibeter ließen mich merkwürdigerweise in Ruhe, aber ich hatte ihnen ja auch gesagt, daß ich nur fischen wolle. Die Karawane hatte Befehl, noch einen Tag hier liegenzubleiben, dann aber nach dem Westufer des Sees zu ziehen und mich an dem Punkte, wo wir vor einigen Tagen hatten umkehren müssen, zu erwarten. Wir nahmen Proviant für drei Tage und warme Kleidung für die Nächte mit.

In Südwesten erhob sich aus der blauschillernden Wasserfläche eine kleine Felseninsel, nach der wir steuerten. Es dauerte mehrere Stunden, ehe wir sie erreichten. Der See scheint sich sehr weit nach Westen zu erstrecken. Ich freute mich über die herrliche Aussicht, das schöne Wetter, das Rauschen der kristallklaren Wellen um die Jolle, den warmen, heiteren Tag mit 14,2 Grad Wärme und schwelgte in dem Bewußtsein, von der liebenswürdigen Aufdringlichkeit der Tibeter und ihren rührenden Besorgnissen um unseren Weg befreit zu sein. Die größte Tiefe auf diesem Weg betrug 12,70 Meter.

Die kleine Felseninsel überragt den Spiegel des Sees um etwa 50 Meter. Auf ihrem westlichen Vorsprung ist eine Steinplatte errichtet, die sicherlich zur Bezeichnung eines Winterweges, der über das Eis führt, dient. Ein kleiner Streifen von dichtem, üppigem Grase kann jetzt ungestört wachsen, da die Tibeter keine Boote besitzen; aber Yakdung und Schafmist verrieten gelegentliche Winterbesuche, um welche Zeit die Insel dank der Eisdecke mit dem Ufer in Verbindung steht. Im übrigen fallen die Kalksteinfelsen nach allen Seiten steil ab. Vom Gipfel aus bot sich uns eine prächtige Aussicht über die südlichen Partien des Sees, und ich zeichnete eine Kartenskizze dieses ganzen Gebiets, zu dessen genauer Untersuchung es uns an Zeit gebrach.

278. Unser Lager auf der Insel. ([S. 294].)

279. Das südliche Ufer unseres Gefängnisses. ([S. 298].)

280. Die Zelte der Gouverneure. ([S. 302].)