Endlich ist zu bemerken, daß das ausschließliche Benutzungsrecht bloß unter der Voraussetzung gilt, daß der Baugrund eben nur zur Errichtung der eigenen Wohnstätte benutzt werde. Wer sich etwa ein Geschäft aus dem Bauen und Vermieten von Häusern machen wollte, den würde niemand daran hindern, aber der von ihm zu solchem Zwecke benutzte Boden fiele damit ganz von selber wieder der allgemeinen Benutzung anheim, ja, da er zu derartigen Bauzwecken die Zustimmung der Baubehörden nicht erhalten hätte, so besäße er auch gar keinen Ersatzanspruch für den von ihm gemachten Bauaufwand, wenn andere Leute sothanen Boden benutzen wollten. Natürlich giebt es in Freiland keine Miethäuser im Privatbesitz. Gesellschaften, welche das Vermieten von Wohnräumen zu ihrem Geschäfte gemacht haben, sind allerdings vorhanden; da aber jedermann jederzeit das Recht hat, diesen wie allen anderen freiländischen Gesellschaften beizutreten, so gilt für den von diesen bebauten Boden genau dasselbe, wie von anderem Boden in Freiland: er kann von jedem benutzt werden, der dazu Lust hat.

Doch darüber näheres später. Hervorheben will ich hier nur noch, daß es keinem Freiländer einfällt, sein Wohnhaus, etwa in der Weise der Hinterwäldler in Nordamerika, selber zu bauen. Das läßt er durch Baugesellschaften besorgen, die er dafür und zwar je auf Wunsch entweder auf einmal oder in Jahresraten bezahlt, welch letztere aber — nebenbei bemerkt — in diesem Falle vom Käufer nicht den Baugesellschaften, sondern dem Staate geschuldet sind, indem die Baugesellschaften, wie alle freiländischen Associationen, ihr Betriebskapital vom Staate vorgestreckt erhalten. Natürlich gehören die käuflich erworbenen Häuschen jedem zu freiem Eigentum. Er kann sie verkaufen, verschenken, vertauschen, vererben, ganz nach seinem Belieben.

Die Edenthaler Häuschen zeigen, entsprechend der Verschiedenheit in den Ansprüchen der Eigentümer, mannigfaltige Unterschiede hinsichtlich ihrer Größe und Ausstattung. Es giebt welche, die nicht mehr als fünf Wohnräume aufweisen, und welche, die bis an zwanzig Wohnräume zählen. Einige sind sehr einfach, andere mit viel Geschmack und Luxus ausgestattet. Ihr Alter kann man hier allen Häusern ziemlich genau am Äußern ablesen. Die ältesten, aus den zwei ersten Jahren der Gründung von Freiland herrührenden sind Holzbaracken; doch giebt es deren nur noch sehr wenige, wie mir mitgeteilt wurde, in ganz Edenthal bloß sechs, während alle anderen Bauten aus jener Epoche längst schon durch neuere, schönere und behaglichere ersetzt worden sind, denn der Reichtum der Freiländer ist in ununterbrochenem rapidem Aufschwunge begriffen, und derzeit besitzt der einfachste Arbeiter des Landes ein Einkommen, genügend groß, um ihm den Luxus eines geschmackvollen, schönen Wohnhauses zu gestatten. Seit fünf Jahren baut man in Edenthal nur noch aus Backsteinen, Stein und Eisen; die Ausführung wird von Jahr zu Jahr vollendeter und reicher. Wie es im Innern der Edenthaler Privathäuser aussieht, darüber werde ich wohl noch zu sprechen haben.

Von öffentlichen Gebäuden giebt es in Edenthal eine große Menge. Die hervorragendsten sind: der Volks- und Regierungspalast, die Centralbank, die Universität, die Akademie der bildenden Künste, drei öffentliche Bibliotheken, vier Theater, die große Centralwarenhalle — ein vier Hektare deckender Riesenbau — eine große Anzahl von Schulen u. s. w. Was bei den meisten dieser öffentlichen Gebäude auffällt, ist der ganz außerordentliche Luxus, der an ihre Ausschmückung gewendet wird; es ist klar, daß die Freiländer großen Kunstsinn haben und diesen in erster Reihe bei ihren öffentlichen Einrichtungen bethätigen; sie gleichen in diesem Punkte den alten Athenern, deren Häuslichkeiten ja auch verhältnismäßig bescheiden eingerichtet waren, während für die schöne Ausstattung öffentlicher Bauten kein Aufwand als zu groß erachtet wurde. Wie ich späterhin erfahren habe, beschäftigt die freiländische Verwaltung nicht bloß eine große Anzahl von Künstlern, die auf Bestellung arbeiten, sondern kauft auch jedes Kunstwerk, das ihr angeboten und von den Kennern als geeignet zur Ausschmückung irgend eines öffentlichen Gebäudes oder Platzes erachtet wird. Welchen Aufschwung unter solchen Verhältnissen die große Kunst nehmen muß, wird der Leser erst dann voll zu ermessen in der Lage sein, wenn ich auf die ungeheueren Mittel zu sprechen kommen werde, welche der Verwaltung von Freiland zur Verfügung stehen.

Ganz außerordentliches geschieht auch für die Pflege der öffentlichen Reinlichkeit und Gesundheit. Die Edenthaler Wasserleitungen dürften heute schon kaum irgend wo in der Welt ihresgleichen haben und immer noch wird an ihrer Erweiterung gearbeitet; die Abfuhr des Unrats erfolgt mittels eines Systems pneumatischer Aufsaugung; die Straßen sind durchweg makadamisiert, von Schmutz oder Staub ist auf ihnen keine Spur zu sehen; sie sind nach allen Richtungen von einem Netze elektrischer Bahnen durchzogen, die auch alle Vororte mit der Stadt in Verbindung setzen. Sämtliche Fabriken Edenthals sind in diesen Vororten untergebracht, so daß in der Stadt nirgends lästiges Geräusch die nur durch Vogelgesang und Kinderlachen unterbrochene idyllische Ruhe stört. Auch Pferdegetrappel ist nirgends zu hören; es werden zwar Wagen benutzt, doch nicht durch Tiere, sondern durch mechanische Kraft — meist Elektrizität — in Bewegung gesetzt. Im übrigen fehlt es in Edenthal, wie überhaupt in Freiland, keineswegs an Pferden; die Freiländer sind sogar leidenschaftliche Reiter, doch werden Pferde nur zu Ausflügen außerhalb des Weichbildes der Stadt benutzt und die Stallungen befinden sich nicht in den Privathäusern, sondern in Händen von großen Transportgesellschaften, deren Stall- und Wartepersonale seinen Dienst nicht in der bei uns üblichen Weise, sondern — wie fast alles in Freiland — beinahe durchwegs mit Hilfe von Maschinen verrichtet, so daß ein Arbeiter im Durchschnitt für die Wartung von fünfzig Pferden genügt. Das Halten dieser Tiere ist dementsprechend ein Luxus, den sich jeder freiländische Arbeiter gönnen kann, wenn es seinem Geschmacke zusagt, trotzdem selbstverständlich die „Stallknechte“ denselben Arbeitslohn beanspruchen und finden, wie durchschnittlich jeder andere freiländische Arbeiter.

Fünftes Kapitel.
Wie ich in Freiland einen Beruf wählte und im Speisehause mein Mittagessen bezahlte.

Nachdem ich meiner Neugierde durch Besichtigung der hervorstechendsten Sehenswürdigkeiten von Edenthal einige Stunden lang Genüge gethan hatte, wobei die mir begegnenden Freiländer bereitwilligst das Amt der Führer und Erklärer übernahmen, entschloß ich mich, vorläufige Orientierung über jene Schritte einzuholen, die ich behufs meiner zukünftigen Beschäftigung in Freiland für notwendig erachtete. Daß hier alle Arbeit, soweit sie nicht, wie z. B. Post, Telegraph, Eisenbahn, Staatssache ist, in Händen großer Produktivgesellschaften ruht, die ihre Erträge an ihre Mitglieder verteilen, und das jedermann das Recht hat, sich einer solchen Gesellschaft anzuschließen, wußte ich, und es galt daher nur, eine meinen Fähigkeiten und Interessen entsprechende Wahl zu treffen. Ebenso war mir bekannt, daß dafür Sorge getragen ist, dem Publikum alle Behelfe zugänglich zu machen, die behufs richtiger Berufswahl nur immer erforderlich sein mögen. Man hatte mir jedoch den Rat gegeben, mich der Bequemlichkeit halber zunächst an das Auskunftsbureau des statistischen Centralamtes zu wenden, und so lenkte ich denn meine Schritte diesem zu.

Der Beamte, der mich empfing, fragte, welchem Arbeitszweige ich mich zuzuwenden gedächte. Meine eigentliche Spezialität war bisher das Maschinenwesen, soweit es in das Bereich des Eisenbahnbetriebes gehörte. In diesem Fache, so erfuhr ich, sei der den Ingenieuren eingeräumte Verdienst derzeit um ein Kleines geringer als in den anderen Maschinenwerkstätten. „Das soll Sie natürlich nicht abhalten,“ fügte der Beamte hinzu, „sich trotzdem dieser Branche zuzuwenden, wenn Sie glauben, gerade in ihr besonders Tüchtiges leisten zu können, denn in diesem Falle können Sie darauf rechnen, durch raschere Beförderung den anfänglichen Minderertrag Ihrer Arbeit sehr schnell auszugleichen.“

„Darauf möchte ich mich denn doch nicht verlassen,“ entgegnete ich in unbewußter Nachwirkung meiner europäischen Erfahrungen. „Wer weiß, ob es mir so sicher gelingen würde, meine Fähigkeiten zur entsprechenden Geltung zu bringen?“

„Sie scheinen zu vergessen, daß es für alle Fälle eine freiländische Gesellschaft ist, in welche Sie hier eintreten wollen,“ entgegnete lächelnd der Beamte. „Damit hier Ihre Fähigkeiten — vorausgesetzt natürlich, daß Sie wirklich solche in höherem Maße besitzen — nicht zur Geltung gelangen, müßten Sie dieselben absichtlich geheim halten. Daß hervorragende Fähigkeiten unbeachtet bleiben, ist hier ganz und gar ausgeschlossen. Zwar wird es von den Vorgesetzten abhängen, ob Sie an die Ihnen gebührende Stelle befördert werden, aber diese Ihre Vorgesetzten selber sind insofern abhängig von ihren Untergebenen, als sie ihre Stellung einer jederzeit widerruflichen Wahl verdanken und dieser Widerruf ganz gewiß stattfinden würde, bemerkte man, daß die Direktoren sich bei ihren Entscheidungen durch andere als rein sachliche Beweggründe leiten lassen.“