Der Drücker einer elektrischen Klingel zu meinen Häupten deutete darauf hin, daß hier — was mich allerdings Wunder nahm — auf Wunsch Bedienung zu haben sei. Wenige Sekunden, nachdem ich geklingelt hatte, betrat ein Mann das Gemach, der sich in seiner Kleidung sowohl als in seinem übrigen Auftreten in nichts von jenen anderen Freiländern unterschied, die ich auf der Reise bis dahin zu sehen Gelegenheit hatte. Er fragte in höflichem, aber sichergeschäftlichem Tone nach meinem Begehren.

„Sie entschuldigen“ — so leitete ich die Konversation ein — „daß ich Sie zu mir bemüht habe. Ich weiß sehr wohl, daß hier in Freiland Gleichheit herrscht, daß es keine Herren und Diener giebt; aber diese Klingel hier verlockte mich, von ihr Gebrauch zu machen, und so bitte ich Sie denn, mir unerfahrenem Fremdling zu erklären, erstens, wozu es in freiländischen Hotelzimmern Klingeln giebt, und zweitens, wo ich die zum Reinigen meiner Kleider erforderlichen Utensilien erhalten kann.“

„Ihre Vermutung bezüglich der Klingel hat Sie nicht getäuscht,“ war die lächelnd abgegebene Entgegnung. „Ich bin einer der sechs Hoteldiener, die abwechselnd hier Tag und Nacht zur Verfügung unserer Gäste stehen. Dagegen mache ich Sie darauf aufmerksam, daß Sie, um die Kleider gereinigt zu erhalten, hinkünftig besser thun werden, dieselben schon am Abend an den zu diesem Behufe vor Ihrer Thür angebrachten Haken zu hängen. Denn jedes Läuten kostet Geld, nebenbei bemerkt, genau halb so viel, als die Benutzung des Zimmers für einen ganzen Tag, d. i. fünfundzwanzig Pfennig, während, wenn Sie die soeben angedeutete Vorsicht gebrauchen, Ihre Kleider und Ihr Schuhwerk ohne weiteres von den Kleiderreinigern abgeholt und zeitig morgens an der gleichen Stelle hinterlegt werden. Auch das kostet fünfundzwanzig Pfennig täglich, aber Sie ersparen doch die unnütze Ausgabe für mich.“

„Also Sie sind eine Art Kellner und es giebt hier außerdem noch Hausknechte zum Putzen der Kleider und Stiefel? Wie vereinbart sich das mit der freiländischen Gleichheit? Und warum kostet das einmalige citieren Ihrer Person so viel, wie der doch jedenfalls anstrengendere Dienst des Hausknechtes, und beides zusammen so viel wie der Tagespreis dieses ganzen so nett eingerichteten Zimmers?“ konnte ich mich nun nicht enthalten zu fragen.

„Die Gleichheit, wie wir sie in Freiland verstehen, leidet nicht im geringsten darunter, wenn ich und meine Kollegen von der ‚Gesellschaft für persönliche Dienstleistungen‘ uns zur Befriedigung Ihrer Wünsche zur Verfügung halten und wenn andere Kollegen von derselben Gesellschaft Ihre Kleider reinigen. Wir sind eben Geschäftsleute, Arbeiter, die in solcher Weise ihren Erwerb suchen. Wird Ihre persönliche Würde Schaden nehmen, wenn Sie morgen für uns Kleider oder Stiefel verfertigen, Häuser bauen oder Bücher schreiben? Jeder leistet eben, was er kann und was am besten seinem Nutzen entspricht, und einen Unterschied kennen wir nur insoweit, als schwierige, unangenehme oder besondere Fähigkeiten erfordernde Arbeiten besser entschädigt werden müssen als leichte, angenehmere, alltägliche. Ich z. B. könnte ebensogut auch als Gärtner oder als Schreiber in irgend einem Bureau meinen Verdienst suchen; aber in der Gärtnerei würde ich, weil dort die Arbeit leicht und angenehm zugleich ist, bloß dreieinhalb Mark stündlich erwerben, die sitzende Lebensweise in einem Bureau gefällt mir nicht, und so habe ich denn mein derzeitiges Geschäft gewählt, wo ich nahezu fünf Mark stündlich verdiene, ausreichende Bewegung mache, was mir sehr dienlich ist und mitunter recht interessante Bekanntschaften anknüpfen kann, was meinen Neigungen gleichfalls in hohem Grade zusagt. Dabei halte ich mich für einen Gentleman und alle meine Mitbürger halten mich dafür; hätte ich nur sonst das Zeug dazu, so würde sich wegen meiner Beschäftigung niemand in Freiland besinnen, mir seine Stimme für ein Abgeordnetenmandat zu geben, wenn ich mich darum bewürbe. Genau das nämliche gilt natürlich von meinen Kollegen aus der Kleiderreinigungsbranche; niemand fällt es auch nur im Traume ein, zwischen ihrer Arbeit und derjenigen eines beliebigen anderen irgend welchen Unterschied zu machen. Wohin kämen wir auch, wenn dies geschähe? Gezwungen kann man hier zu keiner Arbeit werden, es steht einem jeden von uns die Wahl zwischen allen Berufen frei, insofern man zu deren Ausübung geeignet ist; würde nun irgend welchen besonderen Dienstleistungen auch nur der geringste Makel in der öffentlichen Meinung anhaften, so würde sich natürlich niemand finden, sie auszuüben. Dann wären z. B. Sie genötigt, Ihre Kleider selber zu reinigen, Ihr Zimmer selber aufzuräumen u. s. w., während Sie vielleicht ein Gelehrter sind, dessen Zeit weit ersprießlicher mit anderen Gedanken, oder ein Geschäftsmann, dessen Zeit weit nützlicher mit anderen Verrichtungen ausgefüllt ist.

„Was aber die Preise unserer Dienstleistungen anlangt, so richten sich diese, wie die Preise aller Dinge in Freiland, nach dem erforderlichen Arbeitsaufwande. Es ist wahr, die Erledigung eines kleinen Auftrages, den Sie mir etwa erteilen mögen, kostet scheinbar weniger Zeit als das umständliche und gewissenhafte Reinigen Ihrer Kleider, aber das ist eben nur scheinbar so. Ich mit meinen engeren Kollegen muß mich für jeden Ihrer zufälligen Wünsche jederzeit bereit halten, selbst nachtsüber, da es ja immerhin möglich ist, daß Sie aus irgend einem Grunde, z. B. wegen eines plötzlichen Unwohlseins, auch des Nachts unser dringend bedürfen; deshalb sind für dieses Hotel sechs Aufwärter angestellt, die abwechselnd Tag und Nacht Dienst haben, und Sie werden es nur gerecht finden, daß uns auch die Wartezeit vergütet werden muß. Das Kleiderreinigen dagegen kann zu bestimmten Stunden für alle Hotelbesucher gleichzeitig vollbracht werden, und da dabei sehr sinnreiche Maschinen Verwendung finden, so ist der Zeitaufwand für die damit beschäftigten Arbeiter verhältnismäßig gering. Und die Zimmermiete vollends ist ja nichts anderes als jene Summe, die erforderlich ist, um die Herstellungskosten des Zimmers während der ganzen Dauer seiner Benutzbarkeit abzutragen. Fünfzig Pfennig täglich machen, wenn man dreihundert Miettage im Jahre rechnet, einhundertundfünfzig Mark jährlich: das genügt reichlich, um das hineingesteckte Kapital bis zum Zeitpunkt seiner Abnutzung abzutragen und etwa erforderliche Reparaturen und Neuanschaffungen zu decken.“

Ich kann nicht verschweigen, daß mir die Sicherheit, auch in Freiland meine Stiefel nicht selber putzen zu müssen, trotz aller meiner Begeisterung für Gleichberechtigung einen kleinen Stein vom Herzen wälzte. Zwar hatte ich das auch während der ganzen Reise nicht nötig gehabt, auf dem Schiffe so wenig als in Lamu und in Hargazzo; aber ich hatte mir das eben damit erklärt, daß außerhalb Freilands das freiländische Wesen auch von der freiländischen Verwaltung selber noch nicht in aller Reinheit gehandhabt werde. Diese Meinung wurde insbesondere dadurch bestärkt, daß es in Lamu und Hargazzo Neger waren, die ich mit der Bedienung der Reisenden beschäftigt fand. Und ich hatte mir eingebildet, daß diese Neger von den Freiländern zu Hantierungen benutzt oder doch zugelassen würden, denen sie sich selber nicht unterziehen wollen. Dies erwies sich nun als Irrtum und ich will nebenbei bemerken, daß die schwarzen Diener in Lamu und Hargazzo ebenso zu einer Association vereinigt und ganz nach denselben Grundsätzen organisiert sind, wie ihre kaukasischen Berufsgenossen in Freiland.

Nachdem ich mich angekleidet und im Hotelsaale mein Frühstück eingenommen hatte, welches aber nicht von der Hotelgesellschaft selber, sondern von der Edenthaler Speisenassociation hergestellt wird — die Hotelgesellschaft besorgt bloß Bau und Einrichtung der Gebäude und beschränkt sich im übrigen auf die Beaufsichtigung des ganzen Betriebes — betrat ich die Straßen der Stadt.

Es war jetzt — die Uhr zeigte nahezu die zehnte Stunde — schon ziemlich warm, 22 Grad Celsius im Schatten. Ich will hier gleich bemerken, daß die Hitze in der Regel um ein Uhr ihren Höhepunkt erreicht; an diesem ersten Tage, gegen Ende des zu den minder heißen Monaten des Jahres zählenden Mai, betrug das Temperaturmaximum 28 Grad Celsius; das überhaupt vorkommende Jahresmaximum ist 33 Grad Celsius, also eine ganz respektable Hitze, die jedoch nur selten eintritt, keineswegs häufiger, wie in Europa mit vielleicht alleiniger Ausnahme von England, Norwegen und des nördlichen Rußland. Von jener Qual für Mensch und Tier, die im gemäßigten Europa heiße Sommertage in der Regel mit sich bringen, weiß man jedoch hier unter dem Äquator in 1700 Meter Seehöhe nichts, und zwar aus verschiedenen Gründen. Erstens ist die Luft so rein und dünn, daß jenes Gefühl des beängstigenden Druckes, welches in unseren Breiten große Hitze zumeist hervorbringt, gar nicht entstehen kann; zum zweiten wehen hier in Edenthal gerade während der heißen Tagesstunden stets die erfrischenden Brisen vom Kenia herab; drittens aber und hauptsächlich weiß man sich hier vortrefflich gegen die Sonnenhitze zu schützen. In den Mittagsstunden arbeitet niemand im Freien und auch in den gedeckten, kühlen und luftigen Werkstätten werden um diese Tageszeit nur wenige Betriebe im Gang erhalten. Von zwölf Uhr vormittags bis drei Uhr nachmittags speisen, baden, lesen und ruhen die Freiländer. Auch die Straßen sind in diesen Stunden minder lebhaft besucht, trotzdem hier die überall vorhandenen mehrfachen Palmenreihen mit ihren tiefen, kühlen Schatten jede wirkliche Belästigung durch die Hitze fernhalten.

Diese prachtvollen Alleen und die wunderlieblichen Gärten, welche sie auf beiden Seiten einsäumen, verleihen ganz Edenthal sein charakteristisches Gepräge. Jede freiländische Familie bewohnt ihr eigenes Wohnhaus und jedes derselben ist von einem 1000 Quadratmeter großen Garten umgeben. Diese Häuschen sind Privateigentum der Bewohner und dienen, gleich den dazu gehörigen Gärtchen, zu deren Privatgebrauch. Die Freiländer anerkennen zwar im allgemeinen keinerlei Grundeigentum, gehen vielmehr von der Anschauung aus, daß der Boden jedermann zur beliebigen Verfügung anheimgegeben sein müsse, was im buchstäblichsten und weitesten Sinne des Wortes so zu verstehen ist, daß jeder Freiländer jeden ihm beliebigen Boden jederzeit bearbeiten dürfe. Aber das bezieht sich eben nur auf Boden, der zur Bearbeitung, nicht aber auf jenen, der zum Bewohnen bestimmt ist. Daß es jedermann gestattet ist, seine Arbeitskraft wo immer zu verwerten, schließt nach freiländischer Auffassung nicht aus, daß jedermann das Recht beanspruchen dürfe, ein Stückchen Erde, wo er ungestört von anderen seinen Wohnsitz aufschlagen könne, für sich allein zu beanspruchen. Auch die Tiere besitzen ja ihre Höhlen und Nester für sich, teilen diese mit niemand und wissen trotzdem nichts von Grundeigentum. Der Unterschied zwischen ursprünglichem Naturrecht und freiländischem Recht in dieser Beziehung besteht bloß darin, daß sich die Tiere nach Laune und Zufall ihre Wohnstätten wählen, während die Freiländer übereingekommen sind, hinsichtlich des Ausmaßes und der Anordnung der zur Anlage ihrer Wohnsitze dienenden Bodenflächen eine feste Ordnung aufzustellen, eine Art Baupolizei, deren Handhabung Sache ihrer Behörden ist. Die Baubehörde hat zu bestimmen, welcher Boden zu bebauen sei und welcher nicht, sie parzelliert die Bauflächen, sorgt für Anlegung von Straßen, Kanälen u. dergl. und überwacht insbesondere, daß auf keiner Bauparzelle mehr als ein Wohnhaus entstehe. Es ist zwar niemand verboten, auf brachliegendem Boden auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Baubehörde sein Wohnhaus zu errichten, aber er hat es sich dann nur selber zuzuschreiben, wenn vielleicht späterhin andere Leute denselben Boden zu anderen Zwecken benutzen wollen, woran sie zu hindern er, auf sich allein angewiesen — und das wäre er natürlich in diesem Falle — weder das Recht noch die Macht besitzt. Um sich dagegen zu schützen und um Anspruch auf volle Entschädigung für den Fall zu erlangen, daß der zu einem Wohnhause ausersehene Boden vielleicht nachträglich zu anderen Zwecken in Anspruch genommen wird, muß die Zustimmung der in dieser Frage durch die Baubehörde vertretenen Gesamtheit eingeholt werden, d. h. man muß zu seinen Bauzwecken entweder solche Grundflächen benutzen, die von vornherein durch die Baubehörde zu diesem Behufe vermessen und angewiesen sind, oder man muß doch die Genehmigung dieser Behörde einholen, wenn man irgendwo bauen will. Eine Abgabe für die Benutzung des Baugrundes wird nicht erhoben.