„Und wer bürgt dafür,“ so fragte ich, „daß diese Untergebenen sich meiner annehmen, für den Fall, daß mir Unrecht geschieht?“
„Nun, zunächst deren eigenes Interesse. Diese Untergebenen sind ja keine mit festem Lohn abgefundenen Söldlinge, sondern gleichberechtigte Teilnehmer des Geschäftes, und die Höhe des Anteils, welchen sie aus dem Unternehmen ziehen, hängt stets von der größeren oder geringeren Geschicklichkeit ab, mit welcher diese Geschäfte besorgt werden. Können Sie nicht auch in Europa überall dort, wo der Eigentümer des Geschäftes der oberste Leiter desselben ist, darauf rechnen, an die richtige Stelle gesetzt zu werden, sowie nur der Herr erkannt hat, wo er Sie am besten für sich verwerten kann? Nun denn, in Freiland werden Ihre Kollegen, Sie mögen wo immer eintreten, eben diese Herren des Geschäftes sein.“
Es versteht sich von selbst, daß mich diese Auseinandersetzung sehr wesentlich beruhigte; indessen stellte ich doch — wenn auch nur zu meiner Belehrung — die Frage, ob denn auch Sicherheit dagegen vorhanden wäre, daß nicht etwa meine zukünftigen Vorgesetzten in Übereinstimmung mit meinen zukünftigen Kollegen, ja vielleicht sogar in deren ausdrücklichem Auftrage mich chikanieren würden, um mir die Teilhaberschaft an ihrem Geschäfte zu verleiden.
„Damit das möglich sei,“ lautete die Auskunft, „müßte ein solcher Auftrag ganz im geheimen nicht bloß erteilt, sondern auch ausgeführt werden, d. h. es dürfte niemand in ganz Freiland merken, daß in der fraglichen Gesellschaft derlei Absperrungsgelüste vorwalten. Denn unser Grundgesetz gebietet, daß der Eintritt in jede Association jedem freistehen müsse, der dazu geeignet sei. Die Direktoren oder wen sonst die Generalversammlung der Genossen mit diesem Amte betraut, haben allerdings das Recht, über die thatsächliche Verwendung der sich Anmeldenden zu entscheiden; sie können ihres Erachtens ganz Unfähige auch gänzlich unverwendet lassen oder allenfalls zu bloßen Handlangerdiensten gebrauchen. Gewinn aus dem Unternehmen zieht nun jedermann bloß nach Maßgabe seiner thatsächlich geleisteten Dienste, und wen man daher nicht dazu gelangen ließe, etwas zu leisten, der hätte wenig oder nichts von seinen Fähigkeiten. Sowie aber die öffentliche Meinung dahinter käme, daß man fähige Bewerber planmäßig fernhalte, würde sie derartigen Umtrieben sehr rasch ein Ende machen.“
„Wieso?“ — fragte ich. „Die Gesellschaften sind doch ganz unabhängig, der Staat enthält sich jeder Einmischung und es bleibt, wenn ich recht unterrichtet bin, den Genossen anheimgegeben, über alle Angelegenheiten des eigenen Betriebes zu entscheiden?“
„Da sind Sie ganz recht berichtet. Aber Sie vergessen, daß jeder Freiländer das Recht hat, Genosse jeder beliebigen freiländischen Gesellschaft zu werden; es bedarf zu diesem Behufe bloß einer einfachen Anmeldung, denn die Direktoren entscheiden bloß über die Verwendung der Mitglieder, nicht aber über die Mitgliedschaft selber. Nun werden Sie einsehen, daß es niemand in Freiland gleichgültig mit ansehen könnte, wenn irgend eine freiländische Gesellschaft sich gegen die Grundlage aller unserer socialen Einrichtungen, die volle Freizügigkeit der Arbeitskräfte, versündigte. Jedermann muß jederzeit die Möglichkeit haben, jede seinen Fähigkeiten entsprechende Arbeit zu ergreifen; ganz Freiland weiß, daß die gewissenhafte Beachtung dieses Grundsatzes die Voraussetzung ist, auf welcher sich unsere Freiheit wie unser Wohlstand aufbauen. Wenn man also merken würde, daß irgendwo dieser Grundsatz verletzt wird, so würde sich sofort die halbe Arbeiterschaft von Freiland in einer solchen Gesellschaft anmelden, bloß zu dem Zwecke, um durch ihr Votum in der Generalversammlung die Direktion zu beseitigen. Das alles ist so selbstverständlich, daß nur Thoren auf den Gedanken geraten könnten, derartige Experimente zu versuchen, und am allerwenigsten giebt es einen Direktor, der sich dazu bereit finden ließe.“
„Ich bin vollkommen beruhigt,“ antwortete ich. „Aber Sie gestatten wohl, daß ich nun das entgegengesetzte Bedenken äußere. Da es so gefährlich ist, fähige Bewerber abzuweisen und die Meinungen über Fähigkeit und Unfähigkeit doch sehr weit auseinandergehen können, so meine ich, daß unsere Direktoren um ihrer eigenen Sicherheit willen Krethi und Plethi anstellen werden. Das kann doch unmöglich für die Tüchtigkeit des Betriebes förderlich sein?“
„Richtig,“ schmunzelte der Beamte. „Dabei könnte kein vernünftiger Betrieb bestehen; aber gerade weil es so ist, versteht sich ganz von selbst, daß die Direktoren die öffentliche Meinung nicht zu fürchten brauchen, sofern sie nur ihre Entscheidungen vor dem eigenen Gewissen zu verantworten vermögen. Denn gerade so, wie jeder Freiländer weiß, daß die Freizügigkeit die Grundlage unserer gesellschaftlichen Ordnung ist, ebenso weiß er, daß vernünftiger, geordneter Betrieb aller Gesellschaften die Grundlage unseres Reichtums ist. Und da gerade wegen unserer Freizügigkeit, die es jedermann ermöglicht, die Stätte des höchsten Verdienstes aufzusuchen, das Gedeihen jeder einzelnen Gesellschaft in jedermanns unmittelbarem Interesse liegt, so hat auch jedermann ein unmittelbares Interesse, alles zu vermeiden, was diesen gedeihlichen Betrieb stören könnte. Man hütet sich also vor leichtfertigen Eingriffen in das Verfügungsrecht der Betriebsleitungen. Es wird keinem Freiländer beifallen, für Sie Partei zu ergreifen gegen einen Direktor, der Sie nicht Ihren Wünschen entsprechend verwendet, Sie mögen noch so großen Lärm in den Zeitungen darüber schlagen, ja es mag Ihnen sogar gelingen, zahlreichen Personen glaubhaft zu machen, daß Ihr Direktor es an richtigem Verständnisse für Ihre Talente habe fehlen lassen. Auch diejenigen, die Ihnen das glauben, werden sich doch sagen, daß es nicht angehe, sich in solchen Fragen zum Richter über die Betriebsleitung aufzuwerfen. Ja selbst, wenn sich die Meinung verbreiten sollte, daß der fragliche Direktor ganz unfähig sei, die Eigenschaften seiner Untergebenen richtig zu beurteilen, wird noch immer kein außerhalb der fraglichen Gesellschaft stehender freiländischer Arbeiter sich anmaßen, helfen zu wollen, da er sich sagen wird, über die Tüchtigkeit der Direktoren zu wachen, sei ausschließlich Sache der in der fraglichen Gesellschaft thatsächlich beschäftigten Arbeiter. Kurzum, damit sich die öffentliche Meinung Freilands für Sie interessiere, dazu ist nicht bloß notwendig, daß Sie einen Irrtum, sondern daß Sie bösen Willen der Betriebsleitung nachweisen und daß überdies die Meinung entstehe, die Majorität Ihrer Genossen sei mitschuldig an diesem bösen Willen. Erst in einem solchen Falle bemächtigt sich die öffentliche Meinung der Frage und die Entscheidung erfolgt dann in einer Generalversammlung der solcherart angeklagten Gesellschaft, an welcher Generalversammlung jedermann teilnimmt, der sich für die Sache interessiert.“
Der Beamte sagte mir hierauf noch, daß ich nähere Anhaltspunkte über alles, was mir für die Wahl meiner zukünftigen Arbeitsstätte nützlich wäre, aus den überall erhältlichen und insbesondere auch in den öffentlichen Leseanstalten und Bibliotheken aufliegenden Ausweisen des statistischen Centralamtes, sowie in den auf Grund dieser Ausweise gemachten Auszügen und Erläuterungen der unterschiedlichen Fachblätter ersehen könne. Ich verabschiedete mich daher und begab mich zunächst, da die Speisestunde herangenaht war, in eine jener großen Speiseanstalten, in denen alle Freiländer, welche nicht eine eigene Haushaltung führen oder es aus irgend welchem Grunde vorziehen, einmal außer Hause zu speisen, ihre Mahlzeiten zu halten pflegen. Diese Restaurants werden — durchaus fabrikmäßig — von großen Gesellschaften betrieben, und auch die Haushaltungen beziehen ihren Bedarf beinahe vollständig aus dieser Quelle. Die Speisekarte wird täglich in den Zeitungen veröffentlicht und jede Hausfrau bestellt per Telephon die ihr zusagenden Gerichte. Zu diesem Zwecke eigens eingerichtete Wagen befördern die Speisen von Haus zu Haus und man versichert mich, daß dies nicht bloß wesentlich wohlfeiler, sondern auch weitaus besser sei, als wenn jede Familie daheim kochen würde.
Von beidem konnte ich mich sofort überzeugen: die Speisen waren durchwegs aus dem auserlesensten Materiale mit — ich möchte beinahe sagen — künstlerischer Vollendung bereitet und der Preis stellte sich auf ungefähr die Hälfte dessen, was ich im letzten europäischen Restaurant für eine gleich reichliche Mahlzeit hätte zahlen müssen. Diese Wohlfeilheit ist allerdings zum Teil die Folge davon, daß die Preise aller Rohmaterialien hier am Kenia infolge der unbeschreiblichen Üppigkeit der Natur fabelhaft billig sind; aber sie erklärt sich wohl auch dadurch, daß sich durch die Fabrikation im großen die Zubereitungskosten, trotz aller Sorgfalt, die darauf verwendet wird, unverhältnismäßig niedrig gestalten. Ein Küchendirektor, fünf Aufseher und zwanzig Arbeiter — so erfuhr ich — kochen im Tagesdurchschnitt für 27000 Personen. Allerdings stehen ihnen dabei Apparate und Maschinen zur Verfügung, von denen man selbst in den größten europäischen oder amerikanischen Gasthöfen keine Vorstellung besitzt und die daher sehr viel kosten; aber was hat das gegen die außerordentliche Arbeitsersparnis zu bedeuten, insbesondere hier, wo menschliche Arbeitskraft das Wertvollste unter allen Dingen ist!