Da es erst zwei Uhr nachmittags war und ich daher nicht erwarten konnte, irgend eine Direktionskanzlei geöffnet zu finden, so suchte ich zunächst eine der öffentlichen Bibliotheken auf. Es war das ein gewaltiges Gebäude, in dessen Hofraum sich eine großartige Gartenanlage befindet, nach welcher hin alle Leseräume münden. Man sitzt solcherart halb im Freien, halb im gedeckten Raume, und an der großen Menschenmenge, welche hier teils lesend, teils plaudernd versammelt war, ließ sich sofort erkennen, daß die Freiländer ihre Bibliotheken mit Vorliebe als öffentliche Versammlungsorte zum Gedankenaustausch und zu mannigfaltigen Unterhaltungen benutzen. Auf der einen Seite des den Hofraum einschließenden Rechtecks herrschte tiefe Stille, denn dort befinden sich die Studiersäle für jenen Teil des Publikums, welcher nicht der Unterhaltung, sondern der Belehrung wegen herkommt; im übrigen aber war allenthalben in den luftigen hohen Sälen und in den bloß durch einen Säulengang von diesen getrennten schattigen Gartenanlagen das lebhafteste Treiben.

Ich erfragte den Saal, in welchem die technischen Fachschriften aufliegen, und war bald in den mich zunächst interessierenden Gegenstand, nämlich in die Vergleichung der letzten Erträgnisse der verschiedenen Maschinenbauanstalten des Landes, vertieft. Dabei bemerkte ich sofort, daß die Zeitschriften in ihren Artikeln sowohl die Bedürfnisse der gelehrten technischen Fachwelt als die der Arbeiterschaften berücksichtigen. Wer Lust und Verständnis dafür hat, der kann, insbesondere wenn er das in den Ausweisen des statistischen Centralamtes gebotene Urmaterial mit zu Rate zieht, sich über alles, was auf dem Gebiete seines Produktionszweiges nur irgend vorgehen mag, bis in die kleinste Einzelheit unterrichten. Oberster Grundsatz in Freiland ist, daß jedermann, also auch jedes Institut, thun und lassen könne, was ihm beliebt, daß aber die Öffentlichkeit über alles unterrichtet werden müsse, was in der Produktion vorgeht. Die Gesellschaften sind daher verpflichtet, ihre gesamte Buchhaltung öffentlich zu führen. Einkaufs- und Verkaufspreise, Reingewinn und Arbeiterzahl müssen in bestimmten, von der Centralstelle je nach deren Ermessen festgesetzten Zeiträumen mitgeteilt werden, hierauf wird das einlangende Material gesichtet und mit solcher Beschleunigung veröffentlicht, daß ich z. B. aus den mir vorliegenden Tabellen ganz genau ersehen konnte, wie viel Stunden während der abgelaufenen Woche von dem gesamten dort beschäftigten Personale in jenem Institute gearbeitet worden war, auf welches der Beamte des statistischen Centralamtes meine Aufmerksamkeit gelenkt hatte, wie viel von diesen überhaupt geleisteten Arbeitsstunden auf die Handlanger und auf die geschulten Arbeiter, wie viel auf das Aufsichtspersonal und auf die Techniker entfielen und wie hoch sich der auf jeden einzelnen entfallende Gewinnbetrag stelle. Täuschungen sind ganz und gar ausgeschlossen, nicht bloß aus dem Grunde, weil jedermann das Recht hat, in die Bücher jederzeit Einsicht zu nehmen, sondern weil alle Ein- und Auszahlungen durch die Centralbank gehen, die mit dem statistischen Amte in steter Verbindung steht, so daß die von diesem letzteren geforderten Mitteilungen eigentlich mehr den Zweck haben, eine doppelte Kontrolle der so überaus wichtigen, mit zu den Grundlagen der freiländischen Arbeitsorganisation gehörigen Ausweisungen zu ermöglichen.

Den statistischen Tabellen kann jeder Arbeitende auf den ersten Blick entnehmen, wo für ihn momentan der höchste Verdienst zu finden sei. Allerdings ist damit allein noch nicht alles gesagt, denn dieser höchste Verdienst kann in Umständen begründet sein, die manchen abschrecken mögen. Es kann z. B. das Leben in der betreffenden Gegend langweilig oder die Gelegenheit zur Erziehung der Kinder mangelhafter sein als anderwärts in Freiland; das genügt, um freiländische Arbeiter, die ja nicht in Verlegenheit sind, ihre Arbeitskräfte auch unter angenehmen Bedingungen hoch zu verwerten, davon abzuhalten, einer solchen Arbeitsgelegenheit zuzuziehen, auch wenn dort bei gleicher Anstrengung einige Hundert Mark im Jahre mehr zu erzielen wären. Aber es versteht sich von selbst, daß auch darüber in den Ausweisungen Auskunft zu holen ist, ja einzelne der Fachschriften gruppieren die verschiedenen industriellen und landwirtschaftlichen Gewerke geradezu unter solchen Gesichtspunkten und es ist mir z. B. eine Darstellung zu Gesicht gekommen, in welcher eine Wellenlinie anzeigt, wie sich die an den verschiedenen Orten zu erzielenden Gewinste zur Beschaffenheit und Nähe der Theater verhalten. Daß in der That der Gipfelpunkt der Gewinnlinie sich mit dem Tiefpunkte der Theaterlinie schneidet, d. h. daß momentan in Freiland jene Arbeiter die höchsten Gewinne erzielen, welche keine Gelegenheit haben, irgend ein Theater zu besuchen, erwähne ich bloß nebenbei und will auch nicht untersuchen, ob das wirklich auf besondere Schaulust der hiesigen Bevölkerung zurückschließen lasse, oder nicht etwa ein bloßer Zufall sei.

Die Gewinnlinie, die mich persönlich interessierte, nämlich die für Maschineningenieure, zeigte, wie mir bereits bekannt war, bei jenem großen Institute, welches sich mit der Herstellung von Eisenbahnbetriebsmitteln beschäftigt, eine Einsenkung. Da jedoch dieselbe nicht sehr groß war, so entschloß ich mich, bei meiner ursprünglichen Absicht zu beharren und dieser Gesellschaft — sie führt den Namen „Erste Edenthaler Maschinen- und Transportmittel-Baugesellschaft“ — beizutreten. Drei Uhr war inzwischen vorüber und ich konnte daher sofort zur Ausführung schreiten.

Sechstes Kapitel.
Das Statut einer freiländischen Erwerbsgesellschaft und die Arbeitserträge.

Die elektrische Bahn brachte mich in zehn Minuten vor den gewaltigen Gebäudekomplex, welchen in einem der südlichen Vororte Edenthals die „Erste Edenthaler Maschinen- und Transportmittel-Baugesellschaft“ einnimmt. Eine Orientierungstafel wies mir den Weg zum Aufnahmebureau dieser Anstalt und kurze Zeit darauf stand ich vor dem Vorstandsmitgliede, welches über die vorläufige Verwendung der sich Anmeldenden zu entscheiden hat.

Nachdem ich meinen Wunsch vorgetragen, dem Ingenieurkorps der Gesellschaft zugeteilt zu werden, fragte mich der Direktor zunächst, ob ich über Zeugnisse oder sonstige Papiere verfügte, in denen meine Befähigung nachgewiesen wäre. Ich habe zu diesem Behufe natürlich nichts als die Zeugnisse der technischen Hochschule, doch diese sind vorzüglich, und so erklärte mir denn der Direktor, nachdem er dieselben sorgfältig geprüft, es sei gut, diese Papiere überhöben ihn der Notwendigkeit, mich zuvor einer Prüfung unterziehen zu lassen, er wolle mich sofort der Abteilung für Maschinenkonstruktion zuweisen. Zuvor jedoch müsse ich Einsicht nehmen in die Statuten der Gesellschaft, da es ja immerhin möglich sei, daß irgend ein Paragraph derselben meinen Erwartungen nicht vollkommen entspreche. Dies könne sich natürlich — so fügte er hinzu — nur auf bestimmte Einzelheiten der Gewinnverteilung beziehen, denn in den Grundzügen glichen sich die Statuten aller freiländischen Associationen. Ich möge das mir hiermit übergebene Blättchen sorgfältig durchlesen und erst wenn mir dessen Inhalt vollkommen zusage, meine Unterschrift unter dasselbe setzen.

„Wozu verpflichtet mich denn diese Unterschrift, wenn ich sie einmal gegeben habe?“ so fragte ich.

„Streng genommen, zu nichts oder doch zu so viel als nichts. Sie erklären damit einfach Ihren Beitritt zu unserer Gesellschaft und sind von da ab Mitglied derselben. Sie übernehmen zwar, wie Sie aus dem Paragraph 6 ersehen werden, die Haftung für die Darlehen unserer Anstalt, jedoch, wie derselbe Paragraph sagt, nur nach Maßgabe Ihrer Gewinnbeteiligung, und da Sie am Gewinn nur nach Maßgabe Ihrer geleisteten Arbeit teilnehmen, so haften Sie, so lange Sie nicht gearbeitet haben, thatsächlich für nichts und auch später stets nur in jenem Verhältnisse, in welchem Ihr aus unserm Institute bezogener Gewinnanteil zur Gesamtsumme der seit Beginn der Schuldentstehung für die Gesamtheit aller Mitglieder erwachsenen Gewinne sich stellt. Unsere derzeit aushaftenden Verpflichtungen dem freiländischen Gemeinwesen gegenüber belaufen sich insgesamt auf rund 21/2 Millionen Pfund Sterling, aber die Gewinne, welche unsere Mitglieder seit dem Bestehen dieser Schulden bisher bezogen haben, summieren sich mit nahezu acht Millionen Pfund Sterling und vermehren sich natürlich mit jedem Tage und mit jeder Stunde des fortlaufenden Betriebs. Wenn Sie also, sagen wir beispielsweise: nach Monatsfrist aus irgend einem Grunde austreten und inzwischen 60 Pfund Sterling Gewinnanteil bezogen haben, so sind Sie — im Momente Ihres Austrittes — bis zur Höhe von 20 Pfund Sterling für unsere Außenstände mitverhaftet und diese Ihre Haftung erlischt, auch wenn Sie uns verlassen, erst dann vollständig, wenn unsere Verpflichtungen, und zwar wohlverstanden jene unserer Verpflichtungen, die während der Zeit Ihrer Mitgliedschaft entweder schon bestanden oder neu eingegangen wurden, vollständig abgezahlt sind. Sollte, bevor dies eingetreten ist, das Unternehmen aus irgend einem Grunde sich auflösen müssen und aus dem Verkaufe der vorhandenen Maschinen und sonstigen für die Schuld verhafteten Werte diese nicht volle Deckung finden, so würden Sie, auch wenn Sie dann nichts mehr mit uns zu thun haben, doch zur Tragung des auf Sie entfallenden Schadenanteils herangezogen werden. Einige materielle Bedeutung hat also diese Unterschrift immerhin, auch wenn Sie augenblicklich zu nichts verpflichtet, und die Gefahr möglicher zukünftiger Opfer, welche Ihnen schlimmsten Falls auferlegt werden könnten, eine sehr geringe ist. Doch es ist für alle Fälle notwendig, vorher zu erwägen, was man unterschreibt, und ich wiederhole daher meine Aufforderung, das in Ihren Händen befindliche Statutenexemplar bedächtig durchzulesen.“

Ich muß gestehen, daß ich trotz dieser Aufklärung, ja gerade infolge derselben die Empfindung einer wirklichen greifbaren Verantwortung, der ich mich durch unmittelbares Unterschreiben der Statuten unterziehen könnte, nicht im geringsten hatte. Da ich jedoch selbstverständlich begierig war, den Inhalt eines freiländischen Gesellschaftsstatuts näher kennen zu lernen, so leistete ich der an mich ergangenen Aufforderung ohne weiteres Folge. Der Wortlaut des Statuts war der folgende: