Wir begaben uns auf eine in den Garten hinausführende Terrasse, wo der Tisch gedeckt war, und nahmen an der Tafel Platz. Von Speisen war nichts zu sehen, bis Frau Wera einen Wandschrank öffnete, der sich im Bereiche ihrer Hände befand, und demselben eine dampfende Suppe, dann einen kalten Fisch entnahm; diesem folgte ein Gemüse, hierauf ein Braten und den Schluß bildete ein Dessert, bestehend aus Käse und mannigfachen Obstsorten. Die Hausfrau erklärte mir, daß dieser Wandschrank auch von der andern Seite, nämlich vom Vorraume aus, zu öffnen sei und daß in ihm die von der Speisegesellschaft gebrachten Gerichte hinterlegt würden; diese gebrauche dabei besondere Apparate zum kühl- oder warmerhalten der Speisen; auf Wunsch der Kunden würden einzelne Gerichte, die den Transport schlecht vertragen, von den Angestellten der Gesellschaft an Ort und Stelle gargekocht. Es befänden sich zu diesem Behufe in den meisten Häusern kleine Küchen mit elektrischen Öfen, die im Bedarfsfalle augenblicklich in Glut gebracht werden können. Ebenso besorgen, wenn es gefordert wird, die Angestellten der Gesellschaft das Aufwarten bei Tisch, was jedoch sehr teuer, und mit Ausnahme besonders festlicher Gelegenheiten, in Freiland nicht üblich sei. Sie zum mindesten empfinde die Anwesenheit fremder Personen in traulichem Kreise stets als eine Störung.
Während des Tafelns kam das Gespräch abermals auf die Frauenfrage, insbesondere auf das den Frauen durchwegs eingeräumte Versorgungsrecht. Man muß nämlich wissen, daß der bereits mitgeteilte zweite Punkt des Grundgesetzes: „Frauen, Kinder, Greise und Arbeitsunfähige haben Anspruch auf auskömmlichen, der Höhe des allgemeinen Reichtums billig entsprechenden Unterhalt,“ derart gehandhabt wird, daß ein wegen Alter oder Gebrechen arbeitsunfähig gewordener Mann vier, jede Frau drei Zehntel des vom statistischen Amte jeweilig erhobenen Durchschnittswertes der freiländischen Arbeit vom Gemeinwesen ausgezahlt erhält; mit Kindern gesegnete Familien beziehen während der Unmündigkeit der Sprößlinge einen Zuschlag von einem Zwanzigstel des jeweiligen Arbeitswertes für jedes Kind; dieser Zuschlag erfährt für den Todesfall des einen der Eltern eine Verdoppelung, und Waisen werden gänzlich in Verpflegung des Gemeinwesens genommen, wo sie eine Wartung und Erziehung erhalten, die in allen Stücken der in freiländischen Familien üblichen ebenbürtig ist. Da im Vorjahre der durchschnittliche Arbeitsverdienst in Freiland sich mit 360 Pfund Sterling berechnete, so entfielen als Versorgungsanspruch auf einen arbeitsunfähigen Mann 144 Pfund Sterling, auf jede Frau 108 Pfund Sterling, der Kinderzuschlag betrug 18 Pfund Sterling für das Kind, wenn beide Eltern lebten, und sechsunddreißig Pfund Sterling für das Kind einer Witwe oder eines Witwers. Da die Preise aller wichtigeren Lebensbedürfnisse in Freiland außerordentlich wohlfeil sind, so ist der wirkliche Wert dieser Versorgungen wesentlich höher als der jener Pensionen, welche europäische Staaten ihren bestgezahlten Beamten oder deren Witwen und Waisen gewähren; sie genügen nicht bloß, um die also Bedachten vor Not zu schützen, sondern ermöglichen ihnen auch, an allen jenen Annehmlichkeiten und Vergnügungen teilzunehmen, die jeweilig in Freiland, dem allgemeinen Stande des Reichtums entsprechend, üblich sind. Da die Bezüge nicht in festen Summen, sondern in Bestandteilen des Arbeitsverdienstes bemessen werden, so erhöhen sie sich mit jedem Wachstume der durchschnittlichen Arbeitsergiebigkeit, und es ist solcherart dafür gesorgt, daß auch der Nichtarbeitende teilnehme an allen Fortschritten des allgemeinen Wohlstandes.
Als ich mich anschickte, die in diesen Bestimmungen zum Ausdruck gebrachte Großmut zu loben, unterbrach mich Freund Karl mit der Bemerkung, daß hierzulande niemand Großmut in einer Handlungsweise sehe, die nichts anderes sei, als einfache Erfüllung einer Pflicht, die Anerkennung eines Rechtes, welches auch die Arbeitsunfähigen an dem allgemeinen Reichtum haben.
„Das scheint mir denn doch etwas zu weit zu gehen,“ meinte ich. „Ich billige es, wie gesagt, durchaus, daß auch den Hilflosen möglichst ausgiebige Unterstützung zu teil wird; aber daß die Gesamtheit der Arbeitenden zu sothaner Hilfeleistung verpflichtet sei und daß die in solchem Umfange Versorgten ein Recht auf ihre Bezüge besäßen, vermag ich nicht einzusehen. Was ihnen zu teil wird, ist ja doch das Ergebnis der Arbeit anderer, die Arbeitsfähigen haben es aus eigenen Kräften hervorgebracht und könnten es also, wenn sie nur das strenge Recht üben wollten, ausschließlich für sich behalten.“
„Meinen Sie das wirklich?“ — unterbrach mich Frau Wera mit blitzenden Augen. „Nach allem, was mir Karl über Sie erzählte, kann ich gar nicht glauben, daß das Ihre letzte wohlerwogene Ansicht sei. Sie stehen offenbar noch teilweise unter dem Banne jener Wahnvorstellungen, die unzertrennlich verknüpft sind mit den schrecklichen Verhältnissen, denen Sie erst kürzlich entrannen. Ich habe eine sehr hohe Meinung von meinem Manne, aber daß er das, was er leistet, aus eigener Kraft hervorbringe, daß die Lehrsätze der Geometrie und Algebra, die er anwendet, von ihm ersonnen seien, daß die Dampfmaschinen, die er konstruieren läßt, seinem Geiste entsprangen, scheint mir denn doch eine allzuweitgehende Schmeichelei. Ich glaube, mein lieber Karl würde, wenn er wirklich bloß darauf angewiesen wäre, was er kraft seiner eigenen Fähigkeiten hervorzubringen vermöchte, als armseliger Wilder nackt in den Wäldern umherstreichen, und ich bezweifle, daß es irgend einem von uns besser ginge. Alles, was wir haben und sind, verdanken wir der Vorarbeit ungezählter Generationen, und daraus, so glaube ich, folgt, daß die Stärkeren und Geschickteren unter uns, welche die Errungenschaften der Vorfahren allein zu handhaben vermögen, deshalb noch kein alleiniges und ausschließliches Anrecht auf die Früchte dieser ihrer Arbeit haben, denn diese ihre Arbeit wird erst möglich auf Grund jener Behelfe, die unser aller gemeinsames Eigentum sind. Oder meinen Sie vielleicht, daß Watt die Dampfmaschine und Stephenson die Lokomotive nur für Sie und meinen Mann, nicht aber auch für mich und mein Kind oder für den Greis und den Krüppel erfunden haben? Ein solcher Gedanke kann nur entstehen in einer Welt, die den Nutzen aller Erfindungen einigen wenigen Privilegierten zuspricht. Wo man sieht, daß die ungeheuere Mehrzahl aller Menschen ausgeschlossen ist vom Mitgenusse der Ergebnisse wachsender Arbeitsergiebigkeit, und von denjenigen, die im Alleinbesitze allen Reichtums der Menschheit sind, bloß das zu kümmerlicher Fristung ihres Lebens Erforderliche als Lohn dafür zugemessen erhält, daß sie die von den Vorfahren überlieferten Reichtümer für jene wenigen nutzbar macht — dort allerdings muß auch die Vorstellung entstehen, daß jene, die arbeitsunfähig sind, gar keinerlei Recht genießen. Man füttert doch bloß nützliche Haustiere, die nutzlosen haben keinen Anspruch auf Stall und Futterraufe, und wenn ihnen diese trotzdem zu teil werden, so ist es eben das Gnadenbrot, das man ihnen zumißt. Hier hat jedermann, sofern er überhaupt der menschlichen Familie angehört, ein Recht auf alles, was Eigentum der menschlichen Familie ist. In Freiland werden bei Beurteilung des Ausmaßes dieser Rechte dieselben Grundsätze in Anwendung gebracht, die auch in Europa und Amerika zur Geltung gelangen, wenn es sich darum handelt, den Fruchtgenuß einer reichen Erbschaft unter den Erben zu verteilen. Stellen Sie sich vor, daß es sich um die Fabrik eines Mannes handelt, der mehrere Kinder hinterließ, unter denen einige arbeitsfähig, andere arbeitsunfähig sind; werden die ersteren das ganze Erbe erhalten, weil sie allein dasselbe nutzbringend zu verwerten vermögen? Sie werden sich, wenn sie den Geschwistern kein Geschenk machen wollen, ihre Mühewaltung vergüten lassen, sie werden einen größeren Anteil fordern; aber als frechen Hohn würde es jedermann betrachten, wollten diese Tüchtigen sich als die alleinigen Erben und ihre Geschwister als Bettler hinstellen, denen man bestenfalls im Gnadenwege ein Almosen hinwerfen müsse.“
Beschämt gestand ich der tapferen kleinen Frau, daß sie mich vollständig überwunden habe, wenn überhaupt das Widerlegen eines mit den eigenen Grundsätzen gar nicht übereinstimmenden Vorurteiles „überwinden“ genannt werden darf. Und aus Eigenem fügte ich dann hinzu, daß die in Freiland geübte Ausdehnung der Gleichberechtigung auch auf die Arbeitsunfähigen in dem schließlichen Interesse selbst der Arbeitenden läge. Denn Not und Elend, Entwürdigung und Schande seien ein fressendes Geschwür, das, unerbittlich um sich greifend, endlich den ganzen Organismus zerstören müsse, wenn ihm nur irgendwo am Körper der Gesellschaft Raum gelassen werde. Gleichwie eine vornehme Familie nicht dulde, daß eines ihrer Mitglieder der Entwürdigung verfalle, so dürfe auch eine zu wirklicher Vornehmheit emporgediehene ganze Gesellschaft nicht dulden, daß wer immer aus ihrer Mitte in seiner Menschenwürde gekränkt werde. Auf sich selbst, auf eigenem Recht muß in einer solchen Gesellschaft jedermann stehen, sonst kann die Würde und das Recht der anderen nicht ungefährdet bleiben.
Ein anerkennender Blick aus Frau Weras Augen belohnte mich. Indessen hielt mich dies nicht ab, eine andere Frage zur Erörterung zu bringen, die mir im freiländischen Versorgungswesen trotz des Vorhergegangenen noch nicht ganz klar geworden war. „Warum,“ so fragte ich, „haben in Freiland alle Frauen ohne Ausnahme Versorgungsrecht? Man könnte hierin sogar eine Art Herabsetzung des weiblichen Geschlechtes erblicken. Vermögen denn die Frauen wirklich nichts zu leisten und können sie zugeben, daß solches grundsätzlich von ihnen vorausgesetzt werde? Oder hält man vielleicht hier die europäische ‚Dame‘ für das Frauenideal, jene Dame, die, um durchaus und in allen Stücken als solche zu gelten, selbst den entferntesten Verdacht, daß sie zu irgend etwas in der Welt nütze sei, von sich fernhalten muß?“
Frau Wera protestierte energisch. „Wir freiländischen Frauen wollen uns nützlich machen und wir thun es auch. Aber wir meinen, und unsere Männer teilen diese Anschauung, daß uns die Natur der Hauptsache nach auf einen Beruf angewiesen hat, der fernab von Erwerbsthätigkeit liegt. Wir sind zunächst die Gebärerinnen und die Erzieherinnen unserer Kinder, dann aber die Vertreterinnen des Schönen und Edlen in der Gesellschaft; zu diesem Berufe werden wir erzogen und erziehen wir uns fortgesetzt selber. Wir haben das Recht, auch jeden beliebigen andern Beruf zu ergreifen, aber wenn wir mit Bezug auf die Sicherung einer unabhängigen Existenz auf diese andern Berufe angewiesen würden, so wäre das im Prinzip vielleicht sehr schön, würde aber der übergroßen Mehrzahl von uns Frauen nicht das geringste nützen. Sehen Sie z. B. mich; ich könnte zwar ganz gut als Modellzeichnerin mein Brot verdienen, aber ich thäte es eben nicht, auch wenn ich kein Versorgungsrecht genösse; weder mir noch meinem Manne und am allerwenigsten meinem Kinde würde das passen. Ich würde also thatsächlich nichts verdienen und wäre auf die Gnade meines Herrn und Gebieters angewiesen. Das Schlimmste aber ist, daß ich höchst wahrscheinlich auf diese Versorgung durch den Mann gewartet, daß ich also in der Ehe eine Versorgung gesehen hätte, während ich gestützt auf mein freiländisches Versorgungsrecht, ausschließlich dem Zuge meines Herzens folgen konnte. Und auch das ganze Eheverhältnis nimmt bei uns in Freiland gerade wegen dieser durchgängigen Unabhängigkeit der Frauen einen ganz anderen Charakter an, wie in Europa. Wir stehen nicht unter der Vormundschaft unserer Männer und deswegen haben wir niemals das Gelüste, sie unter unsern Pantoffel zu bringen. Die europäische Frau ist der Hauptsache nach ja doch nur eine Sklavin, und wenn sie Freiheitsgelüste spürt, so muß sie dieselben auf Schleich- und Umwegen zu bethätigen trachten; sie muß, da sie eigenen Willen nicht haben darf, bestrebt sein, sich den Willen ihres Mannes unterthan zu machen. Bei uns ist das alles anders. Hier ist mein Mann weder der Herr noch der Versorger, sondern ausschließlich“ — hier traf den also Angeredeten ein zärtlicher Blick aus den schönen Augen, der auch sofort gleich feurige Erwiderung fand — „der Geliebte; ich glaube, das ist wohl das Beste, und zwar nicht bloß für mich, sondern auch für ihn. Aber es ist nicht bloß gut so, das Gegenteil wäre auch ungerecht. Kann ich erwerben, wenn ich mich meinem Kinde und meinem Hause widme, kann ich es zum mindesten, ohne eine Überbürdung auf mich zu laden, von welcher der Mann in Freiland nichts weiß? Oder ist vielleicht meine Leistung als Mutter und Hausfrau minder nützlich, als beliebige Erwerbsthätigkeit? Aber alleinstehende Frauen, so werden Sie vielleicht einwenden, könnten doch erwerben, ohne sich zu überbürden. Richtig, und zahlreiche thun es auch. Aber sie dazu nötigen wollen, wäre unklug und ungerecht zugleich. Ersteres, weil die Mädchen dadurch von ihrem eigentlichen Berufe abgelenkt, ihre Ausbildung in falsche Bahnen gedrängt würde; letzteres, weil damit gerade jene Frauen, deren Erziehung die richtige, dem weiblichen Berufe entsprechende bliebe, zu wirtschaftlicher Abhängigkeit verurteilt würden. Jetzt müßten sie erst recht Versorgung in der Ehe suchen, und das, diese Entwürdigung des schönsten heiligsten Gefühls der Menschenbrust — der Liebe nämlich — zu einer Sache des Erwerbs, das ist es, was zu verhüten vornehmster Zweck des freiländischen Versorgungsrechts der Frauen ist.“
Neuntes Kapitel.
Die Centralbank, das Geldwesen und das Lagerhaus. Über die Freiheit in Freiland.
Ich hatte meine Stellung als Ingenieur in der „Ersten Edenthaler Maschinen- und Transportmittel-Baugesellschaft“ angetreten und mich rasch in derselben zurecht gefunden. Meine Lebensweise richtete ich, so unabhängig ich auch in allem war, im Wesen doch nach derjenigen meiner Gastgeber und der Freiländer überhaupt. Es wird hier ziemlich allgemein bald nach Sonnenaufgang, d. h. also nach sechs Uhr Morgens, aufgestanden und zunächst ein kühles häusliches Bad genommen. Hierauf folgt ein erstes Frühstück, bestehend zumeist aus einer Tasse Schokolade, Kaffee oder Thee, und diesem ein Spaziergang entweder durch die Straßen und großartigen öffentlichen Anlagen der Stadt oder wohl auch auf eine der umliegenden Höhen, welche durch elektrische Bahnen in zehn bis fünfzehn Minuten zu erreichen sind. Dieser Spaziergang, unterbrochen in der Regel von etwas leichter Lektüre findet seinen Abschluß durch ein kompakteres Frühstück, und darauf begiebt man sich an sein Geschäft. Um zwölf Uhr sucht man entweder sein Haus oder eines der zahlreichen und großartig eingerichteten Badehäuser auf, die an den Ufern des Tana und des Edensees erbaut sind. Um ein Uhr wird gespeist, jedoch nicht allzureichlich, da die eigentliche Hauptmahlzeit in Freiland erst nach Erledigung aller Geschäfte, also des Abends, gehalten wird. Man begnügt sich des Mittags mit einer Warmspeise, Käse und Obst; nur besonders starke Esser legen noch ein Gericht zu. Nach dem Mittagessen sind die meisten Freiländer, sofern sie nicht ein Schläfchen vorziehen, in den öffentlichen Bibliotheken und Lesesälen zu finden, die Verheirateten meist in Begleitung ihrer Frauen, die dort Bekannte treffen, lesen, und die öffentlichen Angelegenheiten des Landes besprechen gleich den Männern. Um drei Uhr wird wieder ans Geschäft gegangen und bis sechs Uhr gearbeitet. Hierauf lassen diejenigen, die nicht schon vor Tisch gebadet haben, ein zweites Bad im Edensee oder Tana folgen, doch giebt es viele Freiländer, die morgens, mittags und abends baden, ein Vergnügen, das, wenn die einzelnen Bäder nicht zu lang ausgedehnt werden, in diesem Klima als der Gesundheit sehr zuträglich gilt. Um sieben Uhr wird die Hauptmahlzeit eingenommen, bestehend in der Regel aus drei bis vier Gerichten. Dann macht oder empfängt man Besuche, besucht die Theater oder Konzertsäle, hört irgend einen wissenschaftlichen Vortrag, kurz, geht allerlei Vergnügungen oder Belehrungen nach, an denen in Edenthal, wie überhaupt in Freiland, nirgends Mangel ist. Die Sonntage sind des Vormittags ernster Lektüre, bei fromm angelegten Gemütern wohl auch Andachtsübungen gewidmet, die Nachmittage gehören meist dem Vergnügen. Man veranstaltet Ausflüge, Picknicks, bei denen musiziert und vom jungen Volke leidenschaftlich getanzt wird.