Ebensowenig vermag der Außenhandel das Gleichgewicht zwischen Nachfrage und Angebot in Freiland zu stören. Da es doch offenbar ist, daß uns das Ausland nichts schenkt, sondern stets nur Ware gegen Ware tauscht, so steht notwendigerweise den zum Verkaufe bei uns angebotenen fremden Waren eine entsprechende Nachfrage aus dem Erlöse freiländischer, im Auslande verkaufter Waren gegenüber. Der Außenhandel bewirkt bloß, daß wir unsern Bedarf an solchen Gütern, die vorteilhafter im Auslande als im Inlande erzeugt werden, nicht direkt durch die Selbsterzeugung dieser Dinge, sondern dadurch decken, daß wir an ihrer Statt solche Dinge hervorbringen, die vorteilhafter bei uns als im Auslande produziert werden können, was natürlich zur Folge hat, daß wir diesen Teil unseres Bedarfes besser und reichlicher zu decken vermögen, als wenn wir die fraglichen Dinge unmittelbar selber herstellten. Dagegen läßt sich allerdings nicht leugnen, daß die Handelsbeziehungen mit dem von häufigen und heftigen Produktionsschwankungen heimgesuchten Auslande häufigere und heftigere Schwankungen des Gleichgewichtes unserer eigenen Produktionserträge hervorrufen, als durch die Schwankungen unserer eigenen Produktions- und Nachfrageverhältnisse von Haus aus bedingt wäre. Es kommt mitunter vor, daß das Ausland gewisse Güter, die auch bei uns selbst erzeugt werden, zu Schleuderpreisen bei uns verkauft, was dann zur selbstverständlichen Folge hat, daß auch unsere eigenen Preise und damit die Erträge unserer eigenen davon zunächst betroffenen Produktionen herabgedrückt werden; allein solche Ungleichheiten werden dank unserer Freizügigkeit leicht und ohne tiefergehende Schädigung der dabei Beteiligten überwunden. Wollten wir uns gegen das Ausland absperren, so könnten wir uns gegen solche Schwankungen schützen; aber da dies auf Kosten der internationalen Arbeitsteilung und folglich auf Kosten unseres Wohlstandes vor sich ginge, indem wir solcherart dauernd genötigt wären, statt jener Dinge, die wir mit dem größten Vorteil produzieren, jene Dinge zu erzeugen, die wir unmittelbar selber verbrauchen, so läßt sich hier niemand beifallen, derartige Absperrungsmaßregeln zu befürworten.

Eine ganz besondere Art von Hinterlegung der Produkte gegenwärtiger Arbeit für zukünftigen Gebrauch findet durch Vermittelung der Versicherungsabteilung unserer freiländischen Centralbank statt. Wie bereits erwähnt, hat jeder Freiländer für den Fall seiner Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Versorgung durch die Gesamtheit; doch beträgt dieser Versorgungsanspruch bloß vier Zehntel des durchschnittlichen Ertrages freiländischer Arbeit für Männer und drei Zehntel für Frauen; das genügt zwar für behäbiges, ja reichliches Auskommen, nicht aber unter allen Umständen, um den Beteiligten die ganz unveränderte Fortführung jener Lebensweise zu gestatten, an die sie sich während der Zeit ihrer Thätigkeit gewöhnt haben mögen. Die Versicherungsabteilung bietet nun denjenigen, die im späteren Alter für sich und ihre Frau mehr als den allgemeinen Versorgungsanteil haben wollen, das Mittel, diesen ihren Zweck zu erreichen. Wer eine nach Altersklassen abgestufte Prämie zahlt, kann seine Versorgungsrente beliebig erhöhen.

Das eigentümliche dieser freiländischen Versicherung besteht darin, daß für die eingezahlten Prämien zwar keine Zinsen angerechnet werden, dafür aber die gesamte Verrechnung nicht in Geld, sondern in Arbeitswerten vor sich geht. Es ist dies folgendermaßen zu verstehen. Europäische oder amerikanische Versicherungsanstalten bezahlen z. B. einem Manne bestimmten Alters, der bis zu einem vorher bestimmten Zeitpunkte jährlich fünfhundert Mark einzahlt, nach diesem Zeitpunkte — sagen wir — jährlich tausend Mark als Rente; die freiländische Versicherung zahlt einem solchen Manne für je hundert Stundenwerte, die er jährlich bis zu eintretender Arbeitsunfähigkeit als Prämie entrichtet, von da ab eine Jahresprämie von zweihundert Stundenwerten; nun beträgt aber der Stundenwert gegenwärtig in Freiland fünf Mark; er dürfte bei Eintritt des hier ins Auge gefaßten Rentenbezuges vielleicht zehn Mark betragen und bis zum Tode des Bezugsberechtigten auf zwölf Mark steigen; unser Mann hätte also eine allmählich von fünfhundert bis zu tausend Mark steigende Jahresprämie gezahlt und sich dafür eine von zweitausend auf zweitausendvierhundert Mark steigende Rente gesichert. Der Zweck dieser Einrichtung ist, Leistung wie Gegenleistung mit der Leichtigkeit der Einzahlung einerseits und mit dem durch den allgemeinen Reichtum bedingten Wachstume der Bedürfnisse anderseits in Einklang zu bringen; wenn der Wert der Arbeit in Freiland steigt, sollen, gleich den allgemeinen Versorgungsansprüchen, auch die von der Versicherung gezahlten Renten steigen.

Da die Versicherungsanstalt in Freiland natürlich keine Zinsen machen kann, so ist das solcherart eintretende Wachstum der Versicherungsrenten streng genommen nach versicherungstechnischen Grundsätzen ungerechtfertigt; die Versicherten erhalten im Durchschnitt wesentlich mehr, als ihrer Einzahlung entspricht, und der Unterschied muß natürlich von der Gesamtheit getragen werden. Aber man ist in Freiland der Ansicht, daß hierin keine Ungerechtigkeit liegt. Zinstragend kann die Versicherungsanstalt die Einzahlungen der Versicherten allerdings nicht anlegen, aber sie legt sie eben doch und zwar durch Vermittelung der Centralverwaltung fruchtbringend an, sei es in Form dem allgemeinen Nutzen dienender Bauten, sei es in Form der den Associationen gewährten Kredite. Das Gemeinwesen ist es, welches den Vorteil aus allen diesen Anlagen hat, und zwar nehmen daran nicht bloß die Einzahlenden und ihre Zeitgenossen, sondern auch die kommenden Geschlechter teil; die Versicherten haben aus ihren Ersparnissen der Gesamtheit für Gegenwart und Zukunft Instrumente fruchtbarer Arbeit zur Verfügung gestellt, und wenn ihnen nun bei Bemessung der Rente außer den eingezahlten Beträgen selbst noch ein Teil des kraft dieser Einzahlungen erzielten Zuwachses der Arbeitserträge vergütet wird, so ist dies nicht mehr als billig.

Nebenbei bemerkt erwächst für die Gesamtheit einstweilen und wohl noch auf Jahrzehnte hinaus aus dieser Versicherungseinrichtung keinerlei Last, im Gegenteil ermöglichen die Eingänge aus den Versicherungsprämien, daß dem Kapitalbedürfnisse der Gesamtheit entsprochen werden kann, ohne daß die allgemeine Steuer jene Höhe erreichen müßte, die andernfalls zur Aufbringung der erforderlichen Beträge notwendig wäre. Es übersteigen nämlich derzeit die Prämieneinzahlungen weitaus die Renten, und das wird insolange währen, als infolge der Neuheit dieser Einrichtung einerseits und des rapiden Wachstums der Bevölkerung anderseits die Menge der zahlenden Versicherten so vielfach größer ist als die Menge der Zahlung Empfangenden. Später einmal wird sich das ändern; aber wenn es geschieht, wird inzwischen die Ergiebigkeit der freiländischen Arbeit und zwar unter Mitwirkung der von den Versicherten beigesteuerten Kapitalien so gewaltig gewachsen sein, daß eine allfällige geringfügige Erhöhung des Steuersatzes leicht zu ertragen sein wird.

Zum Schlusse will ich noch erwähnen, daß diese ganze Einrichtung sich lediglich auf Altersrenten, nicht aber auf die Versorgung von Kindern bezieht. Letzteren genügt unter allen Umständen ihr unveräußerlicher Anspruch auf den Fruchtgenuß des Gesamtreichtums. Daß die Zukunft zu Gunsten von Menschen belastet werde, die in der Vergangenheit noch nichts geleistet haben, halten die Freiländer für unsinnig. Über die Ergebnisse seiner eigenen Arbeit kann jedermann nach seinem Belieben im Leben wie für den Todesfall verfügen; es steht ihm also frei, seinen Kindern zu hinterlassen, was er ersparte — mehr aber nicht.

Elftes Kapitel.
Eine Ferienreise in Freiland. Der landwirtschaftliche Betrieb. Verteilung von Boden und Kapital.

Da Karl die eine Hälfte seiner Ferienzeit für den Monat August vorgemerkt hatte — es werden nämlich in der Regel die üblichen zwei Ferienmonate nicht in einem Zuge, sondern in zwei verschiedenen Abschnitten genossen — so beschloß ich, auch meinen Urlaub in der gleichen Zeit zu nehmen. Im allgemeinen gilt es als Sitte, daß die jüngeren Kollegen sich in Bezug auf die Verteilung der Ferien den Wünschen der älteren anbequemen, in der Art, daß diesen die Wahl gelassen ist und die jüngeren erst Urlaub nehmen, wenn jene zurückgekehrt sind. Ein Zwang in dieser Beziehung besteht nicht, aber ich hatte bald bemerkt, daß Sitte und Gepflogenheit hier eine Macht ausüben, die derjenigen der strengsten Gesetze gleichzuachten ist. Es ist das übrigens nichts Freiland Eigentümliches, sondern eine Erfahrung, die, wenn auch selbstverständlich nicht im selben Maße, schon die bürgerliche Welt überall gemacht hat, wo das in ihr überhaupt mögliche Maß von Freiheit zur Geltung gelangte. Ich hätte mich also im August, der als Ferienmonat stark begehrt wird, nicht frei machen können, wenn nicht einer der älteren Kollegen aus Rücksicht auf mein freundschaftliches Verhältnis mit Karl freiwillig zurückgetreten wäre und dafür die mir zugefallene Ferienzeit, den September, in Tausch genommen hätte.

Die Ferien werden von den Freiländern zumeist zu Reisen benutzt. Man durchwandert die Gebirgswelt des Kenia oder der 70 Kilometer von diesem westwärts gelegenen Aberdarekette, unternehmendere Touristen dehnen ihre Ausflüge bis an den 350 Kilometer nordwestlich gelegenen Gebirgsstock des Elgon aus, der zwar keinen einzigen dem Kenia auch nur annähernd an Mächtigkeit ebenbürtigen Gipfel aufweist, dessen einzelne Höhen jedoch gleichfalls bis in die, hier unterm Äquator bei 14000 Fuß Seehöhe beginnende Schneeregion hineinragen. Andere steigen über Uganda zum Ukerewesee herunter, dessen 4000 Fuß über dem Meeresspiegel gelegene Uferlandschaften in der kühlen Jahreszeit einen sehr angenehmen Aufenthalt und Gelegenheit zu großartigem Ruder- und Segelsport bieten. Alle diese Ausflüge sind durch ein zwar noch in den Anfängen begriffenes, für europäische Begriffe aber doch schon stark entwickeltes Straßen- und Eisenbahnnetz ungemein erleichtert und an den best- und schönstgelegenen Punkten haben verschiedene freiländische Baugesellschaften Gasthöfe und Villen errichtet, in denen die Reisenden je nach Geschmack entweder in idyllischer Einsamkeit oder zu größeren Gesellschaften vereint zu den billigsten Preisen Unterkunft finden. Da der Personentransport auf den Eisenbahnen durch ganz Freiland gar nichts kostet, sondern — gleich Post, Telegraph und elektrischer Kraftleitung — vom Gemeinwesen unentgeltlich geleistet, d. h. aus der allgemeinen Auflage gedeckt wird, so stellt sich das Reisen in Freiland kaum wesentlich höher als der Aufenthalt am ständigen Wohnorte. Für fünfzig, höchstens achtzig Pfennige den Tag erhält man überall ein bequem eingerichtetes Hotelzimmer, eine ganze, aus drei bis acht Wohnräumen bestehende Villa für fünfzehn bis vierzig Mark die Woche; Lebensmittel sind überall zu fabelhaft mäßigen Preisen zu haben, und nur die Bereitung der Speisen verursacht in den einsamer gelegenen Villen etwas größere Kosten. Ich habe während unseres einmonatlichen Umherwanderns vom Kenia bis zum Ukerewe nicht mehr als zweihundertundzwanzig Mark ausgegeben und von dieser Summe kamen reichlich drei Vierteile nicht auf die Deckung der gewöhnlichen Lebensbedürfnisse, sondern auf den Aufwand für Bergführer, Ruderboote, eine Segelyacht, Reitpferde u. dgl.; hätten wir drei, nämlich Karl, seine Frau und ich, die kostspieligeren Ausflüge nicht für uns allein, sondern in größerer Gesellschaft unternommen, so wäre ich ganz gut mit der Hälfte dieser Summe und, falls ich mich auch in Speise und Wohnung eingeschränkt hätte, mit etwa dem vierten Teile ausgekommen.

Es bedarf wohl keiner ausdrücklichen Versicherung, daß mich auf diesen Ausflügen neben der überwältigenden Schönheit der Naturscenen in erster Linie die Einrichtung der verschiedenen freiländischen Industrien und insbesondere der landwirtschaftlichen Gesellschaften interessierte, deren in unmittelbarer Nähe Edenthals nur zwei kleinere, hauptsächlich den Gemüse- und Obstbau betreibende, vorhanden sind.