„Und wenn es ein ganz anders gearteter Arbeitszweig ist, für welchen Boden beansprucht wird? Wenn z. B. hier auf dem Gebiete der Landwirtschaftsgesellschaft von Obertana Fabriken gebaut werden sollen, wer hat dann darüber zu entscheiden, ob sich das die Landwirtschaftsgesellschaft gefallen lassen muß oder nicht?“ fragte Professor Tenax.

„Auch darüber entscheidet in letzter Linie der gleichlaufende Nutzen beider Teile, nämlich der landwirtschaftlichen und der Industriearbeiter,“ antwortete Karl. „Da es eine notwendige Folge der freiländischen Freizügigkeit ist, daß die Arbeitserträge sich überall ins Gleichgewicht setzen, so ist es ganz unmöglich, daß industrielle Arbeiter wünschen können, eine Fabrik dort zu errichten, wo durch die Inanspruchnahme früher zu anderen Zwecken bestimmt gewesenen Bodens anderen Arbeitern ein Schaden zugefügt würde, der größer ist als der Nutzen, der diesen anderen Arbeitern durch die Errichtung einer Fabrik in ihrer Mitte erwächst. Nutzen und Vorteil jedes wirtschaftlichen Vorganges kommt hier am Arbeitsertrage zum Ausdruck, und der Arbeitsertrag gestaltet sich infolge der Freizügigkeit für alle Arbeiter gleichförmig. Es ist also nicht möglich, daß die Arbeiter einer Fabrik, die etwa hier an dieser Stelle erbaut würde, den landesüblichen Durchschnittsertrag ihrer Arbeit finden, wenn benachbarte Arbeiter in ihrem Durchschnittsertrage geschädigt werden. Man kann folglich im eigenen Interesse keine Fabrik errichten, wo dies zum Schaden der Nachbarn geschehen müßte. Thatsächlich giebt es auf dem Gebiete der Bodenwirtschaft von Obertana nicht weniger als siebzehn große industrielle Werke, die zum Teil recht bedeutende Bodenflächen für sich beanspruchen; aber Sie können sich darauf verlassen, daß alle diese Werke nur errichtet wurden, weil die Einbuße, welche sie der Landwirtschaftsgesellschaft durch Inanspruchnahme des Bodens zufügten, mehr als aufgewogen wurde durch anderweitige Vorteile. Diese anderweitigen Vorteile können sehr verschiedener Art sein; sie bestehen teils darin, daß die Bodengesellschaft vermehrte Abnehmer ihrer eigenen Erzeugnisse findet, teils darin, daß sie Nachbarn erhält, welche sie zum Ausbessern, Instandhalten oder Erneuern ihrer Maschinen braucht, hauptsächlich aber darin, daß in der Zeit der Ruhe in den landwirtschaftlichen Arbeiten die landwirtschaftliche Bevölkerung leichtere Gelegenheit zu nutzbringender Verwertung der eigenen, zeitweilig überschüssigen Arbeitskraft findet, und umgekehrt, in der Zeit der Saat und Ernte der vorübergehend stark anschwellende Bedarf an landwirtschaftlicher Arbeitskraft leichter durch Zuzug aus den umliegenden Fabriken befriedigt werden kann. Mit einem Worte, die Errichtung eines solchen Werkes mußte ein Gewinn für die Bodengesellschaft von Obertana sein, sonst konnte es dazu nicht kommen.“

„Aber es muß doch jemand da sein, der darüber zu entscheiden hat, ob in einem solchen Falle Gewinn oder Verlust zu besorgen ist, und wer ist dieser Jemand?“ fragte der in die Enge getriebene Professor.

„Dieser ‚Jemand‘ ist eine Majorität, die sich aus den beiderseitigen Interessenten, d. h. aus den landwirtschaftlichen und industriellen Arbeitern bildet. Dabei bitte ich Sie aber zu beachten, daß bei einer solchen Majoritätsbildung sich nicht die Arbeiter des alten Werkes auf der einen und die des neuen Wertes auf der andern Seite als zwei gesonderte Parteien gegenüberstehen. Das wäre nur der Fall, wenn der Vorteil der einen Hand in Hand gehen könnte mit dem Schaden der andern. Da dem nicht so ist, da Vorteil und Nachteil in beiden Lagern auf das nämliche hinauslaufen, so kann es hier niemals Interessengegensätze, sondern bloß Meinungsverschiedenheiten geben. Ein Teil der Landwirte wird die Errichtung des neuen Werkes für nützlich, ein anderer Teil für schädlich halten, und ebenso wird es Industriearbeiter geben, die dafür sind, daß man das Werk an dieser Stelle errichte, und andere, die dagegen sind; die sich solcherart bildende Majorität kann irren, aber ihre Absicht muß und wird immer sein, zu thun, was beiden Teilen gleichmäßig nützt. Und wenn Sie den eigentlichen Sinn unseres freiländischen Bodenrechtes unbefangen würdigen, so muß Ihnen von Anbeginn klar sein, daß dies gar nicht anders möglich ist. Denn da sich dank unserer Freizügigkeit der Nutzen jeglicher Art von Bodenbenutzung gleichmäßig auf alle verteilt, so kann es sich bei uns gar niemals darum handeln, zu wessen Gunsten der Boden benutzt werden soll, sondern bloß darum, welche Art der Bodenbenutzung dem Nutzen aller am besten entspricht. Der Boden gehört für alle Fälle allen. Wir sind also unter allen Umständen gleichsam in der Lage von Compagnons, die ihr Geschäft zu gemeinsamem Vorteil betreiben, und die daher in einzelnen Fällen wohl darüber in Meinungsverschiedenheit geraten mögen, welche Art der Geschäftsführung dem gemeinsamen Nutzen am besten entspreche, niemals aber darüber, ob der Nutzen dieses oder jenes Geschäftsteilhabers dem der anderen vorangehen oder hintangesetzt werden solle. Ich wiederhole, es giebt bei uns auch in den Fragen der Bodenbenutzung wohl Meinungsverschiedenheiten, aber keine Interessengegensätze.“

„Am Ende behauptet ihr das nämliche auch bezüglich der Kapitalverteilung! Ist es euch Freiländern ebenso gleichgültig, wer das von euch beigesteuerte Kapital erhält? Denn das Kapital, welches euer Gemeinwesen an die unterschiedlichen Associationen verteilt, rührt ja von einer Abgabe her, zu welcher jedermann beisteuern muß, gleichviel ob er will oder nicht, gleichviel ob er Kapital braucht oder dessen überflüssig genug hat. Man wird also hier zur Sparsamkeit gezwungen, und zwar unter Umständen zu einer Sparsamkeit für fremden Nutzen. Ist auch das gerecht?“

„Das wäre sehr ungerecht,“ erwiderte Karl, „aber es geschieht nicht. Hier wird niemand zur Sparsamkeit gezwungen, jedermann steuert nur soviel Kapital bei, als er selbst gebraucht, und wenn er kein Kapital gebrauchen will, so braucht er auch nichts beizusteuern. Denn die Abgabe, in welcher allerdings der zur Kapitalverleihung bestimmte Anteil mit enthalten ist, wird ja nicht auf die Personen, sondern auf den Arbeitsertrag gelegt; es zahlt sie also nur derjenige, welcher arbeitet, und zwar ein jeder Arbeitende genau im Verhältnis seiner Arbeitsleistung; wer aber arbeitet, der benutzt Kapital und zwar genau im Verhältnis seiner Arbeitsleistung. Ich dürfte z. B. dreimal soviel Steuer zahlen, als der Feldarbeiter dort, jedoch nur aus dem Grunde, weil ich den dreifachen Ertrag aus meiner Arbeit ziehe und folglich dreifach so starken Vorteil von der Kapitalbenutzung habe.“

„Aber, Verblendeter!“ rief Professor Tenax, „es ist doch nicht das Kapital, zu welchem Sie beisteuern, aus welchem Sie Vorteil ziehen, und nicht das Kapital, aus welchem jener Landmann Vorteil zieht, zu welchem er beisteuert; Sie zahlen vielleicht für ihn oder er für Sie. Wie ich gehört habe, seid ihr von der ‚Ersten Edenthaler Maschinen- und Transportmittel-Baugesellschaft‘ gerade im Begriffe, dreiviertel Millionen Pfund Sterling zu verbauen; was hat der Mann hier davon? Und doch ist es seine Steuer so gut als die Ihrige, welche dazu herhalten muß, Ihrer Gesellschaft dreiviertel Millionen Pfund zu borgen. Das ist eine Ungerechtigkeit, die sich auf die Dauer unmöglich anders als durch den gehässigsten Zwang aufrecht erhalten läßt.“

„Der Landmann dort,“ erklärte Karl, „hat von den dreiviertel Millionen Pfund, die unsere Gesellschaft verbaut, genau so viel wie ich, d. h. wohlverstanden im Verhältnis seiner Arbeitsleistung genau so viel wie ich. Ich habe vorausgesetzt, daß jener den dritten Teil meines Arbeitseinkommens bezieht, folglich steuert er zu unseren Anlagen den dritten Teil dessen bei, was ich zahle, und es ist klar wie das Sonnenlicht, daß ebenso auch sein Gewinn aus der Anlage den dritten Teil des meinigen beträgt. Dafür, daß das geschehe, sorgt die Freizügigkeit; sein Nutzen kann dadurch zum Ausdruck gelangen, daß der Preis von Maschinen infolge unseres vermehrten Angebotes sinkt, oder dadurch, daß die Getreidepreise infolge der durch uns bewirkten Vermehrung der Verkehrsmittel steigen, oder dadurch, daß die Arbeitserträge sich heben, oder vielleicht auch bloß dadurch, daß unsere Anlagen ein Sinken der Arbeitserträge verhindern, welches ohne dieses eingetreten wäre. Für alle Fälle verteilt sich das schließliche Endergebnis gleichmäßig auf alle Arbeitenden Freilands, und so wahr es ist, daß in Freiland niemals Streit entstehen kann über die Frage, wem der Gewinn aus der Benutzung einer bestimmten Bodenfläche gehören solle, ebenso wahr ist es, daß auch mit Bezug auf einen gegebenen Kapitalbestandteil niemals fraglich ist, wem, sondern stets nur, in welcher Verwendungsart er allen am besten nutzbar zu machen sei. Die Kapitalien sind hier geradeso wie der Boden Gemeingut, sie gehören unter allen Umständen allen Arbeitenden, und der Mann dort benutzt daher die Gebäude und Maschinen, die wir bauen, geradeso, wie ich die Speicher und Maschinen benutze, die wir hier in Obertana vor unseren Augen sehen.“

„Ich will über diesen Punkt nicht weiter mit euch streiten,“ murrte der Professor. „Aber das eine sagt mir noch, da ihr eine Antwort auf alles habt: mit welchem Rechte verbietet ihr hier den Leuten, Kapital, das sie allenfalls auf eigene Faust erspart haben mögen, nutzbringend anzulegen?“

„Wer verbietet denn das?“ nahm nun ich das Wort. „Es findet sich hier nur niemand, der einem Kapitalbesitzer dasjenige gewähren würde, was Sie unter nutzbringender Verwendung von Kapital verstehen, nämlich Zins. Niemand wird Ihnen verwehren, so hohe Zinsen zu verlangen als Sie nur immer wollen, aber freilich wird Ihnen kein Freiländer weder hohen noch niederen Zins bewilligen, aus dem sehr einfachen Grunde, weil ihm jederzeit zinsloses Kapital von seiten des Gemeinwesens zur Verfügung steht. Um dem zu genügen, was Sie in diesem Punkte Gerechtigkeit nennen, müßte man die Leute zwingen, Zins zu zahlen, und das thut Freiland allerdings nicht.“