Der Professor wurde purpurrot und antwortete halb flüsternd, mit gesenkten Augen: „Sie dürfen mit einem alten Manne nicht so schwer ins Gericht gehen, wenn er sich sträubt, Überzeugungen abzulegen, die er durch ein ganzes arbeitsvolles Leben in sich aufgenommen. Soll ich mich so leicht entschließen, als unsinnig zu verwerfen, was ich ein Menschenalter hindurch Tausenden und Abertausenden von Zöglingen als Quintessenz allerhöchster Weisheit angepriesen? Auch kommt mir der Umschwung zu plötzlich, er widerstreitet meinen Vorstellungen von der Notwendigkeit organischer historischer Entwickelung aller menschlichen Dinge. Man macht doch schließlich eine neue Gesellschaftsordnung nicht wie eine neue Maschine in der Fabrik und ich kann an dieses Freiland nicht glauben, da es eine künstliche Schöpfung ist, das Werk von Menschen, die sich eigens zu dem Zwecke vereinigten, die Sache so und nicht anders einzurichten, während meine Weltanschauung mich lehrt, daß nur das organisch Gewordene vernünftig und dauerhaft sein kann.“
„Auch dieses Bedenken ist nur die letzte Schanze Ihres Vorurteils,“ antwortete unerbittlich die junge Frau. „Daß gesellschaftliche Neugestaltungen, um vernünftig und dauerhaft zu sein, nicht künstlich gemacht, sondern organisch entwickelt sein müssen, ist allerdings richtig; aber welcher Organe soll sich denn der Genius der Menschheit bedienen, wenn er eine dem Untergang verfallene, überlebte Gesellschaftsform in eine neue, lebensfähige hinüberführen will, wenn nicht der Menschen? Verstehen Sie unter natürlichem Werdeprozeß in der menschlichen Entwickelungsgeschichte nur solche Gestaltungen, die sich ohne Zuthun der Menschen ins Werk setzten? Soll wirklich nur die Dummheit, die träge Gedankenlosigkeit, die geduldig das Heute trägt, weil es dem Gestern gleicht, soll sie die einzig berechtigte Kraft in der menschlichen Geschichte sein? Ich verstehe den Satz von der Notwendigkeit organischer Entwickelung gesellschaftlicher Neubildungen, dahin, daß die Neubildungen das natürliche und vernünftige Ergebnis geänderter Existenzbedingungen der Menschheit sein müssen. Aber dieses Ergebnis muß trotz alledem und alledem durch Menschen herbeigeführt werden; es wächst nicht gleich den Bäumen des Waldes oder den Blumen der Wiese, so wenig, als die Gestaltungen euerer bürgerlichen Weltordnung ohne das Zuthun von Menschen zu stande kamen und sich in Kraft erhalten. Oder sehen Sie etwa als notwendiges Erfordernis gedeihlicher gesellschaftlicher Neubildung an, daß sie mit Blut begossen, durch den Donner der Kanonen eingeläutet werde? Widersetzt euch nur fernerhin demjenigen, was zu thun unbefangenes Nachdenken und gesunder Menschenverstand von euch fordern, und ihr werdet bei euch da draußen der Feuer- und Bluttaufe wahrlich nicht entgehen. Wir aber halten unsere Schöpfung deshalb für nicht minder lebensfähig, weil sie auf friedlichem Wege zu stande gekommen, und wenn wir, um dies zu ermöglichen, Gebiete aufsuchten, wo Unverstand und böser Wille uns nicht hindernd in den Weg treten konnten, so haben wir auch damit nur gethan, was thatkräftige, entschlossene Menschen in ähnlichen Verhältnissen alle Jahrtausende hindurch thaten und wofür als letztes großartigstes Beispiel die Gründung der Vereinigten Staaten von Nordamerika in der Geschichte verzeichnet steht.“
Professor Tenax hatte den letzten Teil dieser sich über sein Haupt ergießenden Strafrede schweigend, in tiefe Gedanken versunken, angehört. Nach einer Weile reichte er uns allen die Hand, nahm darauf Frau Weras Arm unter den seinen, und wir schlugen den Weg nach dem Bahnhofe von Obertana ein, um den nach Edenthal gehenden Zug zu besteigen.
Zwölftes Kapitel.
Eine Gründung in Freiland.
Wer vom freiländischen Gemeinwesen Land und Kapital zur Inswerksetzung eines Unternehmens haben will, der muß, er mag nun allein sein oder Genossen seines Planes bereits gefunden haben, der Centralbank all seine Wünsche und Absichten bekannt geben; diese veröffentlicht die ihr gewordene Mitteilung und ruft daraufhin eine Generalversammlung ein, an welcher jedermann teilnehmen kann, der sich für das Unternehmen irgendwie interessiert. Es war nun letzthin in den Blättern die Ankündigung zu lesen, daß ein kürzlich aus Amerika eingewanderter Ingenieur mit einer Anzahl Genossen, die sich ihm teils schon in Amerika teils in Freiland angeschlossen, zur Gründung einer Luftschiffahrtgesellschaft 600000 Pfund Sterling verlangte. Seine Ideen waren von verschiedenen wissenschaftlichen Gesellschaften Europas und Amerikas für undurchführbar erklärt worden und auch die freiländische Verwaltungsbehörde für gemeinnützige Unternehmungen mitsamt dem dazu gehörigen Vertretungskörper, denen er sein Projekt vorgelegt, hatten sich ablehnend verhalten. Er beschritt daher den Weg der Selbsthilfe, veröffentlichte eine umständliche Beschreibung seiner Erfindung und forderte diejenigen, die gleich ihm an die Möglichkeit einer praktischen Verwirklichung des Gedankens glaubten, auf, sich ihm anzuschließen.
Mich interessierte die Sache sowohl um ihrer selbst willen als auch weil ich bei diesem Anlasse sehen wollte, wie sich die freiländischen Einrichtungen einem so gewagten Unternehmen gegenüber bewähren würden, und ich beschloß daher an der Generalversammlung teilzunehmen.
Die Idee des Erfinders war sinnreich, aber sie leuchtete mir nicht in allen Einzelheiten ein, und angesichts der Höhe des zu dem Experimente geforderten Betrages fand ich es ganz begreiflich, daß unsere Behörden die Verantwortung scheuten, eine solche Summe aus den Mitteln des Gemeinwesens zu bewilligen. Dagegen fand ich es nicht mehr als billig, daß dem Manne Gelegenheit geboten werde, mit Hilfe der öffentlichen Meinung seinen Gedanken zu erproben, und ich war entschlossen, mich selbst an dem Versuche zu beteiligen.
Bei der Generalversammlung fanden sich nahe an zweitausend Personen ein, die alle durch ihr bloßes Erscheinen Stimmrecht in derselben besaßen. Während aber bei allen andern Arten von Generalversammlungen keinerlei Unterschied zwischen den Teilnehmern gemacht wird, ist es bei den Gründerversammlungen Grundsatz, daß diejenigen, welche die Gefahr der Gründung auf sich nehmen wollen, dies ausdrücklich erklären; ihre Stimme hat deshalb nicht größeres Gewicht als die der andern Mitglieder der Generalversammlung, diese Bestimmung aber ist nötig, damit das Gemeinwesen sowohl als die sich für den Gegenstand interessierende und durch die andern Mitglieder der Generalversammlung vertretene öffentliche Meinung sich ein Urteil darüber bilde, welche Deckung das Gemeinwesen für die geforderten Kredite unter allen Umständen finden werde, falls das Unternehmen zu Grunde gehen sollte, noch bevor es zu arbeiten begonnen oder genügend zahlreiche Genossen seiner Arbeit gefunden, um den Schaden der Auflösung decken zu können. Denn im Sinne des § 6 der freiländischen Gesellschaftsstatuten wird bekanntlich der Schaden unter die Mitglieder jeder Association nach Maßgabe des auf ein jedes entfallenden Gewinnes verteilt. Wenn nun ein Unternehmen zu Grunde geht, bevor es überhaupt Gewinne zur Verteilung gebracht hat, oder wenn diese Gewinnverteilung unter einer so geringen Anzahl von Personen stattgefunden haben sollte, daß die vom Schaden Betroffenen außer stande wären, Ersatz zu leisten, so hätte das Gemeinwesen das Nachsehen, das Unternehmen wäre thatsächlich nicht auf Kosten der Unternehmer, sondern auf Kosten der Gesamtheit ins Werk gesetzt. Eine solche Vorsorge ist umso notwendiger, als es Grundsatz der freiländischen Kreditgebarung ist, daß niemand wegen welcher Kapitalverluste immer zu einer höheren jährlichen Abzahlung an das Gemeinwesen verpflichtet werden könne, als dem Werte einer „Jahresstunde“ entspricht. Das heißt mit anderen Worten: es darf niemand wegen Verschuldung an das Gemeinwesen eine Last aufgebürdet werden, welche dem Werte nach die tägliche Mehrarbeit einer Stunde übersteigt. Da nun der durchschnittliche Stundenwert derzeit fünf Mark beträgt und auf das Jahr zweihundertundfünfzig Arbeitstage gerechnet werden — es kommen nämlich von den dreihundertfünfundsechzig Tagen des Jahres die zwei Ferienmonate und die Feiertage in Abzug — so stellt sich das Maximum der Abschlagszahlungen, zu denen ein Freiländer wegen Verlustes von ihm beanspruchter Kapitalien angehalten werden kann, derzeit auf zwölfhundertundfünfzig Mark im Jahre.
Bei Neugründungen ist es also notwendig, daß sich eine dem geforderten Kapitale entsprechende Menge von Teilnehmern finde, die von vornherein erklären, daß sie ohne Rücksicht darauf, ob ein späterhin entstehender Verlust durch die Gewinnanteile der Beteiligten Deckung fände oder nicht, dem Gemeinwesen für die Abtragung der geforderten Summe haften — welche Haftpflicht natürlich erlischt, sowie die Verteilung des Verlustes im Sinne des Absatzes 6 des freiländischen Gesellschaftsstatuts möglich wird, ohne irgend einen der Betroffenen mit mehr als dem Werte einer Jahresstunde zu belasten.
Da es sich im vorliegenden Falle um zwölf Millionen Mark handelte, die nach der Beschaffenheit der geplanten Anlagen in zwanzig Jahren amortisiert werden sollten, so hätten sich 240 gründende Mitglieder melden müssen, damit die geforderte Summe von vornherein Deckung finde. Das war nun thatsächlich nicht der Fall; es meldeten sich nur 85 Personen, die so viel Vertrauen in die Durchführbarkeit des Planes oder so viel Enthusiasmus für die ihm zu Grunde liegende Idee besaßen, um sich der Gefahr auszusetzen, zwanzig Jahre hindurch mit einer 1250 Mark erreichenden Ersatzpflicht belastet zu werden. Auch hatte das Unternehmen in der Versammlung zahlreiche energische Gegner, die haarscharf bewiesen, daß der ganze Plan theoretisch und praktisch unsinnig sei und daß es thörichte Vergeudung der öffentlichen Mittel wäre, sie an die Verwirklichung eines derartigen Hirngespinstes zu setzen. Wenn sich — erklärten diese Gegner — 240 Thoren gefunden hätten, um ihre eigenen Kräfte für die Sache einzusetzen, so müßte man sie zwar bedauern, könnte aber nichts dagegen vorkehren, da es natürlich jedermanns Recht sei, mit seinen eigenen Mitteln anzufangen, was ihm beliebt; da dies jedoch glücklicherweise nicht geschehen, so möge der Erfinder das Publikum fernerhin mit seinen Chimären nicht in Versuchung führen. Ich konnte dieser Beweisführung, trotzdem sehr tüchtige Fachmänner sie vertraten, nicht in allen Stücken beipflichten. Wie bereits zugegeben, bezweifelte ich einigermaßen die Richtigkeit aller Voraussetzungen des Erfinders, aber zwingende Beweiskraft vermochte ich auch den Argumenten der Gegner nicht zuzuerkennen, und ich erinnerte mich daran, daß es Fachmänner waren, die Galilei zum Widerruf gezwungen und den Erfinder des Dampfschiffes, Foulton, für einen Narren erklärt hatten. Ich war der Ansicht, daß die Großartigkeit der Idee in einem so reichen Gemeinwesen, wie es Freiland ist, eines Versuches wohl wert sei und fühlte mich in dieser Ansicht umsomehr bestärkt, als ich sah, daß unter den fünfundachtzig Genossen des Erfinders sich einige Männer befanden, deren Urteil in Sachen der Flugtechnik mir denn doch zum mindesten beachtenswert erschien. Ich trat also nicht bloß den Gründern bei, sondern schloß mich, als es zur Abstimmung kam, denjenigen an, die trotz der mangelnden Kapitaldeckung doch dafür waren, daß die geplante Gesellschaft den geforderten Kredit erhalte; es war die Majorität, die sich in diesem Sinne aussprach.