Die Folge eines solchen Beschlusses ist nach freiländischem Rechte, daß die Sache zunächst vor die Verwaltungsbehörde und den Vertretungskörper für gemeinnützige Angelegenheiten kommt, d. h. wohlverstanden nur, wenn es sich, wie im vorliegenden Falle, um eine Gründung handelt, deren Kapitalbedarf nicht volle Deckung gefunden hat. Andernfalls wäre die Sache mit dem Beschlusse der Generalversammlung erledigt gewesen, die Verpflichtung der Centralbank zur Gewährung der erforderlichen Kredite unmittelbar in Kraft getreten. So aber, wie die Dinge hier lagen, mußten die gewählten Vertreter des Gemeinwesens sich über den von der Generalversammlung gefaßten Beschluß aussprechen. Stimmen sie ihm zu, so ist die Gründung vollzogen; lehnen sie ihn ab, so haben die Gründer das Recht, eine neuerliche Generalversammlung zu fordern, in welcher dann die öffentliche Meinung endgültig ihr Urteil abgiebt. Im vorliegenden Falle geschah das letztere. Der Vertretungskörper für gemeinnützige Angelegenheiten sprach sich infolge des ihm von der Verwaltungsbehörde unterbreiteten Gutachtens gegen die Gewährung des geforderten Kredites aus und es kam thatsächlich zu einer neuen Generalversammlung. Inzwischen hatte sich die Zahl der haftenden Genossen des Erfinders auf 152 erhöht und die von nahezu 8000 Personen beschickte Generalversammlung bestätigte mit überwältigender Mehrheit den Beschluß ihrer Vorgängerin. Es war offenbar, das freiländische Volk wollte etwas daran wagen, um eine so großartige Erfindung zu erproben, und ich will hier nur nebenbei erwähnen, daß der Erfolg der Volksstimme nachträglich Recht gab. Der Gedanke des Erfinders bewährte sich zwar nicht vollkommen in der von ihm vorausgesehenen Weise, sein Unternehmen mißlang, aber die bei den angestellten Versuchen gemachten Erfahrungen waren so wichtiger und so einschneidender Art, daß der nämliche Vertretungskörper, der wenige Monate zuvor den Versuch hindern wollte, einstimmig einen Antrag annahm, der darauf hinauslief, den Gründern das ganze Unternehmen verlustlos abzulösen und die begonnenen Experimente auf Kosten des Gemeinwesens fortzuführen; der von der Majorität seiner Fachkollegen noch kürzlich als unzurechnungsfähiger Querkopf behandelte Erfinder wurde von diesen nämlichen Fachkollegen zum obersten Leiter dieser wichtigen Versuchsanstalt ernannt.
Unser Freund Tenax, der sich mehr und mehr als Freiländer zu fühlen begann und auch nach Möglichkeit an allen öffentlichen Angelegenheiten teilnahm, dabei aber sein Räsonnieren den sämtlichen freiländischen Einrichtungen gegenüber noch nicht lassen konnte, war bei den zwei Generalversammlungen mit dabei gewesen, hatte in der ersten eifrig gegen den Erfinder gesprochen und gestimmt, in der zweiten dagegen sein Votum für ihn abgegeben. Als ich mich damals nach den Beweggründen seiner Handlungsweise bei ihm erkundigte, meinte er, er habe den Mann ursprünglich für einen Gauner gehalten, der bloß darauf ausginge, der freiländischen Centralbank 600000 Pfund Sterling zu entlocken und sich dann aus dem Staube zu machen. „Denn das“ — so rief er triumphierend — „ist einer der wunden Punkte Eueres Kreditsystems. Ihr habt an alles gedacht, nur daran nicht, daß es auch Spitzbuben in der Welt giebt, und da wollte ich denn nach Möglichkeit vorbeugen.“
„Seien Sie ruhig, Professor,“ tröstete ich den alten Herrn, „Spitzbuben vermögen unserer Bank nichts anzuhaben.“
„Oho!“ rief Professor Tenax, „bekommt hier nicht jedermann Geld, soviel er will und zu welchem Zwecke immer, ohne das Euere Centralbank auch nur das Recht hat, bei der Verwendung des Geldes dem Schuldner auf die Finger zu sehen?“
„Vor allem, verehrter Freund, bekommt jedermann, wie Sie soeben zu sehen Gelegenheit hatten, für eigene Rechnung unbedingt nur soviel, als er vernünftigerweise abzuzahlen in der Lage ist; fordert er mehr, so hat unsere Centralbehörde bereits das Recht, sich seine Zwecke etwas näher anzusehen, und der Betreffende müßte es besonders schlau anstellen, wenn er diese Behörde mitsamt der öffentlichen Meinung so gründlich hinters Licht zu führen vermöchte. Will jemand eine größere Summe haben, so muß er sich Genossen suchen und es hat außerdem für alle Fälle jedermann das Recht, sich ihm sowohl als seinen Genossen jederzeit anzuschließen. Diese Genossen überwachen ihn, nehmen Einblick in alle seine Schritte, setzen ihm Kollegen in der Leitung an die Seite, was an sich schon genügt, um verbrecherische Pläne eines einzelnen zu durchkreuzen. Aber setzen wir selbst den Fall, daß jemand ein ganzes Konsortium von Gaunern auf die Beine bringt. Nehmen wir beispielsweise an, daß alle die hundertzweiundfünfzig, die sich dem Erfinder da angeschlossen haben, geriebene, abgefeimte Schurken wären; was nützt das den Leuten? Sie haben jetzt einen Kredit von 600000 Pfund, aber zu welchem Zwecke und in welcher Weise? Glauben Sie, daß die Centralbank den Herren 600000 Pfund Sterling auf den Tisch zählt? Die Centralbank wird den Baugesellschaften, welche die Fabriksanlagen der neuen Luftschiffahrtsgesellschaft errichten, den Maschinenwerkstätten, die ihr die Einrichtungen liefern, Zahlung leisten; wo ist da Raum für Betrug? Ich gebe Ihnen zu, daß die Leute vielleicht Maschinen im Auslande bestellen und bei dieser Gelegenheit durch betrügerische Machenschaften mit betrügerischen Fabrikanten irgend etwas auf die Seite bringen könnten; im großen Stile dürften sie das schwerlich betreiben, ohne den öffentlichen Verdacht auf sich zu lenken, womit dann natürlich — immer ohne die geringste Einmischung der Centralverwaltung — ihr Spiel rasch ein Ende hätte. Doch sehen wir selbst davon ganz ab, nehmen wir an, die Herren stellten es so schlau an, daß niemand ihnen hinter ihre Schliche käme, trotzdem sie einen recht namhaften Teil des ihnen eröffneten Kredits unterschlagen hätten — wem unterschlagen sie das? Doch nur sich selbst; mehr, als wofür sie haften, wird ihnen zu stehlen gewiß nicht gelingen. Oder meinen Sie vielleicht, daß die Gauner, wenn sie einen Fischzug gemacht haben, das Weite suchen könnten, in welchem Falle dann das Gemeinwesen trotz der Haftpflicht der Unternehmer das leere Nachsehen hätte? Halten Sie es für möglich, daß es zurechnungsfähige Menschen giebt, die, um eines solchen Gewinnes willen Freiland den Rücken kehren und sich der bürgerlichen Welt überantworten? Die Sache löst sich in ein ganz einfaches Rechenexempel auf. Was können die Leute hier stehlen? Äußerstenfalls den Wert einer Stunde; und dafür sollten sie auf die fünf, sechs andern Stunden ihres Arbeitswertes verzichten? Denn sowie sie Freiland den Rücken kehren, haben sie diesen Wert selbst vernichtet oder doch zum mindesten auf jenes Ausmaß des Elends herabgedrückt, wie es in der bürgerlichen Welt der Anteil des Arbeitenden ist. Menschen, die dessen fähig wären, könnten keine Schlauköpfe, sondern nur Tölpel sein, die nicht einmal über das Einmaleins hinaus sind, und solche sind — als Betrüger zum mindesten — nicht gefährlich. Aber ich bestreite, daß selbst der ärgste Tölpel, sofern nur ein Rest von Menschentum in ihm steckt, um welchen Preis immer dazu zu haben wäre, die freie Atmosphäre dieses Landes mit der Kerkerluft der bürgerlichen Welt zu vertauschen.“
„Nun ereifern Sie sich nur nicht wieder,“ begütigte mich Professor Tenax. „Wenn es Ihnen Vergnügen macht, gebe ich zu, daß meine Besorgnisse nach dieser Richtung überflüssig gewesen. Betrüger sind die Herren von der Luftschiffahrtgesellschaft nicht, dafür aber sind es herzlich unpraktische Leute. Sehen Sie, ich bin doch ein Kathedermensch und habe mit Geschäften eigentlich niemals etwas zu thun gehabt; aber eine solche Gefahr einzugehen, wie das die hundertundzweifünfzig thun, und dabei nicht den geringsten Vorteil für sich auszubedingen, aller Welt das Recht offen halten, am Gewinne, den ich unter Einsatz meiner Mittel ermöglicht habe auf gleichem Fuße teilzunehmen, das wäre doch nicht nach meinem Geschmack. Nebenbei will ich auch bemerken, daß es in meinen Augen gerade kein Zeugnis für die hier herrschende Gerechtigkeitsliebe ist, daß man eine solche Verteilung von Gefahr und Gewinn als etwas Selbstverständliches betrachtet.“
„Ich kann Sie auch in diesem Punkte beruhigen,“ entgegnete ich. „Haben Sie nicht bemerkt, daß jener Absatz des Gesellschaftsstatuts, in welchem vom Alterszuschlage der Genossen die Rede zu sein pflegt, in dem soeben zur Annahme gelangten Statut der Luftschiffahrtsgesellschaft offen gelassen wurde?“
„Allerdings, und das ist es gerade, was ich so überaus thöricht finde; die Leute verzichten selbst auf jenen geringfügigen Zuschlag, den überall die älteren Teilnehmer einer Gesellschaft genießen, während ich in der Ordnung finden würde, daß hier, wo mit der Gründung so große Gefahr verknüpft ist, der Vorzug der ersten Teilnehmer größer sei als sonst der Alterszuschlag.“
„Das finden wir hundertzweiundfünfzig ersten Teilnehmer der Luftschiffahrtgesellschaft auch und gerade deshalb haben wir diesen Punkt einstweilen offen gelassen; wir wissen noch nicht, was wir fordern sollen, und haben es daher für das Beste gehalten, darüber einstweilen zu schweigen. Gelingt das Unternehmen, läßt sich über Bedeutung und Tragweite eines in die Statuten aufgenommenen Zuschlagrechtes ein Urteil bilden, dann werden wir Gründer mit unseren Forderungen hervortreten.“
„Und das nennen Sie praktisch, das nennen Sie vernünftig? Diese heutige Generalversammlung, bei welcher außer den Gründern niemand zugegen war, der sich am Unternehmen thätig beteiligen würde, wäre geneigt gewesen, jeden beliebigen Alterszuschlag zu votieren; nach Jahresfrist, wenn das Unternehmen dann gelungen sein sollte, wenn es sich herausstellt, daß hier Tausende von Arbeitern lohnende Beschäftigung finden, dann mit diesen Arbeitern, die auf ihre Kosten euch ersten hundertzweiundfünfzig etwas bewilligen sollen, über das Ausmaß dieser Bewilligung verhandeln, ist doch jedenfalls sehr unklug.“