Genau die nämlichen Verhältnisse sind auch der Grund, warum die Mode in Freiland ihre tyrannische Herrschaft verloren hat. Man kleidet sich hier lediglich zu dem doppelten Zwecke der Verhüllung und Verschönerung; sich entstellen, um dadurch die andern zu verdunkeln, gälte hier als der Gipfelpunkt der Lächerlichkeit. In Befolgung dieses Grundsatzes ist hier in der That die Tracht, insbesondere die der Frauen, entzückend schön. Es wird sehr große Sorgfalt auf sie verwendet ja, wie ich in Erfahrung gebracht, verschmähen es selbst große Maler und Bildhauer nicht, den Kleiderkünstlern ein wenig ins Handwerk zu pfuschen. Aber da es sich bei Auswahl der Stoffe niemals um die Kostbarkeit, bei Feststellung der Kleiderschnitte niemals um Neuheit oder Seltsamkeit, sondern bei beiden ausschließlich um die Kleidsamkeit handelt, so läßt sich der Eindruck, den solch ein freiländischer Ballsaal mit der Fülle der sich in ihm zwanglos bewegenden, selbstbewußten, edlen Gestalten hervorruft, in Worten kaum schildern.
Was jedoch der freiländischen Geselligkeit ihren ganz besonderen Reiz verleiht, ist die geradezu kindliche Fröhlichkeit, die einem aus allen Gesichtern entgegenstrahlt. Man bewegt sich hier nicht bloß unter lauter Leuten, denen es wohl ergeht, sondern, was mehr ist, unter Leuten, die mit absoluter Sicherheit darauf rechnen können, daß es ihnen stets wohlergehen wird. Dem Kampf ums Dasein sind die Freiländer nicht entrückt und jedermann ist hier für das größere oder geringere Ausmaß seines Wohlergehens selber verantwortlich; gänzlich unbekannt aber ist den Freiländern die häßliche, quälende Sorge um das tägliche Brot, um die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz. Es ist ja möglich, daß die Genossenschaft, bei welcher man beteiligt ist, schlechte Geschäfte macht und sich auflösen muß; aber das kann wohl Verluste, niemals aber eine Gefährdung des weiteren Fortkommens im Gefolge haben, denn unveräußerlich ist jedes Freiländers Eigen, sein Anrecht an der Mitbenutzung des unermeßlichen Reichtums seines ganzen Landes. Diese fröhliche Zuversicht in Verbindung mit dem Bewußtsein, sich, man mag mit wem immer verkehren, stets unter guten Kameraden zu befinden, deren Vorteil unser Vorteil, deren Schaden unser Schaden ist, verleiht der Geselligkeit hier eine Aufrichtigkeit, Herzlichkeit und vornehme Sicherheit, derengleichen in der bürgerlichen Welt nirgends zu finden ist und auch gar nicht gefunden werden kann, denn dort kämpfen die Menschen den Kampf ums Dasein nicht miteinander, sondern gegeneinander, dort ist der Nächste nicht der Genosse im gemeinsamen Kampfe gegen die Natur, sondern der Feind, gegen den mit allen Waffen der List und Gewalt sich zu schützen die Selbsterhaltung fordert.
Bezeichnend ist die freiländische Auffassung über diesen Unterschied in den geselligen Verhältnissen hier und in der bürgerlichen Welt. „Was wollen Sie,“ so sagte mir letzthin ein Freiländer, mit welchem ich diesen Gegenstand erörterte, „wir sind nicht besser als die Tiere, ja sogar als die Raubtiere; wir haben nur aufgehört, uns gegenseitig aufzufressen, wie das die Angehörigen der humanen bürgerlichen Gesellschaft thun, und sind zurückgekehrt zur Ethik der Bestien. Sie werden sagen, daß der Tiger den Ochsen und der Wolf das Lamm frißt; das thun wir auch — nur gegenseitig verschonen wir uns. Wir sind also keine Übermenschen geworden. Die Wahrheit ist, daß wir früher unter den Bestien standen oder, wenn Ihnen das minder verletzend klingt, die schlimmsten aller Bestien waren.“
Ist nun schon ganz im allgemeinen das Verhältnis des Menschen zum Menschen hier ein herzerhebendes, so muß ich das Verhältnis der Geschlechter geradezu bezaubernd nennen. Die Natur hat jedem gesund veranlagten Manne ein tief eingewurzeltes mächtiges Wohlgefallen am Weibe und jedem gesund veranlagten Weibe ein eben solches Wohlgefallen am Manne als obersten aller Instinkte eingepflanzt; in der bürgerlichen Gesellschaft aber wird dieser mächtige Instinkt vergiftet. Das Weib ist dazu verurteilt, im Manne den herrischen Unterdrücker zu sehen, und der Mann wieder muß im Weibe die rebellische Sklavin fürchten. Die bürgerliche Jungfrau ist durch die Verhältnisse dazu gedrängt, mit ihren Reizen den „Versorger“ anzulocken, der sie dafür schadlos halten soll, was die Gesellschaft ihr versagt, und in ihren Mitschwestern sieht sie Konkurrentinnen bei diesem unschönen Ringen um die zukünftige Existenz. Offenheit und Würde sind von vornherein ausgeschlossen bei den Beziehungen zwischen Mann und Weib gerade in jenem ersten Stadium, wo sie doppelt vonnöten wären, weil es doch gilt, eine Wahl für das ganze zukünftige Leben zu treffen, bei welcher, sollen nicht beide Teile zu Schaden kommen, beide sich geben müssen, wie sie sind. Und was das Ärgste ist: da in der bürgerlichen Welt in den Augen jeder Jungfrau jeder Mann in erster Reihe als einer der zukünftigen Ernährer und folglich als ein Objekt der Eroberung, umgekehrt in den Augen jedes Mannes jede Jungfrau als mögliches Objekt zukünftiger Ernährung und dementsprechend als auf Eroberung und Überlistung ausgehende Männerjägerin sich darstellt, so besteht eigentlich zwischen beiden Geschlechtern ein immerwährender Zustand des Mißtrauens, der Heuchelei und Vorsicht.
Ganz anders all das in Freiland; hier ist der Mann dem Weibe und das Weib dem Manne nichts anderes, als wozu sie die Natur füreinander bestimmt hat; sicher steht das Weib auf seinem eigenen Rechte, es bedarf des Mannes nicht zum Leben, sondern nur zum Lieben, es wird daher bloß zu erobern trachten, wo sein Herz selber schon erobert ist oder sich doch zum mindesten danach sehnt, erobert zu werden. Das weiß der Mann und kann sich, wo sein Gefallen erregt wird, ohne Mißtrauen dem schönen Gefühle hingeben. Da er nicht gebraucht wird, so darf er sicher sein, nicht mißbraucht zu werden. Und da ebenso auch die freiländische Jungfrau sicher ist, daß derjenige, der sie umwirbt, dabei nicht ihr Vermögen, ihre Verbindungen, nicht ihre gesellschaftliche Stellung, sondern ausschließlich ihre Person im Auge hat, so wird sie ebensowenig dem Manne Mißtrauen entgegenbringen, als sie sein Mißtrauen erregt. Und vor allem: sie muß nicht um jeden Preis heiraten, sie muß nicht jeden Mann darauf ansehen, ob nicht etwa er der zukünftige „Versorger“ sei. Sie weiß recht gut, daß unter den Tausenden junger Männer, die ihr begegnen, nur einer der Erwählte sein kann, und sie wartet daher ruhig, bis die Stimme ihres Herzens ihr diesen Erwählten bezeichnet. Die Beziehungen der Geschlechter sind daher zwanglos und rein zugleich, Jünglinge und Jungfrauen verkehren als gute Kameraden. Insbesondere aber befleißigen sie sich einer Wahrhaftigkeit und Offenheit, die in gewisser Beziehung sogar das in Freiland allgemein übliche Maß übersteigt. Nicht minder naturgemäß und glücklich sind die freiländischen Eheverhältnisse. Thatsächlich ist die Ehe hier überaus fest und Scheidungen kommen fast gar nicht vor; rechtlich dagegen beruht das Eheband lediglich auf der freien Übereinkunft der beiden Gatten. Da man in Freiland überhaupt zu nichts gezwungen werden kann, was nicht in die Rechtssphäre eines andern eingreift, und da ein Recht auf die Person des Menschen hierzulande unter keinen Umständen anerkannt wird, so gilt die Ehe als freier Vertrag, der zwar nur unter Zustimmung beider Teile geschlossen, aber durch den Willen auch nur eines Teiles sofort gelöst werden kann. Dies leidet selbst dann keine Ausnahme, wenn Kinder vorhanden sind, welche in diesem Falle der Mutter gehören, es sei denn, daß diese selbst einer andern Anordnung zustimmt. Da es Vermögensrechte der Kinder, zu deren Schutze doch allein das starre bürgerliche Eherecht geschaffen wurde, in Freiland entweder gar nicht oder doch nur von untergeordneter Bedeutung giebt, so versteht sich diese Anerkennung des natürlichen Mutterrechts eigentlich von selbst. Und ebenso selbstverständlich ist es, daß gerade diese vollständige Vernichtung allen Ehezwanges eine ganz besondere Festigkeit der freiländischen Ehe zur thatsächlichen Folge hat. Es entspricht dies durchaus den Erfahrungen auch der bürgerlichen Welt, wo die Innigkeit des Ehebundes in umgekehrtem und die Häufigkeit der Ehescheidungen überall in geradem Verhältnisse steht zu den Schwierigkeiten, welche der Ehescheidung gesetzlich bereitet werden.
Standesunterschiede kennt die freiländische Gesellschaft nicht. Insbesondere gilt dies für die jungen Leute, die ihre Erziehung schon im Lande selbst genossen haben. Knaben und Mädchen erhalten hier allesamt, die ersteren bis zum zurückgelegten achtzehnten, die zweiten bis zum zurückgelegten sechzehnten Jahre die nämliche Erziehung, die ungefähr derjenigen in den besten deutschen Mittelschulen entspricht. Der Unterricht in den klassischen Sprachen wird nur denjenigen erteilt, die dies wünschen, im übrigen aber erhält die gesamte freiländische Jugend eine gründliche Gymnasialbildung. Erst nachdem diese Bildungsstufe erledigt ist, scheiden sich die Berufe; diejenigen, die sich irgend einem höheren gelehrten oder künstlerischen Fache widmen, besuchen die Hochschule oder die Kunstakademie, die andern eine der zahlreichen Gewerbeschulen, in welchen sie theoretische sowohl als praktische Anweisung für ihr zukünftiges Geschäft erhalten. Das selbstverständliche Ergebnis dieser Schulung ist, daß der einfachste Arbeiter nicht bloß den ganzen Zusammenhang seines Gewerbes, von den mechanischen Handgriffen angefangen bis zur Kenntnis der Bezugsquellen und Absatzmärkte vollständig inne hat, sondern auch über ein recht ansehnliches Maß allgemeiner Bildung verfügt. Diese freiländischen Arbeiter sind keine gedankenlosen, einseitigen Automaten, deren Interesse über ihre jeweiligen Handreichungen nicht hinausragen würde; sie sind jederzeit vollkommen in der Lage, den gesamten gewerblichen Organismus, dem sie gerade angehören, zu beurteilen, was natürlich dazu beiträgt, die Wahlen in den Generalversammlungen sachverständig und vernünftig zu gestalten; sie können außerdem jederzeit eine sich in verwandten Gewerben darbietende günstige Konjunktur durch Übertritt zu diesen praktisch ausnutzen, was wieder dazu beiträgt, die Gleichmäßigkeit der Erträge in allen Produktionszweigen in der denkbar vollkommensten Weise zu gewährleisten; und sie sind schließlich allesamt Kulturmenschen im höhern Sinne des Wortes, die teilnehmen können an allen menschlichen Angelegenheiten, die für öffentliches Leben, Wissenschaft und Kunst lebhaftes Verständnis und reges Interesse an den Tag legen. Damit soll natürlich nicht gesagt sein, daß jeder freiländische Arbeiter sich wirklich um alle höheren menschlichen Angelegenheiten kümmert; es giebt viele unter ihnen, die für alles, was nicht ihr persönlichestes Interesse berührt, ebenso gleichgültig sind — wie zahlreiche Angehörige der gelehrten Stände; denn die Teilnahme an der allgemeinen Kulturarbeit der Menschheit hängt eben nicht bloß vom Ausmaße des Wissens, sondern auch von persönlichen Neigungen und Anlagen ab; wo letztere fehlen, nützt ersteres nichts. Es soll hier nur gesagt sein, daß in diesem Punkte der Unterschied des Berufes in Freiland nicht ausschlaggebend ist.
Ebenso selbstverständlich ist, daß in Freiland jedwede ehrliche Arbeit von der öffentlichen Meinung gleichgeachtet wird. Ähnliches pflegt zwar auch die bürgerliche Welt von sich zu behaupten, es ist dies jedoch nichts anderes, als eine der vielen Lügen, mit denen man sich da draußen selbst täuscht. Arbeit ist außerhalb Freilands ganz im allgemeinen eine Schande, und zwar mit Recht; denn der Arbeitende in der bürgerlichen Welt ist ein höriger Mensch, Werkzeug für die Zwecke anderer, abhängig von deren gutem Willen, ein Knecht mit einem Worte, und kein Moralgesetz der Welt wird die Ehre des Knechtes gleichstellen mit der des freien, unabhängigen Menschen. Naturgemäß giebt es da draußen auch verschiedene Abstufungen in der Schande der Arbeit; je vollständiger die Ausnutzung, deren Gegenstand der Arbeitende ist, d. h. je größer die Plage und je geringer der Lohn, desto vollständiger auch die Verachtung; volle Ehre aber genießt da draußen bloß derjenige, der gar nichts arbeitet, sondern andere für sich arbeiten läßt. Hier, wo jeder für sich selber arbeitet, hier, wo niemand als Mittel zu Zwecken anderer mißbraucht werden kann, hier kann es auch keinen Unterschied machen, ob der Arbeitende diese seine selbstherrlichen Zwecke in der einen oder der andern Weise verfolgt. Es ist dies aber schon aus dem Grunde schlechterdings unmöglich, weil sich in Freiland eine strenge Scheidelinie der Berufe gar nicht ziehen läßt. Der einfachste Handarbeiter kann morgen, durch das Vertrauen seiner Genossen zu leitender Stellung berufen, in die Reihe der Kopfarbeiter vorrücken. Doch ganz abgesehen davon, findet in Freiland eine stete Durchdringung von Kopfarbeit und Handarbeit dadurch statt, daß zahlreiche Kopfarbeiter es vorziehen, in gewissen Zwischenpausen für längere oder kürzere Zeit irgend eine Handarbeit zu betreiben. Sie vergeben sich dadurch nicht das Geringste und erzielen damit eine gesunde und unter Umständen sogar angenehme Unterbrechung ihrer sitzenden Lebensweise. Ich habe hier kürzlich einen höheren Beamten der Centralbank kennen gelernt, der sich jährlich zwei Monate der Landwirtschaft und Gärtnerei widmet; ein Lehrer meiner Bekanntschaft arbeitet alljährlich durch einige Wochen in irgend einer Fabrik. Ja, so allgemein ist diese Gepflogenheit in ganz Freiland, daß alle Bureaus und Ämter sich auf dieselbe einrichten, d. h. gefaßt sein müssen, regelmäßig einer nicht gerade geringen Zahl der Angestellten Urlaub zum Zwecke solcher Abwechselung in den Berufsgeschäften zu geben. (Es versteht sich von selbst, daß während des Urlaubs die Gehalte aufhören.)
All das hat zur Folge, daß man sich hier im geselligen Verkehr um Berufsunterschiede gar nicht kümmert. Man wählt sich seinen Umgang ausschließlich nach den persönlichen Eigenschaften der Menschen, und wenn es auch natürlich ist, daß die mit gleichen geistigen Anlagen, Neigungen und Interessen Ausgestatteten sich enger aneinander schließen, so hat das doch mit dem, was man in Europa gesellschaftliche Stellung nennt, nicht das Geringste zu thun.
Einstweilen stört allerdings der Zuzug neuer, zum Teil noch auf ziemlich niedriger Stufe der geistigen Entwickelung stehender Einwanderer diese durchgängige gesellige Gleichheit; aber mit jedem Jahre vermindert sich stufenweise dieser Unterschied. Die Einwanderer hegen mit verschwindend geringen Ausnahmen den brennenden Wunsch, sich geistig zu heben, und der Wohlstand wie die Muße, die ihnen hier ausnahmslos zu teil werden, ermöglichen es ihnen in überraschend kurzer Zeit, das in den Jahren der Knechtschaft Versäumte nachzuholen. Zudem erlangt der in Freiland erzogene Nachwuchs mehr und mehr das Übergewicht über die zugewanderten, noch nicht vollkommen vom freiländischen Wesen durchtränkten Elemente, und mit Sicherheit läßt sich darauf zählen, daß, ehe ein Menschenalter vergeht, die heute schon geltende rechtliche Gleichheit durch eine ebenso vollständige gesellschaftliche ergänzt werden wird.
Zum Schlusse hier noch einige Worte über die religiösen Verhältnisse Freilands. Auch diese stehen unter dem Einflusse des Grundsatzes der absoluten persönlichen Freiheit und Gleichberechtigung. So wenig sich die Gesamtheit anmaßt, die Arbeit des Einzelnen zu leiten und zu überwachen, ebensowenig kümmert sie sich um dessen Glauben. Thatsächlich besitzen alle großen Religionsgenossenschaften Anhänger in Freiland und zahlreiche derselben haben sich zu religiösen Gemeinden zusammengethan, die es mit ihrem Gottesdienste halten, wie ihr Gewissen ihnen vorschreibt. Dagegen, daß die Diener dieser unterschiedlichen Religionen sich in die politischen oder gesellschaftlichen Verhältnisse der Gesamtheit mengen, bietet die allgemein verbreitete Bildung und Aufklärung mehr als ausreichenden Schutz. Im übrigen muß rühmend anerkannt werden, daß die Priester hier ohne Ausnahme frei sind von jener Herrschsucht, die in der bürgerlichen Welt das hervorstechende Merkmal ihrer Kaste ist. Auch sie sind ja Menschen, welche sich der Geistesströmung nicht zu entziehen vermögen, inmitten derer sie sich befinden. In der bürgerlichen Welt, welche wahre Freiheit nicht kennt, wo jedermann nur die Wahl hat, ob er herrschen oder beherrscht sein will, entscheiden sie sich natürlich, wie die anderen alle, die in der gleichen Lage sind, für das erstere; hier, wo niemand herrscht und Herrschaft duldet, fällt es auch ihnen nicht ein, eine Ausnahme zu machen. Es ist daher kein Beispiel bekannt geworden, daß das freiländische Gemeinwesen durch priesterliche Herrschsucht oder Unduldsamkeit behelligt worden wäre; ließe sich irgend ein Religionsdiener derartige Gelüste beikommen, so könnte man es getrost seiner engeren Gemeinde überlassen, ihn zur Vernunft zu bringen.