„Bevor ich,“ nahm nun wieder Professor Tenax das Wort, „zu den zwei großen Prinzipienfragen übergehe, die den Schluß meiner Zweifel enthalten, möchte ich noch die Nebenfrage geklärt sehen, ob sich mit dem Grundsatze der Freizügigkeit alle erdenklichen Arbeitszweige vereinbaren lassen. Wie hält man es zunächst mit künstlerischen Leistungen? Soll es sich ein Maler gefallen lassen, daß beliebige Personen sich ihm als Helfer aufdrängen, und was kann er hierzulande thun, um sich solch unwillkommene Genossen vom Leibe zu halten?“
„Den Maler,“ so war die Antwort, „schützt vor solchen Genossen schon die Thatsache, daß er zu seiner Arbeit der Mittel der Gesamtheit nicht bedarf und daß also bei ihm jene Voraussetzung fehlt, an welche die Pflicht geknüpft ist, sich Genossen der Arbeit gefallen zu lassen. Doch nehmen wir selbst an, daß es sich anders verhielte; setzen wir den Fall, daß ein Maler oder ein Bildhauer für seine Arbeit im eigenen Hause nicht Platz hat und daß auch die Materialien zur Vollendung derselben so große Mittel erfordern, daß er den öffentlichen Kredit in Anspruch nimmt; jetzt ist er der Freizügigkeit unterworfen. Aber glauben Sie, daß die öffentliche Meinung eine Störung seiner Arbeit durch unberufene Eindringlinge dulden würde? Sowie sich der leiseste Versuch zu derartigem Beginnen zeigt, hat unser Mann nichts anderes nötig, als eine Generalversammlung einzuberufen, sich von dieser zum bevollmächtigten Direktor ernennen zu lassen und dann sich meldende Genossen entweder zu Handlangungen oder, wenn er auch dieser nicht bedarf, überhaupt nicht zu verwenden. Wollen Böswillige ihn vergewaltigen, so stehen ihm jederzeit ausreichende Stimmen seiner Mitbürger zur Verfügung, um derartige Versuche zu vereiteln. Unsere oberste Herrin, die öffentliche Meinung, mengt sich zwar ungefragt in nichts und läßt jeden treiben, was er mag; sofern aber irgend jemandes Treiben die Rechte anderer kränkt, ist sie, gerade weil sie zu unnötigem und überflüssigem Eingreifen niemals herangezogen wird, sofort hilfsbereit. Hier kann nur Unrecht unter der Voraussetzung geschehen, daß es sich der davon Betroffene schweigend gefallen läßt.“
„Ich bin auch hierüber beruhigt,“ erklärte Professor Tenax. „Möchten Sie mir nun erklären, welches Mittel Freiland anwendet, um die Gerechtigkeit in solchen Fällen zu handhaben, wo die Freizügigkeit außer stande ist, das Gleichgewicht der Arbeitserträge herzustellen, oder wo sie dies zum mindesten nicht thun könnte, ohne die Wirtschaftlichkeit der Produktion in hohem Maße zu beeinträchtigen? Es ist nicht richtig, daß der Wert jeder Ware vom verhältnismäßigen Arbeitsaufwande abhängt oder davon abhängig gemacht werden kann, und zwar ist dies aus dem Grunde unrichtig, weil es Waren giebt, die nicht durch menschliche Arbeit, sondern durch die freiwillige Thätigkeit der Natur hervorgebracht sind, Waren, die der Mensch nicht erzeugt, sondern bloß einheimst. Der Baum im Walde ist nicht das Produkt desjenigen, der ihn fällt, und im Werte des Holzes wird daher nicht die Arbeit des Holzfällers, sondern der Hauptsache nach die unentgeltliche Leistung der Natur bezahlt. Dasselbe gilt vom Erze eines reichen Bergwerks, in welchem regelmäßig nicht die Arbeit des Bergmannes allein, sondern daneben auch noch die davon unabhängige Seltenheit des Vorkommens bezahlt werden muß. Ja, ein solcher durch die natürlichen Verhältnisse bedingter Seltenheitswert kann in der Mehrzahl aller Produktionszweige vorkommen. Nun gebe ich zu, daß die Freizügigkeit, wenn man sie ins Extrem treiben will, die Ausgleichung aller Erträge zu bewerkstelligen vermöchte. Bleiben wir bei dem Beispiele mit dem Bergwerke, so werden sich der ergiebigeren Mine insolange vermehrte Arbeitskräfte zuwenden, bis der auf die einzelne Arbeitskraft entfallende Ertragsanteil sich überall ins Gleichgewicht setzt; aber das wird unter Umständen nur derart möglich sein, daß die Leistung der einzelnen Arbeiter der ergiebigeren Mine beschränkt wird. Auch dagegen kann man sich helfen, indem die ergiebigere Mine die Überschüsse ihres Ertrages über den landesüblichen Durchschnitt an das Gemeinwesen oder an verwandte Minen zur Verteilung und solcherart eine billige Ausgleichung der Erträge zuwege bringt. Aber wie mir scheint, hält man in Freiland selbst diese letztere Methode nicht überall für ausreichend oder doch nicht für die zweckmäßigste, denn ich sehe, daß einzelne Arbeitszweige, und zwar insbesondere Bergwerke und Forste, in Staatsbetrieb genommen werden. Liegt hierin nicht das Geständnis einer Mangelhaftigkeit des Prinzipes der Freizügigkeit?“
„Durchaus nicht. So wenig es eine Verletzung des in der bürgerlichen Welt geltenden Grundsatzes der Privatwirtschaft ist, wenn der bürgerliche Staat selbst Privatwirtschaft betreibt, ebensowenig ist es eine Verletzung des Prinzips freivergesellschafteter Wirtschaft, wenn der Staat sich selbst wirtschaftend den freien Vergesellschaftungen anreiht; in beiden Fällen ist das Prinzip gewahrt, sofern nur der Staat selbst nicht von demselben abweicht. Eine Verletzung der bürgerlichen Wirtschaftsordnung wäre es nur, wenn sich etwa der bürgerliche Staat beifallen ließe, in den von ihm betriebenen Wirtschaftszweigen andere als die bürgerlichen Grundsätze gelten zu lassen, und ebenso könnte unser Prinzip nur dann als verletzt gelten, wenn unser Staat bürgerliche oder kommunistische Grundsätze bei den von ihm betriebenen Wirtschaften einschmuggeln wollte — oder auch nur könnte. Er kann es ebensowenig, als der bürgerliche Staat nach unseren Grundsätzen zu arbeiten vermöchte. Worauf es ankommt, das ist einzig der Gesichtspunkt, nach welchem die in solchen Staatswirtschaften Beschäftigten für ihre Thätigkeit entlohnt werden; in der bürgerlichen Welt geschieht dies unter Gewährung des landesüblichen Arbeitslohnes, d. h. des je nach Ort und Zeit zur Fristung des Lebens für notwendig Erachteten, bei uns unter Gewährung des landesüblichen Vollertrages von menschlicher Arbeit. Gleichwie der bürgerliche Staat seinen Angestellten so viel bezahlen muß, als dem üblichen Existenzminimum entspricht, weil er andernfalls die nötigen Arbeitskräfte nicht fände, und gleichwie er ihnen nicht mehr gewähren kann als dieses Existenzminimum, weil er andernfalls mit Arbeitsanerbietungen überflutet würde — ebenso muß unser Staat seinen Angestellten in welchem Zweige der von ihm betriebenen Wirtschaft immer den nämlichen Vollertrag von Arbeit gewähren, wie ihn die anderen Arbeitenden des Landes genießen, und er kann ihnen nicht mehr gewähren, weil ihm erst recht das Mittel fehlen würde, dem Zudrange von Arbeitskraft eine Schranke zu ziehen. Um es kurz zu sagen: der Staat ist bei uns so wenig als in der bürgerlichen Welt von aller wirtschaftlichen Thätigkeit ausgeschlossen, aber bei uns wie in der bürgerlichen Welt steht seine Wirtschaft unter der zwingenden Gewalt des gesellschaftlichen Grundprinzips, welches dort die Ausbeutung, hier die Gerechtigkeit ist.“
„Ich komme nun,“ so nahm Professor Tenax abermals das Wort, „zu der ersten, der bereits angedeuteten großen Prinzipienfragen. Glauben Sie, daß es möglich ist, die für Freiland zur Anwendung gebrachten Grundsätze auf die ganze Menschheit anzuwenden; wenn Sie das glauben, halten Sie es für möglich, daß dies überall unter Schonung aller erworbenen Rechte geschehen kann, und gleichviel ob Sie letzteres glauben oder nicht, warum haben Sie zur Verwirklichung Ihrer menschheitserlösenden Ideen diesen entlegenen Winkel im Innern Afrikas ausgesucht und es nicht vorgezogen, dieselben unter den civilisierten Nationen Europas oder Amerikas durchzusetzen?“
„Die Bejahung des ersten Punktes dieser Frage versteht sich eigentlich von selbst,“ lautete die Antwort. „Da die freiländischen Grundsätze durchaus in der menschlichen Natur fußen, so läßt sich kein erdenklicher Grund absehen, warum man sie nicht überall anwenden und damit nicht die nämlichen Erfolge erzielen könnte, wie wir hier in Freiland. Denn wir setzen ja von den Angehörigen unseres Gemeinwesens nichts anderes voraus, als jenen fürwahr sehr mäßigen Grad von Bildung, die dazu erforderlich ist, um den handgreiflichen eigenen Vorteil zu verstehen. Unsere Arbeiter bedürfen keines tieferen Verständnisses für volkswirtschaftliche Fragen; sie brauchen bloß zu begreifen, daß es besser ist, bei gleicher Anstrengung fünf Mark als vier Mark zu verdienen. Auch besondere Tugenden fordern wir von den Menschen nicht; Freiheit und Gerechtigkeit haben die Kraft, die Menschen zu verbessern, aber damit Freiheit und Gerechtigkeit eingeführt werden, ist es durchaus nicht notwendig, daß die Menschen besser seien, denn nicht Gemeinsinn, sondern freiwaltender Eigennutz ist das leitende Prinzip der Wirtschaft in Freiland.“
„Aber die wirtschaftliche Freiheit und Gerechtigkeit ist nicht bloß überall möglich, ihr Sieg ist unvermeidlich, soll anders nicht aller Kulturfortschritt ein Ende finden. Denn seitdem es dem menschlichen Geiste gelungen, die grenzenlose Kraft der Elemente in den Dienst der Arbeit zu zwingen, ist die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen aus einer grausamen zwar, aber unvermeidlichen Kulturnotwendigkeit — was sie Jahrtausende hindurch gewesen — zu einem Kulturhindernis geworden. Es giebt jetzt, sofern die arbeitenden Massen ausgeschlossen bleiben vom Genusse des Vollwertes ihrer Arbeit, keine Verwendung mehr für die Erträge wachsender Produktion, und da unverwendbare Dinge, weil sie wertlos sind, nicht erzeugt werden können, so erstickt die Ausbeutung jenen Reichtum im Entstehen, der sich sofort einstellen würde, sowie nur Verwendung für denselben vorhanden wäre. Die Knechtschaft ist zur alleinigen Ursache des Elends geworden, und da Elend Barbarei und Ohnmacht ist, so muß und wird es dem Reichtum weichen, der Kultur und Macht bedeutet.“
„Also unsere Grundsätze können nicht bloß, sie müssen überall zur Verwirklichung gelangen. Und zwar könnte dies überall geschehen ohne Verletzung erworbener Rechte. Gleichwie die bäuerlichen Lasten und das Eigentum an den Sklaven seinerzeit in vielen Staaten friedlich abgelöst wurden, so könnte das auch mit dem ganzen Grundbesitze und mit den Arbeitskapitalien geschehen. Das unermeßliche Wachstum des Reichtums, welches die mit naturgesetzlicher Notwendigkeit eintretende Folge des zwischen Produktionskraft und Konsumtionskraft hergestellten Gleichklanges wäre, böte mit spielender Leichtigkeit die Mittel zu allen diesen Leistungen, und da die bisherigen Besitzer mit den ihnen zugesprochenen Ablösungssummen ohnehin keine Zinsen mehr machen, sondern dieselben lediglich zu allmählichem Verbrauche benutzen könnten, so würde es nicht schwer fallen, die Abzahlungen auf eine längere Reihe von Jahren zu verteilen und solcherart selbst für den Anfang jede Überbürdung der neuen Wirtschaft aus diesem Titel zu vermeiden. Ja, es läge sogar im Interesse der neuen Ordnung der Dinge, daß dieselbe überall unter Schonung aller erworbenen Rechte durchgeführt werde, da nur solcherart Erschütterungen und Störungen vermieden würden, die unmöglich ohne Nachteil auch für die Zukunft bleiben können. Aber wir bezweifeln trotzdem, daß sich der unvermeidliche Übergang von der ausbeuterischen zur freien Wirtschaft allerorten oder auch nur in den meisten civilisierten Staaten in so schonender, ruhiger Weise vollziehen wird. Damit dies geschähe, müßten die Besitzenden die friedliche Revolution selbst in die Hand nehmen, ihr wenigstens zustimmen, so lange sie noch ein Restchen Macht in Händen haben. Und das werden sie voraussichtlich nirgends thun. Daß aber eine gegen den Widerstand der Machthaber durch Gewalt zum Siege gelangte Revolution schonend verfahre, ist nicht zu erwarten. Von der Zähigkeit der Besitzenden dürfte es voraussichtlich überall abhängen, ob über ihre Ansprüche mit größerer oder geringerer Rücksichtslosigkeit zur Tagesordnung übergangen wird; je hartnäckiger sie sich dem Rade der Zeit entgegenstemmen, desto sicherer und grausamer werden sie unter demselben zermalmt werden. Ich fasse also die Antwort auf den zweiten Punkt der Frage dahin zusammen: der Übergang zur socialen Freiheit und Gerechtigkeit könnte sich überall unter vollkommenster Schonung der erworbenen Rechte vollziehen; er wird aber wahrscheinlich in den meisten Ländern unter teilweiser oder gänzlicher Nichtbeachtung dieser Rechte, ja unter blutigen Verfolgungen vor sich gehen.“
„Damit ist aber der Hauptsache nach schon der dritte Punkt beantwortet. Der Herr Fragesteller scheint zwar zu meinen, daß die Gründer von Freiland, auf die Gefahr hin, dadurch blutige Verwickelungen heraufzubeschwören, den Hebel inmitten der bürgerlichen Gesellschaft hätten ansetzen sollen, weil sie dadurch die Befreiung der enterbten Massen der Welt, auf die doch größerer Nachdruck gelegt werden müsse als auf die Schaffung eines Asyls, in welchem jedenfalls nur einige Millionen Platz finden, rascher und sicherer erreichen würden. In der That ist der oberste Zweck, der auch uns hier vorschwebt, die Befreiung all unserer unter Ausbeutung seufzenden Mitmenschen; wir waren und sind jedoch überzeugt, durch die Gründung Freilands mehr für die Befreiung der Welt geleistet zu haben, als durch noch so wirksame Agitation in den Staaten Europas und Amerikas. Denn da es keiner Frage unterliegt, daß die Besitzenden, welche ja allenthalben die Macht in Händen halten, sich unseren Bestrebungen widersetzt hätten, so ist es ebenso unfraglich, daß wir uns auf das Agitieren hätten beschränken müssen, während wir hier zu handeln vermochten. Und die Beredsamkeit der Thatsachen ist eine unendlich gewaltigere als die noch so wohl durchdachter und wohlgesetzter Worte. Gleichwie jene englischen Independenten, die im siebzehnten Jahrhundert den Grundstein zu den Vereinigten Staaten von Nordamerika legten, damit mehr und besseres für die politische Freiheit der Welt thaten, als wenn sie in ihrer englischen Heimat verblieben wären und dort für die nämliche Sache vergeblich geduldet hätten, so glauben auch wir, mehr für die wirtschaftliche Freiheit geleistet zu haben, indem wir hier handelten, statt anderwärts thatenlos zu dulden.“
„Sie sind also gleich mir der Überzeugung,“ so nahm nun Professor Tenax abermals das Wort, „daß Freiland bestimmt ist, seine Einrichtungen über die ganze Welt zu tragen und daß es diesen seinen obersten Zweck früher oder später erreichen wird. Damit aber werden Not und Elend ihren Abschied von der Menschheit nehmen. Glauben Sie, daß das geschehen kann, ohne daß Übervölkerung die notwendige Folge wäre, und besorgen Sie nicht, daß Übervölkerung wieder zu Not und Elend führen muß? Malthus hat bewiesen, daß die Bevölkerungszunahme das stetige Bestreben habe, über den Nahrungsspielraum hinauszuwachsen, und daß endloser Vermehrung eben nur durch den Nahrungsmangel eine Grenze gezogen werden könne. Nun bewahrt die bürgerliche Wirtschaftsordnung zum mindesten eine Minderheit der Menschen vor den unvermeidlichen Endergebnissen der Not; gelangt aber die wirtschaftliche Gleichberechtigung zu allgemeiner Anwendung, dann muß, wenn abermals Not hereinbricht, diese allgemein werden und das wäre gleichbedeutend mit allgemeinem Kulturrückschritte, mit Barbarei.“