Nachdem mir der gütige Leser bereitwillig bis in die Hauptstadt von Freiland gefolgt ist, wird es an der Zeit sein, ihm etwas ausführlicher zu sagen, wo sich diese Stadt und dieses Land befinden, was es mit ihnen für eine Bewandtnis hat und was ich eigentlich hier suche. Ich habe bisher vorausgesetzt, daß er das alles so gut weiß, wie ich selber. Und in der That hat seit sieben Jahren Freiland und die von ihm vertretene Sache der wirtschaftlichen Gerechtigkeit viel von sich reden gemacht; aber wenn ich es bei Lichte besehe, so schreibe ich denn doch gerade für diejenigen, die all das noch nicht oder wenigstens nicht ganz genau wissen, und es ist daher durchaus notwendig, zur Klarlegung des äußerlichen und innerlichen Schauplatzes der sich in den folgenden Kapiteln abspielenden, im übrigen höchst einfachen Begebenheiten zu schreiten.
Also Freiland ist ein socialer Freistaat, der vor sieben Jahren von ein paar tausend Enthusiasten auf den Hochlanden des Kenia begründet wurde. Verfolgt man auf der Karte von Afrika die Ostküste vom Kap Guardafuy nach Süden zu genau bis zum Äquator und geht dann der durch diesen gebildeten Linie westwärts ins Innere des Kontinents nach, so wird man in der Luftlinie nicht ganz 500 Kilometer von der Küste des indischen Oceans entfernt den Kenia finden, einen Berg, der zu den großartigsten und merkwürdigsten des ganzen Erdballs zählen würde, auch wenn die Freiländer nicht auf den Gedanken geraten wären, sich an seinem Fuße anzusiedeln. Es ist das kein vereinzelter Gipfel, sondern ein gewaltiger Gebirgsstock, dessen centrale Spitze nahezu 6000 Meter hoch in die Region des ewigen Eises und Schnees hineinragt. Das eigentümliche des Kenia aber ist, daß er sich, unähnlich dem etwa 500 Kilometer weiter südlich gelegenen, ihm an Mächtigkeit im übrigen ähnlichen Kilimandscharo, nicht unmittelbar aus der Tiefebene erhebt, sondern rings um sich her, viele Hunderte Kilometer weit nach allen Seiten, ein 1200 bis 2200 Meter über dem Meeresspiegel sich erhebendes Hochplateau vorgelagert hat. Und dieses Hochplateau, unterbrochen von zahlreichen mehr oder minder mächtigen hochromantischen Gebirgszügen und bewässert von mannigfaltigen, teils dem Kenia selber, teils den Riesen der Vorberge entspringenden Flüssen, Strömen und Seen, bildet das Gebiet von Freiland.
Soviel über die Geographie meiner nunmehrigen Heimat. Über ihre politische und sociale Verfassung will ich einstweilen nur soviel sagen, daß durch dieselbe verwirklicht worden ist, was seit dritthalb Jahrtausenden das Ideal der Menschheit gewesen, nämlich die vollkommene, sich auch auf das wirtschaftliche Leben erstreckende Gleichberechtigung. Die Freiländer sind keine Kommunisten, sie gehen nicht von der Ansicht aus, daß alle Menschen schlechthin gleich seien, anerkennen vielmehr deren Verschiedenheit nach Fähigkeiten sowohl als nach Bedürfnissen; aber sie halten alle Menschen für gleichberechtigt, und unter Gleichberechtigung verstehen sie nicht bloß die allen Menschen gleichmäßig zuerkannte Befugnis, Abgeordnete zu wählen, Steuern zu zahlen, eingesperrt zu werden und sich für das Vaterland totschießen zu lassen, sondern auch das allen gleichmäßig zu sichernde Recht, zu leben. Sie behaupten, daß demjenigen, der auf den guten Willen anderer angewiesen ist, um die eigenen Kräfte zur Fristung seines Lebens gebrauchen zu können, alle anderen noch so freigebig erteilten Freiheiten nicht das geringste nützen, daß er vielmehr ein Knecht desjenigen bleiben muß, von dessen gutem Willen seine Existenz abhängt.
Aber die Freiländer haben sich des ferneren nicht begnügt, dieses Recht auf das Leben im Prinzipe zu verkünden; sie sind weiter gegangen und haben jedermann auch jene Mittel gesichert, die notwendig sind, um dieses gute angeborene Menschenrecht praktisch auszuüben. Nicht etwa in der Weise, daß jedermann von Gesamtheitswegen mit dem, was er zur Fristung seines Lebens braucht, versehen würde; sie denken nicht daran, die Gesamtheit für den einzelnen sorgen zu lassen, meinen vielmehr, daß es jedermanns Sache sei, für sich selber zu sorgen. „Jedem das Seine“, ist ihr Wahlspruch, ganz ähnlich dem Wahlspruche der bürgerlichen Welt, mit dem Unterschiede aber, daß dieses jedermann gebührende Seinige nach freiländischer Auffassung das ist, was jedermann selber hervorbringt, während es nach bürgerlicher Auffassung dasjenige ist, was sich jedermann auf welche Weise immer anzueignen vermag, sofern er nur dabei die über Mord, Raub, Diebstahl und Betrug geltenden Satzungen nicht verletzt.
Des ferneren aber glauben die Freiländer beileibe nicht, daß zur Einrichtung der menschlichen Wirtschaft auf diesen soeben entwickelten Grundsätzen eine besonders künstliche Organisation vonnöten sei. Auch in diesem entscheidenden Punkte haben sie mit den früheren Socialisten oder Kommunisten nichts gemein, halten sich vielmehr an den Grundsatz der bürgerlichen Welt, daß sich durch das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte die möglichste Harmonie aller wirtschaftlichen Interessen ganz von selber einstelle. Um Vorsorge dafür zu treffen, daß alle Bedürfnisse der Gesamtheit in der denkbar vollkommensten Weise befriedigt werden, sei nichts anderes notwendig — so sagen sie — als jeden einzelnen möglichst ungestört unter der Triebfeder der ihm angeborenen natürlichen wirtschaftlichen Beweggründe handeln zu lassen. Die Meinung, es könne irgendwie notwendig sein, von Staatswegen dafür zu sorgen, daß jene Dinge erzeugt werden, deren man gerade bedürfe, laufe auf dasselbe hinaus, als ob man es für notwendig hielte, das Wasser eines Flusses in Fässern und Tonnen thalab zu befördern, aus Angst, daß es andernfalls bergauf fließen würde. Wo jedem gehöre, was er erzeuge, und wo ein freier Markt bestehe, auf welchem die eigenen Erzeugnisse gegen die Güter des eigenen Bedarfs umgetauscht werden, dort verstehe es sich ganz von selbst, daß jedermann erzeugen werde, was dem allgemeinen Bedarfe entspricht, weil er ja nur unter dieser Voraussetzung den eigentlichen Zweck seiner Thätigkeit erreichen könne, der in nichts anderem besteht als in der Absicht, bei möglichst geringer Plage die eigenen Bedürfnisse möglichst reichlich zu befriedigen. Das könne aber jedermann nur, wenn er solche Dinge verfertige, wie sie dem Bedarfe entsprechen, und den Eigennutz der Arbeitenden frei gewähren lassen, sei daher die beste Methode, die Produktion in einer dem allgemeinen Wohle entsprechenden Weise zu organisieren.
Man sieht, das ist Punkt für Punkt die Lehre, welche schon vor anderthalb Jahrhunderten Adam Smith verkündet hat und deren Richtigkeit nicht erst bewiesen zu werden braucht. Seltsam ist nur, daß man bisher von der Meinung ausging, diese zur höchsten wirtschaftlichen Harmonie führende Wirkung des freiwaltenden Eigennutzes habe zur Voraussetzung, daß nicht alle, sondern bloß einige wenige Menschen thun und lassen können, was ihnen ihr Eigeninteresse vorschreibt. Die große Mehrzahl — so glaubte man — müsse gezwungen sein zu thun, nicht was ihr selbst, sondern was anderen nützt, dann erst sei sicher, daß geschehen werde, was allen nützlich ist. In Freiland nimmt man die Lehre Smiths buchstäblich; man räumt die der freien Bethätigung des Eigeninteresses entgegenstehenden Hindernisse für alle hinweg und hält sich daraufhin erst recht überzeugt, daß der Erfolg dem Interesse aller entsprechen werde.
Künstliche Maßnahmen und Einrichtungen welcher Art immer zu gedeihlicher Fortführung der Arbeit erachten die Freiländer schon aus dem Grunde für überflüssig, weil sie behaupten, daß die bei ihnen geltenden wirtschaftlichen und socialen Satzungen durchaus der menschlichen Natur entsprechen, ein vollkommen natürlicher Zustand der Dinge sich aber am besten aus sich selber heraus erhalte und fortentwickle. Bekanntlich sagt das nämliche auch der bürgerliche Liberalismus; auch er erklärt, der wirtschaftliche und sociale Zustand, wie er ihn aufrecht erhalten wolle, entspreche der menschlichen Natur. Und auch er zieht daraus die Schlußfolgerung, daß seine Wirtschaft am besten gedeihen und sich entwickeln würde, wenn man sie ohne jeden gewaltsamen Eingriff sich selber überließe. Auf welcher Seite die Wahrheit liegt, ist — für mich zum mindesten — klar wie das Sonnenlicht. Ich glaube, es entspricht der menschlichen Natur, zu arbeiten, damit man selber, nicht aber damit andere genießen, was man hervorgebracht hat, und nicht dem geringsten Zweifel unterliegt es in meinen Augen, daß die bürgerliche Wirtschaft sich auch nicht einen Tag lang erhalten könnte, überließe man sie sich selber, d. h. entzöge man ihr den Schutz der Staatsgewalt. Sich den in der bürgerlichen Welt geltenden socialen Satzungen zu fügen, dazu müssen neun Zehnteile aller Menschen gewaltsam gezwungen werden, denn diese Satzungen widersprechen ihren wichtigsten, ureigensten Interessen. Die freiländische Wirtschaft dagegen bedarf eines solchen Schutzes zu ihrem Fortbestande wirklich nicht, weil in ihr die Interessen aller gleichmäßig gewahrt sind. Um hier die Ordnung zu stören, müßten einzelne die Macht besitzen, ihren Willen den anderen aufzuerlegen; diese Macht aber besitzen sie eben infolge der vorweg hergestellten wirklichen Gleichberechtigung aller, nicht, sie kann ihnen niemals zuteil werden, so lange die freiländischen Einrichtungen fortbestehen, denn niemals, so lange dies der Fall ist, kann es geschehen, daß irgend ein Freiländer abhängig wird vom guten Willen oder von der Laune eines Nebenmenschen. Es kann geschehen und geschieht auch in Freiland jederzeit, daß der eine, weil er geschickter, fleißiger oder sparsamer ist als der andere, reicher wird als dieser; aber diesen seinen höheren Reichtum kann er stets bloß dazu benutzen, mehr zu genießen als dieser, niemals aber dazu, sich dessen Kräfte dienstbar zu machen. Denn auch der ungeschickteste, nachlässigste, sorgloseste Freiländer ist in der Verwertung seiner Arbeitskraft auf die Mittel anderer nicht angewiesen, da alles, wessen er zu diesem Behufe bedarf — nämlich Boden und Kapital — ihm unter allen Bedingungen zu uneingeschränkter, freier Verfügung steht.
Dies die Grundzüge der freiländischen Einrichtungen. Man sieht, dieselben laufen dem Wesen nach auf nichts anderes hinaus, als auf die Verwirklichung gerade jener Prinzipien, welche die bürgerliche Gesellschaft stets als die ihrigen verkündet, niemals aber befolgt hat. Freiland ist die endliche Bewahrheitung all dessen, was die Kulturwelt sich bisher selber vorgelogen; es thut gar nichts anderes, als was stets gethan zu haben, der moderne Liberalismus von sich selbst behauptet.
Es verkündet die Gleichberechtigung — das thut die bürgerliche Welt auch; aber Freiland macht die Gleichberechtigung zur Wahrheit, die bürgerliche Welt lügt sie bloß; was sie verwirklicht, ist die Ausbeutung.
Es verkündet die Freiheit — die bürgerliche Welt desgleichen; aber die Freiheit Freilands ist Wahrheit, die der bürgerlichen Welt eine Lüge mit dem richtigen Namen „Knechtschaft“.