Das aber hat einen doppelten Übelstand im Gefolge; es macht zunächst den öffentlichen Dienst mehr als irgend eine Privatangelegenheit zum Spielballe menschlicher Unwissenheit und Unklugheit; das Wort Oxenstiernas: „Du weißt nicht, mein Sohn, mit wie wenig Verstand die Welt regiert wird“, ist in weit höherem Maße, als allgemein geglaubt wird, ein wahres Wort; der durchschnittliche Grad von Klugheit und Sachkenntnis in zahlreichen öffentlichen Verwaltungszweigen der sogenannten civilisierten Welt, steht tief unter dem in den Privatgeschäften der nämlichen Länder gemeinhin anzutreffenden Durchschnittsniveau. Zum zweiten aber gestaltet diese, zugleich centralisierte und kenntnislose Organisation der öffentlichen Verwaltungszweige das Parteigetriebe zu einem leidenschaftlichen und erbitterten Kampfe, in welchem stets alles an alles gesetzt werden muß und in welchem beinahe niemals sachliche Erwägungen, sondern stets nur die vorgefaßten politischen Meinungen entscheiden. Unablässiger Kampf, stete, leidenschaftliche Erregung ist also die zweite, notwendige Folge dieser verkehrten Einrichtung.
Eine Änderung derselben ist aber schlechthin unmöglich, so lange die geltende soziale Ordnung in Kraft bleibt. Denn solange dies der Fall ist, fährt das allgemeine Wohl noch immer besser, wenn die öffentlichen Angelegenheiten von Unwissenden, ohne Rücksicht auf ihre Fachkenntnis Gewählten, verwaltet und kontrolliert werden, als wenn Fachleute von Beruf die Macht erhielten, in Sachen ihres Faches namens der Gesamtheit zu handeln. Das Interesse dieser wirklichen Fachmänner ist nämlich in der ausbeuterischen Gesellschaft dem der großen Masse nicht bloß häufig, sondern in der Regel entgegengesetzt. Man denke sich einen europäischen oder amerikanischen Staat, in welchem die Fabrikanten über Fabrikation, die Landwirte über Bodenproduktion, die Eisenbahnleute über Transportwesen, und so fort die sachkundigen Vertreter jedes Interessen-Zweiges über das sie zunächst interessierende Gebiet Gesetze machen, ausführen und überwachen könnten! Da in der ausbeuterischen Gesellschaft der Kampf ums Dasein auf gegenseitige Unterdrückung und Verdrängung gerichtet ist, so müßten die Folgen einer solchen „Verfassung“ für sie geradezu schrecklich sein, und in jenen, unter dem Sammelnamen der politischen Korruption bekannten Fällen, wo es vereinzelten Interessenkreisen gelang, ihren Willen dem der Gesamtheit unterzuschieben, überschritt auch thatsächlich die Schamlosigkeit der Ausbeutung alle Grenzen.
Anders in Freiland; bei uns giebt es keine dem Gesamtinteresse entgegenstehenden oder auch nur nicht vollkommen mit diesem harmonierenden Sonderinteressen. Produzenten z. B., die in Freiland auf den Gedanken gerieten, ihren Gewinn dadurch zu erhöhen, daß sie den Import mit Zöllen belegten, müßten Blödsinnige sein; denn daß sie die Konsumenten zwängen, ihre Fabrikate höher zu bezahlen, würde ihnen nichts nützen — da sofort der Zufluß von Arbeitskraft ihren Gewinn wieder auf sein Durchschnittsniveau herabbrächte — dagegen würde ihnen allerdings schaden, daß sie allen andern Produzenten das Produzieren erschwert hätten, denn dadurch würde eben jenes Durchschnittsniveau der Gewinne, über welches sich ihr eigener niemals dauernd erheben kann, herabgedrückt worden sein. Und genau das nämliche gilt für alle unsere Interessenkreise. Dadurch, daß jeder derselben Jedem zugänglich ist, und daß Niemand das Recht und die Macht hat, einen irgendwo erwachsenden Vorteil für sich allein zu beanspruchen, sind wir in der glücklichen Lage, in allen Interessenfragen Jenen die Entscheidung anzuvertrauen, welche die zunächst Interessierten, also die Sachkundigsten sind. Dadurch aber gestalten sich Gesetzgebung und Verwaltung nicht bloß sachkundig im höchsten Grade, es verschwindet auch aus dem öffentlichen Leben jene leidenschaftliche Voreingenommenheit, die da draußen das charakteristische Merkmal des Parteigetriebes ist. Da überall wohlverstandenes gemeinsames Interesse und Vernunft entscheiden, so haben wir niemals Grund, uns zu erhitzen. Bei unseren Wahlen handelt es sich gar nicht darum, „einen Gesinnungsgenossen durchzubringen“, sondern höchstens um Meinungsverschiedenheiten darüber, welcher der Kandidaten wohl der Erfahrenste, Klügste sein möge. Und da die Fähigkeiten eines Jeden unter uns wegen der Organisation unserer gesamten Arbeit auf die Dauer unmöglich verborgen bleiben können, so sind Irrtümer in diesem, für unser öffentliches Leben allein maßgebenden Punkte kaum möglich.
Da die Konstituante die Zwölfteilung der Verwaltung beibehalten hatte, so gab es von da ab in Freiland neben den zwölf verschiedenen Exekutivbehörden — die in ihrem Wirkungskreise etwa mit den abendländischen Ministerien in Parallele zu stellen wären — zwölf verschiedene beratende, beschließende und überwachende, aus der allgemeinen Wahl hervorgegangene Versammlungen an Stelle der einheitlichen abendländischen Parlamente. Diese zwölf Versammlungen wurden sämtlich von der Gesamtheit aller Wähler gewählt, es hatte zum Mindesten jeder Wähler das Recht, bei allen Wahlen seine gleichgewichtige Stimme abzugeben; aber die Einteilung der Wahlkörper war verschieden, und die Wahlen fanden für jeden der zwölf Vertretungskörper gesondert statt; ein Teil derselben, nämlich die für die Geschäfte des Verwaltungspräsidiums und der Finanzen, für Versorgungswesen, Unterricht, Kunst und Wissenschaft, Sanitätswesen und Justiz, fand nach Wohnbezirken, die Wahlen in die anderen Vertretungskörper fanden nach Berufskategorien statt. Zu letzterem Zwecke waren die sämtlichen Einwohner Freilands je nach ihren Berufsgeschäften in zahlreiche größere oder geringere Wahlkörper geteilt, deren jeder, je nach der Zahl seiner Angehörigen einen oder mehrere Abgeordnete wählte; von ganz kleinen Berufsklassen waren je einige möglichst gleichartige zu je einem Wahlkörper zusammengelegt; die Zugehörigkeit zu den verschiedenen Wahlkörpern hing vom Belieben jedes Wählers ab, d. h. es konnte sich Jedermann — und ebenso selbstverständlich auch jede Frau — in eine ihm oder ihr genehme Berufsklasse eintragen lassen, und übte dann in dieser das Wahlrecht für die von diesen Klassen gewählten Vertretungskörper aus.
Die obersten Beamten der zwölf Verwaltungszweige wurden sodann je von den zwölf Vertretungskörpern ernannt; die Ernennung der anderen Beamten war Sache der Verwaltungschefs. In allen wichtigeren Fällen hatten diese alle den Vertretungskörpern vorzulegenden Maßnahmen vorher gemeinsam untereinander zu beraten.
Die Beratungen der verschiedenen Vertretungskörper fanden in der Regel gesondert und meist auch in verschiedenen Sessionsperioden statt; einzelne derselben waren in Permanenz, andere traten bloß einigemal im Jahr für wenige Tage zusammen; auch die Mitgliederzahl dieser Fachparlamente war verschieden; das schwächste derselben, das für Statistik, bestand bloß aus 30 Mitgliedern, die vier zahlreichsten zählten je 120 Mitglieder. Wenn Angelegenheiten, die mehrere Vertretungskörper gemeinsam interessierten, zur Sprache kamen, so traten die betreffenden Körperschaften zu gemeinsamen Sitzungen zusammen. Kompetenzstreitigkeiten waren unmöglich, da der bloße von Seiten welches Vertretungskörpers immer ausgesprochene Wunsch, an den Beratungen irgend eines anderen Teil zu nehmen, dazu genügte, um die betreffende Angelegenheit zu einer gemeinsamen zu machen.
Das naturgemäße Ergebnis dieser Organisation war, daß jeder Bewohner Freilands bloß an jenen öffentlichen Angelegenheiten teilnahm, von denen er etwas verstand oder doch zu verstehen glaubte, und daß er in jedem Verwaltungszweige jenem Kandidaten seine Stimme gab, der seiner Meinung nach der berufenste und befähigteste gerade für den fraglichen Verwaltungszweig war, was wieder zu naturgemäßen — abendländischem Begriffe nach allerdings schier unglaublichen — Folge hatte, daß jeder öffentliche Verwaltungszweig von den sachverständigsten und berufensten Männern in ganz Freiland verwaltet wurde. Und dabei entwickelte sich sehr bald eine höchst eigentümliche Art politischer Ehre, die gleichfalls sehr verschieden war von der überall anderwärts geltenden. Gilt es da draußen für „gesinnungstüchtig,“ der einmal erwählten Partei unterschiedlos durch Dick und Dünn zu folgen, ihr seine Stimme und seinen Einfluß zu leihen, gleichviel ob man von der Sache, um die es sich gerade handelt, etwas versteht oder nicht, so verlangt die politische Ehre eines Bürgers von Freiland zwar noch viel entschiedener, daß er seine Aufmerksamkeit und seinen Eifer den öffentlichen Angelegenheiten widme; die öffentliche Meinung verübelt es ihm aber höchlich, wenn er — gleichviel aus welchen Rücksichten — sich in solche Angelegenheiten mengt, von denen er offenbar nichts versteht, so daß streng genommen schon vom Wähler verlangt wird, daß er in jenen Verwaltungszweigen, bei denen er das Gewicht seiner Stimme geltend macht, einigermaßen Fachmann sei. Die Wahlen befinden sich daher durchweg in sehr guter Hand, Beeinflussung der Wählerschaften durch phantastische Vorspiegelungen oder Versprechungen wären, selbst wenn versucht, niemals von Erfolg. Es giebt keinen Wähler, der für sämtliche zwölf Vertretungskörper wählen würde; speziell die Frauen halten sich mit verschwindenden Ausnahmen fern von allen Wahlen, die nach Berufsklassen vorgenommen wurden; dagegen beteiligen sie sich sehr lebhaft an den nach Wohnbezirken stattfindenden; speciell bei denen für Unterrichtswesen geben ihre Stimmen den Ausschlag. Auch ihr passives Wahlrecht kommt zur Geltung und in den Vertretungskörpern für Versorgungswesen, Kunst und Wissenschaft, Sanitätswesen und Justiz sitzen häufig, in dem für Unterricht stets mehrere Frauen. An der Exekutive beteiligen sie sich niemals. Der Vollständigkeit halber mag noch erwähnt werden, daß die gewählten Abgeordneten für ihre Thätigkeit bezahlt werden und zwar erhalten sie für jeden Tag der Sessionsdauer je acht Stundenäquivalente.
Nachdem die Verfassung von der Konstituante angenommen worden war, löste sich diese auf und es wurden sofort die Wahlen für die zwölf Vertretungskörper vorgenommen. Pünktlich am 20. Oktober traten diese zusammen und der Ausschuß legte in deren Hände seine Gewalten nieder. Die alten Ausschußmitglieder wurden jedoch als Chefs der verschiedenen Verwaltungszweige wiedergewählt, mit Ausnahme von Vieren, welche erklärten, kein öffentliches Amt mehr anzunehmen und an deren Stelle neue Männer traten. Die Regierung von Freiland war endgiltig konstituiert.
Inzwischen waren die drei zur Feststellung der geeignetsten Trace für eine Eisenbahn an die Küste entsendeten Expeditionen zurückgekehrt. Die eine derselben, die auf der kürzesten Route, im Danathale an die Wituküste, operiert hatte, war zwar auf keine ungewöhnlichen Terrainschwierigkeiten gestoßen und die Voraussicht, daß diese weitaus kürzeste Strecke sich als die technisch empfehlenswerteste erweisen werde, hatte sich bewährt; auch im übrigen hatte sich bis zu einer Entfernung von 200 Kilometern vom Kenia keinerlei ernstliche Schwierigkeit ergeben; aber von da ab bis an die Küste setzten die jenes Gebiet bewohnenden Gallastämme der Expedition einen so hartnäckigen und bösartigen Widerstand entgegen, daß die Feindseligkeiten zwei Monate lang kein Ende nahmen, zahlreiche Gefechte bestanden werden mußten, in denen sich die Gallas zwar stets schwere Züchtigungen holten, die aber doch nicht bewirken konnten, daß die Expedition anders, als in stetem Kriegszustande ihre doch durchaus friedliche Mission zu erfüllen vermochte. Der Eisenbahnbau durch jenes Gebiet hätte durch einen förmlichen Feldzug zur Pacifizierung oder Vertreibung der Galla eingeleitet werden müssen und wäre auch dann nur unter dauernder Kriegsbereitschaft zu vollenden gewesen. Diese Linie mußte also — vorläufig zum mindesten — fallen gelassen werden.
Nicht minder gewichtige Gründe sprachen gegen die Linie über Ukumbani längs des Athiflusses. Die Trace durch das Flußthal wäre zwar ohne sonderliche technische Schwierigkeiten gewesen, aber sie durchzog, insbesondere in der zweiten Hälfte, ungesundes Sumpf- und Dschungelland, welches in nächster Zukunft nicht kulturfähig zu machen war. Entschied man sich dagegen für eine, das eigentliche Flußthal verlassende, die begleitenden Höhenzüge durchquerende Nebenvariante, so waren die technischen Verhältnisse nicht günstiger und die voraussichtlichen Baukosten nicht geringer, als bei der dritten Linie, der längs unserer alten Straße nach Mombas nämlich, die denn auch einhellig gewählt wurde. Zu ihren Gunsten sprach der gewichtige Umstand, daß sie befreundete Gebiete durchzog, die in nicht zu ferner Zukunft höchst wahrscheinlich von freiländischen Kolonisten zum Wohnplatze erkoren werden durften; daß sie die längste und kostspieligste von allen war, konnte daher, wenn der Kostenunterschied nicht allzusehr in die Wagschale fiel — was, wie sich zeigte, thatsächlich nicht der Fall war — nicht abhalten, ihr den Vorzug zu geben.