William Stuart. Im Auftrage der Vertreter des amerikanischen Volkes erbitte ich mir die Wohlmeinung dieser hochansehnlichen Versammlung über eine Reihe von gesetzlichen Verfügungen, die bestimmt sein sollen, uns mit jener Energie, die nun einmal unseren Gewohnheiten entspricht, zugleich aber unter vollkommener Schonung aller bestehenden Rechte, aus dem bisherigen wirtschaftlichen Zustande in denjenigen der wirtschaftlichen Gleichberechtigung hinüberzuleiten. Meine Auftraggeber sahen sich zu diesem Schritte durch den Umstand veranlaßt, daß unsere Nation unter allen Nationen außerhalb Freilands die erste ist, welche — unseres Wissens zum mindesten — über das Stadium der Vorberatungen hinaus gediehen, unmittelbar vor der zur Durchführung des Werkes führenden Aktion steht. Die Institutionen der wirtschaftlichen Gerechtigkeit selber sind nichts Neues mehr; wir konnten uns diesbezüglich auf ein bewährtes Präcedenz, das Beispiel Freilands, stützen, was denn auch — mit einigen höchst unwesentlichen, der Eigenart des amerikanischen Volkscharakters und Landes entsprechenden Abweichungen — durchweg geschehen wird. Dagegen fehlt es für die Übergangsbestimmungen an jeglicher Erfahrung, und da wir, ungeachtet der bekannten Raschheit unseres Handelns, guten Rat — insbesondere in so wichtiger Sache — lieber vor als nach der That einholen, so bin ich hergesandt, Ihre Meinung zu hören und dieselbe dann im amerikanischen Kongresse zu vertreten, bevor die Vorschläge des Komitees Gesetzeskraft erlangen.

Es ist beantragt, allen im Gebiete der Union gelegenen Boden für herrenlos zu erklären, die bisherigen Besitzer aber mit dem vollen Katasterwerte zu entschädigen. Um denjenigen, die sich dabei verkürzt erachten sollten, die Möglichkeit der Abhilfe zu gewähren, sollen besondere Sachverständigenkommissionen zur Prüfung allfälliger Reklamationen niedergesetzt werden und die öffentliche Meinung der Union geht dahin, daß diesen Kommissionen ein möglichst rücksichtsvolles Verfahren zur Richtschnur empfohlen werden sollte. Der gleiche Vorgang ist bei Gebäuden beantragt, mit der Maßgabe jedoch, daß zum eigenen Gebrauche des Besitzers dienende Wohnhäuser auf dessen Wunsch von der Ablösung ausgenommen werden können. Die solcherart erhobenen und festgestellten Ablösungsbeträge sollen je nach Wunsch der Berechtigten entweder sofort oder in Raten zur Auszahlung gelangen, mit der Maßgabe, daß für jede Erstreckung der Raten um je ein Jahr eine Prämie von ⅕ Prozent gewährt wird, welche Prämie der Berechtigte in Form von Zuschlagsraten nach erfolgter Abtragung des eigentlichen Kaufpreises ausgezahlt erhält. Auf länger als fünfzig Jahre wird die Abzahlung nicht erstreckt. Gesetzt also den Fall, eine Liegenschaft sei mit 10000 Dollars bewertet worden, so erhält der Besitzer, falls er sofortige Auszahlung der ganzen Summe verlangt, seine 10000 Dollars, mit denen er dann anfangen mag, was ihm beliebt; verlangt er beispielsweise zehn Jahresrenten à 1000 Dollars, so hat er das Anrecht auf zehn Prämien von je 20 Dollars, die ihm gesammelt als elfte Jahresrate von 200 Dollars zugezählt werden. Verlangt er Abzahlung in fünfzig Raten à 200 Dollars, so erwächst ihm ein Prämienanspruch von fünfzigmal 20, d. i. also von 1000 Dollars, die er in Form fünf fernerer Jahressraten à 200 Dollars einkassiert. Dieselben Rückzahlungsmodalitäten gelten für die gesamte, sofort zu kündigende Nationalschuld.

Die bestehenden Kredit- und Schuldverhältnisse der Privaten bleiben aufrecht; doch soll der Schuldner, gleichviel welche Abzahlungsbedingungen ursprünglich vereinbart waren, das Recht unmittelbarer Rückerstattung des entliehenen Kapitals haben. Die Beistellung der zum Betriebe welcher Produktion immer erforderlichen Kapitalien abseitens des Gemeinwesens wird die Privatschuldner in den Stand setzen, von diesem ihrem Rechte Gebrauch zu machen; nur soll nach dem Antrage der Kommission das Gemeinwesen bis auf weiteres die nämliche Prämie, die es seinen Gläubigern gewährt, auch von seinen Schuldnern verlangen. Der Zweck letzterer Maßregel liegt auf der Hand; sie soll verhüten, daß — Mangels jedes ihnen eingeräumten Vorteils — die Privatgläubiger ihre Kapitalien aus dem Verkehre ziehen und tot liegen lassen. Bekämen die Kapitalbedürftigen anfangs ihren Bedarf gänzlich kostenlos, lediglich gegen die Verpflichtung allmählicher Rückerstattung des entliehenen Kapitals, so würden sie sich zu keinerlei Vergütung ihren alten Gläubigern gegenüber verstehen, während sie, wird der Vorschlag der Kommission angenommen, jene Prämie, die das Gemeinwesen von ihnen verlangt, auch jenen zu bewilligen bereit sein werden.

Zu bemerken wäre noch, daß, dank dem schon bei Gelegenheit der Wahlagitationen für den konstituierenden Kongreß allenthalben zum Ausdrucke gebrachten Grundsatze, alle erworbenen Rechte peinlichst zu achten, die produktive Thätigkeit in der Übergangszeit nicht allein keinerlei Störung erlitten, sondern einen, vorher niemals noch erlebten Aufschwung erfahren hat. Die in Bildung begriffenen freien Associationen zwingen die alten Unternehmer, sich durch ausgiebige Lohnerhöhungen die zum provisorischen Fortbetriebe erforderlichen Arbeitskräfte zu erhalten, und da gerade diese Lohnerhöhungen den Bedarf nach allen Produkten sprunghaft steigern, so wächst damit zugleich das Interesse der Unternehmer, ihre Produktion vor jeder Stockung zu bewahren. Diese beiden Strömungen steigern sich gegenseitig in solchem Maße, daß im Momente der Minimallohn drei Dollars per Tag übersteigt, und daß fieberhafter Unternehmungsgeist sich der gesamten Geschäftswelt bemächtigt hat. Insbesondere die Maschinenindustrie entfaltet eine Regsamkeit, die aller bisherigen Vorstellungen spottet. Die Furcht vor Überproduktion ist zur Mythe geworden, und da die Unternehmer darauf rechnen können, in den Associationen demnächst schon bereitwillige Abnehmer für guteingerichtete Anlagen zu finden, so hält sie nichts ab, den letzten Moment, der ihrer Privatthätigkeit noch gelassen ist, thunlichst auszunützen. Auch die Landbesitzer finden dabei ihre Rechnung, denn selbstverständlich ist der Bodenwert infolge der so rapid gewachsenen Nachfrage nach Bodenprodukten aller Art sehr namhaft gestiegen. Kurzum, alles berechtigt uns zu der Annahme, daß sich der Übergang in die neue Ordnung der Dinge bei uns nicht bloß leicht und glatt, sondern auch zu vollster Befriedigung aller Teile unseres Volkes vollziehen werde.

Der Vorsitzende fragt die Versammlung, ob sie sofort in die Diskussion der soeben gehörten Botschaft des amerikanischen Kongresses, respektive in die Debatte über Punkt vier der Tagesordnung eingehen, oder zuvor noch den Bericht entgegennehmen wolle, welchen der freiländische Kommissär in Rußland durch einen soeben in Edenthal eingetroffenen Abgesandten zu erstatten beabsichtige. Da sich der Kongreß für letzteres entschied, nahm

Demeter Nowikof (Abgesandter des freiländischen Kommissars für Rußland) das Wort: Als wir, auf Wunsch des russischen Volkes von der freiländischen Centralverwaltung delegierten Kommissäre, in Moskau eingetroffen waren, fanden wir die Ruhe wenigstens äußerlich insoweit hergestellt, als die einander bis dahin mit schonungsloser Wut zerfleischenden Fraktionen auf die Nachricht unserer Ankunft vorderhand Waffenstillstand geschlossen hatten. Nicht bloß die Kanonen und Gewehre, auch die Guillotine und der Galgen feierten. Radoslajew, unser bevollmächtigter Kommissär, berief sofort die sämtlichen Parteihäupter zu sich, bewog sie, die Waffen vollends niederzulegen, die Gefangenen freizugeben, die sieben verschiedenen, sich bis dahin sämtlich als ausschließliche Vertreter des russischen Volkes geberdenden Parlamente heimzusenden, und schrieb dann, nachdem er sich für die Zwischenzeit mit einem Rate von Vertrauensmännern der verschiedenen Parteien umgeben, mit thunlichster Beschleunigung allgemeine Neuwahlen für eine konstituierende Versammlung aus.

Da Produktion und Verkehr beinahe gänzlich stille standen, so war das Elend grenzenlos. Die Arbeitgeberschaft war von einigen der extremsten Parteien als todeswürdiges Verbrechen verfolgt worden, niemand wagte es daher, Arbeiter zu beschäftigen; sich selber zu organisieren, dazu waren in den meisten Teilen des Reiches die unwissenden, in knechtischem Gehorsam darniedergehalten gewesenen Massen gänzlich außer Stande, und da zum Überfluß die radikalsten unter den Nihilisten auch die Organisatoren freier Associationen als „maskierte Herren“ zu guillotinieren begonnen hatten, so schien es fast, als ob gegenseitiges Todschlagen die einzige Thätigkeit sei, der man hinfort in Rußland obliegen könne.

Die Proklamation, mit welcher Radoslajew die Wahlen ausschrieb, beruhigte zwar die Gemüter, genügte aber nicht zu rascher Inaugurierung ersprießlicher produktiver Thätigkeit. Als daher die neugewählte konstituierende Versammlung zusammengetreten war, schlug ihr Radoslajew als Übergangsstadium in das Regime der wirtschaftlichen Gerechtigkeit ein gemischtes System vor, in welchem neben den Keimen der anzustrebenden freien Gesellschaft und neben allfälligen Resten alter Einzelwirtschaft eine Art von Übergangs-Kommunismus Platz finden sollte.

Zunächst aber mußte Ordnung in die bestehenden Rechtsverhältnisse gebracht werden. Während der unserer Ankunft vorhergehenden Schreckensherrschaft war aller immobile Besitz zu Nationaleigentum erklärt worden, ohne daß die früheren Eigentümer irgendwelche Entschädigung erhalten hatten; alle bestehenden Schuldverhältnisse waren einfach annulliert und es galt nun, nachträglich diese Gewaltakte gutzumachen, soweit es irgend noch anging. Doch in diesem Punkte erwies sich anfangs auch die neue Nationalversammlung untraitabel. Der Haß gegen die alte Ordnung war ein so allgemein verbreiteter und tiefer, daß selbst die Depossedierten es nicht wagten, auf unsere Absichten einzugehen. Das aus der Epoche der Ausbeutung herrührende Privateigentum galt schlechthin als Raub und Diebstahl, die Inanspruchnahme von Entschädigungen als schimpflich derart, daß eine Deputation früherer Großgrundbesitzer und Fabrikanten, an ihrer Spitze zwei ehemalige Großfürsten, Radoslajew beschwor, von seiner Forderung abzustehen, damit der kaum entschlafene nihilistische Fanatismus nicht neuerlich gereizt werde. Nichtsdestoweniger beharrte dieser, nachdem er sich mit uns, den ihm beigegebenen Freiländern, beraten, auf seiner Forderung. Er erklärte der Nationalversammlung, daß es uns natürlich fern liege, dem russischen Volke unsere Anschauungen aufzunötigen, daß anderseits aber auch Rußland von uns nicht verlangen könne, uns an einem Werke zu beteiligen, dessen Grundlage — in unseren Augen — Raub wäre; und diese Drohung mit unserem Rücktritte wirkte endlich. Die Nationalversammlung machte noch den Versuch, sich der Votierung einer ihr verhaßten Maßregel dadurch zu entziehen, daß sie Radoslajew für die Zeit des Überganges die Diktatur anbot; nachdem er jedoch auch dieses Ansinnen abgelehnt hatte, fügte sie sich und ging widerwillig in die Beratung des Entschädigungsgesetzes ein. Im Sinne des von Radoslajew vorgelegten Entwurfes sollte den früheren Eigentümern der volle Wert in Raten bezahlt werden, ebenso sollten die früheren Schuldverhältnisse voll reaktiviert und gleichfalls in Raten abgetragen werden; die unveränderte Annahme dieses Gesetzes konnte Radoslajew jedoch nicht durchsetzen. Die Nationalversammlung votierte einstimmig eine Klausel, nach welcher kein einzelner Entschädigungsanspruch die Höhe von 100000 Rubel überschreiten durfte; hatte der Eigentümer Schulden, so wurde deren Betrag in Anrechnung gebracht, doch durfte auch der Ersatzanspruch aus dem Titel von Schuldforderungen keines einzelnen Gläubigers 100000 Rubel übersteigen. Ebenso wurde für verwüstetes Eigentum eine auf das gleiche Maximum beschränkte Entschädigung gewährt.

Inzwischen hatten wir alle Anstalten getroffen, um die Produktion auf den neuen Grundlagen zu organisieren. Privatunternehmer wagten sich, trotzdem ihnen das Feld freigegeben war, nicht hervor; dagegen begannen sich insbesondere in den westlichen Gouvernements auf Grund unserer zum Muster genommenen freiländischen Statuten, freie Arbeiterassociationen zu bilden. Die große Masse der arbeitenden Bevölkerung erwies sich jedoch hiezu noch unfähig, und notgedrungen mußte daher die Regierungsgewalt organisierend eingreifen. Zwanzig verantwortliche Komitees wurden für zwanzig verschiedene Produktionszweige geschaffen und diese Komitees nahmen mit Hülfe der sich bereitwillig zur Verfügung stellenden Intelligenz die Produktion in die Hand. Der Freiheit ist insoweit Rechnung getragen, als niemand zwangsweise zur Arbeit verhalten wird. Derzeit sind 83000 solcher Unternehmungen mit 12½ Millionen Arbeitern im Betriebe. Bezüglich der Verteilung des Ertrages herrscht in denselben ein aus freier Vergesellschaftung und Kommunismus gemischtes System. Die Hälfte des erzielten Nettoertrages gelangt unter den gesamten 12½ Millionen Arbeitern zur gleichmäßigen Verteilung; die andere Hälfte verteilen die einzelnen Unternehmungen für sich unter die ihnen angehörigen Arbeiter. Wir glauben solcher Art jede Unternehmung einerseits gegen die äußersten Konsequenzen eines allfälligen Mißerfolges ihrer Produktion sichergestellt, anderseits aber auch das Interesse der Beteiligten am Gedeihen der einzelnen Produktion wachgerufen zu haben. Die Leiter dieser Produktivkörperschaften erhalten nach dem gleichen gemischten Systeme Zahlung.