^3 Ob innerhalb des Patriziats die Unterscheidung dieser “kurulischen Haeuser” von den uebrigen Familien jemals von ernstlicher politischer Bedeutung gewesen ist, laesst sich weder mit Sicherheit verneinen noch mit Sicherheit bejahen, und ebensowenig wissen wir, ob es in dieser Epoche wirklich noch nicht kurulische Patrizierfamilien in einiger Anzahl gab.
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Indes trotz dieser kraenkenden Zuruecksetzung waren doch die Geschlechterprivilegien, soweit sie politischen Wert hatten, durch die neue Institution gesetzlich beseitigt, und wenn der roemische Adel seines Namens wert gewesen waere, haette er jetzt den Kampf aufgeben muessen. Allein er hat es nicht getan. Wenn auch ein vernuenftiger und gesetzlicher Widerstand fortan unmoeglich war, so bot sich doch noch ein weites Feld fuer die tueckische Opposition der kleinen Mittel, der Schikanen und der Kniffe; und so wenig ehrenhaft und staatsklug dieser Widerstand war, so war er doch in einem gewissen Sinne erfolgreich. Er hat allerdings schliesslich dem gemeinen Mann Konzessionen verschafft, zu welchen die vereinigte roemische Aristokratie nicht leicht gezwungen worden waere; aber er hat es auch vermocht, den Buergerkrieg noch um ein Jahrhundert zu verlaengern und jenen Gesetzen zum Trotz das Regiment noch mehrere Menschenalter hindurch tatsaechlich im Sonderbesitz des Adels zu erhalten.
Die Mittel, deren der Adel sich bediente, waren so mannigfach wie die politische Kuemmerlichkeit ueberhaupt. Statt die Frage ueber die Zulassung oder Ausschliessung der Buergerlichen bei den Wahlen ein fuer allemal zu entscheiden, raeumte man, was man einraeumen musste, nur fuer die jedesmal naechsten Wahlen ein; jaehrlich erneuerte sich also der eitle Kampf, ob patrizische Konsuln oder aus beiden Staenden Kriegstribune mit konsularischer Gewalt ernannt werden sollten, und unter den Waffen des Adels erwies sich diese, den Gegner durch Ermuedung und Langweile zu ueberwinden, keineswegs als die unwirksamste.
Man zersplitterte ferner die bis dahin ungeteilte hoechste Geaalt, um die unvermeidliche Niederlage durch Vermehrung der Angriffspunkte in die Laenge zu ziehen. So wurde die der Regel nach jedes vierte Jahr stattfindende Feststellung des Budgets und der Buerger- und Steuerlisten, welche bisher durch die Konsuln bewirkt worden war, schon im Jahre 319 (435) zweien von den Zenturien aus dem Adel auf hoechstens achtzehn Monate ernannten Schaetzern (censores) uebertragen. Das neue Amt ward allmaehlich zum Palladium der Adelspartei, weniger noch wegen seines finanziellen Einflusses als wegen des daran sich knuepfenden Rechts, die erledigten Plaetze im Senat und in der Ritterschaft zu besetzen und bei der Feststellung der Listen von Senat, Ritter- und Buergerschaft einzelne Personen aus denselben zu entfernen; die hohe Bedeutung indes und die moralische Machtfuelle, welche spaeterhin der Zensur beiwohnt, hat sie in dieser Epoche noch keineswegs besessen.
Dagegen die im Jahre 333 (421) hinsichtlich der Quaestur getroffene wichtige Aenderung glich diesen Erfolg der Adelspartei reichlich wieder aus. Die patrizisch-plebejische Quartierversammlung, vielleicht darauf sich stuetzend, dass wenigstens die beiden Kriegszahlmeister faktisch mehr Offiziere waren als Zivilbeamte und insofern der Plebejer so gut wie zum Militaertribunat auch zur Quaestur befaehigt erschien, setzte es durch, dass fuer die Quaestorenwahlen auch plebejische Bewerber zugelassen wurden und erwarb damit zum erstenmal zu dem aktiven Wahlrecht auch das passive fuer eines der ordentlichen Aemter. Mit Recht ward es auf der einen Seite als ein grosser Sieg, auf der anderen als eine schwere Niederlage empfunden, dass fortan zu dem Kriegs- wie zu dem Stadtzahlmeisteramt der Patrizier und der Plebejer aktiv und passiv gleich wahlfaehig waren.
Trotz der hartnaeckigsten Gegenwehr schritt der Adel doch nur von Verlust zu Verlust; die Erbitterung stieg, wie die Macht sank. Er hat es wohl noch versucht, die der Gemeinde vertragsmaessig zugesicherten Rechte geradezu anzutasten; aber es waren diese Versuche weniger berechnete Parteimanoever als Akte einer impotenten Rachsucht. So namentlich der Prozess gegen Maelius, wie unsere allerdings wenig zuverlaessige Ueberlieferung ihn berichtet. Spurius Maelius, ein reicher Plebejer, verkaufte waehrend schwerer Teuerung (315 439) Getreide zu solchen Preisen, dass er den patrizischen Magazinvorsteher (praefectus annonae) Gaius Minucius beschaemte und kraenkte. Dieser beschuldigte ihn des Strebens nach der koeniglichen Gewalt; mit welchem Recht, koennen wir freilich nicht entscheiden, allein es ist kaum glaublich, dass ein Mann, der nicht einmal das Tribunat bekleidet hatte, ernstlich an die Tyrannis gedacht haben sollte. Indes die Behoerden nahmen die Sache ernsthaft, und auf die Menge Roms hat der Zeterruf des Koenigtums stets aehnliche Wirkung geuebt wie der Papstzeter auf die englischen Massen. Titus Quinctius Capitolinus, der zum sechstenmal Konsul war, ernannte den achtzigjaehrigen Lucius Quinctius Cincinnatus zum Diktator ohne Provokation, in offener Auflehnung gegen die beschworenen Gesetze. Maelius, vorgeladen, machte Miene, sich dem Befehl zu entziehen; da erschlug ihn der Reiterfuehrer des Diktators, Gaius Servilius Ahala, mit eigener Hand. Das Haus des Ermordeten ward niedergerissen, das Getreide aus seinen Speichern dem Volke umsonst verteilt, und die seinen Tod zu raechen drohten, heimlich ueber die Seite gebracht. Dieser schaendliche Justizmord, eine Schande mehr noch fuer das leichtglaeubige und blinde Volk als fuer die tueckische Junkerpartei, ging ungestraft hin; aber wenn diese gehofft hatte, damit das Provokationsrecht zu untergraben, so hatte sie umsonst die Gesetze verletzt und umsonst unschuldiges Blut vergossen.
Wirksamer als alle uebrigen Mittel erwiesen sich dem Adel Wahlintrigen und Pfaffentrug. Wie arg jene gewesen sein muessen, zeigt am besten, dass es schon 322 (432) noetig schien, ein eigenes Gesetz gegen Wahlumtriebe zu erlassen, das natuerlich nichts half. Konnte man nicht durch Korruption oder Drohung auf die Stimmberechtigten wirken, so taten die Wahldirektoren das uebrige und liessen zum Beispiel so viele plebejische Kandidaten zu, dass die Stimmen der Opposition sich zersplitterten, oder liessen diejenigen von der Kandidatenliste weg, die die Majoritaet zu waehlen beabsichtigte. Ward trotz alledem eine unbequeme Wahl durchgesetzt, so wurden die Priester befragt, ob bei derselben nicht eine Nichtigkeit in der Voegelschau oder den sonstigen religioesen Zeremonien vorgekommen sei; welche diese alsdann zu entdecken nicht ermangelten. Unbekuemmert um die Folgen und uneingedenk des weisen Beispiels der Ahnen liess man den Satz sich feststellen, dass das Gutachten der priesterlichen Sachverstaendigenkollegien ueber Voegelzeichen, Wunder und aehnliche Dinge den Beamten von Rechts wegen binde, und es in ihre Macht kommen, jeden Staatsakt, sei es die Weihung eines Gotteshauses oder sonst eine Verwaltungshandlung, sei es Gesetz oder Wahl, wegen religioeser Nullitaeten zu kassieren. Auf diesem Wege wurde es moeglich, dass, obwohl die Waehlbarkeit der Plebejer schon im Jahre 333 (421) fuer die Quaestur gesetzlich festgestellt worden war und seitdem rechtlich anerkannt blieb, dennoch erst im Jahre 345 (409) der erste Plebejer zur Quaestur gelangte; aehnlich haben das konsularische Kriegstribunat bis zum Jahre 354 (400) fast ausschliesslich Patrizier bekleidet. Es zeigte sich, dass die gesetzliche Abschaffung der Adelsprivilegien noch keineswegs die plebejische Aristokratie wirklich und tatsaechlich dem Geschlechtsadel gleichgestellt hatte. Mancherlei Ursachen wirkten dabei zusammen: die zaehe Opposition des Adels liess sich weit leichter in einem aufgeregten Moment der Theorie nach ueber den Haufen werfen, als in den jaehrlich wiederkehrenden Wahlen dauernd niederhalten; die Hauptursache aber war die innere Uneinigkeit der Haeupter der plebejischen Aristokratie und der Masse der Bauernschaft. Der Mittelstand, dessen Stimmen in den Komitien entschieden, fand sich nicht berufen, die vornehmen Nichtadligen vorzugsweise auf den Schild zu heben, solange seine eigenen Forderungen von der plebejischen nicht minder wie von der patrizischen Aristokratie zurueckgewiesen wurden.
Die sozialen Fragen hatten waehrend dieser politischen Kaempfe im ganzen geruht oder waren doch mit geringer Energie verhandelt worden. Seitdem die plebejische Aristokratie sich des Tribunats zu ihren Zwecken bemaechtigt hatte, war weder von der Domaenenangelegenheit noch von der Reform des Kreditwesens ernstlich die Rede gewesen; obwohl es weder fehlte an neugewonnenen Laendereien noch an verarmenden oder verarmten Bauern. Einzelne Assignationen, namentlich in neueroberten Grenzgebieten, erfolgten wohl, so des ardeatischen Gebiets 312 (442), des labicanischen 336 (418), des veientischen 361 (393), jedoch mehr aus militaerischen Gruenden, als um dem Bauer zu helfen, und keineswegs in ausreichenden Umfang. Wohl machten einzelne Tribune den Versuch, das Gesetz des Cassius wieder aufzunehmen: so stellten Spurius Maecilius und Spurius Metilius im Jahre 337 (417) den Antrag auf Aufteilung saemtlicher Staatslaendereien - allein sie scheiterten, was charakteristisch fuer die damalige Situation ist, an dem Widerstand ihrer eigenen Kollegen, das heisst der plebejischen Aristokratie. Auch unter den Patriziern versuchten einige, der gemeinen Not zu helfen; allein mit nicht besserem Erfolg als einst Spurius Cassius. Patrizier wie dieser, und wie dieser ausgezeichnet durch Kriegsruhm und persoenliche Tapferkeit, soll Marcus Manlius, der Retter der Burg waehrend der gallischen Belagerung, als Vorkaempfer aufgetreten sein fuer die unterdrueckten Leute, mit denen sowohl die Kriegskameradschaft ihn verband wie der bittere Hass gegen seinen Rivalen, den gefeierten Feldherrn und optimatischen Parteifuehrer Marcus Furius Camillus. Als ein tapferer Offizier ins Schuldgefaengnis abgefuehrt werden sollte, trat Manlius fuer ihn ein und loeste mit seinem Gelde ihn aus; zugleich bot er seine Grundstuecke zum Verkauf aus, laut erklaerend, dass, solange er noch einen Fussbreit Landes besitze, solche Unbill nicht vorkommen solle. Das war mehr als genug, um die ganze Regimentspartei, Patrizier wie Plebejer, gegen den gefaehrlichen Neuerer zu vereinigen. Der Hochverratsprozess, die Anschuldigung der beabsichtigten Erneuerung des Koenigtums, wirkte mit dem tueckischen Zauber stereotyp gewordener Parteiphrasen auf die blinde Menge; sie selbst verurteilte ihn zum Tode, und nichts trug sein Ruhm ihm ein, als dass man das Volk zum Blutgericht an einem Ort versammelte, von wo die Stimmenden den Burgfelsen nicht erblickten, den stummen Mahner an die Rettung des Vaterlandes aus der hoechsten Gefahr durch die Hand desselben Mannes, welchen man jetzt dem Henker ueberlieferte (370 384).
Waehrend also die Reformversuche im Keim erstickt wurden, wurde das Missverstaendnis immer schreiender, indem einerseits infolge der gluecklichen Kriege die Domanialbesitzungen mehr und mehr sich ausdehnten, anderseits in der Bauernschaft die Ueberschuldung und Verarmung immer weiter um sich griff, namentlich infolge des schweren Veientischen Krieges (348-358 406-396) und der Einaescherung der Hauptstadt bei dem gallischen Ueberfall (364 390). Zwar als es indem Veientischen Kriege notwendig wurde, die Dienstzeit der Soldaten zu verlaengern und sie, statt wie bisher hoechstens nur den Sommer, auch den Winter hindurch unter den Waffen zu halten, und als die Bauernschaft, die vollstaendige Zerruettung ihrer oekonomischen Lage voraussehend, im Begriff war, ihre Einwilligung zu der Kriegserklaerung zu verweigern, entschloss sich der Senat zu einer wichtigen Konzession: er uebernahm den Sold, den bisher die Distrikte durch Umlage aufgebracht hatten, auf die Staatskasse, das heisst auf den Ertrag der indirekten Abgaben und der Domaenen (348 406). Nur fuer den Fall, dass die Staatskasse augenblicklich leer sei, wurde des Soldes wegen eine allgemeine Umlage (tributum) ausgeschrieben, die indes als gezwungene Anleihe betrachtet und von der Gemeinde spaeterhin zurueckgezahlt ward. Die Einrichtung war billig und weise; allein da das wesentliche Fundament, eine reelle Verwertung der Domaenen zum Besten der Staatskasse, ihr nicht gegeben ward, so kamen zu der vermehrten Last des Dienstes noch haeufige Umlagen hinzu, die den kleinen Mann darum nicht weniger ruinierten, dass sie offiziell nicht als Steuern, sondern als Vorschuesse betrachtet wurden.