Mit etwas groesserer Sicherheit darf die Umgestaltung der Ordnungen der einzelnen zu der latinischen Eidgenossenschaft gehoerigen Gemeinden nach dem Muster der roemischen Konsularverfassung als Neuerung bezeichnet und in diesen Zusammenhang gestellt werden. Denn obgleich die verschiedenen Gemeinden zu der Abschaffung des Koenigtums an sich recht wohl voneinander unabhaengig gelangt sein koennen, so verraet doch die gleichartige Benennung der neuen Jahreskoenige in der roemischen und den uebrigen Gemeindeverfassungen von Latium sowie die weitgreifende Anwendung des so eigentuemlichen Kollegialitaetsprinzips ^6 augenscheinlich einen aeusseren Zusammenhang; irgend einmal nach der Vertreibung der Tarquinier aus Rom muessen durchaus die latinischen Gemeindeordnungen nach dem Schema der Konsularverfassung revidiert worden sein. Es kann nun freilich diese Ausgleichung der latinischen Verfassungen mit derjenigen der fuehrenden Stadt moeglicherweise erst einer spaeteren Epoche angehoeren; indes spricht die innere Wahrscheinlichkeit vielmehr dafuer, dass der roemische Adel, nachdem er bei sich die Abschaffung des lebenslaenglichen Koenigtums bewirkt hatte, dieselbe Verfassungsaenderung auch den Gemeinden der latinischen Eidgenossenschaft angesonnen und, trotz des ernsten und den Bestand des roemisch-latinischen Bundes selbst in Frage stellenden Widerstandes, welchen teils die vertriebenen Tarquinier, teils die koeniglichen Geschlechter und koeniglich gesinnten Parteien der uebrigen Gemeinden Latiums geleistet zu haben scheinen, schliesslich in ganz Latium die Adelsherrschaft eingefuehrt hat. Die eben in diese Zeit fallende gewaltige Machtentwicklung Etruriens, die stetigen Angriffe der Veienter, der Heereszug des Porsena moegen wesentlich dazu beigetragen haben, die latinische Nation bei der einmal festgestellten Form der Einigung, das heisst bei der fortwaehrenden Anerkennung der Oberherrlichkeit Roms festzuhalten und dem zuliebe eine ohne Zweifel auch im Schosse der latinischen Gemeinden vielfach vorbereitete Verfassungsaenderung, ja vielleicht selbst eine Steigerung der hegemonischen Rechte sich gefallen zu lassen.
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^6 Regelmaessig stehen bekanntlich die latinischen Gemeinden unter zwei Praetoren. Daneben kommen in einer Reihe von Gemeinden auch Einzelbeamte vor, welche dann den Diktatortitel fuehren - so in Alba (Orelli-Henzen 2293), Tusculum, Lanuvium (Cic. Mil. 10, 27;17, 45; Ascon. Mil. p. 32 Orelli, Orelli 2786, 5157, 6086), Compitum (Orelli 3324), Nomentum (Orelli 208, 6138, 7032; vgl. W. Henzen in Bullettino dell’ Istituto 1858, S. 169) und Aricia (Orelli 1455). Dazu kommt der aehnliche Diktator in der civitas sine suffragio Caere (Orelli 3787, 5772; auch Garrucci, Diss. arch. Bd. 1, S. 31, obwohl irrig nach Sutrium gesetzt); ferner die gleichnamigen Beamten von Fidenae (Orelli 112). Alle diese Aemter oder aus Aemtern hervorgegangenen Priestertuemer (der Diktator von Caere ist zu erklaeren nach Liv. 9, 43: Anagninis - magistratibus praeter quam sacrorum curatione interdictum) sind jaehrig (Orelli 208). Auch der Bericht Macers und der aus ihm schoepfenden Annalisten, dass Alba schon zur Zeit seines Falls nicht mehr unter Koenigen, sondern unter Jahresdiktatoren gestanden habe (Dion. Hal. 5, 74; Plut. Rom. 27; Liv. 1, 23), ist vermutlich bloss eine Folgerung aus der ihm bekannten Institution der ohne Zweifel gleich der nomentanischen jaehrigen sacerdotalen albanischen Diktatur, bei welcher Darstellung ueberdies die demokratische Parteistellung ihres Urhebers mit im Spiel gewesen sein wird. Es steht dahin, ob der Schluss gueltig ist und nicht, auch wenn Alba zur Zeit seiner Aufloesung unter lebenslaenglichen Herrschern stand, die Abschaffung des Koenigtums in Rom nachtraeglich die Verwandlung der albanischen Diktatur in ein Jahramt herbeifuehren konnte.
All diese latinischen Magistraturen kommen in der Sache wie besonders auch in den Namen wesentlich mit der in Rom durch die Revolution festgestellten Ordnung in einer Weise ueberein, die durch die blosse Gleichartigkeit der politischen Grundverhaeltnisse nicht genuegend erklaert wird.
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Die dauernd geeinigte Nation vermochte es, ihre Machtstellung nach allen Seiten hin nicht bloss zu behaupten, sondern auch zu erweitern. Dass die Etrusker nur kurze Zeit im Besitze der Suprematie ueber Latium blieben und die Verhaeltnisse hier bald wieder in die Lage zurueckkamen, welche sie in der Koenigszeit gehabt hatten, wurde schon dargestellt; zu einer eigentlichen Erweiterung der roemischen Grenzen kam es aber nach dieser Seite hin erst mehr als ein Jahrhundert nach der Vertreibung der Koenige aus Rom.
Mit den Sabinern, die das Mittelgebirge von den Grenzen der Umbrer bis hinab zu der Gegend zwischen Tiber und Anio einnahmen und die in der Epoche, in welche die Anfaenge Roms fallen, bis nach Latium selbst kaempfend und erobernd vordrangen, haben spaeterhin die Roemer trotz der unmittelbaren Nachbarschaft sich verhaeltnismaessig wenig beruehrt. Die schwache Teilnahme derselben an dem verzweifelten Widerstand der oestlichen und suedlichen Nachbarvoelker geht selbst aus den Berichten der Jahrbuecher noch hervor und, was wichtiger ist, es begegnen hier keine Zwingburgen, wie sie namentlich in dem volskischen Gebiet so zahlreich angelegt worden sind. Vielleicht haengt dies damit zusammen, dass die sabinischen Scharen wahrscheinlich eben um diese Zeit sich ueber Unteritalien ergossen; gelockt von den anmutigen Sitzen am Tifernus und Volturnus scheinen sie wenig in die Kaempfe eingegriffen zu haben, deren Schauplatz das Gebiet suedlich vom Tiber war.
Bei weitem heftiger und dauernder war der Widerstand der Aequer, die, oestlich von Rom bis in die Taeler des Turano und Salto und am Nordrande des Fuciner Sees sitzend, mit den Sabinern und Marsern grenzten ^7, und der Volsker, welche suedlich von den um Ardea sesshaften Rutulern und den suedwaerts bis Cora sich erstreckenden Latinern die Kueste bis nahe an die Muendung des Lirisflusses nebst den vorliegenden Inseln und im Innern das ganze Stromgebiet des Liris besassen. Die mit diesen beiden Voelkern sich jaehrlich erneuernden Fehden, die in der roemischen Chronik so berichtet werden, dass der unbedeutendste Streifzug von dem folgenreichen Kriege kaum unterschieden und der historische Zusammenhang gaenzlich beiseite gelassen wird, sollen hier nicht erzaehlt werden; es genuegt hinzuweisen auf die dauernden Erfolge. Deutlich erkennen wir, dass es den Roemern und Latinern vor allem darauf ankam, die Aequer von den Volskern zu trennen und der Kommunikationen Herr zu werden; in der Gegend zwischen dem Suedabhang des Albaner Gebirges, den volskischen Bergen und den Pomptinischen Suempfen scheinen ueberdies die Latiner und die Volsker zunaechst sich beruehrt und selbst gemischt durcheinander gesessen zu haben ^8. In dieser Gegend haben die Latiner die ersten Schritte getan ueber ihre Landesgrenze hinaus und sind Bundesfestungen im Fremdland, sogenannte latinische Kolonien zuerst angelegt worden, in der Ebene Velitrae (angeblich um 260 494) unter dem Albaner Gebirge selbst und Suessa in der pomptinischen Niederung, in den Bergen Norba (angeblich 262 492) und Signia (angeblich verstaerkt 259 495), welche beide auf den Verbindungspunkten zwischen der aequischen und volskischen Landschaft liegen. Vollstaendiger noch ward der Zweck erreicht durch den Beitritt der Herniker zu dem Bunde der Latiner und Roemer (268 486), welcher die Volsker vollstaendig isolierte und dem Bunde eine Vormauer gewaehrte gegen die suedlich und oestlich wohnenden sabellischen Staemme; man begreift es, weshalb dem kleinen Volk volle Gleichheit mit den beiden anderen in Rat und Beuteanteil zugestanden ward. Die schwaecheren Aequer waren seitdem wenig gefaehrlich; es genuegte, von Zeit zu Zeit einen Pluenderzug gegen sie zu unternehmen. Auch die Rutuler, welche in der Kuestenebene suedlich mit Latium grenzten, unterlagen frueh; ihre Stadt Ardea wurde schon im Jahre 312 (442) in eine latinische Kolonie umgewandelt ^9. Ernstlicher widerstanden die Volsker. Der erste namhafte Erfolg, den nach den oben erwaehnten die Roemer ihnen abgewannen, ist, merkwuerdig genug, die Gruendung von Circeii im Jahre 361 (393), das, solange Antium und Tarracina noch frei waren, nur zu Wasser mit Latium in Verbindung gestanden haben kann. Antium zu besetzen, ward oft versucht und gelang auch voruebergehend 287 (467); aber 295 (459) machte die Stadt sich wieder frei, und erst nach dem gallischen Brande erhielten infolge eines heftigen dreizehnjaehrigen Krieges (365-377 389-377) die Roemer die entschiedene Oberhand im antiatischen und pomptinischen Gebiet. Satricum, unweit Antium, wurde im Jahre 369 (385) mit einer latinischen Kolonie belegt, nicht lange nachher wahrscheinlich Antium selbst sowie Tarracina ^10, das pomptinische Gebiet ward durch die Anlage der Festung Setia (372 382, verstaerkt 375 379) gesichert und in den Jahren 371 f. (383) in Ackerlose und Buergerbezirke verteilt. Seitdem haben die Volsker wohl noch sich empoert, aber keine Kriege mehr gegen Rom gefuehrt.
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^7 Die Landschaft der Aequer umfasst nicht bloss das Tal des Anio oberhalb von Tibur und das Gebiet der spaeteren latinischen Kolonien Carsioli (am oberen Turano) und Alba (am Fuciner See), sondern auch den Bezirk des spaeteren Municipiums der Aequiculi welche nichts sind als derjenige Rest der Aequer, welchem nach der Unterwerfung durch die Roemer und nach der Assignierung des groessten Teils des Gebiets an roemische oder latinische Kolonisten die munizipale Selbstaendigkeit verblieb.