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^13 Es ist zu bedauern, dass wir ueber die Zahlenverhaeltnisse nicht genuegende Auskunft zu geben imstande sind. Man kann die Zahl der waffenfaehigen roemischen Buerger fuer die spaetere Koenigszeit auf etwa 20000 veranschlagen. Nun ist aber von Albas Fall bis auf die Eroberung von Veii die unmittelbare roemische Mark nicht wesentlich erweitert worden; womit es vollkommen uebereinstimmt, dass von der ersten Einrichtung der einundzwanzigste Bezirk um das Jahr 259 (495) an, worin keine oder doch keine bedeutende Erweiterung der roemischen Grenze lag, bis auf das Jahr 367 (387) neue Buergerbezirke nicht errichtet wurden. Mag man nun auch die Zunahme durch den Ueberschuss der Geborenen ueber die Gestorbenen, durch Einwanderungen und Freilassungen noch so reichlich in Anschlag bringen, so ist es doch schlechterdings unmoeglich, mit den engen Grenzen eines Gebiets von schwerlich 30 Quadratmeilen die ueberlieferten Zensuszahlen in Uebereinstimmung zu bringen, nach denen die Zahl der waffenfaehigen roemischen Buerger in der zweiten Haelfte des dritten Jahrhunderts zwischen 104000 und 150000 schwankt, und im Jahre 362 (392), wofuer eine vereinzelte Angabe vorliegt, 152573 betrug. Vielmehr werden diese Zahlen mit den 84700 Buergern des Servianischen Zensus auf einer Linie stehen und ueberhaupt die ganze bis auf die vier Lustren des Servius Tullius hinaufgefuehrte und mit reichlichen Zahlen ausgestattete aeltere Zensusliste nichts sein als eine jener scheinbar urkundlichen Traditionen, die eben in ganz detaillierten Zahlenangaben sich gefallen und sich verraten.

Erst mit der zweiten Haelfte des vierten Jahrhunderts beginnen die grossen Gebietserwerbungen, wodurch die Buergerrolle ploetzlich und betraechtlich steigen musste. Es ist glaubwuerdig ueberliefert, wie an sich glaublich, dass um 416 (338) man 165000 roemische Buerger zaehlte, wozu es recht gut stimmt, dass zehn Jahre vorher, als man gegen Latium und Gallien die ganze Miliz unter die Waffen rief, das erste Aufgebot zehn Legionen, also 50000 Mann betrug. Seit den grossen Gebietserweiterungen in Etrurien, Latium und Kampanien zaehlte man im fuenften Jahrhundert durchschnittlich 250000, unmittelbar vor dem ersten Punischen Kriege 280000 bis 290000 waffenfaehige Buerger. Diese Zahlen sind sicher genug, allein aus einem anderen Grunde geschichtlich nicht vollstaendig brauchbar: dabei naemlich sind wahrscheinlich die roemischen Vollbuerger und die nicht, wie die Kampaner, in eigenen Legionen dienenden “Buerger ohne Stimme”, wie zum Beispiel die Caeriten, ineinander gerechnet, waehrend doch die letzteren faktisch durchaus den Untertanen beigezaehlt werden muessen (Roemische Forschungen, Bd. 2, S. 396).

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Aber der roemische Senat war weise genug, nicht zu uebersehen, dass das einzige Mittel, der Gewaltherrschaft Dauer zu geben, die eigene Maessigung der Gewalthaber ist. Darum ward den abhaengigen Gemeinden die Autonomie gelassen oder verliehen, die einen Schatten von Selbstaendigkeit, einen eigenen Anteil an Roms militaerischen und politischen Erfolgen und vor allem eine freie Kommunalverfassung in sich schloss - so weit die italische Eidgenossenschaft reichte, gab es keine Helotengemeinde. Darum verzichtete Rom von vornherein mit einer in der Geschichte vielleicht beispiellosen Klarheit und Hochherzigkeit auf das gefaehrlichste aller Regierungsrechte, auf das Recht, die Untertanen zu besteuern. Hoechstens den abhaengigen keltischen Gauen moegen Tribute auferlegt worden sein; soweit die italische Eidgenossenschaft reichte, gab es keine zinspflichtige Gemeinde. Darum endlich ward die Wehrpflicht zwar wohl auf die Untertanen mit, aber doch keineswegs von der herrschenden Buergerschaft abgewaelzt; vielmehr wurde wahrscheinlich die letztere nach Verhaeltnis bei weitem staerker als die Bundesgenossenschaft und in dieser wahrscheinlich wiederum die Gesamtheit der Latiner bei weitem staerker in Anspruch genommen als die nichtlatinischen Bundesgemeinden; so dass es eine gewisse Billigkeit fuer sich hatte, wenn auch von dem Kriegsgewinn zunaechst Rom und nach ihm die Latinerschaft den besten Teil fuer sich nahmen.

Der schwierigen Aufgabe, ueber die Masse der italischen zuzugpflichtigen Gemeinden den Ueberblick und die Kontrolle sich zu bewahren, genuegte die roemische Zentralverwaltung teils durch die vier italischen Quaesturen, teils durch die Ausdehnung der roemischen Zensur ueber die saemtlichen abhaengigen Staedte. Die Flottenquaestoren hatten neben ihrer naechsten Aufgabe auch von den neugewonnenen Domaenen die Einkuenfte zu erheben und die Zuzuege der neuen Bundesgenossen zu kontrollieren; sie waren die ersten roemischen Beamten, denen gesetzlich Sitz und Sprengel ausserhalb Rom angewiesen ward und bildeten zwischen dem roemischen Senat und den italischen Gemeinden die notwendige Mittelinstanz. Es hatte ferner, wie die spaetere Munizipalverfassung zeigt, in jeder italischen ^14 Gemeinde die Oberbehoerde, wie sie immer heissen mochte, jedes vierte oder fuenfte Jahr eine Schatzung vorzunehmen; eine Einrichtung, zu der die Anregung notwendig von Rom ausgegangen sein muss und welche nur den Zweck gehabt haben kann, mit der roemischen Zensur korrespondierend dem Senat den Ueberblick ueber die Wehr- und Steuerfaehigkeit des gesamten Italiens zu bewahren.

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^14 Nicht bloss in jeder latinischen: denn die Zensur oder die sogenannte Quinquennalitaet kommt bekanntlich auch bei solchen Gemeinden vor, deren Verfassung nicht nach dem latinischen Schema konstituiert ist.

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Mit dieser militaerisch-administrativen Einigung der gesamten diesseits des Apennin bis hinab zum Iapygischen Vorgebirg und zur Meerenge von Rhegion wohnhaften Voelkerschaften haengt endlich auch das Aufkommen eines neuen, ihnen allen gemeinsamen Namens zusammen, der “Maenner der Toga”, was die aelteste staatsrechtliche roemische, oder der Italiker, was die urspruenglich bei den Griechen gebraeuchliche und sodann allgemein gangbar gewordene Bezeichnung ist. Die verschiedenen Nationen, welche diese Landschaften bewohnten, moegen wohl zuerst sich als eine Einheit gefuehlt und zusammengefunden haben teils in dem Gegensatz gegen die Hellenen, teils und vor allem in der gemeinschaftlichen Abwehr der Kelten; denn mochte auch einmal eine italische Gemeinde mit diesen gegen Rom gemeinschaftliche Sache machen und die Gelegenheit nutzen, um die Unabhaengigkeit wiederzugewinnen, so brach doch auf die Laenge das gesunde Nationalgefuehl notwendig sich Bahn. Wie der “gallische Acker” bis in spaete Zeit als der rechtliche Gegensatz des italischen erscheint, so sind auch die “Maenner der Toga” also genannt worden im Gegensatz zu den keltischen “Hosenmaennern” (bracati); und wahrscheinlich hat selbst bei der Zentralisierung des italischen Wehrwesens in den Haenden Roms die Abwehr der keltischen Einfaelle sowohl als Ursache wie als Vorwand eine wichtige Rolle gespielt. Indem die Roemer teils in dem grossen Nationalkampf an die Spitze traten, teils die Etrusker, Latiner, Sabeller, Apuler und Hellenen innerhalb der sogleich zu bezeichnenden Grenzen gleichmaessig noetigten, unter ihren Fahnen zu fechten, erhielt die bis dahin schwankende und mehr innerliche Einheit geschlossene und staatsrechtliche Festigkeit und ging der Name Italia, der urspruenglich und noch bei den griechischen Schriftstellern des fuenften Jahrhunderts, zum Beispiel bei Aristoteles, nur dem heutigen Kalabrien eignet, ueber auf das gesamte Land der Togatraeger. Die aeltesten Grenzen dieser grossen von Rom gefuehrten Wehrgenossenschaft oder des neuen Italien reichen am westlichen Litoral bis in die Gegend von Livorno unterhalb des Arnus ^15, am oestlichen bis an den Aesis oberhalb Ancona; die ausserhalb dieser Grenzen liegenden, von Italikern kolonisierten Ortschaften, wie Sena gallica und Ariminum jenseits des Apennin, Messana in Sizilien, galten, selbst wenn sie, wie Ariminum, Glieder der Eidgenossenschaft oder sogar, wie Sena, roemische Buergergemeinden waren, doch als geographisch ausserhalb Italien gelegen. Noch weniger konnten die keltischen Gaue des Apennin, wenngleich vielleicht schon jetzt einzelne derselben in der Klientel von Rom sich befanden, den Togamaennern beigezaehlt werden. Das neue Italien war also eine politische Einheit geworden; es war aber auch im Zuge, eine nationale zu werden. Bereits hatte die herrschende latinische Nationalitaet die Sabiner und Volsker sich assimiliert und einzelne latinische Gemeinden ueber ganz Italien verstreut; es war nur die Entwicklung dieser Keime, dass spaeter einem jeden zur Tragung des latinischen Rockes Befugten auch die latinische Sprache Muttersprache war. Dass aber die Roemer schon jetzt dieses Ziel deutlich erkannten, zeigt die uebliche Erstreckung des latinischen Namens auf die ganze zuzugpflichtige italische Bundesgenossenschaft ^16. Was immer von diesem grossartigen politischen Bau sich noch erkennen laesst, daraus spricht der hohe politische Verstand seiner namenlosen Baumeister; und die ungemeine Festigkeit, welche diese aus so vielen und so verschiedenartigen Bestandteilen zusammengefuegte Konfoederation spaeterhin unter den schwersten Stoessen bewaehrt hat, drueckte ihrem grossen Werke das Siegel des Erfolges auf. Seitdem die Faeden dieses so fein wie fest um ganz Italien geschlungenen Netzes in den Haenden der roemischen Gemeinde zusammenliefen, war diese eine Grossmacht und trat anstatt Tarents, Lucaniens und anderer durch die letzten Kriege aus der Reihe der politischen Maechte geloeschter Mittel- und Kleinstaaten in das System der Staaten des Mittelmeers ein. Gleichsam die offizielle Anerkennung seiner neuen Stellung empfing Rom durch die beiden feierlichen Gesandtschaften, die im Jahre 481 (273) von Alexandreia nach Rom und wieder von Rom nach Alexandreia gingen, und wenn sie auch zunaechst nur die Handelsverbindungen regelten, doch ohne Zweifel schon eine politische Verbuendung vorbereiteten. Wie Karthago mit der aegyptischen Regierung um Kyrene rang und bald mit der roemischen um Sizilien ringen sollte, so stritt Makedonien mit jener um den bestimmenden Einfluss in Griechenland, mit dieser demnaechst um die Herrschaft der adriatischen Kuesten; es konnte nicht fehlen, dass die neuen Kaempfe, die allerorts sich vorbereiteten, ineinander eingriffen und dass Rom als Herrin Italiens in den weiten Kreis hineingezogen ward, den des grossen Alexanders Siege und Entwuerfe seinen Nachfolgern zum Tummelplatz abgesteckt hatten.