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^6 Dieser Gegensatz zwischen Italien als dem roemischen Festland oder dem konsularischen Sprengel einer- und dem ueberseeischen Gebiet oder den Praetorensprengeln andererseits erscheint schon im sechsten Jahrhundert in mehrfachen Anwendungen. Die Religionsvorschrift, dass gewisse Priester Rom nicht verlassen durften (Val. Max. 1, 1, 2), ward dahin ausgelegt, dass es ihnen nicht gestattet sei, das Meer zu ueberschreiten (Liv. ep. 19; 36; 51; Tac. ann. 3, 58; 71; Cic. Phil. 11, 8; 18; vgl. Liv. 28, 38; 44; ep. 59). Bestimmter noch gehoert hierher die Auslegung, welche von der alten Vorschrift, dass der Konsul nur “auf roemischem Boden” den Diktator ernennen duerfe, im Jahre 544 vorgetragen wird: der roemische Boden begreife ganz Italien in sich (Liv. 27, 5). Die Einrichtung des keltischen Landes zwischen den Alpen und dem Apennin zu einem eigenen, vom konsularischen verschiedenen und einem besonderen staendigen Oberbeamten unterworfenen Sprengel gehoert erst Sulla an. Es wird natuerlich dagegen niemand geltend machen, dass schon im sechsten Jahrhundert sehr haeufig Gallia oder Ariminum als “Amtsbezirk” (provincia) gewoehnlich eines der Konsuln genannt wird. Provincia ist bekanntlich in der aelteren Sprache nicht, was es spaeter allein bedeutet, ein raeumlich abgegrenzter, einem staendigen Oberbeamten unterstellter Sprengel, sondern die fuer den einzelnen Konsul zunaechst durch Uebereinkommen mit seinem Kollegen unter Mitwirkung des Senats festgestellte Kompetenz; und in diesem Sinn sind haeufig einzelne norditalische Landschaften oder auch Norditalien ueberhaupt einzelnen Konsuln als provincia ueberwiesen worden.
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Im Adriatischen Meer, an dessen Eingang die wichtige und laengst vorbereitete Kolonie Brundisium endlich noch waehrend des Krieges mit Karthago gegruendet worden war (510 244), war Roms Suprematie von vornherein entschieden. In der Westsee hatte Rom den Rivalen beseitigen muessen; in der oestlichen sorgte schon die hellenische Zwietracht dafuer, dass alle Staaten auf der griechischen Halbinsel ohnmaechtig blieben oder wurden. Der bedeutendste derselben, der makedonische, war unter dem Einfluss Aegyptens vom oberen Adriatischen Meer durch die Aetoler wie aus dem Peloponnes durch die Achaeer verdraengt worden und kaum noch imstande, die Nordgrenze gegen die Barbaren zu schuetzen. Wie sehr den Roemern daran gelegen war, Makedonien und dessen natuerlichen Verbuendeten, den syrischen Koenig, niederzuhalten, und wie eng sie sich anschlossen an die eben darauf gerichtete aegyptische Politik, beweist das merkwuerdige Anerbieten, das sie nach dem Ende des Krieges mit Karthago dem Koenig Ptolemaeos III. Euergetes machten, ihn in dem Kriege zu unterstuetzen, den er wegen Berenikes Ermordung gegen Seleukos II. Kallinikos von Syrien (reg. 507-529 247-225) fuehrte und bei dem wahrscheinlich Makedonien fuer den letztern Partei genommen hatte. Ueberhaupt werden die Beziehungen Roms zu den hellenistischen Staaten enger; auch mit Syrien verhandelte der Senat schon und verwandte sich bei dem ebengenannten Seleukos fuer die stammverwandten Ilier.
Einer unmittelbaren Einmischung in die Angelegenheiten der oestlichen Maechte bedurfte es zunaechst nicht. Die achaeische Eidgenossenschaft, die im Aufbluehen geknickt ward durch die engherzige Coteriepolitik des Aratos, die aetolische Landsknechtrepublik, das verfallene Makedonierreich hielten selber einer den andern nieder; und ueberseeischen Laendergewinn vermied man damals eher in Rom, als dass man ihn suchte. Als die Akarnanen, sich darauf berufend, dass sie allein unter allen Griechen nicht teilgenommen haetten an der Zerstoerung Ilions, die Nachkommen des Aeneas um Hilfe baten gegen die Aetoler, versuchte der Senat zwar eine diplomatische Verwendung; allein da die Aetoler darauf eine nach ihrer Weise abgefasste, das heisst unverschaemte Antwort erteilten, ging das antiquarische Interesse der roemischen Herren doch keineswegs so weit, um dafuer einen Krieg anzufangen, durch den sie die Makedonier von ihrem Erbfeind befreit haben wuerden (um 515 239).
Selbst den Unfug der Piraterie, die bei solcher Lage der Dinge begreiflicherweise das einzige Gewerbe war, das an der adriatischen Kueste bluehte und vor der auch der italische Handel viel zu leiden hatte, liessen sich die Roemer mit einer Geduld, die mit ihrer gruendlichen Abneigung gegen den Seekrieg und ihrem schlechten Flottenwesen eng zusammenhing, laenger als billig gefallen. Allein endlich ward es doch zu arg. Unter Beguenstigung Makedoniens, das keine Veranlassung mehr fand, sein altes Geschaeft der Beschirmung des hellenischen Handels vor den adriatischen Korsaren zu Gunsten seiner Feinde fortzufuehren, hatten die Herren von Skodra die illyrischen Voelkerschaften, etwa die heutigen Dalmatiner, Montenegriner und Nordalbanesen, zu gemeinschaftlichen Piratenzuegen im grossen Stil vereinigt; mit ganzen Geschwadern ihrer schnellsegelnden Zweidecker, der bekannten “liburnischen” Schiffe, fuehrten die Illyrier den Krieg gegen jedermann zur See und an den Kuesten. Die griechischen Ansiedlungen in diesen Gegenden, die Inselstaedte Issa (Lissa) und Pharos (Lesina), die wichtigen Kuestenplaetze Epidamnos (Durazzo) und Apollonia (noerdlich von Avlona am Aoos), hatten natuerlich vor allem zu leiden und sahen sich wiederholt von den Barbaren belagert. Aber noch weiter suedlich, in Phoenike, der bluehendsten Stadt von Epeiros, setzten die Korsaren sich fest; halb gezwungen, halb freiwillig traten die Epeiroten und Akarnanen mit den fremden Raeubern in eine unnatuerliche Symmachie; bis nach Elis und Messene hin waren die Kuesten unsicher. Vergeblich vereinigten die Aetoler und Achaeer, was sie an Schiffen hatten, um dem Unwesen zu steuern; in offener Seeschlacht wurden sie von den Seeraeubern und deren griechischen Bundesgenossen geschlagen; die Korsarenflotte vermochte endlich sogar die reiche und wichtige Insel Kerkyra (Korfu) einzunehmen. Die Klagen der italischen Schiffer, die Hilfsgesuche der altverbuendeten Apolloniaten, die flehenden Bitten der belagerten Issaer noetigten endlich den roemischen Senat, wenigstens Gesandte nach Skodra zu schicken. Die Brueder Gaius und Lucius Coruncanius kamen, um von dem Koenig Agron Abstellung des Unwesens zu fordern. Der Koenig gab zur Antwort, dass nach illyrischem Landrecht der Seeraub ein erlaubtes Gewerbe sei und die Regierung nicht das Recht habe, der Privatkaperei zu wehren; worauf Lucius Coruncanius erwiderte, dass dann Rom es sich angelegen sein lassen werde, den Illyriern ein besseres Landrecht beizubringen. Wegen dieser, allerdings nicht sehr diplomatischen Replik wurde, wie die Roemer behaupteten, auf Geheiss des Koenigs, einer der Gesandten auf der Heimkehr ermordet und die Auslieferung der Moerder verweigert. Der Senat hatte jetzt keine Wahl mehr. Mit dem Fruehjahr 525 (229) erschien vor Apollonia eine Flotte von 200 Linienschiffen mit einer Landungsarmee an Bord; vor jener zerstoben die Korsarenboote, waehrend diese die Raubburgen brach; die Koenigin Teuta, die nach ihres Gemahls Agron Tode die Regierung fuer ihren unmuendigen Sohn Pinnes fuehrte, musste, in ihrem letzten Zufluchtsort belagert, die Bedingungen annehmen, die Rom diktierte. Die Herren von Skodra wurden wieder im Norden wie im Sueden auf ihr urspruengliches engbegrenztes Gebiet beschraenkt und hatten nicht bloss alle griechischen Staedte, sondern auch die Ardiaeer in Dalmatien, die Parthiner um Epidamnos, die Atintanen im noerdlichen Epeiros aus ihrer Botmaessigkeit zu entlassen; suedlich von Lissos (Alessio zwischen Scutari und Durazzo) sollten kuenftig illyrische Kriegsfahrzeuge ueberhaupt nicht und nicht armierte nicht ueber zwei zusammen fahren duerfen. Roms Seeherrschaft auf dem Adriatischen Meer war in der loeblichsten und dauerhaftesten Weise zur vollen Anerkennung gebracht durch die rasche und energische Unterdrueckung des Piratenunfugs. Allein man ging weiter und setzte sich zugleich an der Ostkueste fest. Die Illyrier von Skodra wurden tributpflichtig nach Rom; auf den dalmatinischen Inseln und Kuesten wurde Demetrios von Pharos, der aus den Diensten der Teuta in roemische getreten war, als abhaengiger Dynast und roemischer Bundesgenosse eingesetzt; die griechischen Staedte Kerkyra, Apollonia, Epidamnos und die Gemeinden der Atintanen und Parthiner wurden in milden Formen der Symmachie an Rom geknuepft. Diese Erwerbungen an der Ostkueste des Adriatischen Meeres waren nicht ausgedehnt genug, um einen eigenen Nebenkonsul fuer sie einzusetzen: nach Kerkyra und vielleicht auch nach anderen Plaetzen scheinen Statthalter untergeordneten Ranges gesandt und die Oberaufsicht ueber diese Besitzungen den Oberbeamten, welche Italien verwalteten, mit uebertragen worden zu sein ^7. Also traten gleich Sizilien und Sardinien auch die wichtigsten Seestationen im Adriatischen Meer in die roemische Botmaessigkeit ein. Wie haette es auch anders kommen sollen? Rom brauchte eine gute Seestation im oberen Adriatischen Meere, welche ihm seine Besitzungen an dem italischen Ufer nicht gewaehrten; die neuen Bundesgenossen, namentlich die griechischen Handelsstaedte, sahen in den Roemern ihre Retter und taten ohne Zweifel, was sie konnten, sich des maechtigen Schutzes dauernd zu versichern; im eigentlichen Griechenland, war nicht bloss niemand imstande zu widersprechen, sondern das Lob der Befreier auf allen Lippen. Man kann fragen, ob der Jubel in Hellas groesser war oder die Scham, als statt der zehn Linienschiffe der Achaeischen Eidgenossenschaft, der streitbarsten Macht Griechenlands, jetzt zweihundert Segel der Barbaren in ihre Haefen einliefen und mit einem Schlage die Aufgabe loesten, die den Griechen zukam und an der diese so klaeglich gescheitert waren. Aber wenn man sich schaemte, dass die Rettung den bedraengten Landsleuten vom Ausland hatte kommen muessen, so geschah es wenigstens mit guter Manier; man saeumte nicht, die Roemer durch Zulassung zu den Isthmischen Spielen und den Eleusinischen Mysterien feierlich in den hellenischen Nationalverband aufzunehmen.
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^7 Ein stehender roemischer Kommandant von Kerkyra scheint bei Polyb. 22,15, 6 (falsch uebersetzt von Liv. 38, 11; vgl. 42, 37), ein solcher von Issa bei Liv. 43, 9 vorzukommen. Dazu kommt die Analogie des Praefectus pro legato insularem Baliarum (Orelli 732) und des Statthalters von Pandataria (IRN 3528). Es scheint danach ueberhaupt in der roemischen Verwaltung Regel gewesen zu sein, fuer die entfernteren Inseln nicht senatorische praefecti zu bestellen. Diese “Stellvertreter” aber setzen ihrem Wesen nach einen Oberbeamten voraus, der sie ernennt und beaufsichtigt; und dies koennen in dieser Zeit nur die Konsuln gewesen sein. Spaeter, seit Einrichtung der Provinzen Makedonien und Gallia Cisalpina, kam die Oberverwaltung an den einen dieser beiden Statthalter; wie denn das hier in Rede stehende Gebiet, der Kern des spaeteren roemischen Illyricum, bekanntlich zum Teil zu Caesars Verwaltungssprengel mit gehoerte.
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Makedonien schwieg; es war nicht in der Verfassung, mit den Waffen zu protestieren, und verschmaehte, es mit Worten zu tun. Auf Widerstand traf man nirgend; aber nichtsdestoweniger hatte Rom, indem es die Schluessel zum Hause des Nachbarn an sich nahm, in diesem sich einen Gegner geschaffen, von dem, wenn er wieder zu Kraeften oder eine guenstige Gelegenheit ihm vorkam, sich erwarten liess, dass er sein Schweigen zu brechen wissen werde. Haette der kraeftige und besonnene Koenig Antigonos Doson laenger gelebt, so wuerde wohl er schon den hingeworfenen Handschuh aufgehoben haben; denn als einige Jahre spaeter der Dynast Demetrios von Pharos sich der roemischen, Hegemonie entzog, im Einverstaendnis mit den Istriern vertragswidrig Seeraub trieb und die von den Roemern fuer unabhaengig erklaerten Atintanen sich unterwarf, machte Antigonos Buendnis mit ihm, und Demetrios’ Truppen fochten mit in Antigonos’ Heer in der Schlacht bei Sellasia (532 222). Allein Antigonos starb (Winter 533/34 221/20); sein Nachfolger Philippos, noch ein Knabe, liess es geschehen, dass der Konsul Lucius Aemilius Paullus den Verbuendeten Makedoniens angriff, seine Hauptstadt zerstoerte und ihn landfluechtig aus seinem Reiche trieb (535 219).