Der Augenblick wenigstens fuer solche Huldigungen war wohlgewaehlt. Von der Schlacht von Pydna rechnet Polybios die Vollendung der roemischen Weltherrschaft. Sie ist in der Tat die letzte Schlacht, in der ein zivilisierter Staat als ebenbuertige Grossmacht Rom auf der Walstatt gegenuebergetreten ist; alle spaeteren Kaempfe sind Rebellionen oder Kriege gegen Voelker, die ausserhalb des Kreises der roemisch-griechischen Zivilisation stehen, gegen sogenannte Barbaren. Die ganze zivilisierte Welt erkennt fortan in dem roemischen Senat den obersten Gerichtshof, dessen Kommissionen in letzter Instanz zwischen Koenigen und Voelkern entscheiden, um dessen Sprache und Sitte sich anzueignen fremde Prinzen und vornehme junge Maenner in Rom verweilen. Ein klarer und ernstlicher Versuch, sich dieser Herrschaft zu entledigen, ist in der Tat nur ein einziges Mal gemacht worden, von dem grossen Mithradates von Pontos. Die Schlacht bei Pydna bezeichnet aber auch zugleich den letzten Moment, wo der Senat noch festhaelt an der Staatsmaxime, wo irgend moeglich jenseits der italischen Meere keine Besitzungen und keine Besatzungen zu uebernehmen, sondern jene zahllosen Klientelstaaten durch die blosse politische Suprematie in Ordnung zu halten. Dieselben durften also weder sich in voellige Schwaeche und Anarchie aufloesen, wie es dennoch in Griechenland geschah, noch aus ihrer halbfreien Stellung sich zur vollen Unabhaengigkeit entwickeln, wie es doch nicht ohne Erfolg Makedonien versuchte. Kein Staat durfte ganz zugrunde gehen, aber auch keiner sich auf eigene Fuesse stellen; weshalb der besiegte Feind wenigstens die gleiche, oft eine bessere Stellung bei den roemischen Diplomaten hatte als der treue Bundesgenosse, und der Geschlagene zwar aufgerichtet, aber wer selber sich aufrichtete, erniedrigt ward - die Aetoler, Makedonien nach dem Asiatischen Krieg, Rhodos, Pergamon machten die Erfahrung. Aber diese Beschuetzerrolle ward nicht bloss bald den Herren ebenso unleidlich wie den Dienern, sondern es erwies sich auch das roemische Protektorat mit seiner undankbaren, stets von vorn wieder beginnenden Sisyphusarbeit als innerlich unhaltbar. Die Anfaenge eines Systemwechsels und der steigenden Abneigung Roms, auch nur Mittelstaaten in der ihnen moeglichen Unabhaengigkeit neben sich zu dulden, zeigen sich schon deutlich nach der Schlacht von Pydna in der Vernichtung der makedonischen Monarchie. Die immer haeufigere und immer unvermeidlichere Intervention in die inneren Angelegenheiten der griechischen Kleinstaaten mit ihrer Missregierung und ihrer politischen wie sozialen Anarchie, die Entwaffnung Makedoniens, wo doch die Nordgrenze notwendig einer anderen Wehr als blosser Posten bedurfte, endlich die beginnende Grundsteuerentrichtung nach Rom aus Makedonien und Illyrien sind ebensoviel Anfaenge der nahenden Verwandlung der Klientelstaaten in Untertanen Roms.

Werfen wir zum Schluss einen Blick zurueck auf den von Rom seit der Einigung Italiens bis auf Makedoniens Zertruemmerung durchmessenen Lauf, so erscheint die roemische Weltherrschaft keineswegs als ein von unersaettlicher Laendergier entworfener und durchgefuehrter Riesenplan, sondern als ein Ergebnis, das der roemischen Regierung sich ohne, ja wider ihren Willen aufgedrungen hat. Freilich liegt jene Auffassung nahe genug - mit Recht laesst Sallustius den Mithradates sagen, dass die Kriege Roms mit Staemmen, Buergerschaften und Koenigen aus einer und derselben uralten Ursache, aus der nie zu stillenden Begierde nach Herrschaft und Reichtum hervorgegangen seien; aber mit Unrecht hat man dieses durch die Leidenschaft und den Erfolg bestimmte Urteil als eine geschichtliche Tatsache in Umlauf gesetzt. Es ist offenbar fuer jede nicht oberflaechliche Betrachtung, dass die roemische Regierung waehrend dieses ganzen Zeitraums nichts wollte und begehrte als die Herrschaft ueber Italien, dass sie bloss wuenschte, nicht uebermaechtige Nachbarn neben sich zu haben, und dass sie, nicht aus Humanitaet gegen die Besiegten, sondern in dem sehr richtigen Gefuehl, den Kern des Reiches nicht von der Umlage erdruecken zu lassen, sich ernstlich dagegen stemmte, erst Afrika, dann Griechenland, endlich Asien in den Kreis der roemischen Klientel hineinzuziehen, bis die Umstaende jedesmal die Erweiterung des Kreises erzwangen oder wenigstens mit unwiderstehlicher Gewalt nahelegten. Die Roemer haben stets behauptet, dass sie nicht Eroberungspolitik trieben und stets die Angegriffenen gewesen seien; es ist dies doch etwas mehr als eine Redensart. Zu allen grossen Kriegen mit Ausnahme des Krieges um Sizilien, zu dem Hannibalischen und dem Antiochischen nicht minder als zu denen mit Philippos und Perseus, sind sie in der Tat entweder durch einen unmittelbaren Angriff oder durch eine unerhoerte Stoerung der bestehenden politischen Verhaeltnisse genoetigt und daher auch in der Regel von ihrem Ausbruch ueberrascht worden. Dass sie nach dem Sieg sich nicht so gemaessigt haben, wie sie vor allem im eigenen Interesse Italiens es haette tun sollen, dass zum Beispiel die Festhaltung Spaniens, die Uebernahme der Vormundschaft ueber Afrika, vor allem der halb phantastische Plan, den Griechen ueberall die Freiheit zu bringen, schwere Fehler waren gegen die italische Politik, ist deutlich genug. Allein die Ursachen davon sind teils die blinde Furcht vor Karthago, teils der noch viel blindere hellenische Freiheitsschwindel; Eroberungslust haben die Roemer in dieser Epoche so wenig bewiesen, dass sie vielmehr eine sehr verstaendige Eroberungsfurcht zeigen. Ueberall ist die roemische Politik nicht entworfen von einem einzigen gewaltigen Kopfe und traditionell auf die folgenden Geschlechter vererbt, sondern die Politik einer sehr tuechtigen, aber etwas beschraenkten Ratsherrenversammlung die, um Plaene in Caesars oder Napoleons Sinn zu entwerfen, der grossartigen Kombination viel zu wenig und des richtigen Instinkts fuer die Erhaltung des eigenen Gemeinwesens viel zu viel gehabt hat. Die roemische Weltherrschaft beruht in ihrem letzten Grunde auf der staatlichen Entwicklung des Altertums ueberhaupt. Die alte Welt kannte das Gleichgewicht der Nationen nicht und deshalb war jede Nation, die sich im Innern geeinigt hatte, ihre Nachbarn entweder geradezu zu unterwerfen bestrebt, wie die hellenischen Staaten, oder doch unschaedlich zu machen, wie Rom, was denn freilich schliesslich auch auf die Unterwerfung hinauslief. Aegypten ist vielleicht die einzige Grossmacht des Altertums, die ernstlich ein System des Gleichgewichts verfolgt hat; in dem entgegengesetzten trafen Seleukos und Antigonos, Hannibal und Scipio zusammen, und wenn es uns jammervoll erscheint, dass all die andern reich begabten und hochentwickelten Nationen des Altertums haben vergehen muessen, um eine unter allen zu bereichern, und dass alle am letzten Ende nur entstanden scheinen, um bauen zu helfen an Italiens Groesse und, was dasselbe ist, an Italiens Verfall, so muss doch die geschichtliche Gerechtigkeit es anerkennen, dass hierin nicht die militaerische Ueberlegenheit der Legion ueber die Phalanx, sondern die notwendige Entwicklung der Voelkerverhaeltnisse des Altertums ueberhaupt gewaltet, also nicht der peinliche Zufall entschieden, sondern das unabaenderliche und darum ertraegliche Verhaengnis sich erfuellt hat.

KAPITEL XI.
Regiment und Regierte

Der Sturz des Junkertums nahm dem roemischen Gemeinwesen seinen aristokratischen Charakter keineswegs. Es ist schon frueher darauf hingewiesen worden, dass die Plebejerpartei von Haus aus denselben gleichfalls, ja in gewissem Sinne noch entschiedener an sich trug als das Patriziat; denn wenn innerhalb des alten Buergertums die unbedingte Gleichberechtigung gegolten hatte, so ging die neue Verfassung von Anfang an aus von dem Gegensatz der in den buergerlichen Rechten wie in den buergerlichen Nutzungen bevorzugten senatorischen Haeuser zu der Masse der uebrigen Buerger. Unmittelbar mit der Beseitigung des Junkertums und mit der formellen Feststellung der buergerlichen Gleichheit bildeten sich also eine neue Aristokratie und die derselben entsprechende Opposition; und es ist frueher dargestellt worden, wie jene dem gestuerzten Junkertum sich gleichsam aufpfropfte und darum auch die ersten Regungen der neuen Fortschrittspartei sich mit den letzten der alten staendischen Opposition verschlangen. Die Anfaenge dieser Parteibildung gehoeren also dem fuenften, ihre bestimmte Auspraegung erst dem folgenden Jahrhundert an. Aber es wird diese innere Entwicklung nicht bloss von dem Waffenlaerm der grossen Kriege und Siege gleichsam uebertaeubt, sondern es entzieht sich auch ihr Bildungsprozess mehr als irgendein anderer in der roemischen Geschichte dem Auge. Wie eine Eisdecke unvermerkt ueber den Strom sich legt und unvermerkt denselben mehr und mehr einengt, so entsteht diese neue roemische Aristokratie; und ebenso unvermerkt tritt ihr die neue Fortschrittspartei gegenueber gleich der im Grunde sich verbergenden und langsam sich wieder ausdehnenden Stroemung. Die einzelnen jede fuer sich geringen Spuren dieser zwiefachen und entgegengesetzten Bewegung, deren historisches Fazit fuer jetzt noch in keiner eigentlichen Katastrophe tatsaechlich vor Augen tritt, zur allgemeinen geschichtlichen Anschauung zusammenzufassen, ist sehr schwer. Aber der Untergang der bisherigen Gemeindefreiheit und die Grundlegung zu den kuenftigen Revolutionen fallen in diese Epoche; und die Schilderung derselben sowie der Entwicklung Roms ueberhaupt bleibt unvollstaendig, wenn es nicht gelingt, die Maechtigkeit jener Eisdecke sowohl wie die Zunahme der Unterstroemung anschaulich darzulegen und in dem furchtbaren Droehnen und Krachen die Gewalt des kommenden Bruches ahnen zu lassen.

Die roemische Nobilitaet knuepfte auch formell an aeltere, noch der Zeit des Patriziats angehoerende Institutionen an. Die gewesenen ordentlichen hoechsten Gemeindebeamten genossen nicht bloss, wie selbstverstaendlich, von jeher tatsaechlich hoeherer Ehre, sondern es knuepften sich daran schon frueh gewisse Ehrenvorrechte. Das aelteste derselben war wohl, dass den Nachkommen solcher Beamten gestattet ward, im Familiensaal an der Wand, wo der Stammbaum gemalt war, die Wachsmasken dieser ihrer erlauchten Ahnen nach dem Tode derselben aufzustellen und diese Bilder bei Todesfaellen von Familiengliedern im Leichenkondukt aufzufuehren; wobei man sich erinnern muss, dass die Verehrung des Bildes nach italisch-hellenischer Anschauung als unrepublikanisch galt, und die roemische Staatspolizei darum die Ausstellung der Bilder von Lebenden ueberall nicht duldete und die der Bilder Verstorbener streng ueberwachte. Hieran schlossen mancherlei aeussere, solchen Beamten und ihren Nachkommen durch Gesetz oder Gebrauch reservierte Abzeichen sich an: der goldene Fingerring der Maenner, der silberbeschlagene Pferdeschmuck der Juenglinge, der Purpurbesatz des Oberkleides und die goldene Amulettkapsel der Knaben ^1 - geringe Dinge, aber dennoch wichtige in einer Gemeinde, wo die buergerliche Gleichheit auch im aeusseren Auftreten so streng festgehalten und noch waehrend des Hannibalischen Krieges ein Buerger eingesperrt und jahrelang im Gefaengnis gehalten ward, weil er unerlaubter Weise mit einem Rosenkranz auf dem Haupte oeffentlich erschienen war ^2. Diese Auszeichnungen moegen teilweise schon in der Zeit des Patrizierregiments bestanden und, solange innerhalb des Patriziats noch vornehme und geringe Familien unterschieden wurden, den ersteren als aeussere Abzeichen gedient haben; politische Wichtigkeit erhielten sie sicher erst durch die Verfassungsaenderung vom Jahre 387 (367), wo durch zu den jetzt wohl schon durchgaengig Ahnenbilder fuehrenden patrizischen die zum Konsulat gelangenden plebejischen Familien mit der gleichen Berechtigung hinzutraten. Jetzt stellte ferner sich fest, dass zu den Gemeindeaemtern, woran diese erblichen Ehrenrechte geknuepft waren, weder die niederen noch die ausserordentlichen noch die Vorstandschaft der Plebs gehoere, sondern lediglich das Konsulat, die diesem gleichstehende Praetur und die an der gemeinen Rechtspflege, also an der Ausuebung der Gemeindeherrlichkeit teilnehmende kurulische Aedilitaet ^3. Obwohl diese plebejische Nobilitaet im strengen Sinne des Wortes sich erst hat bilden koennen, seit die kurulischen Aemter sich den Plebejern geoeffnet hatten, steht sie doch in kurzer Zeit, um nicht zu sagen von vornherein, in einer gewissen Geschlossenheit da - ohne Zweifel weil laengst in den altsenatorischen Plebejerfamilien sich eine solche Adelschaft vorgebildet hatte. Das Ergebnis der Licinischen Gesetze kommt also der Sache nach nahezu hinaus auf das, was man jetzt einen Pairsschub nennen wuerde. Wie die durch ihre kurulischen Ahnen geadelten plebejischen Familien mit den patrizischen sich koerperschaftlich zusammenschlossen und eine gesonderte Stellung und ausgezeichnete Macht im Gemeinwesen errangen, war man wieder auf dem Punkte angelangt, von wo man ausgegangen war, gab es wieder nicht bloss eine regierende Aristokratie und einen erblichen Adel, welche beide in der Tat nie verschwunden waren, sondern einen regierenden Erbadel, und musste die Fehde zwischen den die Herrschaft okkupierenden Geschlechtern und den gegen die Geschlechter sich auflehnenden Gemeinen abermals beginnen. Und so weit war man sehr bald. Die Nobilitaet begnuegte sich nicht mit ihren gleichgueltigen Ehrenrechten, sondern rang nach politischer Sonder- und Alleinmacht und suchte die wichtigsten Institutionen des Staats, den Senat und die Ritterschaft, aus Organen des Gemeinwesens in Organe des altneuen Adels zu verwandeln.

———————————————————————-

^1 All diese Abzeichen kommen, seit sie ueberhaupt aufkommen, zunaechst wahrscheinlich nur der eigentlichen Nobilitaet, d. h. den agnatischen Deszendenten kurulischer Beamten zu, obwohl sie nach der Art solcher Dekorationen im Laufe der Zeit alle auf einen weiteren Kreis ausgedehnt worden sind. Bestimmt nachzuweisen ist dies fuer den goldenen Fingerring, den im fuenften Jahrhundert nur die Nobilitaet (Plin. nat. 33, 1, 18), im sechsten schon jeder Senator und Senatorensohn (Liv. 26, 36), im siebenten jeder von Ritterzensus, in der Kaiserzeit jeder Freigeborene traegt; ferner von dem silbernen Pferdeschmuck, der noch im Hannibalischen Kriege nur der Nobilitaet zukommt (Liv. 26, 37); von dem Purpurbesatz der Knabentoga, der anfangs nur den Soehnen der kurulischen Magistrate, dann auch denen der Ritter, spaeterhin denen aller Freigeborenen endlich, aber doch schon zur Zeit des Hannibalischen Krieges, selbst den Soehnen der Freigelassenen gestattet ward (Macr. Sat. 1, 6). Die goldene Amulettkapsel (bulla) war Abzeichen der Senatorenkinder in der Zeit des Hannibalischen Krieges (Macr. Sat. a.a.O.; Liv. 26, 36), in der ciceronischen der Kinder von Ritterzensus (Cic. Verr. 1, 58, 152), wogegen die Geringeren das Lederamulett (lorum) tragen.

Der Purpurstreif (clavus) an der Tunika ist Abzeichen der Senatoren und der Ritter, so dass wenigstens in spaeterer Zeit ihn jene breit, diese schmal trugen; mit der Nobilitaet hat der Clavus nichts zu schaffen.

^2 Plin. nat. 21, 3, 6. Das Recht, oeffentlich bekraenzt zu erscheinen, ward durch Auszeichnung im Kriege erworben (Polyb. 6, 39, 9; Liv. 10, 41), das unbefugte Kranztragen war also ein aehnliches Vergehen, wie wenn heute jemand ohne Berechtigung einen Militaerverdienstorden anlegen wuerde.

^3 Ausgeschlossen bleiben also das Kriegstribunat mit konsularischer Gewalt, das Prokonsulat, die Quaestur, das Volkstribunat und andere mehr. Was die Zensur anlangt, so scheint sie trotz des kurulischen Sessels der Zensoren (Liv. 40, 45 ; vergl. 27, 8) nicht als kurulisches Amt gegolten zu haben; fuer die spaetere Zeit indes, wo nur der Konsular Zensor werden kann, ist die Frage ohne praktischen Wert. Die plebejische Aedilitaet hat urspruenglich sicher nicht zu den kurulischen Magistraturen gezaehlt (Liv. 23, 23); doch kann es sein, dass sie spaeter mit in den Kreis derselben hineingezogen ward.