Die Menschenarbeit ward regelmaessig durch Sklaven beschafft. An der Spitze der Gutssklavenschaft (familia rustica) stand der Wirtschafter (vilicus, von villa), der einnimmt und ausgibt, kauft und verkauft, die Instruktionen des Herrn entgegennimmt und in dessen Abwesenheit anordnet und straft. Unter ihm stehen die Wirtschafterin (vilica), die Haus, Kueche und Speisekammer, Huehnerhof und Taubenschlag besorgt; eine Anzahl Pflueger (bubulci) und gemeiner Knechte, ein Eseltreiber, ein Schweine- und, wo es eine Schafherde gab, ein Schafhirt. Die Zahl schwankte natuerlich je nach der Bewirtschaftungsweise. Auf ein Ackergut von 200 Morgen ohne Baumpflanzungen werden zwei Pflueger und sechs Knechte, auf ein gleiches mit Baumpflanzungen zwei Pflueger und neun Knechte, auf ein Gut von 240 Morgen mit Olivenpflanzungen und Schafherde drei Pflueger, fuenf Knechte und drei Hirten gerechnet. Fuer den Weinberg brauchte man natuerlich mehr Arbeitskraefte: auf ein Gut von 100 Morgen mit Rebpflanzungen kommen ein Pflueger, elf Knechte und zwei Hirten. Der Wirtschafter stand natuerlich freier als die uebrigen Knechte; die Magonischen Buecher rieten, ihm Ehe, Kinderzeugung und eigene Kasse zu gestatten, und Cato, ihn mit der Wirtschafterin zu verheiraten; er allein wird auch Aussicht gehabt haben, im Fall des Wohlverhaltens von dem Herrn die Freiheit zu erlangen. Im uebrigen bildeten alle einen gemeinschaftlichen Hausstand. Die Knechte wurden eben wie das Grossvieh nicht auf dem Gut gezogen, sondern in arbeitsfaehigem Alter auf dem Sklavenmarkt gekauft, auch wohl, wenn sie durch Alter oder Krankheit arbeitsunfaehig geworden waren, mit anderem Ausschuss wieder auf den Markt geschickt ^5. Das Wirtschaftsgebaeude (villa rustica) war zugleich Stallung fuer das Vieh, Speicher fuer die Fruechte und Wohnung des Wirtschafters wie der Knechte; wogegen fuer den Herrn haeufig auf dem Gut ein abgesondertes Landhaus (villa urbana) eingerichtet war. Ein jeder Sklave, auch der Wirtschafter selbst, erhielt seine Beduerfnisse auf Rechnung des Herrn in gewissen Fristen nach festen Saetzen geliefert, womit er dann auszukommen hatte; so Kleider und Schuhzeug, die auf dem Markte gekauft wurden und von denen die Empfaenger nur die Instandhaltung selber beschafften; so monatlich eine Quantitaet Weizen, die jeder selbst zu mahlen hatte, ferner Salz, Zukost - Oliven oder Salzfisch -, Wein und Oel. Die Quantitaet richtete sich nach der Arbeit, weshalb zum Beispiel der Wirtschafter, der leichtere Arbeit hat als die Knechte, knapperes Mass als diese empfing. Alles Backen und Kochen besorgte die Wirtschafterin und alle assen gemeinschaftlich dieselbe Kost. Es war nicht Regel, die Sklaven zu fesseln; wer aber Strafe verwirkt hatte oder einen Entweichungsversuch befuerchten liess, ward angeschlossen auf die Arbeit geschickt und des Nachts in den Sklavenkerker gesperrt ^6. Regelmaessig reichten diese Gutssklaven hin; im Notfall halfen, wie sich von selbst versteht, die Nachbarn mit ihren Sklaven gegen Tagelohn einer dem andern aus. Fremde Arbeiter wurden sonst fuer gewoehnlich nicht verwandt, ausser in besonders ungesunden Gegenden, wo man es vorteilhaft fand, den Sklavenstand zu beschraenken und dafuer gemietete Leute zu verwenden, und zur Einbringung der Ernte, fuer welche die stehenden Arbeitskraefte nirgend genuegten. Bei der Korn- und Heuernte nahm man gedungene Schnitter hinzu, die oft an Lohnes Statt von ihrem Eingebrachten die sechste bis neunte Garbe oder, wenn sie auch droschen, das fuenfte Korn empfingen - so zum Beispiel gingen jaehrlich umbrische Arbeiter in grosser Zahl in das Tal von Rieti, um hier die Ernte einbringen zu helfen. Die Trauben- und Olivenernte ward in der Regel einem Unternehmer in Akkord gegeben, welcher durch seine Mannschaften, gedungene Freie oder auch fremde oder eigene Sklaven, unter Aufsicht einiger vom Gutsbesitzer dazu angestellter Leute das Lesen und Pressen besorgte und den Ertrag an den Herrn ablieferte ^7; sehr haeufig verkaufte auch der Gutsbesitzer die Ernte auf dem Stock oder Zweig und liess den Kaeufer die Einbringung besorgen.

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^5 Mago oder sein Uebersetzer (bei Varro tust. 1, 17, 3) raet, die Sklaven nicht zu zuechten, sondern nicht juenger als zweiundzwanzigjaehrig zu kaufen; und ein aehnliches Verfahren muss auch Cato im Sinn gehabt haben, wie der Personalbestand seiner Musterwirtschaft deutlich beweist, obwohl er es nicht geradezu sagt. Den Verkauf der alten und kranken Sklaven raet Cato (agr. 2) ausdruecklich an. Die Sklavenzuechtung, wie sie Columella (1, 8) beschreibt, wobei die Sklavinnen, welche drei Soehne haben, von der Arbeit befreit, die Muetter von vier Soehnen sogar freigelassen werden, ist wohl mehr eine selbstaendige Spekulation als ein Teil des regelmaessigen Gutsbetriebes, aehnlich wie das von Cato selbst betriebene Geschaeft, Sklaven zur Abrichtung und zum Wiederverkauf aufzukaufen (Plut. Cato mai. 21). Die ebendaselbst erwaehnte charakteristische Besteuerung bezieht sich wohl auf die eigentliche Dienerschaft (familia urbana).

^6 In dieser Beschraenkung ist die Fesselung der Sklaven und selbst der Haussoehne (Dion. Hal. 2, 26) uralt; und also als Ausnahme erscheinen auch bei Cato die gefesselten Feldarbeiter, denen, da sie nicht selbst mahlen koennen, statt des Kornes Brot verabreicht werden muss (56). Sogar in der Kaiserzeit tritt die Fesselung der Sklaven durchgaengig noch auf als eine definitiv von dem Herrn, provisorisch von dem Wirtschafter zuerkannte Bestrafung (Colum. 1, 8; Gaius inst. 1, 13; Ulp. reg. 1, 11). Wenn dennoch die Bestellung der Felder durch gefesselte Sklaven in spaeterer Zeit als eigenes Wirtschaftssystem vorkommt und der Arbeiterzwinger (ergastulum), ein Kellergeschoss mit vielen aber schmalen und nicht vom Boden aus mit der Hand zu erreichenden Fensteroeffnungen (Colum. 1, 6), ein notwendiges Stueck des Wirtschaftsgebaeudes wird, so vermittelt sich dies dadurch, dass die Lage der Gutssklaven haerter war als die der uebrigen Knechte und darum vorwiegend diejenigen Sklaven dazu genommen wurden, welche sich vergangen hatten oder zu haben schienen. Dass grausame Herren uebrigens auch ohne jeden Anlass die Fesselung eintreten liessen, soll damit nicht geleugnet werden und liegt auch klar darin angedeutet, dass die Rechtsbuecher die den Verbrechersklaven treffenden Nachteile nicht ueber die Gefesselten, sondern die Strafe halber Gefesselten verhaengen. Ganz ebenso stand es mit der Brandmarkung; sie sollte eigentlich Strafe sein; aber es wurde auch wohl die ganze Herde gezeichnet (Diod. 35, 5; J. Bernays, Ueber das Phokylideische Gedicht. Berlin 1856, S. XXXI).

^7 Von der Weinlese sagt dies Cato nicht ausdruecklich wohl aber Varro (rust. 1, 17), und es liegt auch in der Sache. Es waere oekonomisch fehlerhaft gewesen, den Stand der Gutssklavenschaft nach dem Mass der Erntearbeiten einzurichten, und am wenigsten wuerde man, wenn es dennoch geschehen waere, die Trauben auf dem Stock verkauft haben, was doch haeufig vorkam (Cato agr. 147).

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Die ganze Wirtschaft ist durchdrungen von der unbedingten Ruecksichtslosigkeit der Kapitalmacht. Knecht und Vieh stehen auf einer Linie; ein guter Kettenhund, heisst es bei einem roemischen Landwirt, muss nicht zu freundlich gegen seine “Mitsklaven” sein. Man naehrt gehoerig den Knecht wie den Stier, solange sie arbeiten koennen, weil es nicht wirtschaftlich waere, sie hungern zu lassen; und man verkauft sie wie die abgaengige Pflugschar, wenn sie arbeitsunfaehig geworden sind, weil es ebenfalls nicht wirtschaftlich waere, sie laenger zu behalten. In aelterer Zeit hatten religioese Ruecksichten auch hier mildernd eingegriffen und den Knecht wie den Pflugstier an den gebotenen Fest- und Rasttagen ^8 von der Arbeit entbunden; nichts ist bezeichnender fuer den Geist Catos und seiner Gesinnungsgenossen als die Art, wie sie die Heiligung des Feiertags dem Buchstaben nach einschaerften und der Sache nach umgingen, naemlich anrieten, den Pflug an jenen Tagen allerdings ruhen zu lassen, aber mit anderen nicht ausdruecklich verpoenten Arbeiten auch an diesen Tagen die Sklavenschaft rastlos zu beschaeftigen. Grundsaetzlich ward ihr keinerlei freie Regung gestattet - der Sklave, lautet einer von Catos Wahrspruechen, muss entweder arbeiten oder schlafen -, und durch menschliche Beziehungen die Knechte an das Gut oder an den Herrn zu knuepfen, ward nicht einmal versucht. Der Rechtsbuchstabe waltete in unverhuellter Scheusslichkeit, und man machte sich keine Illusionen ueber die Folgen. “Soviel Sklaven, soviel Feinde”, sagt ein roemisches Sprichwort. Es war ein oekonomischer Grundsatz, Spaltungen innerhalb der Sklavenschaft eher zu hegen als zu unterdruecken; in demselben Sinne warnten schon Platon und Aristoteles und nicht minder das Orakel der Ackerwirte, der Karthager Mago, davor, Sklaven gleicher Nationalitaet zusammenzubringen, um nicht landsmannschaftliche Verbindungen und vielleicht Komplotte herbeizufuehren. Es ward, wie schon gesagt, die Sklavenschaft von den Gutsherren ganz ebenso regiert, wie die roemische Gemeinde die Untertanenschaften regierte in den “Landguetern des roemischen Volkes”, den Provinzen; und die Welt hat es empfunden, dass der herrschende Staat sein neues Regierungs- nach dem Sklavenhaltersystem entwickelte. Wenn man uebrigens sich zu jener wenig beneidenswerten Hoehe des Denkens emporgeschwungen hat, wo in der Wirtschaft durchaus nichts gilt als das darin steckende Kapital, so kann man der roemischen Gutswirtschaft das Lob der Folgerichtigkeit, Taetigkeit, Puenktlichkeit, Sparsamkeit und Soliditaet nicht versagen. Der kernige, praktische Landmann spiegelt sich in der Catonischen Schilderung des Wirtschafters, wie er sein soll, der zuerst im Hofe auf und zuletzt im Bette ist, der streng gegen sich ist wie gegen seine Leute und vor allem die Wirtschafterin in Respekt zu halten weiss, aber auch die Arbeiter und das Vieh, insbesondere den Pflugstier wohl versorgt, der oft und bei jeder Arbeit mit anfasst, aber sich nie wie ein Knecht muede arbeitet, der stets zu Hause ist, nicht borgt noch verborgt, keine Gastereien gibt, um keinen anderen Gottesdienst als um den der eignen Haus- und Feldgoetter sich kuemmert und als rechter Sklave allen Verkehr mit den Goettern wie mit den Menschen dem Herrn anheimstellt, der endlich vor allen Dingen demselben bescheiden begegnet und den von ihm empfangenen Instruktionen, ohne zu wenig und ohne zu viel zu denken, getreulich und einfach nachlebt. Der ist ein schlechter Landmann, heisst es anderswo, der das kauft, was er auf seinem Gute erzeugen kann; ein schlechter Hausvater, welcher bei Tage vornimmt, was bei Licht sich beschaffen laesst, es sei denn, dass das Wetter schlecht ist; ein noch schlechterer, welcher am Werkeltag tut, was am Feiertag getan werden kann; der schlechteste von allen aber der, welcher bei gutem Wetter zu Hause statt im Freien arbeiten laesst. Auch die charakteristische Duengerbegeisterung mangelt nicht; und wohl sind es goldene Regeln, dass fuer den Landmann der Boden nicht da ist zum Scheuern und Fegen, sondern zum Saeen und Ernten, dass man also zuvor Reben und Oelbaeume pflanzen und erst nachher und nicht in allzu frueher Jugend ein Landhaus sich einrichten soll. Eine gewisse Bauernhaftigkeit ist der Wirtschaft freilich eigen und anstatt der rationellen Ermittlung der Ursachen und Wirkungen treten durchgaengig die bekannten baeurischen Erfahrungssaetze auf; doch ist man sichtbar bestrebt, sich fremde Erfahrungen und auslaendische Produkte anzueignen, wie denn schon in Catos Verzeichnis der Fruchtbaumsorten griechische, afrikanische und spanische erscheinen.

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^8 Columella (2, 12, 9) rechnet auf das Jahr durchschnittlich 45 Regen- und Feiertage; und damit stimmt ueberein, dass nach Tertullian (idol. 14) die Zahl der heidnischen Festtage noch nicht die fuenfzig Tage der christlichen Freudenzeit von Ostern bis Pfingsten erreicht. Dazu kommt dann die Rastzeit des Mittwinters nach vollbrachter Herbstsaat, welche Columella auf dreissig Tage anschlaegt. In diese fiel ohne Zweifel durchgaengig das wandelbare “Saatfest” (feriae sementivae; vgl. 1, 201 und Ov. fast. 1, 661). Mit den Gerichtsferien in der Ernte (Plin. epist. 8, 21, 2 und sonst) und Weinlesezeit darf dieser Rastmonat nicht verwechselt werden.

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